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   OLG Koblenz, 12.04.1990 - 2 U 369/88   

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https://dejure.org/1990,9827
OLG Koblenz, 12.04.1990 - 2 U 369/88 (https://dejure.org/1990,9827)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.04.1990 - 2 U 369/88 (https://dejure.org/1990,9827)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. April 1990 - 2 U 369/88 (https://dejure.org/1990,9827)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beanspruchung von Wertersatz und Schadensersatz aus der Verletzung mietvertraglicher Instandhaltungspflichten und Instandsetzungspflichten; Anspruch des Vermieters aus übermäßiger Abnutzung der Mietsache; Weite Auslegung der Verjährungsvorschrift des § 558 Bürgerliches ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1991, 2001
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.07.1996 - VIII ZR 282/95

    Verjährung des Anspruchs auf Restwertausgleich aus Finanzierungsleasingverträgen

    Wahrend überwiegend auch dieser Anspruch als Erfüllungsanspruch angesehen wird (OLG Frankfurt am Main WM 1985, 421, OLG Hamm NJW-RR 1996, 502, Paul BB 1987, 1411, 1412 f, Godefroid/Salm BB 1995 Beilage 6 S. 21, 23, Erman/Jendrek, BGB, 9. Aufl., Anh. § 536 Rdnr. 52, Palandt/Putzo, BGB, 55. Aufl., Einf. v. § 535 Rdnr. 56 unter Aufgabe der in der Vorauflage vertretenen Auffassung), sehen andere in ihm einen Ersatzanspruch im Sinne des § 558 BGB (OLG Koblenz WM 1991, 2001, 2005, OLG München NJW-RR 1994, 738, Meyer auf der Heyde BB 1987, 498, 501 f, differenzierend Reinking, Autoleasing, 2. Aufl., S. 206, ders. in: Reinking/Eggert, Der Autokauf, 6. Aufl., Rdnr. 1298).

    Mit dieser Entscheidung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 5. Juni 1991 (XII ZR 102/90), mit dem die Annahme der Revision gegen die Entscheidung des OLG Koblenz vom 12. April 1990 (WM 1991, 2001), das die gegenteilige Auffassung vertritt (aaO. S. 2005), abgelehnt worden ist.

  • BGH, 01.03.2000 - VIII ZR 177/99

    Verjährung von Ansprüchen des Leasinggebers nach planmäßigem Vertragsablauf

    Der erkennende Senat setzt sich entgegen der Ansicht der Revisionserwiderung nicht in Widerspruch zu dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 5. Juni 1991 - XII ZR 102/90, mit dem die Annahme der Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (WM 1991, 2001, 2005) abgelehnt worden ist, das - in einer anders gelagerten Mietsache - die gegenteilige Auffassung vertreten hat (vgl. dazu bereits Senatsurteil vom 10. Juli 1996 aaO unter III 4).
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