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   BGH, 13.06.1980 - V ZR 119/79   

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BGH, 13.06.1980 - V ZR 119/79 (https://dejure.org/1980,871)
BGH, Entscheidung vom 13.06.1980 - V ZR 119/79 (https://dejure.org/1980,871)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 1980 - V ZR 119/79 (https://dejure.org/1980,871)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1981, 235 (Ls.)
  • WM 1980, 1013
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.02.1980 - VIII ZR 61/79

    Zurückweisung eines Vortrags einer Partei als verspätet; Geltung des gesetzliches

    Auszug aus BGH, 13.06.1980 - V ZR 119/79
    Auf die von der Revision aufgeworfene Frage, wie § 528 Abs. 3 ZPO, auf den das Berufungsgericht seine Begründung gestützt hat, verfassungskonform auszulegen ist, kommt es hiernach nicht an (vgl. jetzt die BGH-Urteile vom 31. Januar 1980, VII ZR 96/79, WM 1980, 553 und vom 13. Februar 1980, VIII ZR 61/79, WM 1980, 555).
  • BGH, 31.01.1980 - VII ZR 96/79

    Beurteilung der Verzögerung der Erledigung eines Rechtsstreits; Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 13.06.1980 - V ZR 119/79
    Auf die von der Revision aufgeworfene Frage, wie § 528 Abs. 3 ZPO, auf den das Berufungsgericht seine Begründung gestützt hat, verfassungskonform auszulegen ist, kommt es hiernach nicht an (vgl. jetzt die BGH-Urteile vom 31. Januar 1980, VII ZR 96/79, WM 1980, 553 und vom 13. Februar 1980, VIII ZR 61/79, WM 1980, 555).
  • BGH, 23.03.1979 - V ZR 24/77

    Formzwang und unschädliche Falschbezeichnung

    Auszug aus BGH, 13.06.1980 - V ZR 119/79
    Im Falle ungenügend bestimmter Bezeichnung der verkauften Grundfläche würde auch eine übereinstimmende Vorstellung der Parteien über den beabsichtigten Grenzverlauf nichts an der Formunwirksamkeit des Vertrages ändern (vgl. Senatsurteil BGHZ 74, 116).
  • BGH, 15.03.1967 - V ZR 60/64
    Auszug aus BGH, 13.06.1980 - V ZR 119/79
    Wird eine noch nicht vermessene Geländefläche verkauft und der Kaufgegenstand in der notariellen Urkunde sowohl durch eine bestimmte Grenzziehung in einem maßstabgerechten Plan (durch Punkte und Linien) als auch durch eine als ungefähr bezeichnete Flächenmaßangabe (Zahl der Quadratmeter) bestimmt, so geht in der Regel der objektive Inhalt sowohl der Verkäufer wie der Käufererklärung dahin, daß bei Differenzen zwischen der angegebenen (bezifferten) und der der angegebenen Grenzziehung entsprechenden (umgrenzten) Flächengröße die Bezifferung ohne Bedeutung und die Umgrenzung allein maßgeblich ist (Senatsurteil vom 15. März 1967, V ZR 60/64, LM BGB § 155 Nr. 2 = MDR 1967, 477).
  • BGH, 30.09.2011 - V ZR 17/11

    Störung der Geschäftsgrundlage: Verweigerung der Mitwirkung an der

    Wird bei dem Verkauf einer noch nicht vermessenen Grundstücksfläche der Vertragsgegenstand - wie hier - in der notariellen Urkunde sowohl durch eine bestimmte Grenzziehung in einem maßstabsgerechten Plan als auch durch eine als ungefähr bezeichnete Flächenmaßangabe bestimmt, geht der objektive Inhalt der Verkäufer- und der Käufererklärung in der Regel dahin, dass bei Differenzen zwischen der bezifferten und der der Grenzziehung entsprechenden umgrenzten Flächengröße die Bezifferung ohne Bedeutung und die Umgrenzung allein maßgeblich ist (Senat, Urteil vom 30. Januar 2004 - V ZR 92/03, NJW-RR 2004, 735; Urteil vom 13. Juni 1980 - V ZR 119/79, WM 1980, 1013, 1014; Urteil vom 15. März 1967 - V ZR 60/64, WM 1967, 489).
  • BGH, 18.01.2008 - V ZR 174/06

    Falschbezeichnung des verkauften Anwesens im Kaufvertrag

    Das Fehlen einer solchen Skizze kann dem Vertrag, insofern ist dem Berufungsgericht im Ansatz Recht zu geben, zwar die notwendige Bestimmtheit nehmen (BGHZ 74, 116, 120 f.; Urt. v. 23. April 1999, V ZR 54/98, NJW-RR 1999, 1030; vgl. auch Urt. v. 15. März 1967, V ZR 60/64, LM BGB § 155 Nr. 2, und Urt. v. 13. Juni 1980, V ZR 119/79, WM 1980, 1013, 1014).
  • BGH, 19.04.2002 - V ZR 90/01

    Bestimmtheit des Erwerbs noch zu begründenden Wohnungseigentums; Parteivernehmung

    Im Fall einer ungenügenden Bezeichnung der verkauften Teilfläche oder Sondernutzungsfläche würde deshalb die - nicht beurkundete - übereinstimmende Vorstellung der Parteien über den beabsichtigten Grenzverlauf nichts an der Formnichtigkeit des Vertrags ändern (vgl. Senat, BGHZ 74, 116, 118 f; Senatsurt. v. 8. November 1968, aaO; Senatsurt. v. 13. Juni 1980, V ZR 119/79, WM 1980, 1013, 1014).

    cc) Soweit der Kaufgegenstand bei der Veräußerung einer noch zu vermessenden Grundstücksteilfläche durch eine bestimmte Grenzziehung in einer der Kaufvertragsurkunde beigefügten zeichnerischen Darstellung gekennzeichnet wird, hat es der Senat bisher für erforderlich gehalten, daß der Plan oder die Skizze maßstabsgerecht ist (Urt. v. 23. April 1999, V ZR 54/98, NJW-RR 1999, 1030; vgl. auch Urt. v. 15. März 1967, V ZR 60/64, LM BGB § 155 Nr. 2, und Urt. v. 13. Juni 1980, V ZR 119/79, WM 1980, 1013).

  • BGH, 01.10.2015 - V ZB 181/14

    Kaufvertrag über eine noch zu vermessende Grundstücksteilfläche: Doppelvertretung

    Die erwähnte Klausel stellt lediglich klar, dass die zeichnerische Darstellung Vorrang vor der Angabe der Flächengrößenangabe haben soll, was ohnehin dem regelmäßig anzunehmenden objektiven Inhalt der Vereinbarung entspricht (dazu: Senat, Urteile vom 15. März 1967 - V ZR 60/64, WM 1967, 489, vom 13. Juni 1980 - V ZR 119/79, WM 1980, 1013, vom 30. Januar 2004 - V ZR 92/03, WM 2004, 2083, 2084 und vom 30. September 2011 - V ZR 17/11, BGHZ 191, 139 Rn. 9).
  • BGH, 30.01.2004 - V ZR 92/03

    Fehlen der Geschäftsgrundlage eines Kaufvertrages über eine noch zu vermessende

    Ist bei dem Verkauf einer noch zu vermessenden Grundstücksfläche der Kaufgegenstand in der notariellen Urkunde sowohl durch eine bestimmte Grenzziehung in einem maßstabsgerechten Plan als auch durch eine als ungefähr bezeichnete Flächenmaßangabe bestimmt, kommt die Anpassung oder Auflösung des Vertrags nach den Grundsätzen vom Fehlen der Geschäftsgrundlage in Betracht, wenn die Parteien bei Vertragsschluß übereinstimmend davon ausgingen, daß die Größe der zeichnerisch dargestellten Fläche in etwa der bezifferten Flächengröße entspricht und das Ergebnis der Vermessung davon wesentlich abweicht (Ergänzung zu Senat, Urt. v. 13. Juni 1980, V ZR 119/79, WM 1980, 1013).

    b) Die Annahme, daß dann, wenn bei dem Verkauf einer noch nicht vermessenen Grundstücksfläche der Kaufgegenstand in der notariellen Urkunde sowohl durch eine bestimmte Grenzziehung in einem maßstabsgerechten Plan als auch durch eine als ungefähr bezeichnete Flächenmaßangabe bestimmt wird, in der Regel der objektive Inhalt der Verkäufer- und der Käufererklärung dahin geht, daß bei Differenzen zwischen der angegebenen bezifferten und der der angegebenen Grenzziehung entsprechenden umgrenzten Flächengröße die Bezifferung ohne Bedeutung und die Umgrenzung allein maßgeblich ist (Senat, Urt. v. 13. Juni 1980, V ZR 119/79, WM 1980, 1013), hat Bedeutung für die Ermittlung des Vertragsinhalts.

  • BGH, 23.04.1999 - V ZR 54/98

    Formwirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages hinsichtlich einer nicht

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats geht in einem solchen Fall der objektive Inhalt der Erklärungen in der Regel übereinstimmend dahin, daß die Angabe des Flächenmaßes bedeutungslos und die zeichnerische Umgrenzung allein maßgeblich sein soll (Senatsurt. v. 13. Juni 1980, V ZR 119/79, WM 1980, 1013, 1014).
  • BGH, 14.10.1988 - V ZR 73/87

    Wirksamkeit einer nicht beurkundeten Nebenabrede; Vermutung der Richtigkeit und

    Damit ist auch die Abweichung des Messungsergebnisses (5.683 qm) von der vereinbarten Flächengröße ("ca." 3.620 qm) nicht durch den Plan gedeckt (vgl. Senatsurt.v. 13. Juni 1980, V ZR 119/79, WM 1980, 1013 = DNotZ 1981, 235).
  • OLG Frankfurt, 11.08.2011 - 20 W 277/11

    Grundbuch: Bestimmtheit der Bezeichnung des Kaufgegenstandes in einem

    Aus der Angabe von Zirka- Größen im Kaufvertrag und seiner Ergänzung in der Urkunde vom ...2007 in Verbindung mit dem Bestimmungsrecht der Verkäuferin bezüglich der südlichen Grundstücksgrenze des Kaufgegenstandes ergibt sich, dass der Flächenangabe als solcher keine Identifizierungsfunktion zukommen sollte (BGH DNotZ 1981, 235; BGH MDR 1967, 477; Schöner/Stöber, a.a.O., Rdnr. 871).
  • OLG Brandenburg, 29.11.2012 - 5 U 152/08

    Verkehrsflächenbereinigung: Ankaufsrecht einer Gemeinde hinsichtlich einer mit

    Nach allgemeiner Ansicht genügt es für die hinreichende Bestimmtheit der Bezeichnung noch unvermessener Teilflächen und die damit verbundene schuldrechtliche Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages, wenn die Teilfläche in einem maßstabgerechten Lageplan deutlich erkennbar und zweifelsfrei bestimmbar eingezeichnet und dieser Plan ordnungsgemäß zum Bestandteil der Vertragsurkunde genommen worden ist (vgl. BGHZ 150, 334, 339 f.; WM 1980, 1013, 1014; NJW-RR 1999, 1030; NJW-RR 2004, 735).
  • OLG Hamm, 13.12.2010 - 22 U 120/10

    Gewährleistung für die Größe eines Tauschgrundstücks

    Entgegen dem, was möglicherweise der Notar Dr. V mit seinem Vorbescheid vom 14.4.2009 zum Ausdruck bringen wollte, ist die Übertragung dieser Grundstücksfläche "mit einer Größe von ca. 28.699 qm" auch nicht unmöglich, weil für die Identifizierung des Leistungsgegenstandes allein die Planzeichnung maßgeblich ist (vgl. BGH WM 1980, 1013), abgesehen davon, dass anfängliche Unmöglichkeit nach neuem Schuldrecht ohnehin kein Wirksamkeitshindernis mehr darstellen würde (§ 311a Abs. 1 BGB).
  • BGH, 27.04.1984 - V ZR 137/83

    Flächenangabe als Eigenschaftszusicherung

  • OLG Brandenburg, 27.07.2005 - 4 U 7/05

    Grundstückskaufvertrag: Bestimmung der Kaufsache beim Verkauf einer unvermessenen

  • BGH, 03.06.1993 - IX ZR 119/92

    Benachrichtigungspflicht bei drohenden Rechtsnachteilen infolge Bankauflagen

  • OLG Brandenburg, 10.04.2008 - 5 U 68/07

    Ankaufsanspruch (Erwerbsrecht) des öffentlichen Nutzers von Grundeigentum gegen

  • LG Wuppertal, 02.05.1984 - 6 T 323/84

    Abtretung einer Tilgungshypothek

  • LG Wuppertal, 22.05.1984 - 6 T 142/84

    Identität der vermessenen mit der im Kaufvertrag angegebenen Teilfläche

  • BayObLG, 09.07.1980 - BReg. 2 Z 39/80

    Zur Formbedürftigkeit einer Vollmacht

  • OLG Oldenburg, 14.01.1998 - 2 U 259/97

    Bestimmung des zu verkaufenden Grundstücks in der notariellen Urkunde sowohl

  • KG, 19.06.2003 - 1 W 270/02

    Amtspflichtverletzung des Notars: Aufklärungspflicht bei Beurkundung des

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2001 - 14 U 26/01

    Haftung des Verkäufers einer noch nicht vermessenen Grundstücksfläche

  • OLG Oldenburg, 14.01.1998 - 12 U 259/97
  • BGH, 27.04.1984 - V ZR 193/83

    Folgen des Abweichens von der im Kaufvertrag zugesicherten Grundstücksgröße -

  • OLG Bremen, 05.12.1997 - 1 W 60/97

    Umfang der Pflichten des Notars bei Vermessung von Teilgrundstücken

  • LG Köln, 11.03.1991 - 11 T 92/91

    Größenunterschiede zwischen verkauftem und vermessenem Grundstück bei

  • OLG Brandenburg, 25.02.1998 - 7 U 148/97

    Verpflichtung zum Abschluss von Grundstückskaufverträgen wegen der Herbeiführung

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