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   BGH, 24.04.1970 - V ZR 97/67   

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https://dejure.org/1970,386
BGH, 24.04.1970 - V ZR 97/67 (https://dejure.org/1970,386)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1970 - V ZR 97/67 (https://dejure.org/1970,386)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1970 - V ZR 97/67 (https://dejure.org/1970,386)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beseitigung eines Bauwerks mit unverhältnismäßigen Aufwendungen - Errichtung eines Bauwerks trotz Verstoß gegen ein Bauverbot und Versagung der Baugenehmigung wegen Nichteinhaltung des Grenzabstands - Vorliegen eines Schutzgesetzes im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB - Anwendung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1180
  • MDR 1970, 668
  • WM 1970, 793
  • DVBl 1971, 267
  • DB 1970, 1126
  • BauR 1970, 159
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 15.12.1915 - V 217/15

    Abstandsgrenze. Überbau

    Auszug aus BGH, 24.04.1970 - V ZR 97/67
    Diese Voraussetzung hat das Berufungsgericht für die Vorschrift des § 25 der Hessischen Bauordnung uneingeschränkt jedenfalls in dem hier vorliegenden Fall für gegeben erachtet, in welchem dem Beklagten für sein drittes Bauvorhaben eine Bauerlaubnis rechtskräftig vorsagt und für die von ihm errichtete Mauer mit Anbauten eine Bauerlaubnis überhaupt nicht beantragt worden ist (vgl. auch RGZ 87, 371 hinsichtlich der Bauordnung für das Herzogtum Braunschweig und OLG München NJW 1959, 341 [OLG München 06.10.1958 - 3 U 1575/57] hinsichtlich der Münchner Bauordnung).
  • BGH, 15.06.1951 - V ZR 55/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.04.1970 - V ZR 97/67
    Die Beschränkung an sich bestehender Eigentumsrechte aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis muß eine durch zwingende Gründe erforderte Ausnahme von der gesetzlichen Regelung bleiben (Urteil des Senats vom 15. Juni 1951 - V ZR 55/50 LM § 903 BGB Nr. 1).
  • BGH, 27.01.1954 - VI ZR 309/52

    Preisstopverordnung. Schutzgesetz?

    Auszug aus BGH, 24.04.1970 - V ZR 97/67
    Ein Schutzgesetz im Sinne dieser Vorschrift ist eine Rechtsnorm nach ständiger Rechtsprechung dann, wenn sie - sei es auch neben dem Schutz der Gesamtheit gerade dazu dienen soll, den Einzelnen oder einzelne Personenkreise gegen die Verletzung eines Rechtsguts zu schützen (BGHZ 12, 146, 148 [BGH 27.01.1954 - VI ZR 309/52] mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 25.01.1957 - VI ZR 275/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.04.1970 - V ZR 97/67
    An diese Auslegung des § 25 der Hessischen Bauordnung ist der Senat gebunden, weil der Geltungsbereich dieser Bauordnung sich nicht über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus erstreckt und die Bauordnung deshalb nicht revisibel ist (§ 549 ZPO; vgl. BGH VersR 1957, 244).
  • BGH, 30.05.1963 - VII ZR 236/61

    Haftung des Bauunternehmers und des Architekten wegen Errichtung eines

    Auszug aus BGH, 24.04.1970 - V ZR 97/67
    Auf die von ihr zitierten Entscheidungen LM § 823 (Bb) BGB Nr. 6 (=BGHZ 39, 366 [BGH 30.05.1963 - VII ZR 236/61]) und Nr. 7 (= NJW 1965, 534) kommt es schon deshalb nicht an, weil, wie bereits ausgeführt, die Auslegung des § 25 der Hessischen Bauordnung durch das Berufungsgericht für den Senat bindend ist.
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