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BGH, 05.02.1973 - II ZR 116/71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Überwachung eines Abrechnungskontos - Voraussetzungen für die Anwendbarkeit von Verkaufserlösklauseln - Kauf unter verlängertem Eigentumsvorbehalt
Papierfundstellen
- WM 1973, 722
- DB 1973, 1696
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.09.1967 - III ZR 76/65
Ansprüche aus Krediten - Abgabe von Scheinerklärungen - Erklärung der Aufrechnung …
Auszug aus BGH, 05.02.1973 - II ZR 116/71
Eine Bank kann sich zwar vertraglich zur Übernahme einer Kontrollfunktion verpflichten (BGH, Urt. v. 18.9.67 - III ZR 76/65 -, WM 1967, 1144).
- BGH, 24.04.2012 - XI ZR 96/11
Zur Haftung des Bankkunden bei Pharming
Kreditinstitute haben grundsätzlich keine Schutzpflicht, eine Kontoüberziehung des Kunden zu vermeiden (…Maihold in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 4. Aufl., § 54 Rn. 18; LG Lüneburg, ZIP 1985, 1132, 1133; vgl. auch BGH, Urteil vom 5. Februar 1973 - II ZR 116/71, WM 1973, 722, 723). - BGH, 11.05.1989 - IX ZR 222/88
Rechte der Schuldner des späteren Gemeinschuldners an vor Konkurseröffnung …
Denn diese sich aus dem Kontokorrentverhältnis ergebenden Forderungen des Nachlasses waren der Firma L. nicht, insbesondere nicht aufgrund der Vereinbarungen über einen verlängerten Eigentumsvorbehalt, abgetreten (vgl. BGH, Urt. v. 5. Februar 1973 - II ZR 116/71, WM 1973, 722, 723). - OLG Düsseldorf, 13.12.1991 - 17 U 115/91 Dies ist aber bei Buchgeld nur in dem Sinne denkbar, daß der Erlös aus dem Weiterverkauf unmittelbar auf ein gesondert dafür angegebenen Konto des Eigentumsvorbehaltsverkäufers eingezahlt wird (vgl. BGH in WM 1973, 722; Serick, Band IV, Seite 628;… Soergel-Mühl, 12. Aufl., § 929 Rdn. 93).