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   EuGH, 17.01.1980 - 56/79   

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EuGH, 17.01.1980 - 56/79 (https://dejure.org/1980,366)
EuGH, Entscheidung vom 17.01.1980 - 56/79 (https://dejure.org/1980,366)
EuGH, Entscheidung vom 17. Januar 1980 - 56/79 (https://dejure.org/1980,366)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Zelger / Salinitri

    1 . ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTS DES ERFÜLLUNGSORTES - ZUSTÄNDIGKEIT DES VON DEN PARTEIEN BESTIMMTEN GERICHTS - WESEN UND GRUNDLAGE BEIDER

  • EU-Kommission

    Zelger / Salinitri

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsverfahren zur Auslegung des Brüsseler Übereinkommens; Rückzahlung eines Darlehens nach mündlicher Vereinbarung des Darlehensvertrages mit vereinbartem Rückzahlungsort; Frage des Ausreichens einer mündlichen Vereinbarung über den Erfüllungsort für die ...

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; EWG Art. 177; ; Brüsseler Übereinkommen Art. 17; ; Brüsseler Übereinkommen Art. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTS DES ERFÜLLUNGSORTES - ZUSTÄNDIGKEIT DES VON DEN PARTEIEN BESTIMMTEN GERICHTS - WESEN UND GRUNDLAGE BEIDER

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1218 (Ls.)
  • WM 1980, 720
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 06.10.1976 - 12/76

    Industrie tessili italiana / Dunlop AG

    Auszug aus EuGH, 17.01.1980 - 56/79
    Er trägt vor, der Gerichtshof habe im Urteil in der Rechtssache 12/76 (Tessilli/Dunlop, Slg. 1976, 1473) ausgeführt, es obliege dem mit dem Rechtsstreit befaßten Gericht, festzustellen, ob der Ort, an dem die Verpflichtung erfüllt worden sei oder zu erfüllen wäre, "im Bereich seiner örtlichen Zuständigkeit" liege.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1996 - C-106/95

    Mainschiffahrts-Genossenschaft eG (MSG) gegen Les Gravières Rhénanes SARL. -

    Dies ergibt sich aus dem Urteil Zelger vom 17. Januar 1980(8), in dem der Gerichtshof sich allerdings speziell mit dem Verhältnis zwischen Artikel 5 Nummer 1 und Artikel 17 beschäftigt hat.

    12 Gemäß dem Urteil Zelger genügt somit für die Gültigkeit einer Erfuellungsortvereinbarung nach Artikel 5 Nummer 1, daß "der Ort, an dem eine vertragliche Verpflichtung zu erfuellen ist, von den Parteien in einer nach dem auf den Vertrag anwendbaren innerstaatlichen Recht wirksamen Vereinbarung bestimmt worden ist" (Randnr. 6).

    13 Zunächst einmal hat die Lösung, die der Gerichtshof im Urteil Zelger gewählt hat und der grundsätzlich zuzustimmen ist, die Frage, die uns hier beschäftigt, tatsächlich offengelassen.

    Eine solche Lösung würde aber nicht wenigen Schwierigkeiten begegnen, insbesondere da der Gerichtshof unmißverständlich festgestellt hat, daß a) die Bestimmung des Erfuellungsorts durch Verweisung auf das nationale Recht erfolgt (Urteil Tessili), b) das nationale Recht durchaus vorsehen kann, daß die Parteien den Erfuellungsort bestimmen und in diesem Fall die Einhaltung der in Artikel 17 vorgeschriebenen Form nicht erforderlich ist (Urteil Zelger), und schließlich c) der auf diese Weise bestimmte Erfuellungsort keine objektive Verbindung zum Rechtsstreit aufweisen muß (Urteil Custom Made Commercial(11)).

    Auch meine ich, daß das Urteil Zelger angesichts des in ihm enthaltenen Hinweises auf die unmittelbare Verknüpfung zwischen dem Rechtsstreit und dem zu seiner Entscheidung berufenen Gericht eher in dem Sinne zu verstehen ist, daß die Parteien für die Erfuellung des Vertrages durchaus einen anderen Ort als den gesetzlich bestimmten festlegen können, der aber in jedem Fall tatsächlich Erfuellungsort sein muß: nur in diesem Fall brauchen die Parteien die in Artikel 17 vorgeschriebene Form nicht einzuhalten.

    20 Will man nicht das Urteil Zelger in Frage stellen und folglich den Erfuellungsort, wenn er durch Parteivereinbarung festgelegt worden ist, autonom bestimmen - eine grundsätzlich wünschenswerte Lösung, die den Vorzug hätte, geradlinig und unmißverständlich zu sein(17), die aber die Vertragsparteien zur Einhaltung besonders strenger Formerfordernisse verpflichten würde, auch wenn ein tatsächlicher Erfuellungsort festgelegt worden ist -, so ist die einfachste Lösung, daß der Gemeinschaftsrichter die Grenzen festlegt, die ganz einfach eine Umgehung des Artikels 17 verhindern sollen(18).

    (8) - Urteil vom 17. Januar 1980 in der Rechtssache 56/79 (Zelger, Slg. 1980, 89).

    Insbesondere nach dem Urteil Zelger lässt sie Erfuellungsortvereinbarungen ohne Einhaltung der in Artikel 17 vorgeschriebenen Form zu (in diesem Sinn z. B. Urteil der Cour d'appel Lyon vom 28. März 1979, La Semaine juridique, Edition générale 1981, Jurisprudence, Nr. 19519, sowie die von Schack zitierte deutsche Rechtsprechung in "Abstrakte Erfuellungsortvereinbarungen: form- oder sinnlos?" in Praxis des internationalen Privat- und Verfahrensrechts, 1996, S. 247 ff., Anmerkung 5).

    (15) - In Wirklichkeit sprechen sich auch die, die dem Urteil Zelger zustimmen, für die Aufstellung einheitlicher Formerfordernisse sowohl für Gerichtsstandsvereinbarungen als auch für "abstrakte" Erfuellungsortvereinbarungen aus.

  • OLG Celle, 24.07.2009 - 13 W 48/09

    Vereinbarkeit von online verfügbaren AGB mit der EuGVVO

    Das Zustandekommen und die Wirksamkeit einer Vereinbarung des Erfüllungsortes richtet sich nach dem auf den Vertrag anwendbaren innerstaatlichen Recht und wirkt sich auf den Gerichtsstand unabhängig davon aus, ob die Formvorschriften nach Art. 23 Abs. 1 Satz 3 EuGVVO beachtet wurden (EuGH, WM 1980, 720. OLG Düsseldorf, OLGR 2004, 208, 213).
  • EuGH, 20.02.1997 - C-106/95

    MSG / Les Gravières Rhénanes

    Wenn die Vertragsparteien nach dem anwendbaren Recht unter den dort festgelegten Voraussetzungen den Ort, an dem eine Verpflichtung zu erfuellen ist, bestimmen können, ohne daß hierfür eine besondere Form vorgeschrieben wäre, dann genügt die Vereinbarung über den Erfuellungsort, um an diesem Ort die gerichtliche Zuständigkeit im Sinne des Artikels 5 Nummer 1 des Übereinkommens zu begründen (Urteil vom 17. Januar 1980 in der Rechtssache 56/79, Zelger, Slg. 1980, 89, Randnr. 5).

    34 Im Falle einer solchen Vereinbarung fehlt es nicht nur an einer unmittelbaren Verbindung zwischen dem Rechtsstreit und dem zur Entscheidung berufenen Gericht, es liegt auch eine Umgehung des Artikels 17 vor, der zwar eine ausschließliche Zuständigkeit begründet und dabei auf jeden objektiven Zusammenhang zwischen dem streitigen Rechtsverhältnis und dem vereinbarten Gericht verzichtet (Urteil Zelger, a. a. O., Randnr. 4), gerade deshalb aber die Einhaltung seiner strengen Formvorschriften verlangt.

  • EuGH, 19.02.2002 - C-256/00

    Besix

    In Übereinstimmung mit dem Bericht von Herrn Jenard zu dem Übereinkommen (ABl. 1979, C 59, S. 1, 22) rechtfertigen sich die besonderen Zuständigkeitsregeln im 2. Abschnitt des Titels II des Übereinkommens vor allem aus einer engen Verknüpfung zwischen dem Rechtsstreit und dem zu seiner Entscheidung berufenen Gericht (Urteil vom 17. Januar 1980 in der Rechtssache 56/79, Zelger, Slg. 1980, 89, Randnr. 3).
  • EuGH, 14.03.2013 - C-419/11

    Ceská sporitelna - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Gerichtliche Zuständigkeit sowie

    Angesichts des hohen Stellenwerts, der dem Parteiwillen in den nationalen Regelungen des Vertragsrechts im Allgemeinen eingeräumt wird, genügt es im Übrigen, wenn die Vertragsparteien nach dem anwendbaren Recht unter den dort festgelegten Voraussetzungen den Ort bestimmen können, an dem eine Verpflichtung zu erfüllen ist, die Vereinbarung über den Erfüllungsort der Verpflichtung, um an diesem Ort die gerichtliche Zuständigkeit im Sinne von Art. 5 Nr. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 44/2001 zu begründen (vgl. entsprechend Urteile vom 17. Januar 1980, Zelger, 56/79, Slg. 1980, 89, Randnr. 5, vom 20. Februar 1997, MSG, C-106/95, Slg. 1997, I-911, Randnr. 30, sowie GIE Groupe Concorde u. a., Randnr. 28).
  • EuGH, 28.09.1999 - C-440/97

    GIE Groupe Concorde u.a.

    Die Cour de cassation führte aus, der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 6. Oktober 1976 in der Rechtssache 12/76 (Tessili, Slg. 1976, 1473) für Recht erkannt, daß sich der Ort im Sinne von Artikel 5 Nummer 1 des Brüsseler Übereinkommens, an dem die Verpflichtung erfüllt worden sei oder zu erfüllen wäre, nach dem Recht bestimme, das nach den Kollisionsnormen des mit dem Rechtsstreit befaßten Gerichts für die streitige Verpflichtung maßgebend sei dieses Recht könne auch die Bestimmungen eines internationalen Übereinkommens über ein Einheitliches Gesetz umfassen (Urteil vom 29. Juni 1994 in der Rechtssache C-288/92, Custom Made Commercial, Slg. 1994, I-2913) , sofern die Parteien diesen Ort nicht selbst in einer nach dem auf den Vertrag anwendbaren Recht wirksamen Vereinbarung bestimmten (Urteil vom 17. Januar 1980 in der Rechtssache 56/79, Zelger, Slg. 1980, 89).

    Überdies hat der Gerichtshof die Konsequenzen daraus gezogen, daß die nationalen Rechte bei der Regelung von Verträgen dem Parteiwillen im allgemeinen einen hohen Stellenwert einräumen, und dementsprechend entschieden, daß die Vereinbarung über den Erfüllungsort der Verpflichtung genügt, um an diesem Ort die gerichtliche Zuständigkeit im Sinne von Artikel 5 Nummer 1 des Übereinkommens zu begründen, wenn die Vertragsparteien nach dem anwendbaren Recht unter den dort festgelegten Voraussetzungen den Ort, an dem eine Verpflichtung zu erfüllen ist, bestimmen können, ohne daß hierfür eine besondere Form vorgeschrieben wäre (Urteil Zelger, Randnr. 5), sofern dieser Ort einen Zusammenhang mit der Vertragswirklichkeit aufweist (Urteil vom 20. Februar 1997 in der Rechtssache C-106/95, MSG, Slg. 1997, I-911, Randnrn.

  • BGH, 28.03.1996 - III ZR 95/95

    Gerichtsstandvereinbarung mit einem französischen Geschäftspartner - Mündliche

    Eine wirksame Vereinbarung über den Erfüllungsort durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin hinge zwar nicht von der in Art. 17 für Gerichtsstandsvereinbarungen vorgeschriebenen Form ab (EuGH WM 1980, 720; kritisch Kropholler a.a.O. Art. 5 Rn. 17).
  • EuGH, 16.03.1999 - C-159/97

    Castelletti

    Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof bereits wiederholt entschieden, daß Artikel 17 von jedem objektiven Zusammenhang zwischen dem streitigen Rechtsverhältnis und dem vereinbarten Gericht absieht (Urteile vom 17. Januar 1980 in der Rechtssache 56/79, Zelger, Slg. 1980, 89, Randnr. 4, MSG, Randnr. 34, und Benincasa, Randnr. 28).
  • OLG Koblenz, 09.06.1989 - 2 U 1907/87

    Anwaltshaftung; Kenntnis einschlägiger Gesetze

    Das hat nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGHZ 44, 46 = NJW 1965, 1665 = LM § 512a ZPO Nr. 4; BGHZ 69, 37 (44) = NJW 1977, 1637 = LM § 280 ZPO Nr. 19; BGHZ 98, 263 (270) = NJW 1987, 592 = LM § 175 ZPO Nr. 9) in jedem Rechtszug von Amts wegen zu geschehen und galt seit der Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen des BGH vom 14.6.1965 (BGHZ 44, 46 = NJW 1965, 1665 = LM § 512a ZPO Nr. 4. Er hat den Beklagten mit der ihm gegen Empfangsbekenntnis (§ 212a ZPO) vom 25.7.1984 zugestellten Ladungsverfügung vom 29.6.1984 auch zutreffend darauf hingewiesen, daß die Voraussetzungen einer wirksamen Gerichtsstandsvereinbarung nach Art. 17 EuGVÜ 1968 - die für die Klage die Sitzzuständigkeit des niederländischen Gerichts nach Art. 2 Abs. 1, 53 EuGVÜ beseitigt haben würde (vgl. EuGHE 1980, 89 = NJW 1980, 1218 = WM 1980, 720 (722) - Zelger/Salinitri; Kropholler, Europ.

    Ob seine internationale Zuständigkeit auch aufgrund einer «Erfüllungsortvereinbarung" (vgl. EuGHE 1980, 89 = NJW 1980, 1218) begründet gewesen wäre, kann dahinstehen.

    Dem Kläger steht insofern ein Wahlrecht zu (vgl. EuGHE 1980, 89 = NJW 1980, 1218 = WM 1980, 720).

  • BGH, 06.03.1995 - II ZR 37/94

    Vereinbarkeit einer abstrakten Erfüllungsortvereinbarung mit europäischem Recht

    a) In seiner auf eine Vorlage des Bundesgerichtshofes ergangenen Entscheidung vom 17. Januar 1980 (Rs 56/79, WM 1980, 720 ff. m. Anm. Schütze aaO. S. 723 und Spellenberg IPrax 1981, 75 ff.; vgl. dazu das abschließende Urteil des BGH v. 7. Juli 1980 - III ZR 15/78, RIW 1980, 725), in der eine mündlich getroffene Erfüllungsortvereinbarung zwischen einem deutschen und einem italienischen Staatsbürger für die Rückzahlung eines Darlehens zu beurteilen war, hat der Gerichtshof ausgesprochen, daß für Erfüllungsortvereinbarungen nach Art. 5 EuGVÜ die besonderen Formvorschriften des Art. 17 EuGVÜ nicht gelten.
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2004 - 23 U 70/03

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2004 - C-281/02

    Owusu

  • OLG Köln, 16.12.2008 - 9 U 47/07

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Zahlungsansprüche wegen

  • BGH, 07.07.1980 - III ZR 15/78

    Verneinung der Zuständigkeit deutscher Gerichte - Mündliche Vereinbarung eines

  • BGH, 17.10.1984 - I ZR 130/82

    Vereinbarung des Erfüllungsortes durch stillschweigende Unterwerfung unter die

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.10.2023 - C-566/22

    Inkreal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

  • LG Kleve, 01.10.2013 - 4 O 272/12

    FENEX-Bedingungen; AGB; Standard-AGB; ADSp; Transport; Fracht; Spedition;

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1994 - C-288/92

    Custom Made Commercial Ltd gegen Stawa Metallbau GmbH. - Brüsseler Übereinkommen

  • LG München I, 29.05.1995 - 21 O 23363/94
  • OLG Dresden, 24.11.1998 - 14 U 713/98

    Erfüllungsort bei einem internationalen Kaufvertrag; Einbeziehung der ADSp;

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.1998 - C-159/97

    Castelletti

  • BGH, 13.05.1992 - VIII ZR 154/91

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte - Gerichtsstand des

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2011 - C-87/10

    Electrosteel Europe - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates - Gerichtliche

  • OLG Köln, 19.07.1995 - 13 W 22/95

    Gerichtsstandswirkung einer Erfüllungsortvereinbarung

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1981 - 38/81

    Effer SpA gegen Hans-Joachim Kantner. - Brüsseler Übereinkommen.

  • OLG Bremen, 19.05.1994 - 2 U 146/93

    Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsortes; Bestimmung des vertraglichen

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