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   BGH, 08.07.1964 - V ZR 173/63   

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BGH, 08.07.1964 - V ZR 173/63 (https://dejure.org/1964,7102)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1964 - V ZR 173/63 (https://dejure.org/1964,7102)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1964 - V ZR 173/63 (https://dejure.org/1964,7102)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • WM 1964, 1102
  • DVBl 1968, 51
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.06.1962 - III ZR 207/60

    Enteignung eines Grundstücks - Begründung von Entschädigungsansprüchen durch

    Auszug aus BGH, 08.07.1964 - V ZR 173/63
    Für die von ihr angestrebte Umkehrung der Beweislast wegen schuldhafter Herbeiführung der Nichtaufklärbarkeit durch die beweispflichtige Partei (BGH Urteile vom 4. Juni 1962, III ZR 207/60, NJW 1962, 1441, 1444, und vom 6. November 1962, VI ZR 29/62, NJW 1963, 389) ist im vorliegenden Fall kein Raum, da eine Pflicht der Beklagten oder ihrer Rechtsvorgänger, die Genehmigung einzuholen, nur der Baubehörde und nicht den Klägern gegenüber bestand; der gegenwärtige Rechtsstreit wurde erst 14 Jahre später anhängig, so daß sich auch aus dem sogenannten Prozeßrechtsverhältnis (Baumbach/Lauterbach a.a.O. Anhang zu § 282 Anm. 3 D) keine solche Verpflichtung herleiten läßt.
  • BGH, 05.07.1951 - III ZR 75/50

    Unwirksame Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 08.07.1964 - V ZR 173/63
    Bei dem Umfang des Streitstoffes und seiner Unübersichtlichkeit in rechtlicher Beziehung lag jedoch in der Zulassung der Revision auf jeden Fall kein offensichtlicher Gesetzesverstoß; sie ist daher für den erkennenden Senat bindend (BGHZ 2, 396).
  • BGH, 15.04.1959 - V ZR 3/58

    Ortsüblichkeit von Immissionen

    Auszug aus BGH, 08.07.1964 - V ZR 173/63
    Über eine abweichende Auffassung der Bevölkerung - deren Maßgeblichkeit die Revision betont (mit Bezugnahme auf BGB RGRK 11. Aufl. § 906 Anm. 22 unter 5 b) - haben die Kläger in den Tatsacheninstanzen nichts vorgetragen; sie wäre zudem bloß ein Anhaltspunkt unter mehreren und würde für sich allein Einwirkungen, die im fraglichen Bereich sonst in vergleichbarer Weise nicht vorkommen, noch nicht ortsüblich machen (BGHZ 30, 273, 279).
  • BGH, 30.04.1958 - V ZR 142/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.07.1964 - V ZR 173/63
    Die Verurteilung der Kläger, "geeignete Maßnahmen zu treffen, durch welche von ihrem Wäschereibetrieb ... ausgehende, das Nachbargrundstück der Beklagten ... wesentlich beeinträchtigende Einwirkungen durch Geräusche und Erschütterungen in Zukunft verhindert werden", genügt den Anforderungen, die nach der Entscheidung des erkennenden Senats im Urteil vom 30. April 1958, V ZR 142/56 (NJW 1958, 1776 = LM BGB § 906 Nr. 5) hinsichtlich der Bestimmtheit eines Urteilssatzes auf dem Gebiete der Immission zu stellen sind.
  • BGH, 06.11.1962 - VI ZR 29/62

    Beweiswürdigung bei Vereitelung oder Erschwerung der Beweisführung durch eine

    Auszug aus BGH, 08.07.1964 - V ZR 173/63
    Für die von ihr angestrebte Umkehrung der Beweislast wegen schuldhafter Herbeiführung der Nichtaufklärbarkeit durch die beweispflichtige Partei (BGH Urteile vom 4. Juni 1962, III ZR 207/60, NJW 1962, 1441, 1444, und vom 6. November 1962, VI ZR 29/62, NJW 1963, 389) ist im vorliegenden Fall kein Raum, da eine Pflicht der Beklagten oder ihrer Rechtsvorgänger, die Genehmigung einzuholen, nur der Baubehörde und nicht den Klägern gegenüber bestand; der gegenwärtige Rechtsstreit wurde erst 14 Jahre später anhängig, so daß sich auch aus dem sogenannten Prozeßrechtsverhältnis (Baumbach/Lauterbach a.a.O. Anhang zu § 282 Anm. 3 D) keine solche Verpflichtung herleiten läßt.
  • BGH, 28.09.1962 - V ZR 233/60

    Geräuscheinwirkung durch Schulbetrieb

    Auszug aus BGH, 08.07.1964 - V ZR 173/63
    Das angefochtene Urteil stellt vielmehr mit Recht auf Art und Umfang der Grundstücksbenutzung im konkreten Falle ab; ortsüblich ist eine Benutzung, die in dem betreffenden Gebiet keine stärkeren Immissionen erzeugt, als sie dort auch sonst vorzukommen pflegen (BGHZ 38, 61, 62).
  • BGH, 30.05.1962 - V ZR 121/60

    Besitzstörung durch Lärmeinwirkung bei Abbrucharbeiten

    Auszug aus BGH, 08.07.1964 - V ZR 173/63
    Zu Unrecht meint die Revision, vom Standpunkt des Berufungsgerichts aus wäre eine Weiterentwicklung von Gebieten, die für die Ansiedlung von Fabrikanlagen oder Kleingewerbebetrieben vorgesehen seien, für alle Zukunft ausgeschlossen; sie verkennt, daß Fortschritte in der Entwicklung sich nach heutigen Begriffen durch die Einführung und Verbesserung geeigneter Schutzmaßnahmen zugunsten der Nachbargrundstücke kennzeichnen und nicht durch eine Steigerung der den Nachbarn zuzumutenden Geräusch- und sonstigen Belästigungen (BGHZ a.a.O.; Urteil des Senats vom 30. Mai 1962, V ZR 121/60, LM BGB § 906 Nr. 14); außerdem ist für die Ortsüblichkeit nicht die Zweckbestimmung eines Gebietes in den Bebauungsplänen der Verwaltungsbehörden maßgebend, sondern sein Charakter im Zeitpunkt der letzten Tatsachenverhandlung (LM a.a.O. Nr. 5).
  • BGH, 04.05.1964 - III ZR 159/63
    Auszug aus BGH, 08.07.1964 - V ZR 173/63
    An dieser Beurteilung ändert auch der Umstand nichts, daß die Aufklärungsmöglichkeit hier, wie die Revision geltend macht, allein in der Sphäre der Beklagten liegen und daß die Problematik des Ausforschungsbeweises noch nicht völlig geklärt sein mag (vgl. zu letzterem aber BGH Urteil vom 4. Mai 1964, III ZR 159/63, S. 9 mit weiteren Nachweisen; ferner Baumbach/Lauterbach, ZPO 27. Aufl. § 282 Anm, 2); was die Kläger mit ihrem unsubstantiierten, allein auf vage Vermutungen gegründeten Vorbringen zu erreichen suchten, nämlich daß ihnen der Prozeßgegner das Material für ihren Prozeßsieg liefern sollte, war auf jeden Fall nicht zu billigen.
  • BGH, 25.10.1963 - V ZR 158/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.07.1964 - V ZR 173/63
    Diesen hat es dann in rechtlich unbedenklicher Weise seiner Entscheidung zugrunde gelegt, wobei es zutreffend von dem Empfinden eines "normalen Durchschnittsmenschen in Wohnräumen" ausgegangen ist ("differenziert-objektiver Maßstab", vgl. Rechtsprechung des erkennenden Senats LM BGB § 906 Nr. 6 und 11; Urteil vom 25. Oktober 1963, V ZR 158/61, S. 9).
  • RG, 17.11.1932 - VI 283/32

    Kann gegenüber dem Anspruch des Eigentümers auf Erstattung von Kosten, die ihm

    Auszug aus BGH, 08.07.1964 - V ZR 173/63
    Sie betrifft im Grunde nichts anderes als die entsprechende Anwendung des § 254 BGB bei Eigentumsstörungen (§ 1004 BGB), und hierzu gibt es - außer den beiden im Berufungsurteil verwerteten, schon länger zurückliegenden Reichsgerichtsentscheidungen (und der noch älteren bei Gruchot 34, 476) - mannigfache Stellungnahmen in Rechtsprechung und Schrifttum auch aus späterer Zeit; das Reichsgericht insbesondere hat im Jahre 1932 die Anwendbarkeit des § 254 BGB auf den Eigentumsfreiheitsanspruch zweifelsfrei bejaht (RGZ 138, 327; vgl. im übrigen Palandt/Danckelmann, BGB 23. Aufl. § 254 Anm. 5, und Soergel/Mühl, BGB 9. Aufl. § 1004 Anm. 83 m. Nachw.; auch LG Frankenthal NJW 1955, 263 m. Anm. Larenz).
  • BGH, 18.04.1997 - V ZR 28/96

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens im Rahmen des Beseitigungsanspruchs

    Die Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes hat bisher eine Mitverantwortlichkeit des gestörten Eigentümers dort bejaht oder in Betracht gezogen, wo sich aus dem Zustand seiner Sache ein abwehrfähiger Eingriff in fremdes Eigentum ergeben konnte (vgl. RGZ 138, 327, 331: Bahndamm aus feuergefährlichem Material), ein abwehrfähiger Verursachungsbeitrag aus der Sphäre des beeinträchtigten Eigentümers stammte (BGHZ 110, 313, 317: Brandfolgen) oder die beeinträchtigte Sache sich in einem mangelhaften Zustand befand (vgl. BGHZ 44, 130, 137; 63, 176, 182; Urt. v. 8. Juli 1964, V ZR 173/63, WM 1964, 1102, 1104).
  • OLG Karlsruhe, 11.04.2007 - 6 U 141/05

    Abwehranspruch des Grundeigentümers gegen Wasser vom Nachbargrundstück bei

    Der Kläger ist nicht unter dem Gesichtspunkt des Mitverschuldens an der Geltendmachung eines Abwehranspruchs gegen die vom Beklagten zu verantwortenden Immissionen gehindert (vgl. BGH WM 1964, 1102 sowie - zum Beseitigungsanspruch - NJW 1997, 2234).
  • BGH, 15.02.2008 - V ZR 222/06

    Rechtsfolgen der Veräußerung eines in einem Nachbarstreit befangenen Grundstücks;

    Der Senat hat diese Frage bisher offen gelassen (Urt. v. 8. Juli 1964, V ZR 173/63, WM 1964, 1102, 1104).
  • BGH, 08.03.1990 - III ZR 81/88

    Aufwendungsersatzanspruch des Eigentümers eines vermieteten Grundstücks

    Ebensowenig wie der Störungsbeseitigungsanspruch des § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB an ein schuldhaftes Verhalten des Störers anknüpft, setzt die Mitverantwortlichkeit des gestörten Eigentümers für die eingetretene Störung einen Schuldvorwurf voraus (vgl. BGH Urteil vom 14. März 1969 - V ZR 8/65 = NJW 1969, 1380 zu § 122 BGB; BGH Urteil vom 18. September 1987 - V ZR 219/85 = NJW-RR 1988, 136, 138 [BGH 18.09.1987 - V ZR 219/85] zu § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB; Erman/Hefermehl, BGB, 8. Aufl., § 1004 Rn. 26; offengelassen in BGH Urteil vom 8. Juni 1964 - V ZR 173/63 = WM 1964, 1102, 1103 f).
  • BGH, 21.10.1994 - V ZR 12/94

    Zum Anspruch des Eigentümers auf Erstattung von Kosten, die ihm durch die

    a) Die Rechtsprechung geht davon aus, daß § 254 BGB im Rahmen des § 1004 BGB entsprechend anwendbar ist, so daß mitwirkendes Verschulden oder mitursächliches Verhalten den Beseitigungsanspruch oder den Kostenerstattungsanspruch des Eigentümers nach Selbstbeseitigung der Störung inhaltlich beschränken oder ausnahmsweise ganz ausschließen können (vgl. z.B. RGZ 138, 327, 330 f; BGH, Urt. v. 14. Dezember 1954, I ZR 134/53, NJW 1955, 340, 341; v. 8. Juli 1964, V ZR 173/63, WM 1964, 1102, 1104; BGHZ 110, 313, 317).
  • BGH, 12.07.1973 - VII ZR 196/72

    VOB-Vertrag: Entsprechende Anwendung des § 254 BGB bei vorzeitigem Gefahrübergang

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  • BGH, 13.07.1965 - V ZR 47/63

    Unterlassen unzulässiger, störender Grundstücksimmissionen - Unzumutbare

    Das Gebot an die beklagte Partei, Störungen bestimmter Art, soweit sie wesentlich sind, zu unterlassen, genügt den Anforderungen, die an die Bestimmtheit des Urteilssatzes zu stellen sind (Urteile vom 30. April 1958, V ZR 142/56, NJW 1958, 1776 = LM BGB § 906 Nr. 5, und vom 8. Juli 1964, V ZR 173/63, WM 1964, 1102).

    Diese Beurteilung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 38, 61, 62 [BGH 28.09.1962 - V ZR 233/60] , Urteile vom 30. Mai 1962, V ZR 121/60, LM BGB § 906 Nr. 14, und vom 8. Juli 1964, V ZR 173/63, WM 1964, 1102, 1103).

    Ein mitwirkendes Vorschulden im Sinne von § 254 BGB (vgl. dazu das erwähnte Urteil vom 8. Juli 1964, WM 1964, 1102, 1104) - das Verschulden soll nach Ansicht des Beklagten darin liegen, daß die Kläger der Errichtung der Kegelbahn zugestimmt und ihr Haus ohne eigene Abschlußmauer unmittelbar an die gemeinsame Giebelwand aus Hohlblocksteinen angebaut hätten - hat der Berufungsrichter verneint.

    Im übrigen verkennt die Revision, daß es auf die phon-Zahl nicht allein ankommt; sie drückt lediglich die Quantität des betreffenden Geräusches aus, während Lästigkeit und Gesundheitsschädlichkeit akustischer Immissionen in hohem Maße zugleich von qualitativen Faktoren, insbesondere von der Frequenz und Zusammensetzung der Geräusche, abhängig sind (vgl. das mehrfach erwähnte Urteil des Senats vom 8. Juli 1964, WM 1964, 1102, 1103 mit Nachweisen; siehe auch Wiethaup a.a.O. S. 21).

  • OLG Oldenburg, 06.11.1990 - 5 U 72/90

    Bestimmtheit, Anscheinsbeweis, Luftverunreinigung, Rauch, Beeinträchtigung,

    Die Verurteilung zu "geeigneten Maßnahmen" muß als ausreichend bestimmt angesehen werden, da dem Störer die Art der Beseitigung der rechtswidrigen Immissionsbeeinträchtigung überlassen bleiben muß (vgl. BGH NJW 1977, 146; 1958, 1776; BGH WM 1964, 1102).
  • BGH, 14.04.1976 - VIII ZR 253/74

    Pachtvertrag zwischen Gemeinde und Unternehmen: Verpflichtung zu Gestaltung des

    Aus diesem Grunde ist zum Beispiel bei Störungsbeseitigungs- und bei Unterlassungsansprüchen die Verurteilung (und ein entsprechender Klagantrag) zulässig mit dem Gebot, "durch geeignete Maßnahmen" Vorsorge zu treffen, daß benachteiligende Einwirkungen auf das Grundstück des Klägers nicht mehr stattfinden (BGHZ 29, 314, 317) bzw. "geeignete Maßnahmen zu treffen", durch welche vom Betrieb des Beklagten ausgehende, das Nachbargrundstück des Klägers wesentlich beeinträchtigende Einwirkungen durch Geräusche und Erschütterungen in Zukunft verhindert werden (BGH Urteil vom 8. Juli 1964 - V ZR 173/63 = WM 1964, 1102).
  • BGH, 31.01.1969 - V ZR 52/66

    Abtretung von Ansprüchen aus dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Erstreckung von

    Die Revisionszulassung unterliegt daher keinen durchgreifenden Bedenken (BGHZ 2, 396; Urteile des Senats vom 2. Oktober 1963, V ZR 204/61, S. 4 f, und vom 8. Juli 1964, V ZR 173/63, WM 1964, 1102).
  • BGH, 15.01.1971 - V ZR 110/68

    Anspruch auf Schadloshaltung mangels einer gewerberechtlichen Genehmigung -

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