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   BGH, 11.01.1978 - VIII ZR 1/77   

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https://dejure.org/1978,981
BGH, 11.01.1978 - VIII ZR 1/77 (https://dejure.org/1978,981)
BGH, Entscheidung vom 11.01.1978 - VIII ZR 1/77 (https://dejure.org/1978,981)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 1978 - VIII ZR 1/77 (https://dejure.org/1978,981)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Lieferung verunreinigten Sandes - Schadensersatzansprüche wegen der Lieferung verunreinigten und damit mangelhaften Lotsandes - Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung - Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung - Verjährung von Ansprüchen wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1051
  • MDR 1978, 748
  • WM 1973, 730
  • WM 1978, 328
  • DB 1978, 1119
  • BauR 1978, 239
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.05.1976 - VIII ZR 10/74

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen eines Sachmangels aus positiver

    Auszug aus BGH, 11.01.1978 - VIII ZR 1/77
    Daß derartige Ansprüche, sofern sie aus einem Sachmangel hergeleitetwerden, unter die kurze Verjährungsfrist des § 477 Abs. 1 BGB fallen, entspricht der gefestigten Rechtsprechung insbesondere des erkennenden Senates (vgl. Senatsurteil vom 24. Mai 1976 - VIII ZR 10/74 = BGHZ 66, 315, 317 m.w. Nachw.).

    Schließlich stehen dem Kläger auch Ansprüche aus schuldhafter Eigentumsverletzung (§ 823 Abs. 1 BGB), die allerdings nicht der kurzen Verjährung unterliegen würden und damit auch nicht verjährt wären (§ 852 BGB; BGHZ 66, 315), nicht zu.

  • OLG Stuttgart, 29.07.1966 - 10 U 1/66
    Auszug aus BGH, 11.01.1978 - VIII ZR 1/77
    Die im Schrifttum umstrittene und auch von der Revision in den Vordergrund ihrer Erörterungen gestellte Frage, unter welchen Voraussetzungen einem Bauherrn gegen den Bauunternehmer Ansprüche aus Eigentumsverletzung wegen mangelhafter Bauleistung zustehen, stellt sich in dieser Allgemeinheit hier schon deswegen nicht, weil die Beklagte nicht als Bauunternehmer tätig geworden ist, sondern lediglich aufgrund eines Kaufvertrages den mangelhaften Lotsand geliefert hat, den der Kläger dann nach Vermischung und Verarbeitung mit anderen Baustoffen für den Verputz seines bisher nicht verputzten Hauses verwendet hat (vgl. dazu BGHZ 39, 366, 367; BGH Urteil vom 14. März 1957 - VII ZR 268/56 = LM BGB § 830 Nr. 4; OLG Karlsruhe NJW 1956, 913; OLG Stuttgart NJW 1967, 572; Wilts in VersR 1967, 817; Freund/Barthelmess NJW 1975, 281 ff).
  • BGH, 14.03.1957 - VII ZR 268/56
    Auszug aus BGH, 11.01.1978 - VIII ZR 1/77
    Die im Schrifttum umstrittene und auch von der Revision in den Vordergrund ihrer Erörterungen gestellte Frage, unter welchen Voraussetzungen einem Bauherrn gegen den Bauunternehmer Ansprüche aus Eigentumsverletzung wegen mangelhafter Bauleistung zustehen, stellt sich in dieser Allgemeinheit hier schon deswegen nicht, weil die Beklagte nicht als Bauunternehmer tätig geworden ist, sondern lediglich aufgrund eines Kaufvertrages den mangelhaften Lotsand geliefert hat, den der Kläger dann nach Vermischung und Verarbeitung mit anderen Baustoffen für den Verputz seines bisher nicht verputzten Hauses verwendet hat (vgl. dazu BGHZ 39, 366, 367; BGH Urteil vom 14. März 1957 - VII ZR 268/56 = LM BGB § 830 Nr. 4; OLG Karlsruhe NJW 1956, 913; OLG Stuttgart NJW 1967, 572; Wilts in VersR 1967, 817; Freund/Barthelmess NJW 1975, 281 ff).
  • BGH, 06.11.1963 - V ZR 53/62
    Auszug aus BGH, 11.01.1978 - VIII ZR 1/77
    Dadurch unterscheidet sich der vorliegende Fall - und das verkennt die Revision - grundlegend auch von dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6. November 1963 (V ZR 53/62 = Betrieb 1964, 65) zugrunde liegenden Sachverhalt; denn dort war ein bereits verputztes, mithin fertiggestelltes Haus nachträglich durch Rauch- und Rußzuführungen von einem Nachbargrundstück in seinem Wert beeinträchtigt worden.
  • BGH, 30.05.1963 - VII ZR 236/61

    Haftung des Bauunternehmers und des Architekten wegen Errichtung eines

    Auszug aus BGH, 11.01.1978 - VIII ZR 1/77
    Die im Schrifttum umstrittene und auch von der Revision in den Vordergrund ihrer Erörterungen gestellte Frage, unter welchen Voraussetzungen einem Bauherrn gegen den Bauunternehmer Ansprüche aus Eigentumsverletzung wegen mangelhafter Bauleistung zustehen, stellt sich in dieser Allgemeinheit hier schon deswegen nicht, weil die Beklagte nicht als Bauunternehmer tätig geworden ist, sondern lediglich aufgrund eines Kaufvertrages den mangelhaften Lotsand geliefert hat, den der Kläger dann nach Vermischung und Verarbeitung mit anderen Baustoffen für den Verputz seines bisher nicht verputzten Hauses verwendet hat (vgl. dazu BGHZ 39, 366, 367; BGH Urteil vom 14. März 1957 - VII ZR 268/56 = LM BGB § 830 Nr. 4; OLG Karlsruhe NJW 1956, 913; OLG Stuttgart NJW 1967, 572; Wilts in VersR 1967, 817; Freund/Barthelmess NJW 1975, 281 ff).
  • BGH, 23.01.1970 - I ZR 37/68

    Verjährung einer als Schluß-Saldo erhobenen Gesamtforderung bei Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 11.01.1978 - VIII ZR 1/77
    Dabei ist Zurückhaltung insbesondere bei der Auslegung und Würdigung von Erklärungen geboten, die der Schädiger im Rahmen von Vergleichsbemühungen - und erkennbar auf diese beschränkt - abgibt (BGH Urteil vom 23. Januar 1970 - I ZR 37/68 = WM 1970, 548, 549 unter II 3 m.w. Nachw.).
  • BGH, 01.12.1971 - VIII ZR 143/70

    Verjährung einer Schadensersatzforderung - Anwendbarkeit der Verjährungsfrist des

    Auszug aus BGH, 11.01.1978 - VIII ZR 1/77
    Auch der Senat hat in mehreren Entscheidungen, ohne daß es allerdings auf diesen Punkt letztlich angekommen wäre, die Frage aufgeworfen, ob zur Vermeidung grober Unbilligkeiten und einer Rechtsverkürzung auf seiten des Käufers die Verjährung der Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden nicht zu einem späteren Zeitpunkt - etwa dem Entstehen des Schadens, seiner Erkennbarkeit durch den Käufer oder ganz allgemein der Möglichkeit, den Anspruch in einer verjährungsunterbrechenden Weise geltend zu machen - beginnt (Senatsurteile vom 1. Dezember 1971 - VIII ZR 143/70 = WM 1972, 161 = NJW 1972, 246, vom 29. November 1972 - VIII ZR 233/71 = BGHZ 60, 9, 13 f sowie vom 14. März 1973 - VIII ZR 137/71 = WM 1973, 730 = NJW 1973, 843).
  • BGH, 14.03.1973 - VIII ZR 137/71

    Druckwerk - Anleitung - Inhaltliche Richtigkeit - Zugesicherte Eigenschaft -

    Auszug aus BGH, 11.01.1978 - VIII ZR 1/77
    Auch der Senat hat in mehreren Entscheidungen, ohne daß es allerdings auf diesen Punkt letztlich angekommen wäre, die Frage aufgeworfen, ob zur Vermeidung grober Unbilligkeiten und einer Rechtsverkürzung auf seiten des Käufers die Verjährung der Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden nicht zu einem späteren Zeitpunkt - etwa dem Entstehen des Schadens, seiner Erkennbarkeit durch den Käufer oder ganz allgemein der Möglichkeit, den Anspruch in einer verjährungsunterbrechenden Weise geltend zu machen - beginnt (Senatsurteile vom 1. Dezember 1971 - VIII ZR 143/70 = WM 1972, 161 = NJW 1972, 246, vom 29. November 1972 - VIII ZR 233/71 = BGHZ 60, 9, 13 f sowie vom 14. März 1973 - VIII ZR 137/71 = WM 1973, 730 = NJW 1973, 843).
  • BGH, 29.11.1972 - VIII ZR 233/71

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen

    Auszug aus BGH, 11.01.1978 - VIII ZR 1/77
    Auch der Senat hat in mehreren Entscheidungen, ohne daß es allerdings auf diesen Punkt letztlich angekommen wäre, die Frage aufgeworfen, ob zur Vermeidung grober Unbilligkeiten und einer Rechtsverkürzung auf seiten des Käufers die Verjährung der Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden nicht zu einem späteren Zeitpunkt - etwa dem Entstehen des Schadens, seiner Erkennbarkeit durch den Käufer oder ganz allgemein der Möglichkeit, den Anspruch in einer verjährungsunterbrechenden Weise geltend zu machen - beginnt (Senatsurteile vom 1. Dezember 1971 - VIII ZR 143/70 = WM 1972, 161 = NJW 1972, 246, vom 29. November 1972 - VIII ZR 233/71 = BGHZ 60, 9, 13 f sowie vom 14. März 1973 - VIII ZR 137/71 = WM 1973, 730 = NJW 1973, 843).
  • BGH, 24.11.1976 - VIII ZR 137/75

    Schwimmerschalter

    Auszug aus BGH, 11.01.1978 - VIII ZR 1/77
    Und auch das Senatsurteil vom 24. November 1976 (BGHZ 67, 359, 363) und die dort aufgeworfene Frage, ob ein Käufer, dem der Verkäufer eine mit einem schadhaften Sicherheitsschalter versehene, sonst aber einwandfreie technische Anlage zu Eigentum übertragen hat, letzteren auf Schadensersatz in Anspruch nehmen kann, wenn das Versagen des Schalters später zu einem Schaden an der Anlage selbst geführt hat, betrifft einen anderen, mit dem vorliegenden nicht vergleichbaren Sachverhalt.
  • BGH, 27.10.1970 - VI ZR 66/69

    Verjährungsfrist - Ersatzpflichtiger - Schuldfrage - Rückschau

  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 310/79

    Schadensersatzansprüche des Käufers einer Sache gegen deren Hersteller wegen

    Es geht deshalb nicht an, mittels einer juristischen Konstruktion, die in dem Erwerb einer mangelhaften Sache eine Eigentumsverletzung sieht, den Schutz solcher Interessen der Deliktsordnung zuzuführen; es ist vielmehr allgemein anerkannt, daß ein solcher Schaden nicht deliktische Ersatzansprüche auslösen kann (so schon RG, JW 1905, 367, 368; vgl. BGHZ 39, 366 ; 55, 392, 398; 67, 359, 364; BGH, Urteile vom 11. Januar 1978 - VIII ZR 1/77 -, NJW 1978, 1051; vom 5. Juli 1978 - VIII ZR 172/77 -, NJW 1978, 2241, 2242).
  • BGH, 12.12.2000 - VI ZR 242/99

    Eigentumsverletzung durch Ausdehnung von Schlacke, mit der ein Grundstück

    Auch wird in einer Entscheidung des Reichsgerichts (JW 1905, 367, 368), die das Verputzen eines Gebäudes mit salzhaltigem und deshalb mangelhaftem Kalk, sowie in einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. Januar 1978 - VIII ZR 1/77 - NJW 1978, 1051, die das Verputzen mit verunreinigtem Sand betraf, eine Eigentumsverletzung mit der Begründung verneint, daß der jeweilige Kläger von Anfang an mangelbehaftetes Eigentum am Gebäude bzw. Verputzmaterial erworben habe.

    An diesem Grundsatz hat der Bundesgerichtshof auch in späteren Entscheidungen festgehalten, welche die Errichtung von mangelhaften oder mit mangelhaften Bestandteilen versehenen Gebäuden auf unversehrten Grundstücken betrafen, und eine Eigentumsverletzung nur in solchen Fällen bejaht, in denen das Grundstück vor Einbringung der fehlerhaften Werkleistungen bzw. Bauelemente in mangelfreiem Eigentum des Klägers gestanden hatte (Senatsurteile vom 5. Mai 1981 - VI ZR 280/79 - NJW 1981, 2250 (Asbestzementplatten) und vom 18. September 1984 - VI ZR 51/83 - VersR 1984, 1151, 1152 (Dachabdeckfolie); BGH, Urteile vom 11. Januar 1978 - VIII ZR 1/77 - NJW 1978, 1051 (unbrauchbarer Verputz); vom 24. Juni 1981 - VIII ZR 96/80 - NJW 1981, 2248, 2250 (Dämmelemente) sowie BGHZ 96, 228, 229 (Spundwand)).

  • BGH, 08.07.1987 - VIII ZR 274/86

    Unterbrechung der kaufrechtlichen Verjährung durch Nachbesserungsversuch

    Nach gefestigter Rechtsprechung setzt ein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis voraus, daß der Verpflichtete nicht nur aus Kulanz oder zur gütlichen Beilegung eines Streits eine Leistung anbietet (vgl. Senatsurteil vom 11. Januar 1978 - VIII ZR 1/77, WM 1978, 328, 329 unter I. 2 c).

    Es leuchtet schon nicht ein, warum - wie die Revision geltend macht - Nachbesserungsarbeiten in der Größenordnung von mehr als 14.000,00 DM (rd. 4,7 % des Kaufpreises) dem Kläger nicht den Eindruck hätten vermitteln können, in diesem Aufwand komme das Bewußtsein des Inhabers der Beklagten von dem gegen ihn erhobenen Gewährleistungsanspruch klar und unzweideutig zum Ausdruck (vgl. Senatsurteil vom 11. Januar 1978 a.a.O. unter I. 2 c).

  • BGH, 07.11.1985 - VII ZR 270/83

    Konkurrenz von werkvertraglichen und deliktischen Schadensersatzansprüchen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind bei Errichtung eines mangelhaften Bauwerks grundsätzlich keine Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB gegeben (grundlegend BGHZ 39, 366 [BGH 30.05.1963 - VII ZR 236/61]; aus neuerer Zeit siehe etwa NJW 1978, 1051 Nr. 5; NJW 1981, 2248, 2250).
  • BGH, 05.07.1978 - VIII ZR 172/77

    Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Fehlens einer

    Allerdings hat der erkennende Senat in mehreren Entscheidungen - ohne daß es allerdings letztlich darauf angekommen wäre - die Frage aufgeworfen, ob zur Vermeidung grober Unbilligkeiten und einer Rechtsverkürzung auf selten des Käufers die Verjährung von gewährleistungsrechtlichen Schadensersatzansprüchen im weitesten Sinn unter Umständen nicht schon mit der Ablieferung der Kaufsache, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt - etwa dem Entstehen des Schadens, seiner Erkennbarkeit durch den Käufer oder ganz allgemein der Möglichkeit, derartige Ansprüche im Einzelfall in verjährungsunterbrechender Weise geltend zu machen - beginnt (Senatsurteile vom 1. Dezember 1971 - VIII ZR 143/70 = WM 1972, 161, BGHZ 60, 9, 13, vom 14. März 1973 - VIII ZR 137/71 = WM 1973, 730, 732 = NJW 1973, 843 und vom 11. Januar 1978 - VIII ZR 1/77 = WM 1978, 328; vgl. auch Larenz, Schuldrecht 11, 11. Aufl. § 41 II e S. 62).

    Wie der Senat bereits in dem Urteil vom 11. Januar 1978 a.a.O. klargestellt hat, verfolgen die erwähnten Erwägungen in Rechtsprechung und Schrifttum, den Beginn der Verjährungsfrist für die Haftung bei bestimmten Schäden gegebenenfalls auf einen späteren Zeitpunkt als den der Übergabe zu verschieben, nicht den Zweck, dem Käufer Gelegenheit zu geben, vor Fristbeginn auch seine Beweislage zu verbessern.

  • BGH, 05.05.1981 - VI ZR 280/79

    Rechtsstellung des Vertriebshändlers

    Fraglich könnte im Streitfalle allenfalls sein, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, unter denen einem Bauherrn gegen den Lieferanten von Baumaterial, das er in sein Haus eingebaut hat, überhaupt Ansprüche aus Eigentumsverletzung (§ 823 I BGB) wegen der Lieferung mangelhafter Baustoffe zustehen können (vgl. BGH, NJW 1978, 1051 m. w. Nachw.).

    Dadurch unterscheidet sich der vorliegende Fall von den Sachverhalten, die den Entscheidungen des BGH in BGHZ 39, 366 = NJW 1963, 1827, und im Urteil vom 11.1.1978 (NJW 1978, 1051) zugrunde lagen, gleichgültig, ob die Fenster vor oder nach Anbringung der Fassadenverkleidung eingesetzt wurden.

  • BGH, 02.06.1980 - VIII ZR 78/79

    Turnhallenfußboden - § 477 BGB <Fassung bis 31.12.01>, pVV,

    Da sich in solchen Fällen aus der verkäuferfreundlichen Regelung des § 477 BGB Unbilligkeiten ergeben können, hat der Senat in mehreren Entscheidungen - ohne daß es darauf allerdings im jeweils entschiedenen Falle angekommen wäre - die Frage aufgeworfen, ob die Verjährung [Schreibfehlerberichtigung vom 11.07.1980] bei Ansprüchen auf Ersatz von Mangelfolgeschäden aus Schlechtlieferung nicht schon mit der Ablieferung der Kaufsache, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnen müsse, - etwa mit der Entstehung des Schadens, seiner Erkennbarkeit oder ganz allgemein dem Eintritt der Möglichkeit, derartige Ansprüche im Einzelfall in verjährungsunterbrechender Weise geltend zu machen (BGHZ 60, 9, 13 f; Senatsurteile vom 1. Dezember 1971 - VIII ZR 143/70 = WM 1972, 161 = NJW 1972, 246, vom 14. März 1973 - VIII ZR 137/71 = WM 1973, 730 = NJW 1973, 843, vom 11. Januar 1978 - VIII ZR 1/77 = WM 1978, 328 = NJW 1978, 1051 sowie vom 5. Juli 1978 - VIII ZR 172/77 = WM 1978, 1172 = NJW 1978, 2241).
  • OLG Brandenburg, 05.12.2012 - 4 U 118/11

    Schadensersatzanspruch einer Bauherrengemeinschaft wegen Verwendung mangelhafter

    Der vorliegende Fall weist vielmehr eine den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 11. Januar 1978 (VIII ZR 1/77) und vom 18. September 1984 (VI ZR 51/83) vergleichbare Konstellation auf, in denen der Bundesgerichtshof - dessen Einschätzung der Senat teilt - eine Verletzung des Eigentums durch das Einbringen fehlerhafter Baumaterialien in/auf ein Gebäude verneint bzw. auf Grundlage besonderer Umstände bejaht hat, die hier nicht vorliegen.
  • BGH, 27.06.1990 - IV ZR 115/89

    Unterbrechung der Verjährung durch Erteilung einer Auskunft im Bewußtsein eines

    Demgemäß kommt es auf den Empfängerhorizont an (BGH Urteile vom 27.10.1977 - VII ZR 282/75 - und vom 11.1.1978 VIII ZR 1/77 - WM 1978, 36, 37 unter II. 1. und 328, 329 unter I. 2. c) sowie vom 8.7.1987 - VIII ZR 274/86 - NJW 1988, 254 = LM BGB § 477 Nr. 44 = ZIP 1987, 1320 unter II. 3., dazu EWiR § 208 BGB 1/87, 963 Schlechtriem).
  • BGH, 11.03.1981 - VIII ZR 16/80

    Verjährung von Mangelfolgeschäden

    Der vorliegende Sachverhalt kann nicht anders beurteilt werden, als derjenige, welcher derEntscheidung des erkennenden Senats vom 11. Januar 1978 - VIII ZR 1/77 (= WM 1978, 328) zugrunde liegt.
  • LG Nürnberg-Fürth, 22.03.1990 - 7 O 8531/88

    Anspruch auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung

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