Rechtsprechung
BGH, 17.02.1969 - II ZR 19/68 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vorvertrag - Übereinstimmender Parteiwillen - Sofortige rechtsgeschäftliche Bindung - Abschluß des Hauptvertrags
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Anstellungsvertrag, Betriebliche Übungen oder tarifliche Regelungen, Grundsätzlich keine Anwendung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften, Rechtliche Einordnung des Anstellungsvertrags
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB Vor §§ 145 ff.
Anforderungen an den Inhalt eines Vorvertrages
Papierfundstellen
- WM 1969, 686
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.11.1967 - II ZR 64/67
Zeugnisanspruch des GmbH-Geschäftsführers
Auszug aus BGH, 17.02.1969 - II ZR 19/68
Nach ständiger Rechtsprechung ist das Anstellungsverhältnis von Geschäftsführern und anderen Vertretungsorganen von juristischen Personen kein Arbeitsverhältnis (BGHZ 10, 187, 191; 49, 30). - BGH, 11.07.1953 - II ZR 126/52
Vorstand einer AG. Unmöglichkeit
Auszug aus BGH, 17.02.1969 - II ZR 19/68
Nach ständiger Rechtsprechung ist das Anstellungsverhältnis von Geschäftsführern und anderen Vertretungsorganen von juristischen Personen kein Arbeitsverhältnis (BGHZ 10, 187, 191; 49, 30). - BGH, 18.12.1954 - II ZR 281/53
Versorgung eines Vorstandsmitglieds
Auszug aus BGH, 17.02.1969 - II ZR 19/68
Ein solches Recht setzt vielmehr voraus, daß sich in dem betreffenden Unternehmen der ständige Brauch gebildet hat, Organmitgliedern ohne ausdrückliche Pensionszusage Ruhegehalt zu gewähren (BGH NJW 1955, 501, insoweit in BGHZ 16, 50 nicht abgedr.).
- BGH, 24.09.2019 - II ZR 192/18
Bewilligung von Sonderleistungen nach billigem Ermessen des Aufsichtsrats durch …
Der Grundsatz der gleichmäßigen Behandlung kommt bei Vertretungsorganen von Kapitalgesellschaften in der Regel nicht zum Zuge, weil deren Verträge weitgehend nach individuellen Gesichtspunkten ausgehandelt zu werden pflegen und mit den Verträgen sonstiger Angestellter nicht vergleichbar sind (BGH, Urteil vom 8. März 1973 - II ZR 134/71, WM 1973, 506; Urteil vom 17. Februar 1969 - II ZR 19/68, WM 1969, 686, 688). - BGH, 15.03.1989 - VIII ZR 62/88
Sittenwidrigkeit eines Wettbewerbsverbots; Erstreckung der Gesamtnichtigkeit …
Sie stimmen mit dem in der Rechtsprechung anerkannten Grundsatz überein, daß bei Zweifeln, ob ein Vorvertrag oder schon ein Hauptvertrag vorliege, der Vorvertrag als die Ausnahme anzusehen sei (BGH, Urteile vom 8. Juni 1962 - I ZR 6/61, NJW 1962, 1812, 1813, vom 17. Februar 1969 - II ZR 19/68, WM 1969, 686, 687 unter I. 1; RGZ 86, 30, 32;… vgl. auch RGRK/Piper, BGB, 12. Aufl., Rdn. 46 vor § 145;… Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., Rdn. 41 vor §§ 145 ff). - BGH, 21.04.1975 - II ZR 2/73
Wichtiger Grund für außerordentliche Kündigung eines Dienstverhältnisses durch …
Die Auffassung der Revision, einer solchen Absprache habe es mit Rücksicht auf eine langjährige Übung, wonach alle Tariferhöhungen in der chemischen Industrie auch den Arbeitern und Angestellten der Beklagten zugute gekommen seien, nicht bedurft, geht schon deshalb fehl, weil für Gehaltsvereinbarungen mit Geschäftsführern einer GmbH insoweit besondere Regeln gelten (vgl. Urt. d. Sen. v. 17.2.69 - II ZR 19/68, WM 1969, 686).
- BGH, 08.03.1973 - II ZR 134/71
Grundsätze über fehlerhafte Anstellungsverträge - Kündigung eines …
Der Grundsatz der gleichmäßigen Behandlung kommt bei Vertretungsorganen von Kapitalgesellschaften in der Regel nicht zum Zuge, weil deren Verträge weitgehend nach individuellen Gesichtspunkten ausgehandelt zu werden pflegen und mit den Verträgen sonstiger Angestellter nicht vergleichbar sind (vgl. BGH, Urt. v. 17.2.69 - II ZR 19/68 -, WM 1969, 868). - BGH, 05.10.1978 - II ZR 53/77
Wesentliche Änderung der Verhältnisse nach Abschluss eines Vergleichs - Grundsatz …
Bei ihnen ist daher für eine Anwendung des arbeitsrechtlichen Grundsatzes der gleichmäßigen Behandlung sowohl im Verhältnis zu anderen Betriebsangehörigen als auch im Verhältnis der Organmitglieder zueinander im allgemeinen kein Raum (Urt. d. Sen. v. 8.3.73 - II ZR 134/71, WM 1973, 506 zu 2; v. 17.2.69 - II ZR 19/68, WM 1968, 686 zu II). - BGH, 16.04.1969 - VIII ZR 64/66
Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Mietvertrages - Verstoß …
Grundsätzlich bedarf die Annahme eines Vorvertrages besonderer Begründung, weil für den Regelfall anzunehmen ist, daß die Parteien einen Hauptmietvertrag schließen wollen, wenn sie sich gebunden haben, und daß es, wenn ein Hauptmietvertrag nicht zustandegekommen ist, an der auch für einen Vorvertrag erforderlichen Bindung fehlt (Senatsurteil vom 14. Juli 1959 - VIII ZR 149/58 - LM BGB § 162 Nr. 3 = WM 1959, 1196; BGH Urteil vom 17. Februar 1969 - II ZR 19/68). - OLG Düsseldorf, 23.05.1990 - 6 U 227/89 Ein Ruhegeldanspruch kraft Übung kommt schließlich nicht in Betracht, weil der Gesichtspunkt der betrieblichen Übung und der im Zusammenhang damit bedeutsame Grundsatz der gleichmäßigen Behandlung eine genügende Anzahl im wesentlichen gleichliegender Fälle voraussetzen (BGH WM 1969, 686, 688).
- BGH, 17.12.1971 - V ZR 140/69
Antrag zur Bewilligung einer Hypothek in das Grundbuch zur Sicherung eines …
Es müssen daher besondere Umstände vorliegen, um annehmen zu können, die Parteien hätten sich ausnahmsweise schon vor abschließender Regelung aller Vertragspunkte binden wollen (vgl. BGH Urteil vom 17. Februar 1969 - II ZR 19/68, WM 1969, 686, 687).