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   BGH, 10.05.1976 - III ZR 90/74   

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https://dejure.org/1976,1197
BGH, 10.05.1976 - III ZR 90/74 (https://dejure.org/1976,1197)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1976 - III ZR 90/74 (https://dejure.org/1976,1197)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1976 - III ZR 90/74 (https://dejure.org/1976,1197)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Kreditausfallersatz - Bestehen anderweitiger Ersatzmöglichkeit - Erlass eines Grundurteils - Befriedigungsmöglichkeit durch Sicherheiten - Prüfung der in Rechnung gestellten Beträge - Verletzung von Amtspflichten durch Bedienstete des Kulturamtes - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1976, 873
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.01.1976 - III ZR 5/74

    Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Erfüllungsanspruch auf

    Auszug aus BGH, 10.05.1976 - III ZR 90/74
    Diese Amtspflicht besteht gegenüber jedem, in dessen Interesse oder auf dessen Antrag die Auskunft erteilt wird (Senatsurteil in WM 1976, 453, 454).

    Für die Frage, ob eine amtliche Auskunft richtig und sachgerecht ist, kommt es entscheidend darauf an, wie sie von dem Empfänger aufgefaßt wird und werden kann und welche Vorstellungen zu erwecken sie geeignet ist (Senatsurteile LM BGB § 839 Fc Nr. 19 und in WM 1976, 453, 454).

  • BGH, 23.10.1975 - III ZR 97/73

    Wehrdienst eines nicht Dienstfähigen

    Auszug aus BGH, 10.05.1976 - III ZR 90/74
    Der Geschädigte ist nur "Dritter" im Sinne von § 839 Abs. 1 BGB, wenn die betreffende Amtspflicht nicht nur allgemein eine erfolgreiche Verwaltung fördern soll, sondern mindestens auch den Zweck hat, die Interessen des Geschädigten zu schützen (BGHZ 26, 232, 234; Senatsurteil in NJW 1976, 186, 187 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 15.11.1951 - III ZR 21/51

    Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BGH, 10.05.1976 - III ZR 90/74
    Ein Zwischenurteil nach § 304 ZPO ist in solchen Fällen aber dennoch statthaft, wenn - wie es hier bei Erlaß des Berufungsurteils der Fall gewesen ist - feststeht, daß die anderweite Ersatzmöglichkeit den Schaden nicht voll ausgleichen kann (RGZ 156, 82, 87; BGHZ 4, 10, 14, 15).
  • BGH, 09.01.1958 - III ZR 95/56

    Amtspflichten der Versicherungsämter

    Auszug aus BGH, 10.05.1976 - III ZR 90/74
    Der Geschädigte ist nur "Dritter" im Sinne von § 839 Abs. 1 BGB, wenn die betreffende Amtspflicht nicht nur allgemein eine erfolgreiche Verwaltung fördern soll, sondern mindestens auch den Zweck hat, die Interessen des Geschädigten zu schützen (BGHZ 26, 232, 234; Senatsurteil in NJW 1976, 186, 187 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 26.06.1972 - III ZR 114/70

    Bergschaden

    Auszug aus BGH, 10.05.1976 - III ZR 90/74
    Dann kann die Entscheidung über die genaue Höhe des anderweiten Ersatzanspruchs aus prozeßwirtschaftlichen Gründen, ähnlich wie in den Fällen eines mitwirkenden Verschuldens oder der Frage, ob als Ersatz ein Kapitalbetrag oder eine Rente zu zahlen ist, in das Betragsverfahren verwiesen werden (vgl. dazu auch BGHZ 59, 139, 147).
  • RG, 30.10.1937 - V 99/37

    1. Muß der Notar zur Feststellung der Persönlichkeit eines ihm Unbekannten in der

    Auszug aus BGH, 10.05.1976 - III ZR 90/74
    Ein Zwischenurteil nach § 304 ZPO ist in solchen Fällen aber dennoch statthaft, wenn - wie es hier bei Erlaß des Berufungsurteils der Fall gewesen ist - feststeht, daß die anderweite Ersatzmöglichkeit den Schaden nicht voll ausgleichen kann (RGZ 156, 82, 87; BGHZ 4, 10, 14, 15).
  • BGH, 03.03.2005 - III ZR 186/04

    Hinweispflichten der Bauplanungsgehörde auf eine drohende Veränderungssperre

    Der Senat hat entschieden, daß ein Grundurteil ergehen kann, wenn der durch eine Amtspflichtverletzung Geschädigte auf eine anderweitige Ersatzmöglichkeit (§ 839 Abs. 1 Satz 2 BGB) zurückgreifen kann, jedoch feststeht, daß diese den Schaden nicht voll ausgleicht (Urteil vom 10. Mai 1976 - III ZR 90/74 - WM 1976, 873, 874 m.w.N.; so auch: Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 304 Rn. 18; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 304 Rn. 14).
  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 182/95

    Haftung des Notars gegenüber Kapitalanlegern; Begriff des Auftraggebers

    Dies läßt aus der Sicht des Empfängers, auf die hier insbesondere deshalb abzustellen ist, weil die "Erklärung" nach ihrem Inhalt nur den Empfänger betraf (vgl. auch BGHZ 27, 338, 341; BGH, Urt. v. 8. Januar 1976 - III ZR 5/74, WM 1976, 453, 454; v. 10. Mai 1976 - III ZR 90/74, WM 1976, 873, 875; BGB-RGRK/Kreft, 12. Aufl. § 839 Rn. 199 zur Behördenauskunft), bei vernünftigem, unvoreingenommenem Verständnis nur den Schluß zu, dem Beklagten seien als Treuhänder hinreichende Sicherheiten zur Verfügung gestellt worden, aus denen er die Forderung des Klägers gegebenenfalls befriedigen werde.
  • OLG Stuttgart, 27.07.2011 - 4 U 78/08

    Amtshaftungsprozess: Schadensersatz wegen Nichternennung zum Notar bei

    Eine infolge unrichtiger Gesetzesauslegung und Rechtsanwendung fehlerhafte Amtsausübung ist jedenfalls dann schuldhafte Amtspflichtverletzung, wenn die Auslegung gegen den klaren, bestimmten und völlig eindeutigen Wortlaut des Gesetzes verstößt (BGHZ 30, 19 [22]; BGH NJW 1968, 2144 [2145]; BGH WM 1976, 873 [875] ; Staudinger a.a.O. Rn. 204).
  • OLG Oldenburg, 01.03.1994 - 5 U 127/93

    Schadensersatz; Begutachtung; Vermögensübertragung; Fehlerhafte Begutachtung;

    Da die Höhe dieses Anspruch bisher nicht bestimmt werden kann und es dazu weiterer Aufklärung bedarf, andererseits aber feststeht, daß ihr ein restlicher Ersatzanspruch gegen den Beklagten verbleibt, hat der Senat ein Grundurteil erlassen (vgl. BGH WM 76, 873; Palandt/Thomas, a.a.O., § 839 Rn. 55).
  • OLG Brandenburg, 02.09.2014 - 2 U 39/13

    Restitutionsrecht: Schadensersatz wegen Unmöglichkeit der Rückübertragung eines

    Denn es bleibt unklar, ob Ansprüche bestehen und gegen wen sie sich richten können, die - darauf kommt es hier allerdings nicht entscheidend an - zudem nicht zu einem vollem Ersatz des entstandenen Schadens führen können (vgl. zum Zwischenurteil nach § 304 ZPO: BGH, Urteil vom 10. Mai 1976 - III ZR 90/74 -, juris).
  • BGH, 22.03.1979 - III ZR 22/78

    Ersatz von Zinsschäden für eine rechtswidrige Heranziehung zur Bardepotpflicht -

    Kann die nach sorgfältiger Prüfung gewonnene und auf vernünftige Überlegungen gestützte Beurteilung des Beamten als rechtlich vertretbar angesehen werden und hält er an ihr bis zur Klärung der Rechtslage durch die dazu berufenen Gerichte fest, so fällt ihm kein Verschulden zur Last, auch wenn seine Auffassung später von den Gerichten nicht geteilt wird (vgl. Senatsurteile NJW 1963, 1453/4; 1968, 2144/5; LM BGB § 839 [Fi] Nr. 28; WM 1975, 426; 1976, 873).
  • BGH, 30.10.1981 - V ZR 190/80

    Amtspflichtverletzung des Grundbuchbeamten bei Zurückweisung eines

    Im vorliegenden Fall könnte über die grundbuch- und kostenrechlichen Fragen, die mit der Feststellung der Amtspflichtverletzung zusammenhängen, nicht vorab durch Grund- oder Teilurteil entschieden werden, ohne nicht zugleich auch über den Eintritt eines Schadens überhaupt (BGH LM ZPO § 304 Nr. 43; Stein/Jonas/Schumann/Leipold, ZPO 19. Aufl. § 304 Anm. I 2 b) oder die Möglichkeit anderweitigen Ersatzes (RGZ 156, 82, 87; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 39. Aufl. § 304 Anm. 3 C; vgl. auch den Sonderfall BGH Urt. v. 10. Mai 1976, III ZR 90/74, WM 1976, 873, 874) zu erkennen.
  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 188/95

    Klage auf Schadensersatz gegen einen Notar wegen Verletzung notarieller Pflichten

    Dies läßt aus der Sicht des Empfängers, auf die hier insbesondere deshalb abzustellen ist, weil die "Erklärung" nach ihrem Inhalt nur den Empfänger betraf (vgl. auch BGHZ 27, 338, 341; BGH, Urt. v. 8. Januar 1976 - III ZR 5/74, WM 1976, 453, 454; v. 10. Mai 1976 - III ZR 90/74, WM 1976, 873, 875; BGB-RGRK/Kreft, 12. Aufl. § 839 Rn. 199 zur Behördenauskunft), bei vernünftigem, unvoreingenommenem Verständnis nur den Schluß zu, dem Beklagten seien als Treuhänder hinreichende Sicherheiten zur Verfügung gestellt worden, aus denen er die Forderung des Klägers gegebenenfalls befriedigen werde.
  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 192/95

    Fehlen eines Notarsiegels i.R.e. von einem Anwaltsnotar abgegebenen Erklärung als

    Dies läßt aus der Sicht des Empfängers, auf die hier insbesondere deshalb abzustellen ist, weil die "Erklärung" nach ihrem Inhalt nur den Empfänger betraf (vgl. auch BGHZ 27, 338, 341; BGH, Urt. v. 8. Januar 1976 - III ZR 5/74, WM 1976, 453, 454; v. 10. Mai 1976 - III ZR 90/74, WM 1976, 873, 875; BGB-RGRK/Kreft, 12. Aufl. § 839 Rn. 199 zur Behördenauskunft), bei vernünftigem, unvoreingenommenem Verständnis nur den Schluß zu, dem Beklagten seien als Treuhänder hinreichende Sicherheiten zur Verfügung gestellt worden, aus denen er die Forderung des Klägers gegebenenfalls befriedigen werde.
  • OLG Brandenburg, 09.10.2020 - 2 U 73/20

    Amtshaftungsansprüche wegen der Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung

    Insoweit ist lediglich erforderlich, genügt andererseits aber auch die hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass diese Schäden nicht durch die Leistung Dritter voll gedeckt werden (so auch für ein Grundurteil gemäß § 304 ZPO: BGH, Urteil vom 3. März 2005 - III ZR 186/04 -, Rn. 42; Urteil vom 10. Mai 1976 - III ZR 90/74 -, Rn. 25, juris).
  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 187/95

    Anspruch auf Schadensersatz gegen Anwaltsnotar - Beteiligung an betrügerischem

  • OLG Brandenburg, 23.11.2020 - 2 U 73/20

    Amtshaftungsansprüche wegen der Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 194/95

    Anspruch auf Schadensersatz gegen Anwaltsnotar - Vorliegen einer notariellen

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 184/95

    Schadenersatzanspruch gegen einen Notar wegen Verletzung seiner Pflichten -

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 191/95

    Schadensersatzanspruch gegen Anwaltsnotar - Zweifel über Charakter einer

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 193/95

    Anspruch auf Schadensersatz gegen Anwaltsnotar - Rechtscharakter einer

  • BGH, 27.02.1986 - III ZR 73/85

    Geltendmachung der Avalprovision in der Zwangsvollstreckung - Geltendmachung von

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