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   BGH, 19.10.1993 - XI ZR 49/93   

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BGH, 19.10.1993 - XI ZR 49/93 (https://dejure.org/1993,1771)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1993 - XI ZR 49/93 (https://dejure.org/1993,1771)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1993 - XI ZR 49/93 (https://dejure.org/1993,1771)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur anteiligen Erstattung des Disagios

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 607
    Anspruch des Kreditnehmers auf anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger Rückzahlung zinsverbilligter Kredite aus öffentlichen Förderprogrammen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 607
    Vorzeitige Rückzahlung zinsverbilligter Kredite aus öffentlichen Förderprogrammen: Keine anteilige Erstattung des Disagios

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 47
  • NJW-RR 1994, 115 (Ls.)
  • ZIP 1993, 1781
  • MDR 1994, 271
  • WM 1993, 2204
  • BB 1994, 28
  • DB 1994, 138
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.05.1992 - XI ZR 258/91

    Anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger Rückzahlung zinsverbilligter

    Auszug aus BGH, 19.10.1993 - XI ZR 49/93
    Bei vorzeitiger Rückzahlung zinsverbilligter Kredite aus öffentlichen Förderprogrammen kann der Kreditnehmer keine anteilige Erstattung des Disagios verlangen, wenn dieses nach der gesamten Vertragsgestaltung den laufzeitunabhängigen Darlehensnebenkosten zuzuordnen ist (im Anschluß an BGH, NJW 1992, 2285 = LM Heft 2/1993 § 607 BGB Nr. 141 = WM 1992, 1058 [BGH 12.05.1992 - XI ZR 258/91]).

    Entgegen der Ansicht der Revision führen die Grundsätze des Senatsurteils vom 29. Mai 1990 (BGHZ 111, 287 [BGH 29.05.1990 - XI ZR 231/89]) nicht dazu, das zwischen den Parteien vereinbarte Disagio den laufzeitabhängigen Zinsen zuzuordnen; einschlägig ist hier vielmehr das Senatsurteil vom 12. Mai 1992 (XI ZR 258/91 = WM 1992, 1058 [BGH 12.05.1992 - XI ZR 258/91]), in dem der erkennende Senat bei zinsverbilligten Krediten aus öffentlichen Förderprogrammen ein Disagio anders bewertet hat.

    Im Urteil vom 12. Mai 1992 (aaO) hat der Senat dagegen auf die Besonderheiten abgestellt, die zinsverbilligte Kredite aus öffentlichen Förderprogrammen gegenüber den Verhältnissen am allgemeinen Kapitalmarkt aufweisen, und hat deshalb ein im Rahmen solcher Kredite vereinbartes Disagio den laufzeitunabhängigen Darlehensnebenkosten zugeordnet.

  • BGH, 29.05.1990 - XI ZR 231/89

    Anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger Beendigung eines

    Auszug aus BGH, 19.10.1993 - XI ZR 49/93
    Entgegen der Ansicht der Revision führen die Grundsätze des Senatsurteils vom 29. Mai 1990 (BGHZ 111, 287 [BGH 29.05.1990 - XI ZR 231/89]) nicht dazu, das zwischen den Parteien vereinbarte Disagio den laufzeitabhängigen Zinsen zuzuordnen; einschlägig ist hier vielmehr das Senatsurteil vom 12. Mai 1992 (XI ZR 258/91 = WM 1992, 1058 [BGH 12.05.1992 - XI ZR 258/91]), in dem der erkennende Senat bei zinsverbilligten Krediten aus öffentlichen Förderprogrammen ein Disagio anders bewertet hat.

    In seinem Urteil vom 29. Mai 1990 (aaO) hat der erkennende Senat unter Berücksichtigung der neueren Entwicklung auf dem allgemeinen Kapitalmarkt ausgesprochen, daß Disagio-Vereinbarungen in Darlehensverträgen "im Zweifel" im Sinne eines zinsähnlichen Entgelts auszulegen sind, das mit der Nominalzinshöhe in einem wechselseitigen Abhängigkeitsverhältnis steht.

  • BGH, 16.02.2016 - XI ZR 454/14

    Zu Formularklauseln über Abzugsbeträge bei Förderdarlehen (KfW-Darlehen)

    Da es sich dabei nicht um einen Kredit handelt, der nach den Bedingungen des Kapitalmarktes vergeben wurde, sondern um die zweckgebundene Gewährung besonders günstiger Mittel zur Förderung wirtschaftspolitischer Ziele (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 19. Oktober 1993 - XI ZR 49/93, WM 1993, 2204, 2205), und das streitige Bearbeitungsentgelt Teil der vorgegebenen Förderbedingungen ist, sind die Kläger nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.
  • BFH, 22.06.2011 - I R 7/10

    Rechnungsabgrenzung bei vom Darlehensnehmer zu zahlendem "Bearbeitungsentgelt" -

    c) Das FG hat sich in seiner Annahme, die Bearbeitungsentgelte seien bei wirtschaftlicher Betrachtung als Gegenleistung für die Darlehenshingabe aufzufassen, nicht dadurch gehindert gesehen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) der Darlehensnehmer bei vorzeitiger Beendigung eines öffentlich geförderten Darlehens --im Unterschied zu auf dem allgemeinen Markt aufgenommenen Krediten-- regelmäßig keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung eines einbehaltenen Disagios hat (BGH-Urteile vom 12. Mai 1992 XI ZR 258/91, Betriebs-Berater --BB-- 1992, 1305, und vom 19. Oktober 1993 XI ZR 49/93, BB 1994, 28) und dass im Streitfall die Vertragsparteien dies in Bezug auf die in den Verträgen als "nicht laufzeitabhängig" bezeichneten Bearbeitungsentgelte jeweils ausdrücklich so vereinbart haben.

    Diese Formulierung ist mit der Annahme, dass einerseits ein Darlehensverhältnis zwischen der Klägerin und der H-Bank und andererseits ein weiteres Darlehensverhältnis zwischen der H-Bank und der KfW begründet werden sollte, wie es bei der Vergabe öffentlich geförderter Darlehen unter Zwischenschaltung von Kreditinstituten regelmäßig der Fall ist (vgl. z.B. die den BGH-Urteilen in BB 1992, 1305, und in BB 1994, 28 zugrunde liegenden Sachverhalte), durchaus vereinbar.

  • BGH, 16.02.2016 - XI ZR 63/15

    Zu Formularklauseln über Abzugsbeträge bei Förderdarlehen (KfW-Darlehen)

    Da es sich dabei nicht um einen Kredit handelt, der nach den Bedingungen des Kapitalmarktes vergeben wurde, sondern um die zweckgebundene Gewährung besonders günstiger Mittel zur Förderung wirtschaftspolitischer Ziele (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 19. Oktober 1993 - XI ZR 49/93, WM 1993, 2204, 2205), und das streitige Bearbeitungsentgelt Teil der vorgegebenen Förderbedingungen ist, sind die Kläger nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.
  • BGH, 17.10.2017 - XI ZR 157/16

    Darlehensvertrag: Wirksamkeit der formularmäßigen Bestimmung einer

    Anders als in den vom Senat entschiedenen Fallgestaltungen, die Förderdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau betroffen haben, beruht die Darlehensgewährung im vorliegenden Fall nicht auf einem staatlichen Auftrag zur finanziellen Förderung wirtschaftspolitischer Ziele (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 19. Oktober 1993 - XI ZR 49/93, WM 1993, 2204, 2205) und dem Beklagten war es nicht verwehrt, die Bedingungen für die Darlehensgewährung auch hinsichtlich der Erhebung von Gebühren frei zu bestimmen.
  • OLG Düsseldorf, 06.11.2014 - 16 U 202/13

    Anspruch eines Darlehensnehmers auf Rückzahlung von Verwaltungskostenbeiträgen

    Anders verhält es sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei außerhalb des allgemeinen Wettbewerbs auf dem Kapitalmarkt vergebenen Förderkrediten, deren wirtschaftliche Berechnungsfaktoren wegen der mit diesen Krediten verfolgten Förderung wirtschaftspolitischer Ziele durch Investitionsanreize von der ansonsten üblichen Bankpraxis abweicht (BGH Urteil vom 12.05.1992, XI ZR 258/91, Rn. 11 zitiert nach juris; BGH Urteil vom 19.10.1993, XI ZR 49/93, Rz. 9 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, I-6 U 97/06, Rz. 22 zitiert nach juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 26.05.2015 - 10 O 9729/14

    Darlehensvertrag, Erstattungsanspruch, laufzeitunabhängige Gebühr,

    Diese Umstände haben den BGH sogar in einer älteren Entscheidung (Urteil vom 19.10.1993, XI ZR 49/93, NJW 1994, 47) bewogen, bei einem Disagio, bei dem nicht explizit Zweck und Laufzeitunabhängigkeit geregelt waren, auszusprechen, dass dem Enddarlehensnehmer bewusst sein muss, dass er bei vorzeitiger Beendigung eine anteilige Erstattung von seiner Hausbank nicht fordern kann.

    (3) Die Praxis der KfW bei der Vergabe von Förderkrediten ist ferner in allen entsprechenden Entscheidungen und Abhandlungen (BGH, Urteil vom 12.05.1992, XI ZR 258/91, NJW 1992, 2285, sub II. b); BGH, Urteil vom 19.10.1993, XI ZR 49/93; NJW 1994, 47; LG Itzehoe, Urteil vom 01.07.2014, 1 S 187/13; Kropf, BKR 2015, 60; Nobbe, WM 2008, 185 (193 f.)) so beschrieben, wie sie die Beklagte vorgetragen hat.

  • BGH, 05.07.2016 - XI ZR 101/16

    Förderdarlehensvertrag: Wirksamkeit einer laufzeitunabhängigen Bearbeitungsgebühr

    Da es sich dabei nicht um einen Kredit handelt, der nach den Bedingungen des Kapitalmarktes vergeben wurde, sondern um die zweckgebundene Gewährung besonders günstiger Mittel zur Förderung wirtschaftspolitischer Ziele (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 19. Oktober 1993  XI ZR 49/93, WM 1993, 2204, 2205), und das streitige Bearbeitungsentgelt Teil der vorgegebenen Förderbedingungen ist, ist der Kläger nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.
  • FG Köln, 12.11.2009 - 13 K 3803/06

    Aktive RAP für Bearbeitungsgebühren öffentlich geförderter Kredite

    Bei Zugrundelegung dieser Rechtsgrundsätze zur Auslegung des § 5 Abs. 5 EStG im Hinblick auf Nebenkosten der Kreditgewährung, hier insbesondere Bearbeitungsgebühren, kommt der erkennende Senat auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH zur zivilrechtlichen Beurteilung von Nebenkosten der Kreditgewährung im Zusammenhang mit Krediten aus öffentlichen Förderprogrammen (vgl. BGH-Urteile vom 12. Mai 1992 XI ZR 258/91, Neue juristische Wochenschrift - NJW - 1992, 2286; und vom 19. Oktober 1993 XI ZR 49/93, NJW 1994, 47) zu der abschließenden Überzeugung, dass die im vorliegenden Verfahren streitigen Bearbeitungsgebühren bei wirtschaftlicher Betrachtung Vorleistungen darstellen, die die Klägerin für die Gewährung der Darlehen zu leisten hatte.

    Weiter ist zu beachten, dass sowohl nach den Allgemeinen Bestimmungen der D und der H-Bank als auch nach dem Vorbringen der Klägerin die Bearbeitungsentgelte zumindest teilweise Risikoprämien für die Möglichkeit der außerplanmäßigen Tilgung der Kredite darstellen (Eine entsprechende Betrachtung liegt auch der Entscheidung des BGH, NJW 1994, 47 unter II. 2. zu Grunde).

  • LG Bamberg, 09.01.2015 - 3 S 80/14

    Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren aus einem Darlehen

    Dieser zusätzliche Bearbeitungsaufwand mag teils standardisiert ablaufen, ist jedoch unzweifelhaft vorhanden und liegt nicht im ausschließlichen Interesse der Geschäftsbank, sondern im öffentlichen Interesse (Auskehrung der begrenzten Mittel nur für die vorgesehenen Investitionen zur Erreichung der gesteckten Ziele) und im Interesse des Investors (Erhalt von subventionierten Krediten zu Konditionen unter Marktpreis) (vgl. hierzu auch LG Bückeburg, Urteil vom 11.09.2014, Az. 1 S 60/13 = Bd. II, Bl. 306 f. d. A., sowie grundlegend Nobbe, Zulässigkeit von Bankentgelten, in: WM 2008, 185 f., 194; Prütting - Wegen - Weinreich /Nobbe, BGB - Kommentar, 9. Aufl. 2014, § 488 Rn. 49 und allgemein zur Sondersituation bei zinsverbilligten Krediten aus öffentlichen Förderprogrammen: BGH, Urteil vom 19.10.1993 - XI ZR 49/93 = NJW 1994, 47, BGH, Urteil vom 12.05.1992 - XI ZR 258/91 = NJW 1992, 2285).

    Insoweit kann wiederum auf die Entscheidung des BGH, Urteil vom 19.10.1993 - XI ZR 49/93 Bezug genommen werden, wo eine Vertragsgestaltung mit Disagio nicht beanstandet wurde.

  • BFH, 21.05.2014 - I R 41/13

    Gewerbesteuerliche Hinzurechnung der Gewinnanteile eines stillen Gesellschafters

    Die ausdrücklich getroffene Regelung für den Erlass der halben Risikoprämie und der Bearbeitungsgebühr --nur-- bei nicht fristgerechtem Abruf der Einlage (§ 10 Abs. 4 der Verträge) lässt auch keinen Raum für eine Vertragsauslegung entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Anspruch auf anteilige Rückerstattung eines einbehaltenen Disagios (BGH-Urteil vom 29. Mai 1990 XI ZR 231/89, BGHZ 111, 287), die ohnehin nur bei auf dem allgemeinen Markt aufgenommenen Krediten und nicht bei öffentlich geförderten Darlehen zum Tragen kommt (zur Abgrenzung vgl. BGH-Urteile vom 12. Mai 1992 XI ZR 258/91, Betriebs-Berater --BB-- 1992, 1305, und vom 19. Oktober 1993 XI ZR 49/93, BB 1994, 28; Senatsurteil in BFHE 234, 168, BStBl II 2011, 870).
  • BGH, 05.07.2016 - XI ZR 350/15

    Anspruch auf Erstattung von im Rahmen der Auszahlung zweier

  • LG Aschaffenburg, 15.01.2015 - 22 S 104/14

    Rückzahlung eines einbehaltenen Teils einer Darlehensvaluta aus einem

  • LG Saarbrücken, 08.09.2017 - 1 O 90/17

    Förderkredit aus KfW-Wohnungseigentumsprogramm; Folgen inhaltlicher Unrichtigkeit

  • OLG Brandenburg, 30.11.2016 - 4 U 158/15

    Darlehensvertrag: Kontrollfähigkeit laufzeitabhängiger Verwaltungskostenbeiträge

  • OLG Saarbrücken, 19.12.2001 - 1 U 398/01

    Herausgabe von Gegenständen an den Auftraggeber durch den Beauftragten

  • LG Essen, 26.02.2015 - 6 O 417/14

    Anspruch eines Kreditinstituts auf Berechnung von Bearbeitungsgebühren bei

  • LG Düsseldorf, 22.03.2006 - 10 O 65/05

    Vereinbarung eines laufzeitunabhängigen Disagios bei Förderdarlehen i. S. d.

  • OLG Hamm, 16.01.1998 - 12 U 66/97

    Ausschluß der Wandelung im Bauträgervertrag zulässig?

  • LG Essen, 05.03.2015 - 6 O 421/14
  • LG Freiburg, 11.09.2014 - 5 O 136/13
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