Rechtsprechung
   BGH, 13.11.1975 - III ZR 188/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,2874
BGH, 13.11.1975 - III ZR 188/73 (https://dejure.org/1975,2874)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1975 - III ZR 188/73 (https://dejure.org/1975,2874)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1975 - III ZR 188/73 (https://dejure.org/1975,2874)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,2874) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sittenwidrigkeit der von einer Behörde übernommenen Pflicht des Nachweises eines für ein Bordell geeigneten Grundstücks - Bedeutung der verwaltungsgerichtlich rechtskräftig festgestellten Rechtswidrigkeit der Duldung eines Bordellbetriebs im zivilrechtlichen Verfahren - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1976, 98
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.07.1975 - III ZR 58/73

    Untersagung des Betriebs eines Bordells - Ausübung der Gewerbsunzucht - Anwendung

    Auszug aus BGH, 13.11.1975 - III ZR 188/73
    Denn die Zivilgerichte sind nach ständiger Rechtsprechung wegen der grundsätzlichen Gleichwertigkeit aller Gerichtszweige an verwaltungsgerichtliche Urteile im Rahmen ihrer Rechtskraftwirkung gebunden, die zwischen den Parteien ergangen sind (Senatsurteil vom 14. Juli 1975 - III ZR 58/73 - zur Veröffentlichung vorgesehen; BGHZ 9, 329, 332; 10, 220; 20, 379, 383).
  • BGH, 06.12.1965 - III ZR 172/64

    Bemessung der Enteignungsentschädigung

    Auszug aus BGH, 13.11.1975 - III ZR 188/73
    Das gilt selbst dann, wenn, was hier zweifelhaft sein kann, der Betroffene alle die Maßnahmen eingeleitet hat, die ein verständiger Eigentümer trifft, um eine Besteuerung zu vermeiden, die Belastung mit der Steuer also unter diesem Gesichtspunkt ein unvermeidliches im Interesse der Allgemeinheit erbrachtes Opfer ist (Senatsurteil vom 6. Dezember 1965 - III ZR 172/64 = WM 1966, 402, 405 = NJW 1966, 493, 497).
  • BGH, 30.04.1953 - III ZR 268/51

    Masseur-Praxis - Bindung der Zivilgerichte an ein rechtskräftiges

    Auszug aus BGH, 13.11.1975 - III ZR 188/73
    Denn die Zivilgerichte sind nach ständiger Rechtsprechung wegen der grundsätzlichen Gleichwertigkeit aller Gerichtszweige an verwaltungsgerichtliche Urteile im Rahmen ihrer Rechtskraftwirkung gebunden, die zwischen den Parteien ergangen sind (Senatsurteil vom 14. Juli 1975 - III ZR 58/73 - zur Veröffentlichung vorgesehen; BGHZ 9, 329, 332; 10, 220; 20, 379, 383).
  • BGH, 17.05.1956 - III ZR 280/54

    Gründe des Urteils eines Verwaltungsgerichts

    Auszug aus BGH, 13.11.1975 - III ZR 188/73
    Denn die Zivilgerichte sind nach ständiger Rechtsprechung wegen der grundsätzlichen Gleichwertigkeit aller Gerichtszweige an verwaltungsgerichtliche Urteile im Rahmen ihrer Rechtskraftwirkung gebunden, die zwischen den Parteien ergangen sind (Senatsurteil vom 14. Juli 1975 - III ZR 58/73 - zur Veröffentlichung vorgesehen; BGHZ 9, 329, 332; 10, 220; 20, 379, 383).
  • BGH, 09.07.1953 - III ZR 193/51

    Haftung aus Funktionsnachfolge

    Auszug aus BGH, 13.11.1975 - III ZR 188/73
    Denn die Zivilgerichte sind nach ständiger Rechtsprechung wegen der grundsätzlichen Gleichwertigkeit aller Gerichtszweige an verwaltungsgerichtliche Urteile im Rahmen ihrer Rechtskraftwirkung gebunden, die zwischen den Parteien ergangen sind (Senatsurteil vom 14. Juli 1975 - III ZR 58/73 - zur Veröffentlichung vorgesehen; BGHZ 9, 329, 332; 10, 220; 20, 379, 383).
  • BGH, 13.11.1975 - III ZR 162/72

    Besteuerung der Enteignungsentschädigung

    Auszug aus BGH, 13.11.1975 - III ZR 188/73
    Der Senat hat aber in dem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil von heute in der Sache III ZR 162/72 entschieden, daß für einkommensteuerliche Nachteile solcher Art aus dem dafür als Rechtsgrundlage in Betracht kommenden Gesichtspunkt des Ausgleichs von Folgeschäden einer Enteignung (vgl. § 96 Abs. 1 Satz 1 BBauG) eine besondere Entschädigung nicht gewährt werden kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.1970 - IV A 722/69
    Auszug aus BGH, 13.11.1975 - III ZR 188/73
    Zwischen den Parteien steht aber bereits auf Grund des zwischen ihnen ergangenen Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster (DÖV 1971, 208) die Rechtswidrigkeit einer solchen Zusage fest.
  • BGH, 27.04.1970 - III ZR 114/68

    Anspruch auf Schadensersatz - Zulassung einer Zufahrt von einem Grundstück auf

    Auszug aus BGH, 13.11.1975 - III ZR 188/73
    Wenn diese deswegen die Zusage nicht einhält und der Betroffene infolgedessen einen Schaden erleidet, kann ihm der Dienstherr des Beamten ersatzpflichtig sein (Senatsurteil vom 27. April 1970 - III ZR 114/68 = WM 1970, 915 = NJW 1970, 1414).
  • BGH, 22.02.2012 - III ZR 226/10

    Enteignungsentschädigung: Einkommenssteuer auf einen Veräußerungsgewinn wegen

    Für solche einkommensteuerlichen Nachteile kann unter dem Gesichtspunkt des Ausgleichs "anderer durch die Enteignung eingetretener Vermögensnachteile" (vgl. § 96 Abs. 1 Satz 1 BauGB) eine besondere Entschädigung nicht gewährt werden (vgl. Senatsurteile vom 13. November 1975 - III ZR 162/72, BGHZ 65, 253, 256 ff und III ZR 188/73, WM 1976, 98, 99).

    Soweit in Einzelfällen Härten auftreten können, die sich allein aus der Struktur des gegenwärtigen Einkommensteuerrechts ergeben, und hiernach bei den von der Enteignung Betroffenen ein steuerlicher Nachteil verbleibt, ist es allein Aufgabe des Steuerrechts, diese Folgen zu vermeiden (vgl. Senatsurteile vom 13. November 1975 aaO, BGHZ 65, 253, 261 und WM 1976, 98, 99).

    bb) Gegen eine Einordnung der anfallenden Einkommensteuer aus einem Veräußerungsgeschäft bei einem Verkauf zur Vermeidung einer Enteignung als entschädigungspflichtiger Folgeschaden spricht bereits, dass der Verkauf des Grundstücks als solches nicht zum Tatbestand der Steuerpflicht gehört (vgl. Senatsurteile vom 13. November 1975 aaO, BGHZ 65, 253, 259 und WM 1976, 98, 99).

  • BGH, 08.05.1980 - III ZR 27/77

    Rechtswirkungen einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im

    Es ist anerkannten Rechts, daß das Urteil eines Verwaltungsgerichts, das die Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts bejaht und deshalb aus sachlichen Gründen eine Anfechtungs-, Verpflichtungs- oder Feststellungsklage abweist, im Rahmen seiner Rechtskraftwirkung auch den Zivilrichter bindet, für den der Gegenstand des Verwaltungsprozesses nur eine "Vortrage" bildet, von der die Entscheidung abhängt (BGHZ 15, 17, 19; Senatsurteile vom 21. Dezember 1961 - III ZR 199/60 = LM ZPO § 322 Nr. 35 und vom 13. November 1975 - III ZR 188/73 = WM 1976, 98; Kreft in BGB-RGRK 12. Aufl. § 839 Rdn. 581 mit weit. Nachw.; Redeker/von Oertzen a.a.O. § 121 Anm. 9; Eyermann/Fröhler VwGO 7. Aufl. § 121 Rdn. 35; Kopp a.a.O. § 121 Rdn. 12; Ule a.a.O. § 59 I 2).
  • OLG Köln, 14.05.1992 - 7 U 18/92

    Amtshaftungsansprüche bei unwirksamer Zusage

    Da der Kläger in erster Linie Schadensersatz begehrt dafür, daß die Beklagte die gemachte Zusage nicht eingehalten hat, kann er mit diesem Begehren nur dann erfolgreich sein, wenn die Beklagte verpflichtet war, ihre Zusage einzuhalten, was wiederum voraussetzt, daß dieses Versprechen rechtswirksam war (vgl. BGH WM 1976, 98), wobei nach der dargestellten Rechtsprechung es an der Rechtswirksamkeit fehlt, wenn die zugesagte Leistung gegen öffentlich-rechtliche Normen verstößt.

    Ein solcher Sachverhalt, der - wie sich aus dem Vorstehenden ergibt - hier vorliegt, verpflichtet den Dienstherrn aber nur zum Ersatz des Schadens, der dem Bürger dadurch entstanden ist, daß er auf die Rechtswirksamkeit der Zusage vertraut hat, das heißt den er nicht erlitten hätte, wenn die Zusage nicht gemacht worden wäre (BGH WM 1976, 98, 99; vgl. auch OLG Hamburg MDR 1965, 657, 658).

  • BFH, 05.12.1995 - VIII R 10/91

    § 71 Abs. 2 des Landbeschaffungsgesetzes (LBG) vom 23. 2. 1957 enthält keine

    Nach der Zivil-Rechtsprechung sind einkommensteuerrechtliche Nachteile nicht als sog. Folgeschäden im Rahmen der Bemessung der Gesamtentschädigung auszugleichen (§ 19 LBG; BGH-Urteile vom 13. November 1975 III ZR 188/73, WM 1976, 98; vom 13. November 1975 III ZR 162/72, NJW 1976, 232; noch offen im Urteil vom 29. November 1965 III ZR 34/64, Der Betrieb - DB - 1966, 107; kritisch hierzu Bublitz in Betriebs-Berater - BB - 1982, 1869, 1875).
  • BGH, 12.10.1978 - III ZR 162/76

    Verjährung eines Amtshaftungsanspruches wegen rechtswidrig erteilter

    Damit steht auch für den erkennenden Senat die Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung und des Befreiungsbescheides fest; denn die Zivilgerichte sind nach ständiger Rechtsprechung wegen der grundsätzlichen Gleichwertigkeit aller Gerichtszweige an verwaltungsgerichtliche Urteile im Rahmen ihrer Rechtskraftwirkung gebunden, die zwischen den Parteien ergangen sind (Senatsurteil WM 1976, 98 m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.02.1977 - III ZR 115/74

    Lavaberg - Art. 14 GG, Inhaltsbestimmung

    An diese Entscheidung ist der Zivilrichter wegen der grundsätzlichen Gleichwertigkeit aller Gerichtszweige gebunden, soweit die Rechtskraft des verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses reicht (BGH WM 1976, 98 m.w.Nachw.).
  • LG Cottbus, 16.01.2008 - 5 O 78/06
    Dies steht aufgrund des rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts Cottbus mit Bindungswirkung auch für das hiesige Verfahren fest (BGH WM 1976, 98).
  • BGH, 27.04.1989 - III ZR 107/88

    Amtfshaftungsanspruch oder Entschädigungsanspruch für die Durchführung eines noch

    An das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sind die Zivilgerichte im Rahmen seiner Rechtskraftwirkung gebunden (Senatsurteile vom 13. November 1975 - III ZR 188/73 - WM 1976, 98 - und vom 8. Mai 1980 - III ZR 27/77 - WM 1980, 1202).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht