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   BGH, 05.11.1982 - V ZR 166/81   

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BGH, 05.11.1982 - V ZR 166/81 (https://dejure.org/1982,3606)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1982 - V ZR 166/81 (https://dejure.org/1982,3606)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1982 - V ZR 166/81 (https://dejure.org/1982,3606)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anfechtungserklärung - Auslegung - Irrtum

Papierfundstellen

  • DNotZ 1984, 684 (Ls.)
  • WM 1983, 92
 
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Wird zitiert von ... (99)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 19.12.1934 - V 200/34

    Wie wirkt bei einem einheitlichen (einfachen) Rechtsgeschäft und wie bei einem

    Auszug aus BGH, 05.11.1982 - V ZR 166/81
    Einerseits führt das Berufungsgericht aus, die Kläger hätten eine Teilanfechtung erklärt, eine Teilung des Kaufvertrages sei hier aber nicht möglich (RGZ 146, 234, 236).

    Entscheidend ist insoweit nur die objektive (gedankliche) Zerlegbarkeit des Rechtsgeschäfts (vgl. BGH Urteil vom 5. April 1973, II ZR 45/71, WM 1973, 637, 638, LM HGB § 119 Nr. 10; RGZ 146, 234, 236).

    Aus dem Schreiben der Kläger ergibt sich nicht die ausdrückliche Erklärung, an dem Kaufvertrag im übrigen unter allen Umständen, d.h. selbst um den Preis der Wirkungslosigkeit der Teilanfechtung (RGZ 146, 234, 237) festhalten zu wollen.

    Da sich jedoch nicht ausschließen läßt, ob das Berufungsgericht (mindestens auch) eine Auslegung im Sinne der Ausführungen unter II 2 b vorgenommen hat, wird in erneuter Verhandlung zu prüfen sein, ob die Kläger mit ihrer Anfechtung tatsächlich die Erklärung verbunden haben, die Anfechtung solle nur dann gelten, wenn sie den Bestand des Rechtsgeschäfts im übrigen nicht berühre (RGZ 146, 234, 240).

  • BGH, 05.04.1973 - II ZR 45/71

    Wirksamkeit von Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und einem Gesellschafter

    Auszug aus BGH, 05.11.1982 - V ZR 166/81
    Entscheidend ist insoweit nur die objektive (gedankliche) Zerlegbarkeit des Rechtsgeschäfts (vgl. BGH Urteil vom 5. April 1973, II ZR 45/71, WM 1973, 637, 638, LM HGB § 119 Nr. 10; RGZ 146, 234, 236).
  • BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 626/09

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Wegfall der Geschäftsgrundlage -

    Dabei kommt es für die Frage, ob eine Teilanfechtung begrifflich möglich ist, nicht auf den Willen der am Rechtsgeschäft Beteiligten, sondern allein auf die objektive (gedankliche) Zerlegbarkeit des Rechtsgeschäfts an (BGH 5. April 1973 - II ZR 45/71 - WM 1973, 637; 5. November 1982 - V ZR 166/81 - WM 1983, 92) .
  • BGH, 22.02.1995 - IV ZR 58/94

    Anfechtung eines Versicherungsvertrages

    Dann ist - unabhängig von der Regelung des § 5 VVG - der wahre Wille des Erklärenden maßgebend (Urteile vom 21. Mai 1959 - II ZR 165/57 - VersR 1959, 497 unter I 2; vom 27. Oktober 1972 - V ZR 20/71 - WM 1972, 1422 unter II 1 a; vom 5. November 1982 - V ZR 166/81 - WM 1983, 92 unter II 1).
  • LAG Düsseldorf, 14.04.2021 - 4 Sa 579/20

    Wirksamkeit von anteiligen Rückzahlungsklauseln; AGB-Wirksamkeitskontrolle von

    Unabhängig davon wäre auch im Falle einer denkbaren Teilanfechtung (vgl. dazu etwa BGH 05.11.1982 - V ZR 166/81, juris, Rn. 15 mwN) der Rückzahlungsregelung der verbliebene Teil des Rechtsgeschäfts, nämlich die Übernahme der Studienkosten durch den Kläger, hier ohne weiteres gemäß § 139 BGB nichtig.
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