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   BGH, 08.03.1973 - II ZR 134/71   

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https://dejure.org/1973,1625
BGH, 08.03.1973 - II ZR 134/71 (https://dejure.org/1973,1625)
BGH, Entscheidung vom 08.03.1973 - II ZR 134/71 (https://dejure.org/1973,1625)
BGH, Entscheidung vom 08. März 1973 - II ZR 134/71 (https://dejure.org/1973,1625)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundsätze über fehlerhafte Anstellungsverträge - Kündigung eines Anstellungvertrages - Voraussetzungen für einen ausdrücklichen Beschluss auf Verlängerung von Bestellung und Anstellung - Auslegung eines Anstellungsvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anstellungsvertrag, Betriebliche Übungen oder tarifliche Regelungen, Grundsätzlich keine Anwendung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften, Rechtliche Einordnung des Anstellungsvertrags

Papierfundstellen

  • WM 1973, 506
  • DB 1973, 1010
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.04.1964 - II ZR 75/62

    Faktisches Anstellungsverhältnis eines Vorstandsmitglieds

    Auszug aus BGH, 08.03.1973 - II ZR 134/71
    Da der Kläger aber tatsächlich noch bis zum 31. Dezember 1965 als Vorstandsmitglied tätig gewesen ist, stünde ihm nach den Grundsätzen über fehlerhafte Anstellungsverträge bis zu diesem Tag das vereinbarte Gehalt zu (BGHZ 41, 282, 286 ff).

    Darin lag kein ausdrücklicher Beschluß auf Verlängerung von Bestellung und Anstellung, wie ihn § 75 Abs. 1 AktG 1937 erforderte (BGHZ 47, 341, 343; 41, 282, 286 m.w.N.).

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob es gegen die genannten Vorschriften verstieß, daß der Aufsichtsrat, wie es hier nach dem Vortrag des Klägers geschehen ist, den Abschluß von Anstellungsverträgen mit Vorstandsmitgliedern allgemein einem aus zwei Mitgliedern gebildeten Ausschuß übertrug (vgl. § 92 Abs. 4 AktG 1937; BGHZ 41, 282, 285).

  • BGH, 26.03.1956 - II ZR 57/55

    Abberufung des Vorstands nach Vertrauensentzug

    Auszug aus BGH, 08.03.1973 - II ZR 134/71
    Die Verlängerungsklausel in Nr. 8 des Anstellungsvertrage konnte nicht wirksam werden, weil nach der zwingenden Regelung des § 75 Abs. 1 AktG 1937 (= § 84 Abs. 1 AktG 1965) eine Verlängerung der Amtszeit ohne neuen Aufsichtsratsbeschluß nur bis zur Höchstgrenze von fünf Jahren zulässig war und auch der Anstellungsvertrag über diese Grenze hinaus eine automatische Verlängerung nur für den Fall einer entsprechenden Verlängerung der Amtszeit wirksam vorsehen konnte (BGHZ 3, 90; 20, 239, 245).
  • BGH, 17.04.1967 - II ZR 157/64

    Anforderung an die Genehmigung eines schwebend unwirksamen Vertrages

    Auszug aus BGH, 08.03.1973 - II ZR 134/71
    Darin lag kein ausdrücklicher Beschluß auf Verlängerung von Bestellung und Anstellung, wie ihn § 75 Abs. 1 AktG 1937 erforderte (BGHZ 47, 341, 343; 41, 282, 286 m.w.N.).
  • BGH, 20.03.1964 - V ZR 46/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.03.1973 - II ZR 134/71
    Denn wenn der Kläger rechtzeitig eine Erhöhung gefordert, die Beklagte sie aber von vornherein abgelehnt haben sollte, so käme ebenso wie im Falle eines Scheiterns hierüber geführter Verhandlungen eine Anwendung der §§ 316, 315 BGB in Betracht (BGH, Urt. v. 20.3.64 - V ZR 46/63 -, WM 1964, 561; Urt. v. 4.10.67 - VIII ZR 51/66 -, LM BGB § 535 Nr. 35).
  • BGH, 11.07.1951 - II ZR 118/50

    Dienstvertrag mit Vorstand einer AG.

    Auszug aus BGH, 08.03.1973 - II ZR 134/71
    Die Verlängerungsklausel in Nr. 8 des Anstellungsvertrage konnte nicht wirksam werden, weil nach der zwingenden Regelung des § 75 Abs. 1 AktG 1937 (= § 84 Abs. 1 AktG 1965) eine Verlängerung der Amtszeit ohne neuen Aufsichtsratsbeschluß nur bis zur Höchstgrenze von fünf Jahren zulässig war und auch der Anstellungsvertrag über diese Grenze hinaus eine automatische Verlängerung nur für den Fall einer entsprechenden Verlängerung der Amtszeit wirksam vorsehen konnte (BGHZ 3, 90; 20, 239, 245).
  • BGH, 17.02.1969 - II ZR 19/68

    Anforderungen an den Inhalt eines Vorvertrages

    Auszug aus BGH, 08.03.1973 - II ZR 134/71
    Der Grundsatz der gleichmäßigen Behandlung kommt bei Vertretungsorganen von Kapitalgesellschaften in der Regel nicht zum Zuge, weil deren Verträge weitgehend nach individuellen Gesichtspunkten ausgehandelt zu werden pflegen und mit den Verträgen sonstiger Angestellter nicht vergleichbar sind (vgl. BGH, Urt. v. 17.2.69 - II ZR 19/68 -, WM 1969, 868).
  • BGH, 04.10.1967 - VIII ZR 51/66

    Vermietung eines Fabrikgrundstücks - Auslegung eines Mietvertrages -

    Auszug aus BGH, 08.03.1973 - II ZR 134/71
    Denn wenn der Kläger rechtzeitig eine Erhöhung gefordert, die Beklagte sie aber von vornherein abgelehnt haben sollte, so käme ebenso wie im Falle eines Scheiterns hierüber geführter Verhandlungen eine Anwendung der §§ 316, 315 BGB in Betracht (BGH, Urt. v. 20.3.64 - V ZR 46/63 -, WM 1964, 561; Urt. v. 4.10.67 - VIII ZR 51/66 -, LM BGB § 535 Nr. 35).
  • BGH, 15.04.2014 - II ZR 44/13

    Geschäftsführeranstellungsvertrag im Rahmen einer GmbH & Co. KG: Vertragsänderung

    Voraussetzung dafür ist, dass der Geschäftsführer seine Tätigkeit auf der Grundlage des Anstellungsvertrags aufgenommen hat und dies mit Wissen des für den Vertragsschluss zuständigen Gesellschaftsorgans oder jedenfalls eines Organmitglieds geschah (BGH, Urteil vom 16. Januar 1995 - II ZR 290/93, ZIP 1995, 377; Urteil vom 8. März 1973 - II ZR 134/71, WM 1973, 506; Urteil vom 6. April 1964 - II ZR 75/62, BGHZ 41, 282, 287 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 3. Juli 2000 - II ZR 282/98, ZIP 2000, 1442, 1443).

    Ohne Anwendung der Grundsätze des Anstellungsverhältnisses auf fehlerhafter Vertragsgrundlage käme es auch zu dem widersprüchlichen Ergebnis, dass eine in einem ersten, unwirksamen Vertrag vereinbarte Prüfungsklausel zu einer Vergütungsanpassung führen kann (vgl. dazu BGH, Urteil vom 8. März 1973 - II ZR 134/71, WM 1973, 506), nicht jedoch eine aus den gleichen Gründen unwirksame spätere Vertragsänderung.

  • BGH, 20.08.2019 - II ZR 121/16

    Wirksamkeit eines Anstellungsvertrages nach Grundsätzen zum fehlerhaften

    Der Bundesgerichtshof hat zwar einen unwirksamen Anstellungsvertrag auch für die Zukunft als wirksam angesehen, wenn beide Parteien ihn jahrelang als Grundlage ihrer Rechtsbeziehung betrachtet und durchgeführt haben und die Gesellschaft ihren Vertragspartner durch weitere Handlungen in seinem Vertrauen auf die Rechtsbeständigkeit des Vertrags bestärkt hat (BGH, Urteil vom 8. März 1973 - II ZR 134/71, WM 1973, 506, 507).
  • BGH, 03.07.2000 - II ZR 282/98

    Abschluß eines Geschäftsführeranstellungsvertrages

    Der Senat hat zwar einen mit einem Vorstandsmitglied abgeschlossenen unwirksamen Anstellungsvertrag auch für die Zukunft - es ging um ein weiteres Jahr - als wirksam angesehen, wenn beide Parteien ihn jahrelang als Grundlage ihrer Rechtsbeziehung betrachtet und durchgeführt haben und die Gesellschaft das Vorstandsmitglied in seinem Vertrauen auf die Rechtsbeständigkeit des Vertrages dadurch bestärkt hat, daß sie vereinbarungsgemäß die Vorstandsbezüge erhöht und das zuständige Organ über die Verlängerung der Anstellung einen Beschluß gefaßt hat, ohne zum Ausdruck zu bringen, daß es frühere mündliche Abmachungen, nicht aber den Vertrag als maßgebend ansieht (BGH, Urt. v. 8. März 1973 - II ZR 134/71, WM 1973, 506, 507).
  • BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 341/18

    Sonderzuwendungen - Anwendungsbereich von § 315 BGB

    (bb) Auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. März 1973 (- II ZR 134/71 -) spricht hinsichtlich der gegebenen Fallgestaltung nicht für eine Verpflichtung zur Anpassung der Obergrenze.

    Danach begründet eine Vertragsbestimmung, wonach die Vergütung des Vorstands einer AG bei allgemeinen Änderungen der Besoldung der Bundesbeamten geändert werden kann, eine Pflicht zur Anpassung nach § 315 BGB (BGH 8. März 1973 - II ZR 134/71 - zu 2 und 3 der Gründe) .

  • BGH, 24.09.2019 - II ZR 192/18

    Bewilligung von Sonderleistungen nach billigem Ermessen des Aufsichtsrats durch

    Der Grundsatz der gleichmäßigen Behandlung kommt bei Vertretungsorganen von Kapitalgesellschaften in der Regel nicht zum Zuge, weil deren Verträge weitgehend nach individuellen Gesichtspunkten ausgehandelt zu werden pflegen und mit den Verträgen sonstiger Angestellter nicht vergleichbar sind (BGH, Urteil vom 8. März 1973 - II ZR 134/71, WM 1973, 506; Urteil vom 17. Februar 1969 - II ZR 19/68, WM 1969, 686, 688).
  • BGH, 17.09.1998 - IX ZR 237/97

    Gebührenansprüche des als Liquidator tätigen Rechtsanwalts

    Hat dagegen das Vertretungsorgan seine Tätigkeit auf der Grundlage des fehlerhaften Vertrages aufgenommen und geschah dies mit Wissen des für den Vertragsschluß zuständigen Gesellschaftsorgans oder auch nur eines Organmitglieds, ist diese Vereinbarung für die Dauer der Tätigkeit so zu behandeln, als wäre sie mit allen vorgesehenen gegenseitigen Rechten und Pflichten wirksam (BGHZ 41, 282, 286 ff; 65, 190, 194 f; BGH, Urt. v. 8. März 1973 - II ZR 134/71, WM 1973, 506; Urt. v. 16. Januar 1995 - II ZR 290/93, WM 1995, 614).
  • BGH, 16.01.1995 - II ZR 290/93

    Annahme eines faktischen Anstellungsverhältnisses bei Unwirksamkeit eines mit

    Hat der Geschäftsführer seine Tätigkeit aber auf der Grundlage des geltungslosen Anstellungsvertrages aufgenommen und geschah dies mit Wissen des für den Vertragsabschluß zuständigen Gesellschaftsorgans oder auch nur eines Organmitglieds (vgl. BGHZ 41, 282, 287 - betr. unwirksamen Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitglieds einer AG), ist diese Vereinbarung für die Dauer der Geschäftsführertätigkeit so zu behandeln, als wäre sie mit allen gegenseitigen Rechten und Pflichten wirksam (vgl. BGHZ 41, 282, 287 f.; 65, 190, 194 [BGH 23.10.1975 - II ZR 90/73]; Sen.Urt. v. 8. März 1973 - II ZR 134/71, WM 1973, 506; Scholz/Schneider, GmbHG, 8. Aufl. § 35 Rdn. 248 m.w.N.).
  • BGH, 17.04.2018 - II ZR 277/16

    Anspruch eines gekündigten Geschäftsführers auf Zahlung einer Entschädigung in

    - II ZR 134/71, BB 1973, 723).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 15 Sa 193/08

    Arbeitsverhältnis - Beendigung - Begründung - Organstellung

    Der BGH (vom 08.03.1973 - II ZR 134/71 -, WM 1973, 506, 507) hat einen mit einem Vorstandsmitglied abgeschlossenen unwirksamen Anstellungsvertrag auch für die Zukunft als wirksam angesehen, wenn beide Parteien ihn jahrelang als Grundlage ihrer Rechtsbeziehungen betrachtet und durchgeführt haben und die Gesellschaft das Vorstandsmitglied in seinem Vertrauen auf die Rechtsbeständigkeit des Vertrages durch weitere Maßnahmen, insbesondere die Erhöhung von Vorstandsbezügen und die Verlängerung der Anstellungen, in seinem Vertrauen auf die Rechtsbeständigkeit des Vertrages bestärkt hat.
  • OLG München, 25.11.2020 - 7 U 1297/20

    Unbegründete Ruhegeldansprüche eines GmbH-Geschäftsführers

    Der BGH hat in seiner älteren Rechtsprechung angenommen, dass bei Dienstverträgen zwischen Kapitalgesellschaften und den Mitgliedern ihres gesetzlichen Vertretungsorgans für eine Anwendung des arbeitsrechtlichen Grundsatzes der gleichmäßigen Behandlung sowohl im Verhältnis zu anderen Betriebsangehörigen als auch im Verhältnis der Organmitglieder zueinander im Allgemeinen kein Raum sei, da derartige Dienstverträge im Gegensatz zu Arbeitsverträgen weitgehend nach individuellen Gesichtspunkten ausgehandelt würden (BGH, Urteil vom 08.03.1973 - II ZR 134/71, Rdnr. 11, Urteil vom 05.10.1978 - II ZR 53/77, Rdnr. 8).
  • BGH, 08.12.1977 - II ZR 219/75

    Widerruf der Bestellung in den Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG) als

  • BGH, 23.10.1975 - II ZR 90/73

    Zweimann-Ausschüsse des Aufsichtsrats

  • LG Duisburg, 13.04.2017 - 21 O 93/13

    MSV Duisburg gegen den ehemaligen Geschäftsführer Roland K.: Klage des

  • BGH, 21.04.1975 - II ZR 2/73

    Wichtiger Grund für außerordentliche Kündigung eines Dienstverhältnisses durch

  • BGH, 28.05.1973 - II ZR 58/71

    Pensionserhöhung wegen Geldentwertung

  • OLG Schleswig, 16.11.2000 - 5 U 66/99

    Beschlusssfassung des Aufsichtsrats der Aktiengesellschaft - Anstellungsvertrag

  • OLG Frankfurt, 25.05.2011 - 7 U 268/08

    Herabsetzung der Vergütungsansprüche eines ehemaligen AG-Vorstandmitglieds

  • LG Neuruppin, 31.07.2014 - 3 O 42/12
  • BGH, 05.10.1978 - II ZR 53/77

    Wesentliche Änderung der Verhältnisse nach Abschluss eines Vergleichs - Grundsatz

  • OLG Köln, 07.09.2000 - 18 U 58/00

    Gleichlauf der Zuständigkeit für die Bestellung und Anstellung eines

  • OLG Düsseldorf, 23.05.1990 - 6 U 227/89
  • LG Köln, 26.05.2020 - 90 O 73/19

    Treuwidrige Berufung auf Unwirksamkeit: Geschäftsführer-Anstellungsvertrag

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