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OLG Hamburg, 30.04.1993 - 11 W 13/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
GmbHG § 15; BGB §§ 259, 260
Anspruch eines Gesellschafters auf Bekanntgabe des Hintermannes bei verdeckter Treuhandgesellschaft - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Auskunfts- und Kontrollrechte, Informationsrechte, Stimmbindung, Treuhand
Verfahrensgang
- LG Hamburg - 402 O 194/92
- OLG Hamburg, 30.04.1993 - 11 W 13/93
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 868
- ZIP 1993, 829
- WM 1993, 1098
- BB 1993, 1030
- DB 1993, 1081
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 05.02.2013 - II ZR 134/11
Auskunftsansprüche von Anlegern von Filmfonds in der Form von …
Hält ein Gesellschafter seinen Geschäftsanteil treuhänderisch für einen Dritten, so wird im Schrifttum davon ausgegangen, dass die Gesellschafter einen Anspruch auf Kundgabe der Identität des Treugebers des (unmittelbaren) GmbH-Gesellschafters haben (…siehe nur Scholz/Emmerich, GmbHG, 11. Aufl., § 2 Rn. 58a;… Reichert/Weller in MünchKommGmbHG, § 15 Rn. 228; siehe auch OLG Hamburg, WM 1993, 1098 f.). - BGH, 05.02.2013 - II ZR 136/11
Auskunftsansprüche von Anlegern von Filmfonds in der Form von …
Hält ein Gesellschafter seinen Geschäftsanteil treuhänderisch für einen Dritten, so wird im Schrifttum davon ausgegangen, dass die Gesellschafter einen Anspruch auf Kundgabe der Identität des Treugebers des (unmittelbaren) GmbH-Gesellschafters haben (…siehe nur Scholz/Emmerich, GmbHG, 11. Aufl., § 2 Rn. 58a;… Reichert/Weller in MünchKommGmbHG, § 15 Rn. 228; siehe auch OLG Hamburg, WM 1993, 1098 f.). - LG Ulm, 01.12.2004 - 1 S 89/04
Voraussetzungen der datenschutzrechtlichen Auskunftsansprüche
Wenn der in Frage stehende Auskunftsanspruch aber nach Sinn und Inhalt mit den Ansprüchen nach §§ 259 Abs. 1, 260 Abs. 1 BGB vergleichbar ist, kann eine entsprechende Anwendung der Bestimmungen erfolgen (BayObLG, NJW-RR 2002, 1558, 1560; OLG Hamburg, NJW-RR 1993, 868 ). - OLG Jena, 30.05.2018 - 2 U 800/15
Einziehung GmbH-Gesellschaftsanteil - Anfechtungsbefugnis
Bei allen diesen Fallkonstellationen ist gleichermaßen ein Informations- und Kontrollinteresse der Gesellschafter im Hinblick darauf anzuerkennen, wer neben ihnen materiell an der Gesellschaft beteiligt sein soll, nicht zuletzt im Hinblick darauf, dass insbesondere ein Stimmrechtsausschluss gemäß GmbHG § 47 Abs. 4 für einen treuhänderisch gehaltenen Geschäftsanteil auch bei Umständen eingreift, die allein in der Person des Treugebers vorliegen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 30. April 1993 - 11 W 13/93 -, Leitsatz bei juris). - BayObLG, 17.07.2002 - 3Z BR 394/01
Umfang des erweiterten Auskunftsrechts des Aktionärs - keine Versicherung an …
Dies gilt insbesondere für Auskunfts- und Unterrichtungspflichten im Rahmen eines gesellschaftsrechtlichen Innenverhältnisses, wie es hier in Frage steht (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 1993, 868).