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   BGH, 05.05.1969 - VII ZR 79/67   

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https://dejure.org/1969,6764
BGH, 05.05.1969 - VII ZR 79/67 (https://dejure.org/1969,6764)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1969 - VII ZR 79/67 (https://dejure.org/1969,6764)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1969 - VII ZR 79/67 (https://dejure.org/1969,6764)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch wegen veruntreuter Beträge - Treuhänderische Verwaltung von Beträgen und übernommenen Geschäftsanteilen nach Anweisung - Darlegungspflichten und Beweispflichten hinsichtlich der Zuhilfenahme von Prokuristen bei der Erfüllung von ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • WM 1969, 935
  • BB 1969, 1154
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.04.1961 - IV ZR 217/60

    Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 817 Satz 2 BGB)

    Auszug aus BGH, 05.05.1969 - VII ZR 79/67
    Soweit die Revision in diesem Zusammenhang rügt, gestellten Beweisanträgen sei nicht entsprochen worden, übersieht sie, daß diese nur in der ersten Instanz gestellt und im Berufungsrechtszuge nicht wiederholt worden sind (BGHZ 35, 103, 106) [BGH 19.04.1961 - IV ZR 217/60].
  • RG, 10.03.1941 - II 87/40

    1. Wann darf ein Unternehmen den Firmenzusatz "Vereinigte" gebrauchen? 2. Darf

    Auszug aus BGH, 05.05.1969 - VII ZR 79/67
    Der Hinweis der Revision auf die Entscheidung in RGZ 166, 240, 242 geht fehl.
  • RG, 06.03.1930 - VI 296/29

    1. Zum Begriff des Treuhandverhältnisses. 2. Kann Erwerber eines Grundstücks im

    Auszug aus BGH, 05.05.1969 - VII ZR 79/67
    Einen typischen Treuhandvertrag, der sich nach bestimmten Regeln richtet, gibt es nicht, Die Rechtsbeziehungen müssen vielmehr nach den jeweiligen Umstanden des Einzelfalles, insbesondere nach dem zugrundeliegenden Auftrag oder, wenn wie hier ein Entgelt vereinbart werden ist, nach dem Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 BGB) bestimmt werden (RGZ 127, 341, 345; BGH LM Nr. 35 zu § 675 BGB).
  • BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 35/09 R

    Unterhaltsgeld- bzw Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung -

    Da es keinen gesetzlich typisierten Treuhandvertrag gibt, richten sich die Rechtsbeziehungen innerhalb eines als Treuhand bezeichneten Vertragsverhältnisses nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach den jeweiligen Absprachen (vgl BGH WM 1969, 935) .
  • BGH, 10.02.2015 - VI ZR 569/13

    Rechtsanwaltshaftung wegen treuhänderischer Investition von Fremdkapital in ein

    Dies gibt dem Berufungsgericht insbesondere auch Gelegenheit zur Prüfung, ob nicht bereits wegen des zwischen den Parteien geschlossenen entgeltlichen Treuhandvertrags, der als Geschäftsbesorgungsvertrag i.S.d. § 675 BGB zu qualifizieren ist (BGH, Urteil vom 5. Mai 1969 - VII ZR 79/67, WM 1969, 935), ein (vor-)vertraglicher Schadensersatzanspruch der Klägerin gegen den Beklagten gegeben ist.
  • BGH, 11.10.1976 - II ZR 119/75

    Gültigkeit von Stimmrechtsvereinbarungen im Zusammenhang mit der treuhänderischen

    Diese können durchaus so ausgestaltet sein, daß sich der Treugeber nicht mit einem schuldrechtlichen Weisungsrecht und der Möglichkeit, durch Kündigung des Treuhandverhältnisses das Treugut wieder an sich zu ziehen, zufrieden gibt, sondern zusätzlich bestimmte Befugnisse sich persönlich vorbehält oder tatsächlich wahrnimmt (vgl. BGH, Urt. v. 5.5. 69 - VII ZR 79/67, WM 1969, 935, insbesondere zu 1 a bb bis dd).
  • LAG Niedersachsen, 23.09.2002 - 17 Sa 609/02

    Aus- und Absonderungsrechte der Arbeitnehmer in der Insolvenz des Arbeitgebers

    Denn die im Streitfall gewählte Form eines Treuhandkontos, die sich nach der Kontenbezeichnung lediglich als Unterkonto des Arbeitgebers (der Schuldnergesesllschaft) darstellt, hat höchstens schuldrechtliche Wirkung und begründet kein Treuhandverhältnis mit quasi dinglicher Wirkung (vgl. BGH Urt. v. 05.05.1969 - VII ZR 79/67 - WM 1969, 935 f.).
  • OLG Hamm, 22.03.1988 - 26 U 133/87

    Auszahlungen von einem Treuhandkonto ; Gewährleistung der ordnungsgemäßen

    Die Beklagte ist deshalb nach den bestehenden Rechtsbeziehungen (BGH WM 1969, 935) nicht zur Sicherung ihrer eigenen, sondern zur Sicherung der Interessen der Firma ... und des "Käufers" tätig geworden (vgl. § 3 Abs. VI des "Kaufvertrages").

    Ob die (fremdnützige, uneigennützige) Verwaltungstreuhand (BGH WM 1969, 935; Soergel-Leptien, Komm. zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 12. Aufl. 1988, vor § 164 Rz 59) in Form der Verfügungsermächtigung (§ 185 BGB) oder in der Weise ausgeübt werden sollte, daß die Beklagte die Kaufpreisforderungen erwerben sollte, ist für den rechtlichen Charakter der Treuhand als Verwaltungstreuhand (fremdnützige Treuhand) angesichts des eindeutigen Zweckes - den von dem "Käufer" zu zahlenden Kaufpreis für den Hausbau zu verwenden und diesen dadurch zu sichern, nach Fertigstellung der Häuser die Mittel für ... zur Verfügung zu halten - an sich unerheblich.

  • BFH, 30.06.2005 - IV R 40/03

    Mitunternehmerschaft - Treuhandkommanditistin

    Allein der Umstand, dass die Beigeladene für die Geschäftsbesorgung gemäß § 675 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) eine Vergütung erhält oder sonst ein wirtschaftliches Eigeninteresse an der Übernahme der Treuhänderstellung hat, stellt die Fremdnützigkeit nicht in Frage (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 5. Mai 1969 VII ZR 79/67, Betriebs-Berater --BB-- 1969, 1154; BFH-Urteile vom 15. Juli 1997 VIII R 56/93, BFHE 183, 518, BStBl II 1998, 152, unter II.2.c dd der Gründe, und in BFH/NV 2000, 427; Armbrüster, a.a.O., S. 40 f., m.w.N.; Grundmann, Der Treuhandvertrag, insbesondere die werbende Treuhand, München, 1997, S. 19 f.).
  • OLG Brandenburg, 28.01.2014 - 6 U 133/12

    Zulässigkeit einer Klage: Ladungsfähige Anschrift des Klägers als

    Da es einen typischen Treuhandvertrag jedoch nicht gibt, der sich nach bestimmten allgemeinen Regeln richten würde (BGH, Urteil vom 5.5.1969, VII ZR 79/67, BB 1969, 1154), obliegt es dem Kläger vorzutragen, welche Pflichten der Beklagte nach dem behaupteten Treuhandverhältnis bezogen auf die Gewinnverteilung innerhalb der Gesellschaft oder zumindest hinsichtlich des treuhänderisch übernommenen Geschäftsanteils konkret übernommen hat.
  • OLG Brandenburg, 28.01.2014 - 6 U 132/12

    Klageerhebung: Ladungsfähige Anschrift des Klägers als Zulässigkeitsvoraussetzung

    Da es einen typischen, sich nach bestimmten Regeln richtenden Treuhandvertrag jedoch nicht gibt (BGH, Urteil vom 5.5.1969, VII ZR 79/67, BB 1969, 1154), obliegt es dem Kläger vorzutragen, welche konkreten Pflichten der Beklagte nach dem behaupteten Treuhandverhältnis übernommen hat und dass diese Pflichten, z. B. betreffend Kapitalerhöhungen in der Gesellschaft, auch nach Beendigung des Treuhandvertrages fortbestehen sollten.
  • OLG Hamm, 21.03.1994 - 2 U 103/92
    c) Im deutschen Recht wird ein Treuhandverhältnis der vorliegenden Art im Falle der Unentgeltlichkeit den Vorschriften über den Auftrag unterstellt und im Falle der Entgeltlichkeit den Bestimmungen über die Geschäftsbesorgung (BGHZ 32, 67, 70 = NJW 1960, 958, 959; WM 1969, 935; Palandt/Bassenge, § 675 Rn. 6 "Treuhandvertrag").
  • OLG Nürnberg, 23.05.1991 - 8 U 1687/90

    Berechnung des Rückkaufswertes einer Versicherung; Verwertbarkeit des Gutachtens

    Der Treuhandvertrag ist - soweit er wie hier entgeltlich abgeschlossen wird - Geschäftsbesorgungsvertrag im Sinne des § 675 BGB (vgl. BGHZ 32, 67; WM 1969, 935; Schulz aaO., Arm. A 18 m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 05.10.2004 - 3 U 391/04

    Einwendungen des Mieters eines Betriebsgrundstücks gegen über dem fremdnützigen

  • OLG Koblenz, 31.07.2003 - 5 U 200/03

    Voraussetzungen der treuhänderischen Haftung von Konkurs- und

  • OLG Karlsruhe, 29.01.1982 - 15 U 171/81

    Herausgabeanspruch aus Treuhandvertrag; Erkennbarkeit des Auftretens in fremdem

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