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   BGH, 26.04.1973 - III ZR 116/71   

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https://dejure.org/1973,2680
BGH, 26.04.1973 - III ZR 116/71 (https://dejure.org/1973,2680)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1973 - III ZR 116/71 (https://dejure.org/1973,2680)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1973 - III ZR 116/71 (https://dejure.org/1973,2680)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Rückzahlung eines Darlehens - Anforderungen an die Auslegung eines Darlehensvertrages - Voraussetzungen für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1973, 750
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.07.1963 - VII ZR 120/62

    Zurechenbarkeit des Rechtsscheins eines unterschriebenen Blanketts

    Auszug aus BGH, 26.04.1973 - III ZR 116/71
    Wer ein Blankett oder ein unausgefülltes Formular mit seiner Unterschrift aus der Hand gibt, muß auch bei einer seinem Willen nicht entsprechenden Ausfüllung des Blanketts den dadurch geschaffenen Inhalt der Urkunde einem redlichen Dritten gegenüber, dem die Urkunde vorgelegt wird, als seine Willenserklärung gegen sich gelten lassen (BGHZ 40, 65, 68).

    Dabei ist jedoch der weitere Grundsatz der Entscheidung in BGHZ 40, 65, 69 zu beachten: Eine Bank, welche Teilzahlungsgeschäfte finanziert und zu diesem Zweck mit dem Verkäufer in einem auf Dauer angelegten Vertragsverhältnis zusammenarbeitet, haftet dem Käufer entsprechend § 278 BGB für ein schuldhaftes Handeln des Verkäufers beim Zustandekommen des Darlehensvertrages, insbesondere beim Ausfüllen des Vertragsformulars.

    Hat B. - wie das Berufungsgericht unterstellt hat - den Beklagten Darlehensantragsformulare gegen ihren Willen untergeschoben auch für Waren, die sie nicht gekauft und nicht erhalten haben, so haftet die Klägerin für ein solches schuldhaftes Handeln ihres Abschlußgehilfen, und hieraus kann sich ganz oder teilweise ein Leistungsverweigerungsrecht der Beklagten gegenüber dem Darlehensanspruch der Klägerin ergeben (BGHZ 40, 65, 69; 42, 37, 42).

  • BGH, 17.11.1960 - VII ZR 56/59

    Finanzierter Abzahlungskauf

    Auszug aus BGH, 26.04.1973 - III ZR 116/71
    Ihre Schadensersatzpflicht kann dazu führen, daß sie die Darlehensforderung gegen den Käufer ganz oder teilweise (§ 254 BGB) nicht geltend machen kann (BGHZ 33, 293, 299 ff; 33, 302, 311 ff).

    Denn die Tätigkeit, die B. hier nach dem Willen der Klägerin oblag, die Käufer zu beraten, ihnen beim Stellen der Formularanträge behilflich zu sein und die Anträge an die Klägerin weiterzuleiten, rechtfertigt es, B. als Abschlußgehilfen anzusehen (BGHZ 33, 293; 47, 224, 230; Staudinger/Werner, BGB 10./11. Aufl. zu § 278 Anm. 8; Erman, BGB 5. Aufl. zu § 278 Rn. 23).

  • BGH, 20.02.1967 - III ZR 40/66

    Finanzierter Abzahlungskauf. Anfechtung durch Käufer

    Auszug aus BGH, 26.04.1973 - III ZR 116/71
    Denn die Tätigkeit, die B. hier nach dem Willen der Klägerin oblag, die Käufer zu beraten, ihnen beim Stellen der Formularanträge behilflich zu sein und die Anträge an die Klägerin weiterzuleiten, rechtfertigt es, B. als Abschlußgehilfen anzusehen (BGHZ 33, 293; 47, 224, 230; Staudinger/Werner, BGB 10./11. Aufl. zu § 278 Anm. 8; Erman, BGB 5. Aufl. zu § 278 Rn. 23).

    Weiter kann sich aus dem Verhalten von B. ein Recht der Beklagten ergeben, den Darlehensvertrag wegen Irrtums oder wegen arglistiger Täuschung an - zufechten (BGHZ 47, 224).

  • BGH, 25.11.1963 - II ZR 54/61

    Kraftfahrzeug-Sicherungsschein

    Auszug aus BGH, 26.04.1973 - III ZR 116/71
    Diese Haftung aus verursachtem Rechtsschein, die im Interesse der Sicherheit des Rechtsverkehrs geboten ist, muß davon ausgehen, wie ein Dritter, der den Blankettmißbrauch nicht kennt, die Erklärung des Blankettgebers nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte auffassen durfte und aufgefaßt hat (RGZ 105, 183, 185; BGHZ 40, 297, 304).
  • BGH, 17.11.1960 - VII ZR 115/59

    Finanzierter Abzahlungskauf

    Auszug aus BGH, 26.04.1973 - III ZR 116/71
    Ihre Schadensersatzpflicht kann dazu führen, daß sie die Darlehensforderung gegen den Käufer ganz oder teilweise (§ 254 BGB) nicht geltend machen kann (BGHZ 33, 293, 299 ff; 33, 302, 311 ff).
  • BGH, 01.06.1964 - VII ZR 16/63

    "erbitterte Gegnerin" - § 767 Abs. 2 ZPO, bereits die objektiv gegebene

    Auszug aus BGH, 26.04.1973 - III ZR 116/71
    Hat B. - wie das Berufungsgericht unterstellt hat - den Beklagten Darlehensantragsformulare gegen ihren Willen untergeschoben auch für Waren, die sie nicht gekauft und nicht erhalten haben, so haftet die Klägerin für ein solches schuldhaftes Handeln ihres Abschlußgehilfen, und hieraus kann sich ganz oder teilweise ein Leistungsverweigerungsrecht der Beklagten gegenüber dem Darlehensanspruch der Klägerin ergeben (BGHZ 40, 65, 69; 42, 37, 42).
  • RG, 25.09.1922 - VI 78/22

    Gedruckter Name statt Unterschrift

    Auszug aus BGH, 26.04.1973 - III ZR 116/71
    Diese Haftung aus verursachtem Rechtsschein, die im Interesse der Sicherheit des Rechtsverkehrs geboten ist, muß davon ausgehen, wie ein Dritter, der den Blankettmißbrauch nicht kennt, die Erklärung des Blankettgebers nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte auffassen durfte und aufgefaßt hat (RGZ 105, 183, 185; BGHZ 40, 297, 304).
  • BGH, 20.05.2009 - VIII ZR 247/06

    Zulassung einer erstmals im Berufungsrechtszug erfolgten unstreitigen

    Die Anfechtungsfrist wird erst mit der positiven Kenntnis des Irrtums und dessen arglistiger Herbeiführung in Lauf gesetzt (BGH, Urteil vom 26. April 1973 - III ZR 116/71, WM 1973, 750, unter II 2; Erman/Palm, BGB, 12. Aufl., § 124 Rdnr. 2).
  • BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 228/80

    Ein Arbeitsvertrag kann bei zwischenzeitlicher außer Funktion Setzung des

    Bloßes Kennenmüssen oder die Vermutung der Täuschung reicht - wie die Revision offenbar annehmen will - jedenfalls nicht aus, um die Frist des § 124 Abs. 1 BGB in Lauf zu setzen (vgl. BGH WM 1973, 750; r'ilandt/Heinrichs, BGB, 41. Aufl., § 124 Anm. 2).
  • KG, 19.12.2006 - 6 U 124/06

    Offenlegung einer verdeckten Teilabtretung: Recht des Schuldners auf

    Selbst eine durch leichtfertiges Verhalten aufrecht erhaltene Unwissenheit steht "positiver Kenntnis" nicht gleich (BGH, WM 1973, 750, JURIS-Rz. 22, 25; Staudinger/Singer, a.a.O., Rn. 5).
  • OLG Karlsruhe, 23.08.2023 - 14 W 144/21

    Eigenschaftsirrtumsanfechtung bei Irrtum über Nachlassbestand (hier: wegen in

    Das bloße Kennenmüssen genügt ebenso wenig wie eine Vermutung oder der Verdacht (BGH, Urteil vom 26.04.1973 - III ZR 116/17, WM 1973, 750, beck-online).
  • OLG Stuttgart, 30.07.1974 - 10 U 42/74

    Anspruch gegen einen Darlehensnehmer und einen Bürgen auf Rückzahlung eines

    So nimmt die Rechtsprechung im vergleichbaren Fall des finanzierten Abzahlungskaufs einen wirksamen Darlehensvertrag zwischen Bank und Käufer auch dann an, wenn der Verkäufer die auftragsgemäße Auszahlung der Darlehenssumme an sich selbst erschlichen hat (vgl. BGH WM 1973, 750).

    Ein solcher Hinweis ist eng auszulegen (vgl. BGHZ 40, 69 [BGH 11.07.1963 - VII ZR 120/62] ; BGH WM 1973, 750).

  • BGH, 04.05.2005 - IV ZR 30/03

    Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung

    Demgegenüber hätte die Klägerin in den Tatsacheninstanzen darlegen und beweisen müssen, daß der Beklagte - wie sie jetzt geltend macht - bereits durch den Bericht des Arztes D. vom 5. Dezember 1999 zuverlässige Kenntnis von der arglistigen Täuschung und nicht nur einen entsprechenden Verdacht hatte (vgl. dazu BGH, Urteile vom 11. März 1992 - VIII ZR 291/90 - NJW 1992, 2346 unter II 6 und vom 26. April 1973 - III ZR 116/71 - WM 1973, 750 unter II 2).
  • OLG München, 21.06.2007 - 14 U 699/06

    Zur Reichweite bereits bestellter Sicherheiten bei der Refinanzierung von

    Die Anfechtung gemäß § 123 BGB war zwar mangels Nachweis einer vorjährigen positiven Kenntnis (Kennenmüssen genügt nicht, BGH WM 1973, 750, 751) von Forderungskauf und Sicherungsumfang noch rechtzeitig gemäß § 124 BGB , aber in der Sache nicht erfolgreich.
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