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   BGH, 28.04.1988 - IX ZR 176/87   

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https://dejure.org/1988,6795
BGH, 28.04.1988 - IX ZR 176/87 (https://dejure.org/1988,6795)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1988 - IX ZR 176/87 (https://dejure.org/1988,6795)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1988 - IX ZR 176/87 (https://dejure.org/1988,6795)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache - Verjährung der Schadensersatzansprüche gegen einen Konkursverwalter - Unterbrechung durch Einspruchsverfahren vor den Finanzbehörden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 209

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1988, 1030
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.03.1981 - VII ZR 160/80

    Unterbrechung der Verjährung einer Forderung durch Prozeßaufrechnung

    Auszug aus BGH, 28.04.1988 - IX ZR 176/87
    Das hat der Bundesgerichtshof bereits in BGHZ 80, 222, 226 entschieden.
  • BGH, 17.01.1985 - IX ZR 59/84

    Verjährung der Konkursverwalterhaftung

    Auszug aus BGH, 28.04.1988 - IX ZR 176/87
    Der Senat hat bereits entschieden, daß Schadensersatzansprüche gegen einen Konkursverwalter aus § 82 KO in entsprechender Anwendung des § 852 BGB verjähren (BGHZ 93, 278 ff).
  • BGH, 11.07.1985 - III ZR 62/84

    Unterbrechung der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs

    Auszug aus BGH, 28.04.1988 - IX ZR 176/87
    In den von der Revision angeführten Entscheidungen des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGHZ 95, 238; NJW 1986, 2309) war diese Voraussetzung gegeben.
  • BGH, 06.02.1986 - III ZR 109/84

    Amtspflichten bei Betrieb einer Kläranlage; Unterbrechung der Verjährung durch

    Auszug aus BGH, 28.04.1988 - IX ZR 176/87
    In den von der Revision angeführten Entscheidungen des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGHZ 95, 238; NJW 1986, 2309) war diese Voraussetzung gegeben.
  • BSG, 17.12.2013 - B 1 KR 71/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Einleitung der Prüfung von bezahlter

    Allen Hemmungstatbeständen ist gemeinsam, dass der Gläubiger dem Schuldner seinen Rechtsverfolgungswillen so deutlich macht, dass dieser sich darauf einrichten muss, auch noch nach Ablauf der ursprünglichen Verjährungsfrist in Anspruch genommen zu werden (vgl BGH Beschluss vom 28.4.1988 - IX ZR 176/87 - WM 1988, 1030; BGHZ 80, 222, 226 mwN).
  • BGH, 17.09.2014 - XII ZB 338/14

    Betreuungssache: Verjährung des Regressanspruchs der Staatskasse wegen gezahlter

    Die dort normierten Hemmungstatbestände folgen dem Leitgedanken, dass der Gläubiger dem Schuldner seinen Rechtsverfolgungswillen so deutlich macht, dass dieser sich darauf einrichten muss, auch noch nach Ablauf der ursprünglichen Verjährungsfrist in Anspruch genommen zu werden (vgl. BGH Beschluss vom 28. April 1988 - IX ZR 176/87 - WM 1988, 1030; BGHZ 80, 222, 226 mwN; BSG NZS 2014, 337 Rn. 14).
  • BSG, 17.12.2013 - B 1 KR 60/12 R

    Vergütung stationärer Krankenhausleistungen; Verjährung eines

    Allen Hemmungstatbeständen ist gemeinsam, dass der Gläubiger dem Schuldner seinen Rechtsverfolgungswillen so deutlich macht, dass dieser sich darauf einrichten muss, auch noch nach Ablauf der ursprünglichen Verjährungsfrist in Anspruch genommen zu werden (vgl BGH Beschluss vom 28.04.1988 - IX ZR 176/87 - WM 1988, 1030; BGHZ 80, 222, 226 mwN).
  • BSG, 17.12.2013 - B 1 KR 61/12 R

    Vergütung stationärer Krankenhausleistungen; Verjährung eines

    Allen Hemmungstatbeständen ist gemeinsam, dass der Gläubiger dem Schuldner seinen Rechtsverfolgungswillen so deutlich macht, dass dieser sich darauf einrichten muss, auch noch nach Ablauf der ursprünglichen Verjährungsfrist in Anspruch genommen zu werden (vgl BGH Beschluss vom 28.4.1988 - IX ZR 176/87 - WM 1988, 1030; BGHZ 80, 222, 226 mwN).
  • BSG, 17.12.2013 - B 1 KR 59/12 R

    Vergütung stationärer Krankenhausleistungen; Verjährung eines

    Allen Hemmungstatbeständen ist gemeinsam, dass der Gläubiger dem Schuldner seinen Rechtsverfolgungswillen so deutlich macht, dass dieser sich darauf einrichten muss, auch noch nach Ablauf der ursprünglichen Verjährungsfrist in Anspruch genommen zu werden (vgl BGH Beschluss vom 28.04.1988 - IX ZR 176/87 - WM 1988, 1030; BGHZ 80, 222, 226 mwN).
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