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   BGH, 22.05.1970 - V ZR 80/69   

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https://dejure.org/1970,5382
BGH, 22.05.1970 - V ZR 80/69 (https://dejure.org/1970,5382)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1970 - V ZR 80/69 (https://dejure.org/1970,5382)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1970 - V ZR 80/69 (https://dejure.org/1970,5382)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entstehung eines dinglichen Vorkaufsrechts - Vereinbarung eines obligatorischen Vorkaufsrechts zur Sicherung eines dinglichen Vorkaufsrechts im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs - Grundstückskaufvertrag über einen noch nicht vermessenen Grundbesitz - Anspruch auf ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1970, 1024
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 13.10.2016 - V ZB 98/15

    Grundbuchsache: Aufhebung eines dinglichen Rechts mit bestehender

    aa) Das dingliche Vorkaufsrecht nach § 1094 BGB ist ein eigenständiges Sachenrecht und von einem durch eine Vormerkung gesicherten schuldrechtlichen Vorkaufsrecht zu unterscheiden (Senat, Urteil vom 22. Mai 1970 - V ZR 80/69, WM 1970, 1024, 1025; Urteil vom 22. November 2013 - V ZR 161/12, NJW 2014, 622 Rn. 10).
  • BGH, 22.11.2013 - V ZR 161/12

    Vereinbarung eines schuldrechtlichen Vorkaufsrechts neben der Bestellung eines

    Ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht kann zwar neben einem dinglichen Vorkaufsrecht begründet werden, was aber einer entsprechenden Vereinbarung der Vertragsparteien bedarf (Senat, Urteil vom 22. Mai 1970 - V ZR 80/69, WM 1970, 1024, 1025; OLG Düsseldorf, DNotZ 1999, 1015, 1016; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 849, 850; Schurig, Das Vorkaufsrecht im Privatrecht, S. 98 f., S. 102 f.; jurisPK-BGB/Alpmann, 6. Aufl., § 1094 Rn. 4; MünchKomm-BGB/Westermann, BGB, 6. Aufl., § 1094 Rn. 4; NK-BGB/Reetz, 3. Aufl., § 1094 Rn. 4; Palandt/Bassenge, BGB, 72. Aufl., § 1094 Rn. 1; Soergel, BGB, 13. Aufl., vor § 1094 Rn. 2; Staudinger/ Schermaier, BGB [2009], Einl. zu §§ 1094 ff. Rn. 14).
  • OLG Zweibrücken, 28.06.2012 - 4 U 147/10

    Vorkaufsrecht: Unterscheidung von dinglichem und schuldrechtlichem Vorkaufsrecht

    Das schließt es allerdings nicht aus, dass bei der Bestellung eines dinglichen Vorkaufsrechts die Partner eines solchen Rechtsgeschäfts im Einzelfall zusätzlich (daneben) auch ein obligatorisches Vorkaufsrecht verabreden, wenn ein tatsächlich vorhandener Vertragswille zur Begründung dieses nur schuldrechtlich wirkenden Rechtes, etwa für den Fall, dass das dingliche Vorkaufsrecht nicht entstehe, festgestellt werden kann; dafür bedarf es indes entsprechender konkreter Anhaltspunkte (BGH WM 1970, 1024; OLG Düsseldorf und OLG Hamm jeweils a. a. O.).
  • OLG Düsseldorf, 11.06.2001 - 9 U 183/00

    Haftung des Grundstückskäufers bei Weiterverkauf des Grundstücks ohne Bestellung

    Zwar können Vertragspartner vereinbaren, dass dem dinglichen Vorkaufsrecht auch ein obligatorisches Vorkaufsrecht zugrunde liegen soll (vgl. BGH WM 1970, 1024).

    Jedenfalls läßt sich dies nicht, wie die Beklagten in der letzten mündlichen Verhandlung meinten, aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes - abgedruckt in WM 1970, 1024 - ableiten.

  • OLG Düsseldorf, 29.03.1999 - 9 U 213/98

    Auslegung eines dinglichen Vorkaufsrechts

    Zwar können die Vertragspartner vereinbaren, daß dem dinglichen Vorkaufsrecht auch ein obligatorisches zugrunde liegen soll (vgl. BGH WM 1970, 1024; Staudinger/Mayer-Maly/Mader, Einl. zu §§ 1094 ff. BGB, Rdnr. 12).
  • OLG Hamm, 05.10.1995 - 22 U 175/94

    Nichtigkeit eines dinglichen Vorkaufsrechts an einer Teilfläche

    Mit der Bestellung eines dinglichen Vorkaufsrechts können die Partner eines solchen Rechtsgeschäfts zwar vereinbaren, daß diesem dinglichen Recht auch ein obligatorisches Vorkaufsrecht zugrundeliegen solle (BGH, WM 1970, 1024); dies setzt jedoch voraus, daß die Beteiligten ein obligatorisches Vorkaufsrecht tatsächlich begründen wollen, und einen auf dieses Ziel gerichteten Willen der Parteien dieses Rechtsstreits kann der Senat nicht feststellen:.
  • OLG Düsseldorf, 11.06.2001 - 9 U 183/99

    Schadensersatz wg. Nichtbestellung Vorkaufsrecht

    Zwar können Vertragspartner vereinbaren, dass dem dinglichen Vorkaufsrecht auch ein obligatorisches Vorkaufsrecht zugrunde liegen soll (vgl. BGH WM 1970, 1024).

    Jedenfalls lässt sich dies nicht, wie die Beklagten in der letzten mündlichen Verhandlung meinten, aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes ­ abgedruckt in WM 1970, 1024 ­ ableiten.

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