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   BGH, 19.02.1969 - VIII ZR 58/67   

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https://dejure.org/1969,359
BGH, 19.02.1969 - VIII ZR 58/67 (https://dejure.org/1969,359)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1969 - VIII ZR 58/67 (https://dejure.org/1969,359)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1969 - VIII ZR 58/67 (https://dejure.org/1969,359)
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Drehbänke

PVV, Rücktrittsrecht bei Unzuverlässigkeit des Vertragspartners auch ohne Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung (vgl. § 326 BGB <Fassung bis 31.12.01>);

(vgl. nunmehr § 324 BGB <Fassung seit 1.1.02>)

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 975
  • MDR 1969, 655
  • WM 1969, 499
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.11.1958 - VIII ZR 148/57
    Auszug aus BGH, 19.02.1969 - VIII ZR 58/67
    Welche Rechtsfolgen sich ergäben, wenn sich die Unzuverlässigkeit der Beklagten nur außerhalb der Abwicklung des streitigen Liefervertrages gezeigt hätte, der Klägerin also im Rahmen des streitigen Liefervertrages eine Vertragsuntreue überhaupt nicht vorzuwerfen wäre, bedarf daher keiner Entscheidung (vgl. hierzu Senatsurteil vom 18. November 1958 - VIII ZR 148/57 = LM BGB § 326 (H) Nr. 4 und das nicht veröffentlichte Senatsurteil vom 31. Mai 1960 - VIII ZR 132/59 - S. 12).
  • BGH, 31.05.1960 - VIII ZR 132/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.02.1969 - VIII ZR 58/67
    Welche Rechtsfolgen sich ergäben, wenn sich die Unzuverlässigkeit der Beklagten nur außerhalb der Abwicklung des streitigen Liefervertrages gezeigt hätte, der Klägerin also im Rahmen des streitigen Liefervertrages eine Vertragsuntreue überhaupt nicht vorzuwerfen wäre, bedarf daher keiner Entscheidung (vgl. hierzu Senatsurteil vom 18. November 1958 - VIII ZR 148/57 = LM BGB § 326 (H) Nr. 4 und das nicht veröffentlichte Senatsurteil vom 31. Mai 1960 - VIII ZR 132/59 - S. 12).
  • BGH, 14.06.1965 - VIII ZR 141/63

    Klage auf Zahlung des restlichen Kaufpreises für gelieferte Kühlschränke -

    Auszug aus BGH, 19.02.1969 - VIII ZR 58/67
    Denn auch ein solches Verhalten kann zusammen mit der sonstigen Handlungsweise des vertragsuntreuen Partners die oben gekennzeichnete, zur Unzumutbarkeit einer Vertragsfortsetzung führende Unzuverlässigkeit erkennen lassen (vgl. das nicht veröffentliche Senatsurteil vom 14. Juni 1965 - VIII ZR 141/63 -).
  • RG, 26.07.1939 - II 37/39

    1. Unter welchen Voraussetzungen lassen sich die für Einheitsverträge

    Auszug aus BGH, 19.02.1969 - VIII ZR 58/67
    Die in dieser Richtung unter Bezugnahme auf RGZ 161, 100, 104 vorgetragene Rüge der Revision ist nicht begründet.
  • BGH, 10.03.2010 - VIII ZR 182/08

    Rücktritt vom Kaufvertrag bei Täuschung des Mietverkäufers über eine in

    (2) Bereits vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes war in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass sich eine Partei nicht am Vertrag festhalten zu lassen braucht, wenn der Vertragspartner bei der Abwicklung des Vertrages durch schuldhaftes Verhalten eine solche Unsicherheit in das Vertragsverhältnis hineinbringt, dass dem vertragstreuen Teil die Aufrechterhaltung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann, namentlich wenn dieses Verhalten eine zur Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung führende geschäftliche Unzuverlässigkeit des Vertragspartners erkennen lässt (Senatsurteile vom 19. Februar 1969 - VIII ZR 58/67, WM 1969, 499, unter III; vom 19. Oktober 1977 - VIII ZR 42/76, WM 1977, 1423, unter II 3 a; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.10.1977 - VIII ZR 42/76

    Porsche-Spoiler - Zum Rücktrittsrecht von einem Autokaufvertrag aus pVV,

    Positive Vertragsverletzungen sind daher alle Handlungen, welche die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, also auch die Verletzung von sich aus dem Vertrag ergebenden Nebenpflichten, wie Vorbereitungs- und Obhutspflichten, Auskunfts- und Anzeigepflichten, Mitwirkungspflichten usw., wenn infolgedessen dem anderen Teile die Fortsetzung des Vertrages nach Treu und Glauben nicht zuzumuten ist (BGHZ 11, 80, 83; 59, 104, 105; BGH Urteile vom 25. März 1958 - VIII ZR 62/57 = LM § 276 (H) Nr. 3 und vom 19. Februar 1969 - VIII ZR 58/67 = WM 1969, 499; Staudinger/Werner, BGB 11./12. Aufl. Vorbem. 52 ff vor § 276 m.w. Nachw. aus dem Schrifttum).

    Es genügt demnach schon eine Gefährdung oder Beeinträchtigung der Interessen des Vertragspartners, um eine positive Vertragsverletzung anzunehmen, wenn diesem das Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist (BGHZ 11, 80, 86; 59, 104, 105; BGH Urteile vom 25. März 1958 a.a.O. und 19. Februar 1969 a.a.O.).

    In einem derartigen Fall darf sich daher der Gläubiger in der Regel ohne Einhaltung des in § 326 BGB vorgesehenen Weges vom Vertrage lösen (BGHZ 11, 80, 86; BGH Urteile vom 25. März 1958 a.a.O. und vom 19. Februar 1969 a.a.O.).

  • BGH, 25.03.1987 - VIII ZR 43/86

    Rückabwicklung eines Software-Überlassungsvertrages; Behandlung zweier Verträge

    Wäre der Softwarevertrag - etwa wegen unbefristete: Nutzungsüberlassung und einmaliger Gegenleistung - kaufrechtsähnlich und damit wie ein Austauschvertrag zu behandeln, so könnte eine vom Berufungsgericht angenommene schwere Vertragsverletzung zum Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung verpflichten, oder den Kläger zum Rücktritt berechtigen (Senatsurteil vom 19. Februar 1969 - VIII ZR 58/67 = NJW 1969, 975 [BGH 19.02.1969 - VIII ZR 58/67] = WM 1969, 499).
  • OLG Köln, 17.01.2001 - 13 U 82/00

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Selbst wenn kein Unvermögen, sondern eine bloße Verzögerung vorliegt, gesteht der BGH (NJW 69, 975; 78, 260) bei Vorliegen besonderer Umstände ein Recht zur Lösung vom Vertrag wegen positiver Vertragsverletzung (analog §§ 280, 286 BGB) zu, insbesondere wenn die schuldhafte Verzögerung im Zusammenhang mit der sonstigen Handlungsweise des Schuldners eine so schwerwiegende Unzuverlässigkeit desselben offenbart und die Interessen des Gläubigers in einem so erheblichen Maße beeinträchtigt oder gefährdet, dass diesem ein Festhalten an einem Primäranspruch nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann.

    Wie bereits erwähnt, kommt nach der Rechtsprechung des BGH ein Schadensersatzanspruch bei nicht andauerndem Unvermögen nur dann in Betracht, wenn die Erreichung des Vertragszwecks dadurch in Frage gestellt ist oder aber im Zusammenhang mit dem Gesamtverhalten des Schuldners von einer so schwerwiegenden Unzuverlässigkeit desselben auszugehen ist, dass dem Gläubiger nach Treu und Glauben unter billiger Abwägung der Belange beider Vertragsteile das Festhalten am vertraglichen Erfüllungsanspruch nicht mehr zugemutet werden kann (BGH NJW 69, 975; 78, 260; 82, 1458).

  • LAG Düsseldorf, 16.11.2001 - 14 Sa 1192/01

    Prozessvergleich, Rücktritt

    aa) Es ist anerkannten Rechts, dass sich eine Partei nicht am Vertrag festhalten zu lassen braucht, wenn der Vertragspartner bei der Abwicklung des Vertrags durch schuldhaftes Verhalten eine solche Unsicherheit in das Vertragsverhältnis hineinbringt, dass dem Vertragstreuen Teil die Aufrechterhaltung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 19.02.1969, NJW 1969, 975 f.).

    Ein Rücktritt ist aber auch dann nicht ausgeschlossen, wenn die Vertragsuntreue in einer schuldhaften Verzögerung der Leistung besteht (vgl. BGH, Urteil vom 19.02.1969, a.a.O.).

  • OLG Köln, 22.11.2000 - 13 U 82/00

    Abfindungsanspruch des ausscheidenden Gesellschafters einer

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  • OLG Celle, 22.09.2005 - 6 U 37/05

    Kündigung des Bauvertrages durch den Auftragnehmer wegen fortlaufender Eingriffe

    Die Klägerin war vielmehr zur Kündigung der Bauverträge mit dem Beklagten am 27. Dezember 2001 berechtigt, weil das für die Herstellung des Werkes unerlässliche Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien wegen vertraglicher Pflichtverletzung des Beklagten derart nachhaltig gestört war, dass der Klägerin eine Fortsetzung der Bauverträge nicht mehr zuzumuten war ( BGH, NJW 1969, 975, 976 [BGH 19.02.1969 - VIII ZR 58/67] ).
  • BGH, 26.10.1994 - VIII ZR 150/93

    Zulässigkeit der Revision des Beklagten gegen einen in erster Instanz zuerkannten

    (2) In der Rechtsprechung ist allerdings anerkannt, daß sich der Gläubiger aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung und des Grundsatzes von Treu und Glauben auch dann ohne Fristsetzung und Ablehnungsandrohung von einem Vertrag lösen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen kann, wenn der Schuldner bei der - sich länger hinziehenden - Abwicklung des Vertrages eine so schwerwiegende Unzuverlässigkeit gezeigt hat, daß dem Gläubiger die Aufrechterhaltung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. Senatsurteil vom 19. Februar 1969 - VIII ZR 58/67 = NJW 1969, 975, 976 [BGH 19.02.1969 - VIII ZR 58/67] = WM 1969, 499 unter III).
  • BGH, 29.01.1988 - V ZR 271/86

    Voraussetzungen der Ausübung des Heimfallrechts

    Ebenso wird, insbesondere bei werkvertraglichen Gewährleistungsansprüchen (§ 634 Abs. 1 BGB, § 13 Nr. 5 VOB/B), eine Fristsetzung dann für entbehrlich gehalten, wenn sich der Schuldner als so unzuverlässig erwiesen hat, daß der Gläubiger nicht mehr auf eine ordnungsgemäße Erfüllung vertrauen kann (vgl. BGHZ 46, 242, 245; 92, 308, 311 [BGH 16.10.1984 - X ZR 86/83]; vgl. auch BGH Urt. v. 19. Februar 1969, VIII ZR 58/67, NJW 1969, 975, 976 [BGH 19.02.1969 - VIII ZR 58/67] betr. kaufvertragliche Lieferpflichten).
  • BGH, 22.02.1984 - VIII ZR 316/82

    Fehlen einer Typ-Prüfung als Sachmangel

    Voraussetzung hierfür ist aber, daß die Verletzung der Nebenpflicht den Vertragszweck derart gefährdet, daß dem anderen Teil nach Treu und Glauben ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann (BGHZ 11, 80, 84; BGH NJW 1969, 975, 976 [BGH 19.02.1969 - VIII ZR 58/67]; Senatsurteile vom 14. November 1960 - VIII ZR 175/59 = WM 1961, 109, 112 und 25. März 1958 = LM BGB § 276 (H) Nr. 3; RGZ 161, 330, 337, 338; 171, 297, 301).
  • BGH, 10.12.1975 - VIII ZR 201/74

    Ablehnung der Reduzierung des Auftragsvolumens bezüglich der Anzahl der

  • OLG Saarbrücken, 02.04.2003 - 1 U 702/02

    Unwirksame fristlose Kündigung eines Gerüstbauvertrages - Beweislast bei Verzug -

  • OLG München, 18.12.2007 - 13 U 3113/07

    Hausverbot als wichtiger Kündigungsgrund?

  • OLG Köln, 19.01.1994 - 2 U 74/93

    Fehlende Mehrplatzfähigkeit als Mangel - Computer, Mehrplatzfähigkeit, Minderwert

  • BGH, 13.06.1975 - V ZR 171/73

    Beurteilung der Entbehrlichkeit einer Nachfristsetzung - Zumutbarkeit des

  • OLG Frankfurt, 05.05.1994 - 1 U 176/92

    Auslegung einer umstrittenen vertraglichen Erklärung; Festsetzung des

  • BGH, 07.11.1979 - VIII ZR 223/78

    Entbehrlichkeit einer Nachfristsetzung wegen Wegfalls des Interesses an der

  • OLG Köln, 20.12.1994 - 20 U 90/94

    Kündigung wegen fehlerhafter Architektenleistung?

  • BGH, 16.02.1973 - I ZR 155/71

    Auslegung eines Kaufvertrages über ein bewegliches Imbissgeschäft -

  • BGH, 25.06.1976 - V ZR 168/74

    Wirksamkeit des Rücktritts einer Gemeinde von einem Grundstückskaufvertrag -

  • OLG Frankfurt, 14.05.1981 - 3 U 211/80
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