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   BGH, 08.10.1991 - XI ZR 207/90   

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https://dejure.org/1991,142
BGH, 08.10.1991 - XI ZR 207/90 (https://dejure.org/1991,142)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1991 - XI ZR 207/90 (https://dejure.org/1991,142)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1991 - XI ZR 207/90 (https://dejure.org/1991,142)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bank - Überweisung - Überweisungsverkehr - Empfängerbezeichnung - Kontonummer - Überweisungsauftrag - Vorschußbetrag - Haftungsquotierung - Falsche Empfängerangabe - Erfüllungsgehilfe - Vertreter - Stellvertretung - Stellvertreter - Rückerstattung des Vorschusses - ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Mitverschulden des Auftraggebers wegen vorsätzlich falscher Empfängerangabe durch einen Vertreter bei Fehlleitung eines Überweisungsauftrags

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung der Bank im beleggebundenen Überweisungsverkehr; Divergenzen zwischen Namen des Empfängers und angegebenem Konto; Rückabwicklung eines fehlgeleiteten Überweisungsauftrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung der Bank im beleggebundenen Überweisungsverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Banküberweisung: Rückerstattung bei Fehlleitung (IBR 1992, 74)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 3208
  • ZIP 1991, 1413
  • MDR 1992, 152
  • WM 1991, 1912
  • BB 1991, 2250
  • DB 1991, 2430
 
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Wird zitiert von ... (72)

  • BGH, 17.11.2020 - XI ZR 294/19

    Rechtsstreit um die Haftung eines Zahlers im Falle der Ausführung eines

    Die Gewichtung und Abwägung des beiderseitigen Fehlverhaltens und die Bemessung der Haftungsanteile der Parteien gemäß § 254 Abs. 1 BGB sind Sache des Tatrichters, die das Revisionsgericht nur eingeschränkt überprüfen kann (Senatsurteil vom 8. Oktober 1991 - XI ZR 207/90, WM 1991, 1912, 1915).
  • BGH, 05.12.2006 - XI ZR 21/06

    Pflichten der Bank nach Beendigung eines Giroverhältnisses; Rückruf von

    a) Die Empfängerbank ist allerdings gegenüber ihrer unmittelbaren Auftraggeberin verpflichtet, mit dem empfangenen Überweisungsbetrag weisungsgemäß zu verfahren und hat ihn bei weisungswidriger Verwendung gemäß § 667 BGB ohne Rücksicht auf ein Verschulden herauszugeben (Senatsurteile vom 8. Oktober 1991 - XI ZR 207/90, WM 1991, 1912, 1913, vom 12. Oktober 1999 - XI ZR 294/98, WM 1999, 2255 und vom 14. Januar 2003 - XI ZR 154/02, WM 2003, 340, 341).
  • BGH, 27.09.2005 - XI ZR 216/04

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung; Vernehmung oder Anhörung einer

    Die Geltendmachung eines Anspruches auf Rückgängigmachung von Kontobelastungen verstößt, wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), wenn eine weisungswidrige Erledigung eines Überweisungsauftrags das Interesse des Überweisungsauftraggebers nicht verletzt, insbesondere, wenn der mit der Überweisung verfolgte Zweck trotz der Fehlbuchung erreicht worden ist (Senat, Urteile vom 8. Oktober 1991 - XI ZR 207/90, WM 1991, 1912, 1913 und vom 21. Juni 2005 - XI ZR 152/04, WM 2005, 1564, 1567; jeweils m.w.Nachw.).
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