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   OLG Hamm, 04.05.1992 - 31 U 186/91   

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https://dejure.org/1992,7547
OLG Hamm, 04.05.1992 - 31 U 186/91 (https://dejure.org/1992,7547)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.05.1992 - 31 U 186/91 (https://dejure.org/1992,7547)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Mai 1992 - 31 U 186/91 (https://dejure.org/1992,7547)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kontounterlagen: Herausgabepflicht der Banken (IBR 1992, 298)

Papierfundstellen

  • WM 1992, 1100
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 03.05.2006 - 23 U 188/04

    Internationale Zuständigkeit für Ansprüche eines Nachfolgestaats eines

    Etwas anderes mag nur dann gelten, wenn das Verlangen des Kunden missbräuchlich erscheint (OLG Hamm, WM 1992, 1100).

    Für den wiederholten Auskunftsanspruch geht die Rechtsprechung aus Zumutbarkeitsgründen ohne nähere Darlegung davon aus, dass ein angemessener Ersatz für den besonderen Kostenaufwand vom Kunden geleistet werden müsse (BGH, NJW 2001, 1486 ff., OLG Hamm, WM 1992, 1100), der wohl als Korrelat zum Individualanspruch der Klägerin auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung in voller Höhe entgegengesetzt (BGH, NJW 1996, 656 f.)und im Regelfall Zug-um- Zug geltend gemacht werden könne (Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechtshandbuch Bd. I, 2. Aufl. 2001, § 47 Rn. 50), wobei bei schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden eine Vorleistungspflicht seinerseits bestehe (OLG Hamm, WM 1992, 1100 f.).

  • LG Aachen, 27.05.2014 - 10 O 227/13

    Voraussetzungen für die Festellung der Wirksamkeit von Grundschuldbestellungen

    Beschränkungen des Auskunftsanspruchs können sich nur aus den Umständen des Einzelfalls gemäß § 242 BGB ergeben (BGH, Urteil vom 04. Juli 1985 - III ZR 144/84 -, juris ; OLG Hamm, Urteil vom 04. Mai 1992 - 31 U 186/91 -, juris ).
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