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BGH, 15.03.1990 - I ZR 120/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
Mietkauf - Zahlungsaufschub - Entgeltliche Stundung - Kaufoption - Kreditgewährung
- werbung-schenken.de
Mietkauf
UWG § 1; PAngV § 1; PAngV § 4
Vorsprung durch Rechtsbruch; Preisangabe bei Krediten - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mietkauf; Angabe des effektiven Jahreszinses bei Mietkauf
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 1257
- MDR 1990, 798
- WM 1990, 1307
- BB 1990, 2141
- DB 1990, 2318
Wird zitiert von ... (8)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2020 - L 11 AS 415/20
Reichweite der coronabedingten Sonderregelung des § 67 Abs 5 Satz 3 SGB II
Den Regelfall eines Mietkaufs bildet der mit einer Kaufoption versehene Mietvertrag, bei dem der Vermieter dem Mieter das Recht einräumt, die Mietsache während der laufenden Mietzeit unter bestimmten Voraussetzungen zu kaufen, wobei die bis dahin gezahlte Miete ganz oder zum Teil auf den Kaufpreis angerechnet wird (vgl BGH, Urteil vom 15. März 1990 - I ZR 120/88 -, Rn 22). - OLG Frankfurt, 04.03.2020 - 17 U 789/19
Widerruf eines bereits beendeten Kfz-Darlehensvertrages
Der Vermieter räumt dem Mieter das Recht ein, die Mietsache während der laufenden Mietzeit unter bestimmten Voraussetzungen zu einem vorher bestimmten Preis zu kaufen, wobei die bis dahin gezahlte Miete ganz oder zum Teil auf den Kaufpreis angerechnet wird (BGH, Urteil vom 15. März 1990 - I ZR 120/88 -, Rn. 22, juris). - OLG Köln, 08.11.2018 - 15 U 178/17 Denn von Klägerseite ist der Umfang der Berufung von vornherein auf den in ihrer Berufungsbegründung enthaltenen eingeschränkten Unterlassungsantrag beschränkt worden, so dass die Klageabweisung durch das Landgericht mit dem weitergehenden Antrag rechtskräftig geworden ist (vgl. BGH Urteil vom 15.03.1990 - I ZR 120/88 - zitiert nach juris - Tz 29).
- BayObLG, 29.10.2004 - Verg 22/04
Auftraggebereigenschaft eines privatrechtlichen Vereins bei Errichtung staatlich …
Erwähnt wird insoweit ausdrücklich der so genannte Mietkauf, der sich als Verbindung von Mietvertrag mit Kaufoptionsvertrag darstellt (BGH WM 1985, 634/635; WM 1990, 1307/1308). - BGH, 11.11.1993 - I ZR 315/91
Finanzkaufpreis ohne Mehrkosten - Vorsprung durch Rechtsbruch
Etwas anderes gilt nur dann, wenn es sich nicht um eine entgeltliche Kreditierung, sondern um einen unentgeltlichen Zahlungsaufschub für den Kunden handelt (vgl. BGH, Urt. v. 15.3. 1990 - I ZR 120/88, WM 1990, 1307, 1308 - Mietkauf). - KG, 25.01.2005 - 13 U 49/04
Anwendbares Recht für einen auf den Erwerb eines ausländischen Grundstücks …
Der Vertrag entspricht auch nicht dem vom Kläger angeführten Mietkauf, der im Regelfall nur eine Kaufoption des Mieters vorsieht, d.h. das Recht, die Mietsache während der laufenden Mietzeit unter bestimmten Voraussetzungen zu kaufen, wobei die bis dahin gezahlte Miete ganz oder zum Teil auf den Kaufpreis angerechnet wird (vgl. BGH WM 1990, 1307). - FG Rheinland-Pfalz, 26.05.2000 - 4 K 1878/98
Umfang der Gegenleistung bei Erwerb eines Grundstücks durch
Übt der Mieter das Optionsrecht aus, das regelmäßig zu einem zumindest die Hauptleistungspflichten des Kaufvertrages und die Anrechnungsklausel enthaltenden Vertragsangebot besteht, stellt sich die nunmehr durch Annahme des Angebots entstehende Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises so dar, dass die auf den Kaufpreis anzurechnenden Mietbeträge im Nachhinein zu Ratenzahlungen auf den Kaufpreis werden und der nunmehr fällige Restkaufpreis als bis dahin gestundet anzusehen ist (vgl. BGH- Urteil vom 15. März 1990 I ZR 120/88, BB 1990, 2141 ). - VGH Baden-Württemberg, 25.08.1994 - A 12 S 1086/92
Erstattung der Kosten für die Unterbringung von Asylbewerbern
"Mietkauf" ist ein Mietvertrag, bei dem der Vermieter dem Mieter das Recht einräumt, innerhalb einer bestimmten Frist die (in der Regel neue) Sache zu einem vorher bestimmten Preis zu kaufen, wobei die bis dahin gezahlte Miete ganz oder zum Teil auf den Kaufpreis angerechnet wird, es ist also ein Mietvertrag mit einem Kaufoptionsvertrag verbunden (vgl. BGH, WM 1990, 1307; OLG Köln, VersR 1992, 871; Palandt, BGB, 1994, Einf. v. § 535 RdNr. 21 ff.).