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   BGH, 21.05.1971 - V ZR 17/69   

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BGH, 21.05.1971 - V ZR 17/69 (https://dejure.org/1971,1661)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1971 - V ZR 17/69 (https://dejure.org/1971,1661)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1971 - V ZR 17/69 (https://dejure.org/1971,1661)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit eines Vertrages wegen fehlender notarieller Beurkundung - Rückgewähr empfangener Leistungen nach dem Bereicherungsrecht - Nichtigkeit eines Kaufanwärtervertrages - Wegfall des Formerfordernisses wenn sich die Übereignungspflicht schon auf Grund Gesetz ergibt ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1971, 737
  • DNotZ 1971, 542
  • WM 1971, 1202
  • DB 1971, 1348
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 12.03.1920 - II 398/19

    Ungerechtfertigte Bereicherung

    Auszug aus BGH, 21.05.1971 - V ZR 17/69
    § 814 BGB steht der Rückforderung von Zahlungen nicht entgegen, die der Leistende auf ein formnichtig abgeschlossenes Grundstücksveräußerungsgeschäft in Kenntnis der Nichtigkeit, aber in der dann fehlgeschlagenen Erwartung leistet, der Vertrag werde trotz seiner Nichtigkeit durchgeführt werden (Bestätigung von RGZ 98, 237, 240).

    Aber § 814 BGB ist mit dem Berufungsgericht nicht anzuwenden bei - wenn auch umfangreichen - Teilzahlungen auf ein entweder schon formnichtig abgeschlossenes oder erst zu schließendes Grundstücksveräußerungsgeschäft, die - wie im Regelfall - in der (dann fehlgeschlagenen) Erwartung geleistet werden, der Vertrag werde trotz seiner Formnichtigkeit durchgeführt werden (RGZ 98, 237, 240).

  • BGH, 24.06.1963 - VII ZR 229/62
    Auszug aus BGH, 21.05.1971 - V ZR 17/69
    Soweit die Beklagte den Rechnungsposten der Klage eigene Gegenposten entgegenstellt, sind sie in rechtlicher Hinsicht, abweichend von der Auffassung des Oberlandesgerichts, nicht als zur Aufrechnung gestellte Gegenforderungen der Beklagten zu werten, sondern nach der in der Rechtsprechung anerkannten Saldolehre bereits von vornherein bei Bemessung des eingeklagten Bereicherungsanspruchs als Abzugsposten, die die Höhe des Klaganspruchs unmittelbar vermindern (Urt. v. 24. Juni 1963, VII ZR 129/62, WM 1963, 834, 836).
  • BGH, 29.06.1966 - V ZR 68/65

    Teilnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 21.05.1971 - V ZR 17/69
    Deshalb sind alle weiteren Erwägungen der Revision über Vertragsauslegung, Vertragsumdeutung und Teilgültigkeit hinsichtlich einer einseitigen Bindung des Erwerbers gegenstandslos (zu § 139 BGB vgl. das Senatsurteil BGHZ 45, 376).
  • BGH, 07.05.1971 - V ZR 94/70

    Zur Rechtsnatur des Träger-Bewerber-Vertrages

    Auszug aus BGH, 21.05.1971 - V ZR 17/69
    Die Beklagte beansprucht einen "Mietzins" von monatlich 579 DM, wie er ursprünglich (im Kaufanwärter-Vertrag) bemessen war (ob es sich um Miete im eigentlichen Sinne handelt, kann offen bleiben; vgl. das für die Entscheidungssammlung bestimmte Senatsurteil vom 7. Mai 1971, V ZR 94/70).
  • BGH, 18.09.1961 - VII ZR 118/60

    Wertersatz bei Bereicherung

    Auszug aus BGH, 21.05.1971 - V ZR 17/69
    Der hier zu bejahende Bereicherungsanspruch wegen Nichteintritts des bezweckten Erfolgs (zweiter Satz und Halbsatz von § 812 Abs. 1 BGB) entsteht noch nicht, solange der Erfolg noch möglich ist, sondern erst dann, wenn feststeht, daß der Erfolg nicht eintritt (BGHZ 35, 356, 358) [BGH 18.09.1961 - VII ZR 118/60].
  • BGH, 30.04.1969 - V ZR 188/65

    Anspruch auf Eigentumsübertragung bei fehlender Beurkundung eines

    Auszug aus BGH, 21.05.1971 - V ZR 17/69
    Das ist bei einem Auftrag und einem entsprechenden Geschäftsbesorgungsvertrag dann der Fall (§§ 667, 675 BGB), wenn die Übereignungspflicht nicht schon Inhalt, sondern erst Folge der Geschäftsbesorgung ist; bei einem Hauserwerbsvertrag etwa dann, wenn sich das zu bebauende Grundstück noch im Eigentum eines Dritten befindet und der Werkunternehmer es von diesem für Rechnung des Bestellers erwerben soll (Senatsurteil vom 30. April 1969, V ZR 188/65, WM 1969, 917).
  • BGH, 11.11.1963 - VII ZR 129/62

    Witterungseinflüsse als Risiko des Werkunternehmers - Nichteinhaltung der

    Auszug aus BGH, 21.05.1971 - V ZR 17/69
    Soweit die Beklagte den Rechnungsposten der Klage eigene Gegenposten entgegenstellt, sind sie in rechtlicher Hinsicht, abweichend von der Auffassung des Oberlandesgerichts, nicht als zur Aufrechnung gestellte Gegenforderungen der Beklagten zu werten, sondern nach der in der Rechtsprechung anerkannten Saldolehre bereits von vornherein bei Bemessung des eingeklagten Bereicherungsanspruchs als Abzugsposten, die die Höhe des Klaganspruchs unmittelbar vermindern (Urt. v. 24. Juni 1963, VII ZR 129/62, WM 1963, 834, 836).
  • BGH, 29.01.1965 - V ZR 53/64

    Einfamilienhaus-Vorvertrag - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr §

    Auszug aus BGH, 21.05.1971 - V ZR 17/69
    Ein solcher Verstoß käme nach der Rechtsprechung des Senats in Betracht, wenn die Nichtigkeitsfolge untragbar wäre (Urteil vom 29. Januar 1965, V ZR 53/64, NJW 1965, 812).
  • BGH, 20.12.1974 - V ZR 132/73

    Nichtbeurkundete Erklärung als Auslegungsmittel

    Dabei spielt keine Rolle, inwieweit die einzelnen Ansprüche aus dem Vertrag nach Kauf- oder Werkvertragsrecht zu beurteilen sind (vgl. Urteil vom 21. Mai 1971, V ZR 17/69, LM BGB § 313 Nr. 48).
  • BGH, 18.04.1985 - VII ZR 309/84

    Fehlgeleitete Überweisung - Wegfall der Bereicherung - Überweisung auf ein im

    Diese teilweise Befreiung von einer Verbindlichkeit stellt eine fortbestehende Bereicherung dar; auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Kläger nicht berufen (vgl. BGH NJW 1979, 1597, 1598;Urt. vom 21. Mai 1971 - V ZR 17/69 = LM BGB § 313 Nr. 48 Bl. 3 = WM 1971, 1202, 1204; Heimann-Trosien a.a.O. § 818 Rdn. 33; Lieb a.a.O. § 818 Rdn. 82; Staudinger/Lorenz, BGB, 12. Aufl., § 818 Rdn. 35).
  • BGH, 18.01.1979 - VII ZR 165/78

    Rückforderung fehlgeleiteter Renten

    § 814 BGB ist daher dann nicht anwendbar, wenn bei einem auf den Austausch von Leistungen gerichteten, als formnichtig erkannten Vertrag, also in Kenntnis dessen geleistet wird, daß eine wirksame Verbindlichkeit nicht besteht, jedoch in der erkennbaren Erwartung, auch der andere Teil werde die Gegenleistung bewirken und damit den vereinbarten Austausch zustandebringen (vgl. BGH NJW 1976, 237; Urteil vom 21. Mai 1971 - V ZR 17/69 = LM BGB § 313 Nr. 48 Bl. 2 Rs; RGZ 98, 237, 240).
  • BGH, 26.10.1979 - V ZR 88/77

    Schwarzkauf I - § 815 BGB

    Dies entspricht herrschender Rechtsprechung und Lehre (Senatsurteile vom 21. Mai 1971, V ZR 17/69, LM BGB § 313 Nr. 48 = MDR 1971, 737 und vom 26. September 1975, V ZR 180/73, NJW 1976, 237; RGZ 98, 237, 240; Soergel/Mühl, BGB 11. Aufl. § 814 Rdn. 10; BGB-RGRK 12. Aufl. § 814 Rdn. 11; Staudinger/Lorenz, BGB 12. Aufl. § 814 Rdn. 8).
  • BGH, 16.03.1983 - VIII ZR 346/81

    Kaufmannseigenschaft des Betreibers eines Lichtspieltheaters

    Denn auf eine Leistung, die zwar in Kenntnis der Nichtschuld, aber in der Erwartung erbracht wird, daß eine wirksame Verpflichtung später entsteht, ist § 814 BGB grundsätzlich nicht anzuwenden (vgl. z.B. RGZ 98, 237, 239 f.; BGH, Urt. v. 21. Mai 1971 - V ZR 17/69 = WM 1971, 1202, 1204; auch BGHZ 73, 202, 205).
  • BGH, 08.12.1995 - LwZR 1/95

    Bereicherungsausgleich bei Tilgung einer fremden Schuld

    Hat der Kläger durch von ihm erbrachte Zahlungen den Beklagten von seiner Verbindlichkeit befreit (vgl. auch § 267 Abs. 1 BGB) , so besteht die dadurch bewirkte Bereicherung (Wegfall der Schuld) unverändert fort; in diesen Fällen kommt deshalb eine Berufung auf den Wegfall der Bereicherung grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. BGHZ 56, 317, 322; BGH, Urteile v. 21. Mai 1971, V ZR 17/69, WM 1971, 1202, 1204; v. 18. April 1985, VII ZR 309/84, NJW 1985, 2700 m.w.N.; BVerwGE 28, 68, 75; Joerges in AK BGB § 818 Rdn. 59; BGB-RGKR/Heiman/Trosien, 12. Aufl. , § 818 Rdn. 33; Erman/Westermann, BGB, 9. Aufl. , § 818 Rdn. 36 und 38; MünchKomm-BGB/Lieb, 2. Aufl. , § 818 Rdn. 77 m.w.N.; Palandt/Thomas, BGB, 54. Aufl. , § 818 Rdn. 38; Soergel/Mühl, BGB, 11. Aufl. , § 818 Rdn. 67; Staudinger/Lorenz, BGB, 13. Bearbeitung, § 818 Rdn. 35).
  • BGH, 17.10.1980 - V ZR 143/79

    Zur Formbedürftigkeit eines auf Verschaffung eines Grundstücks gerichteten

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, daß bei einem auf die Beschaffung eines Grundstücks von einem Dritten gerichteten Auftrag, bei dem der Beauftragte im eigenen Namen, aber für Rechnung des Auftraggebers handeln soll (Treuhand), die Verpflichtung des Beauftragten zur Weiterübereignung des Grundstücks an den Auftraggeber keine Beurkundungspflicht nach § 313 BGB auslöst, weil sich diese Verpflichtung nicht erst aus einer etwa unmittelbar hierauf gerichteten vertraglichen Abrede ergibt, sondern bereits aus der Vorschrift des § 667 BGB, wonach der Beauftragte das aus der Geschäftsbesorgung Erlangte an den Auftraggeber herauszugeben hat (u.a. Senatsurteile vom 30. April 1969, V ZR 188/65, WM 1969, 917; vom 20. Februar 1970, V ZR 46/67, LM BGB § 313 Nr. 40 und vom 21. Mai 1971, V ZR 17/69, LM a.a.O. Nr. 48).
  • BGH, 12.07.1979 - III ZR 18/78

    Einwendungsdurchgriff bei einem finanzierten Grundstückskaufvertrag (Abgrenzung

    Nach § 313 BGB (alter und neuer Fassung) sind nicht nur die Kaufverträge über die vom Bauträger auf eigene Rechnung errichteten Eigentumswohnungen (oder sonstigen Bauten, "Vorratsbau") formbedürftig, sondern auch Verträge - wie hier - mit wesentlich werkvertraglichen Elementen, wenn der Bauträger den Bau auf einem eigenen Grundstück für Rechnung des Bauherrn errichtet und sich zur Übereignung verpflichtet (vgl. zur Formbedürftigkeit BGH Urt. vom 21. Mai 1971 - V ZR 17/69 = JZ 1971, 556; Urt. vom 2. Februar 1973 - V ZR 45/71 = NJW 1973, 517; Urt. vom 30. April 1969 - V ZR 188/65 = WM 1969, 917; Mattern WM 1972, 671; zum Umfang des zu Beurkundenden BGHZ 69, 266).
  • BGH, 12.07.1979 - VII ZR 159/78

    Verjährung des Anspruchs auf das einheitlich für Grundstücksanteil und

    Diese Formvorschrift gilt für jeden Vertrag, durch den Eigentum an einem Grundstück übertragen werden soll; gleichgültig ist, ob er Kauf- oder Werklieferungsvertrag ist (BGH, Urt. v. 21. Mai 1971 - V ZR 17/69 = LM BGB § 313 Nr. 48).
  • VG Potsdam, 13.02.2008 - 6 K 2659/04

    Restitutionsanspruch; Schädigung durch Verwalterverkauf

    Auf Verpflichtungen aus - wie hier - nur schwebend unwirksamen Verträgen findet § 814 BGB keine Anwendung (vgl. Reichsgericht, Urteil vom 12. März 1920 - II 398/19 -, und Bundesgerichtshof, Urteil vom 21. Mai 1971 - V ZR 17/69 -, beide zit. nach juris ).
  • BGH, 02.02.1973 - V ZR 45/71

    Formbedürftigkeit auch einer bloß einseitigen Verpflichtung des Kaufinteressenten

  • OLG Köln, 26.08.1980 - 4 UF 153/80
  • BGH, 20.12.1974 - V ZR 43/73

    Ansprüche auf Löschung von Auflassungsvormerkung und Grundpfandrechten -

  • BGH, 20.12.1974 - V ZR 71/74

    Anforderungen an die Formwirksamkeit eines Grundstückvertrages - Unschädlichkeit

  • BGH, 20.12.1974 - V ZR 84/73

    Anforderungen an die Formwirksamkeit eines Vertrages - Einhaltung des

  • BGH, 02.07.1971 - V ZR 53/69

    Abschluss eines privatschriftlichen Kaufanwärtervertrags und Nichtigkeit

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