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   BGH, 23.06.1965 - III ZR 251/63   

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https://dejure.org/1965,727
BGH, 23.06.1965 - III ZR 251/63 (https://dejure.org/1965,727)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1965 - III ZR 251/63 (https://dejure.org/1965,727)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1965 - III ZR 251/63 (https://dejure.org/1965,727)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Mittels fernmündlicher Aufgabe eines Telegramms erfolgte Rechtsmitteleinlegung als prozessuale Erklärung herrührend von dem zur Rechtsmitteleinlegung befugten Rechtsanwalt - Konstitutives Anerkenntnis mangels in Schriftform abgegebenen Schuldanerkenntnisses - Wertung des ...

  • vwa-bwl.de PDF

    § 607 BGB
    Gläubiger einer Sparanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1965, 852
  • WM 1965, 897
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 11.06.1895 - III 69/95

    1. Müssen die Thatsachen, welche im Restitutionsverfahren auf Grund neu

    Auszug aus BGH, 23.06.1965 - III ZR 251/63
    Jedoch kann, wie der Revision zuzugeben ist, wenn Rechtsverhältnisse und Rechtsbegriffe einfacher Art den Gegenstand bilden, auch bezüglich ihrer ein unter die Vorschrift des § 288 ZPO fallendes Geständnis angenommen werden (RGZ 35, 409, 411).
  • BGH, 12.02.1962 - VIII ZR 208/60

    Anspruch auf Herausgabe von Sparbüchern - Abtretung von Sparguthaben -

    Auszug aus BGH, 23.06.1965 - III ZR 251/63
    Denn regelmäßig ist in der Übergabe des Sparkassenbuches auch eine Abtretung der Forderung zu sehen (BGH in WM 1962, 487).
  • RG, 08.04.1910 - VII 318/09

    Gläubigerschaft bei Sparkasseneinlagen

    Auszug aus BGH, 23.06.1965 - III ZR 251/63
    Gemäß § 607 Abs. 1 BGB wird daher Gläubiger der Spareinlage der Darlehensgeber, grundsätzlich also der Einzahlende und nicht derjenige, auf dessen Namen das Sparbuch etwa ausgestellt wird (RGZ 73, 220, 221).
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