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   BGH, 07.07.1976 - IV ZR 229/74   

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BGH, 07.07.1976 - IV ZR 229/74 (https://dejure.org/1976,1986)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1976 - IV ZR 229/74 (https://dejure.org/1976,1986)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1976 - IV ZR 229/74 (https://dejure.org/1976,1986)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 2345
  • MDR 1977, 36
  • WM 1976, 960
  • DB 1976, 1711
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.02.1971 - IV ZR 85/69

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Maklervertrages - Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 07.07.1976 - IV ZR 229/74
    Die richterliche Inhaltskontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen - hier der Vorkenntnisklausel eines Maklervertrags - wird dadurch nicht ausgeschlossen, daß die Parteien Kaufleute gewesen sind und die Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber unterschrieben worden sind (Ergänzung von BGH, Urt. v. 10. Februar 1971 - IV ZR 85/69 - = LM Nr. 40 zu § 652 BGB).

    Das Berufungsgericht hat sich der Entscheidung des erkennenden Senats vom 10. Februar 1971 (LM Nr. 40 zu § 652 BGB = NJW 1971, 1133 m. Anm. von Werner NJW 1971, 1924) angeschlossen.

  • BGH, 07.02.1974 - VII ZR 93/73

    Informationspflichten des Unternehmers gegenüber dem Handelsvertreter

    Auszug aus BGH, 07.07.1976 - IV ZR 229/74
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verzichtet deshalb bewußt darauf, ein wirtschaftliches oder intellektuelles Übergewicht auf Seiten des Aufstellers der AGB oder die Schutzbedürftigkeit des anderen Vertragspartners festzustellen (vgl. außer Eith a.a.O. Bastian/Böhm, BB 1974, 110 ff; ferner gegen eine Beschränkung des persönlichen Anwendungsbereiches von AGB: Weber, DB 1974, 1801, 1804; Pinger, MDR 1974, 705, 708; Stötter, BB 1974, 434; Schmidt-Salzer, NJW 1971, 1010, 1014; Brandner, JZ 1973, 613, 616/17 sowie die Verhandlungen des 50. DJT, Gutachten von Kötz, 66/67 und in den Verhandlungen Ulmer, 24/25; Schmidt-Salzer, 74/75 und Kotz, 208/209).
  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 562/15

    Zur Zulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei

    (aaa) Die Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen rechtfertigt sich u.a. aus dem Gesichtspunkt, einer unangemessenen, einseitigen Inanspruchnahme des Rechts, den Inhalt von Verträgen durch generelle Regelungen zu gestalten, dann entgegenzuwirken, wenn die Grundsätze der Vertragsgerechtigkeit in nicht zu billigender Weise verletzt sind (BGH, Urteile vom 7. Juli 1976 - IV ZR 229/74, WM 1976, 960, 961 und vom 15. Dezember 1976 - IV ZR 197/75, WM 1977, 287, 288; Ulmer/Habersack in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 12. Aufl., Einleitung Rn. 48).
  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 233/16

    Zur Zulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei

    (aaa) Die Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen rechtfertigt sich u.a. aus dem Gesichtspunkt, einer unangemessenen, einseitigen Inanspruchnahme des Rechts, den Inhalt von Verträgen durch generelle Regelungen zu gestalten, dann entgegenzuwirken, wenn die Grundsätze der Vertragsgerechtigkeit in nicht zu billigender Weise verletzt sind (BGH, Urteile vom 7. Juli 1976 - IV ZR 229/74, WM 1976, 960, 961 und vom 15. Dezember 1976 - IV ZR 197/75, WM 1977, 287, 288; Ulmer/Habersack in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 12. Aufl., Einleitung Rn. 48).
  • BGH, 18.11.1982 - VII ZR 305/81

    Vorbehalt der Vertragsstrafe

    Hierfür genügt es nicht, daß ihr die Besonderen Vertragsbedingungen übersandt worden sind und sie das erhaltene Formular unterschrieben hat (BGH NJW 1976, 2345, 2346).
  • OLG München, 15.01.1987 - 29 U 4348/86

    Unwirksame Bauvertragsklauseln in Subunternehmervertrag

    Derjenige, der Verträge nur nach seinen AGB abschließt, ersetzt das dispositive Recht durch eine von ihm geschaffene Regelung und verkürzt damit die Möglichkeit seines Vertragspartners, seine Interessen wahrzunehmen und auf den Inhalt des Vertrags Einfluß zu nehmen (BGH NJW 1976, 2345, 2346).

    Da das dispositive Recht für jeden Vertragstypus einen an der Gerechtigkeit orientierten Ausgleich der Interessen der Vertragspartner enthält, kann die gesetzliche Regelung durch AGB wirksam nur ersetzt werden, wenn diese eine dem Gesetz vergleichbare Güterabwägung enthalten und keine der Billigkeit widersprechende mißbräuchliche Verfolgung einseitiger Interessen auf Kosten des Geschäftspartners bedeuten (BGH NJW 1976, 2345, 2346).

  • BGH, 15.12.1976 - IV ZR 197/75

    Klage auf Zahlung von Maklerlohn - Nachweis eines Käufers - Wirksamkeit einer

    Unabhängig davon rechtfertigt sich die Inhaltskontrolle aus dem zumindest gleichrangigen Gesichtspunkt, daß der Richter der unangemessenen, einseitigen Inanspruchnahme des Rechts, den Inhalt der Verträge durch generelle Regelungen zu gestalten, entgegenwirken muß; auch bei unmißverständlichen und dem Geschäftspartner vor Vertragsschluß bekannten Klauseln hat der Richter zu prüfen, ob sie nicht die Grundsätze der Vertragsgerechtigkeit in unangemessener, nicht zu billigender Weise verletzen (vgl. BGHZ 51, 55, 59; 60, 377, 380; 62, 251, 252; BGH NJW 1976, 2345, 2346).
  • OLG Frankfurt, 08.03.2018 - 2 U 25/17

    Unwirksamkeit einer AGB für Abgeltung vorzeitiger Vertragsbeendigung

    Teil der Abwägungs- und Beurteilungskriterien nach § 307 Abs. 1 BGB sind auch außerhalb des Unternehmervertrages die Leit- und Rechtsgedanken der §§ 308 und 309 BGB, soweit sie konkretisierende Ausgestaltungen des Benachteiligungsverbotes darstellen, in dem sie Rechte des Vertragspartners besonders schwerwiegend beeinträchtigen, so dass dieses auch von einem Unternehmer im Geschäftsverkehr nicht hingenommen werden muss (BGH ZMR 2016, 609; BGH NJW 1976, 2345 [2346]; Fuchs in Ulmer/Brandner/Hensen AGB-Recht 12. Aufl. 2016, § 307 BGB, Rn. 111; Wurmnest in Münchener Kommentar zum BGB 7. Auflage 2016, § 307 Rn. 78/79).
  • LG Berlin, 02.05.2019 - 52 O 304/18

    Vorkenntnisklausel

    Nach der Rechtsprechung des BGH ist der Auftraggeber nach dem gesetzlichen Leitbild des Maklervertrages nicht verpflichtet, den Makler darüber zu unterrichten, dass ihm das angebotene Objekt bereits bekannt ist (BGH, Urteil vom 9.11.1983, IV a ZR 60/82; BGH, Urteil vom 7.7.1976, IV ZR 229/74).
  • BGH, 09.11.1983 - IVa ZR 60/82

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung einer Maklerprovision - Nachweis für

    Demgemäß ist der Maklerkunde nach dem gesetzlichen Leitbild nicht verpflichtet, bei einem Angebot den Makler darüber zu unterrichten, daß ihm das angebotene Objekt bereits bekannt ist (BGH, Urteil vom 7.7.1976 - IV ZR 229/74 - LM BGB § 652 Nr. 56 Bl. 2).
  • BGH, 28.09.1977 - VIII ZR 82/76

    Wirksamkeit der Vereinbarung eines Kontokorrenteigentumsvorbehalts -

    Der Hinweis der Revision auf die Entscheidung des IV. Zivilsenats des BGH vom 7. Juli 1976 (IV ZR 229/74 = NJW 1976, 2345 = WM 1976, 960) gibt zu einer anderen Beurteilung keinen Anlaß.
  • OLG Saarbrücken, 02.07.2008 - 9 UF 115/07

    Beginn der Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs

    Nach alledem durfte sich der Beklagte gegenüber der Klägerin auf den Eintritt der Verjährung vor Ablauf des 31. Januars 1991 nicht berufen, ohne dass es darauf ankommt, ob der Einrede der Verjährung vorliegend auch entgegen stand (§ 242 BGB), dass zum damaligen Zeitpunkt Vergleichsverhandlungen auch bezüglich des Zugewinnausgleichs zwischen den Parteien schwebten (vgl. hierzu: BGH 93, 66; NJW 1976, 2345; auch nunmehrige gesetzliche Regelung in § 203 BGB), was der Beklagte allerdings entschieden in Abrede stellt, wofür jedoch bereits nach Aktenlage Einiges spricht.
  • OLG München, 26.06.1992 - 23 U 2229/92

    Anscheinsbeweis; Zugang per Telefax; Beweis der Absendung

  • OLG Köln, 09.01.2001 - 24 U 151/00

    Vorkenntnisklausel als Individualvereinbarung bei Kaufleuten

  • BGH, 25.09.1980 - IVa ZR 31/80

    Abgrenzung eines Maklervertrags von einem Geschäftsbesorgungsvertrag - Wirkungen

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