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   BGH, 12.06.1967 - VIII ZR 61/65   

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https://dejure.org/1967,1358
BGH, 12.06.1967 - VIII ZR 61/65 (https://dejure.org/1967,1358)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1967 - VIII ZR 61/65 (https://dejure.org/1967,1358)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1967 - VIII ZR 61/65 (https://dejure.org/1967,1358)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fristlose Kündigung eines Pachtvertrages - Verbot der Aufrechnung gegen einen Anspruch auf Zahlung des Pachtzinses - Zurückbehaltungsrecht mit Blick auf die Leistung des Pachtzinses - Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages durch den Mieter - Rechte des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1967, 988
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.02.1956 - I ZR 101/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.06.1967 - VIII ZR 61/65
    Das Berufungsgericht hat entgegen der Meinung der Revision nicht verkannt, daß nach dem von der Revision angeführten Urteil des Bundesgerichtshofes vom 17. Februar 1956 (I ZR 101/54 - DM BGB § 387 Nr. 20 = WM 1956, 563) die Berufung auf einen Aufrechnungsausschluß als mißbräuchliche Rechtsausübung unbeachtlich sein kann, wenn es nach den besonderen Umständen des Einzelfalles mit Treu und Glauben unvereinbar wäre, daß der Gläubiger eine Aufrechnung nicht zulassen will.
  • BGH, 09.05.1966 - VIII ZR 8/64

    Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGBs) in einen Vertrag - Anspruch

    Auszug aus BGH, 12.06.1967 - VIII ZR 61/65
    So hat der erkennende Senat es gebilligt, daß ein Berufungsgericht bei Abwägung der gesamten Umstände des Falles ein vertragliches Aufrechnungsverbot unter anderem mit der Begründung zugelassen hat, der Schuldner habe den Gläubiger mit einer Zahlungsverweigerung überrascht, mit der er nach Lage der Sache nicht zu rechnen brauchte (Urteil vom 9. Mai 1966 - VIII ZR 8/64 - NJW 1966, 1452).
  • LG Koblenz, 18.03.2009 - 10 O 250/08

    Ansprüche aus Ersteigerung eines Porsche im Internet für 5,50 Euro nicht

    Eine solche Aberkennung der Schutzwürdigkeit ist das Ergebnis einer umfassenden Wertung des Interesses (MüKo-Roth § 242 Rdnr. 393).Nicht schon jedes Ungleichgewicht, nicht schon jede übermäßige wirtschaftliche Benachteiligung der Gegenseite macht eine Rechsausübung unzulässig, sondern es muss sich um Ausnahmefälle einer grob unbilligen, mit der Gerechtigkeit nicht zu vereinbarenden Benachteiligung handeln (BGH WM 1967, 988, 989).
  • BGH, 18.06.2002 - XI ZR 160/01

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Ansprüche der Sparkasse

    Jedenfalls kann sie, wie der Bundesgerichtshof in einem späteren Urteil (BGH, Urteil vom 12. Juni 1967 - VIII ZR 61/65, WM 1967, 988, 989) klargestellt hat, dann keine Geltung beanspruchen, wenn der Schuldner den Gläubiger mit einer auf die Gegenforderung gestützten Zahlungsverweigerung überrascht, mit der dieser nicht zu rechnen brauchte.
  • OLG Nürnberg, 30.03.2009 - 14 U 297/07

    Darlehensvertrag mit der Sparkasse: Fristlose Kündigung wegen Verweigerung der

    Jedenfalls kann sie, wie der Bundesgerichtshof in einer späteren Entscheidung (BGH, Urt. v. 12. Juni 1967 - VIII ZR 61/65, WM 1967, 988, 989) klargestellt hat, dann keine Geltung beanspruchen, wenn der Schuldner den Gläubiger mit einer auf die Gegenforderung gestützten Zahlungsverweigerung überrascht, mit der dieser nicht zu rechnen brauchte.
  • AG Bremen, 05.12.2012 - 23 C 317/12

    Schadensersatzpflicht des Händlers bei Abbruch einer eBay-Auktion

    Der Einwand eines Rechtsmissbrauchs greift allein in Ausnahmefällen, in denen die Durchsetzung des eigenen Rechts zu einer grob unbilligen Benachteiligung der einen Partei führt (BGH WM 1967, 988, 989).
  • BGH, 13.12.1973 - VII ZR 40/72

    Beseitigung von auf Planungs- oder Aufsichtsfehlern beruhenden Baumängeln durch

    Da die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts die Verurteilung der GmbH Zug um Zug zur Folge hätte (§ 274 BGB), würde die Zurückbehaltung zu dem gleichen Erfolg führen wie die vertraglich ausgeschlossene Aufrechnung (RGZ 83, 138, 140; 123, 6, 8; BGHZ 16, 37, 49; 38, 122, 129; BGH Urteil vom 12. Juni 1967 - VIII ZR 61/65 - = BB 1967, 1143).
  • LG Bonn, 07.08.2017 - 17 O 304/16

    Widerrufsfolgen, Verbraucherdarlehensvertrag, Fernabsatz, Nutzungsersatz

    Sind die beiderseitigen Leistungen verrechenbar, ist eine zur Zug um Zug-Verurteilung führende Zurückbehaltung im Allgemeinen allerdings weder sinnvoll noch angebracht und deshalb regelmäßig in eine Aufrechnung umzudeuten (s. RG, Urteil vom 06.12.1928 - VI 229/28 -, RGZ 123, 6 (8); BGH, Urteil vom 20.09.1978 - VIII ZR 2/78 -, juris, Rn. 22; BGH, Urteil vom 13.12.1973 - VII ZR 40/72 -, juris, Rn. 21; BGH, Urteil vom 01.10.1999 - V ZR 162/98 -, NJW 2000, 278 (279); BGH, Urteil vom 12.06.1967 - VIII ZR 61/65 -, Rn. 14ff.; MünchKomm/Krüger, 7. Aufl. 2016, § 273 BGB, Rn. 75; BeckOKBGB/Lorenz, Stand 01.11.2015, § 273 BGB, Rn. 13; Erman/H. P. Westermann, 14. Aufl. 2014, § 273 BGB, Rn. 6; Staudinger/Gursky (2016), § 388 BGB, Rn. 13f.).
  • LG Paderborn, 25.04.2013 - 3 O 44/13

    Internet-Auktion

    Nicht schon jedes Ungleichgewicht, nicht schon jede übermäßige wirtschaftliche Benachteiligung der Gegenseite macht eine Rechtsausübung unzulässig, sondern es muss sich um Ausnahmefälle einer grob unbilligen, mit der Gerechtigkeit nicht zu vereinbarenden Benachteiligung handeln (BGH WM 1967, 988, 989).
  • LG Köln, 17.01.2008 - 15 O 79/07

    Schadensersatzanspruch aus einem Zinstermingeschäft nach dem Rahmenvertrag für

    Dem kann die Klägerin nicht entgegen halten, dass der geltend gemachte Schadensersatzanspruch der Beklagten überrascht (vgl. hierzu BGH WM 1967, 988, 989), zumal der Beklagte zu 2) bereits mit Schreiben vom 15.11.2006 (Bl. 69) die Beratertätigkeit der Klägerin kritisierte und die Beklagte zu 1) der Kündigung der Geschäftsverbindung mit Schreiben vom 25.01.2007 widersprochen hat.
  • OLG Köln, 08.10.1986 - 2 W 247/86

    Aufrechnungsausschluss; Aufrechnung; Gesperrter Scheck

    Unter gewissen Umständen kann es zwar treuwidrig sein, wenn ein Verkäufer sich auf ein vertragliches Aufrechnungsverbot beruft und dem Käufer eine mit der Klageforderung in Zusammenhang stehende Gegenforderung aus unerlaubter Handlung zusteht (RGZ 60, 296; BGH WM 1976, 1332; 1966, 734; 1967, 988).
  • BGH, 27.10.1976 - VIII ZR 299/74

    Klage auf Zahlung des vereinbarten Entgelts für gelieferte Waren und Einwand

    Ebenso wie in später entschiedenen Fällen, in denen der Bundesgerichtshof die Auffassung vertreten hat, daß ein vertragliches Aufrechnungsverbot nicht schon gegenüber jeder aus vorsätzlicher Vertragsverletzung hergeleiteten Schadensersatzforderung zurücktreten muß, daß es vielmehr auf die gesamten Umstände des Falles ankomme (Senatsurteilevom 9. Mai 1966 - VIII ZR 8/64 = NJW 1966, 1452 undvom 12. Juni 1967 - VIII ZR 61/65 = WM 1967, 988), hat schon das Reichsgericht den Standpunkt eingenommen, daß die Berufung auf das vertragliche Aufrechnungsverbot ausnahmsweise und mit Rücksicht auf besondere Umstände des Einzelfalles dann nicht treuwidrig sei, wenn die Gegenforderung auf den Vorwurf des Betrugs gestützt werde, ihre Prüfung aber einen langwierigen Prozeß erforderlich mache (RGZ 142, 143, 144).
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