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Rechtsprechung
   BGH, 08.11.2001 - III ZR 294/00   

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https://dejure.org/2001,1192
BGH, 08.11.2001 - III ZR 294/00 (https://dejure.org/2001,1192)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2001 - III ZR 294/00 (https://dejure.org/2001,1192)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2001 - III ZR 294/00 (https://dejure.org/2001,1192)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kostenerstattungsanspruch - GoA - Geschäftsführung ohne Auftrag - Erschließungsanlage - Erschließungskosten - Gemeinde

  • Judicialis

    BGB § 677; ; BGB § 683; ; BGB § 670

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 677 683 670
    Kostenerstattungsanspruch wegen übernommener Herstellung einer Erschließungsanlage durch einen Anlieger

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch gegen Nachbarn bei Herstellung einer Erschließungsanlage?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (4)

  • nomos.de PDF, S. 42 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 670, 677, 683 BGB
    Geschäftsführung ohne Auftrag - Fremdgeschäftsführungswille - Aufwendungsersatz - Erschließung durch Straßenanlieger

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schuldrecht BT, GoA, Kostenerstattung für Erschließungsaufwand

  • nieber-winkler.de (Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 677, 683, 670
    Geschäftsführung ohne Auftrag - Fremdgeschäftsführungswille - Erschließung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann ein privater Erschließungsträger von den Anliegern Kostenerstattung verlangen? (IBR 2002, 44)

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 270
  • NVwZ 2002, 511
  • NJ 2002, 256
  • WM 1994, 76
  • WM 2002, 97
  • BauR 2002, 599
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.11.1973 - VII ZR 246/72

    Fehlender Anspruch auf Ersatz anteiligen Erschließungsaufwands nach Übernahme der

    Auszug aus BGH, 08.11.2001 - III ZR 294/00
    Zur Frage eines anteiligen Kostenerstattungsanspruchs aus Geschäftsführung ohne Auftrag, wenn ein Straßenanlieger der Gemeinde gegenüber die Herstellung einer Erschließungsanlage übernommen hat, durch die zugleich Grundstückszufahrten für weitere Anlieger geschaffen werden (Abgrenzung zu BGHZ 61, 359).

    Unter Bezugnahme auf BGHZ 61, 359, 361 ff führt das Berufungsgericht insoweit aus, die Erschließung des Gewerbegebiets sei eine Aufgabe der Gemeinde gewesen, die gegenüber den Grundstückseigentümern für die ordnungsgemäße Durchführung der Erschließung auch nach der vertraglichen Übertragung auf die Klägerin verantwortlich geblieben sei.

    Zu Unrecht hat das Berufungsgericht die in diesem Zusammenhang erforderliche umfassende Würdigung unter Hinweis auf BGHZ 61, 359, 361 ff unterlassen.

    Eine solche nur mittelbare Beziehung der Grundstückseigentümer zu einem Erschließungsvorhaben reicht nicht aus für die Annahme, der Erschließungsträger habe auch ein zu ihrem Rechtskreis gehörendes Geschäft besorgt (BGHZ 61, 359, 363).

  • BGH, 16.12.1999 - III ZR 295/98

    Beweislast, wenn der mit einem Alleinauftrag betraute Verkäufermakler das

    Auszug aus BGH, 08.11.2001 - III ZR 294/00
    So ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Ermessen des Berufungsgerichts gebunden und dieses zur erneuten Vernehmung verpflichtet, wenn es die Glaubwürdigkeit eines in erster Instanz vernommenen Zeugen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für diese Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen ankommt (vgl. Urteile vom 3. Mai 1995 - VIII ZR 113/94 - VersR 1995, 1464, vom 29. Oktober 1996 - VI ZR 262/95 - VersR 1997, 256 und vom 16. Dezember 1999 - III ZR 295/98 - VersR 2000, 227).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 16. Dezember 1999 (aaO) ausgeführt hat, kann nichts anderes gelten, wenn die erstinstanzliche Beweiswürdigung völlig ungenügend ist.

  • BGH, 23.09.1999 - III ZR 322/98

    Aufwendungsersatzanspruch des "Erbensuchers"

    Auszug aus BGH, 08.11.2001 - III ZR 294/00
    Das ist der Fall, wenn er das Geschäft nicht (nur) als eigenes, sondern (auch) als fremdes führt, also in dem Bewußtsein und mit dem Willen, zumindest auch im Interesse eines anderen zu handeln (vgl. nur Senatsurteil vom 23. September 1999 - III ZR 322/98 - NJW 2000, 72 m.w.N.).

    Die Feststellung, ob (auch) ein solcher Fremdgeschäftsführungswille vorliegt, hängt - abgesehen von den Fällen, in denen bereits objektiv ein (auch) fremdes Geschäft vorliegt und der Fremdgeschäftsführungswille vermutet wird (BGHZ 40, 28, 31; 98, 235, 240; Senatsurteil vom 23. September 1999 aaO) - von den Umständen des Einzelfalles ab.

  • BGH, 20.06.1963 - VII ZR 263/61

    Funkenflug - § 677, § 683 BGB, auch-fremdes Geschäft

    Auszug aus BGH, 08.11.2001 - III ZR 294/00
    Die Feststellung, ob (auch) ein solcher Fremdgeschäftsführungswille vorliegt, hängt - abgesehen von den Fällen, in denen bereits objektiv ein (auch) fremdes Geschäft vorliegt und der Fremdgeschäftsführungswille vermutet wird (BGHZ 40, 28, 31; 98, 235, 240; Senatsurteil vom 23. September 1999 aaO) - von den Umständen des Einzelfalles ab.
  • BGH, 29.10.1996 - VI ZR 262/95

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 08.11.2001 - III ZR 294/00
    So ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Ermessen des Berufungsgerichts gebunden und dieses zur erneuten Vernehmung verpflichtet, wenn es die Glaubwürdigkeit eines in erster Instanz vernommenen Zeugen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für diese Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen ankommt (vgl. Urteile vom 3. Mai 1995 - VIII ZR 113/94 - VersR 1995, 1464, vom 29. Oktober 1996 - VI ZR 262/95 - VersR 1997, 256 und vom 16. Dezember 1999 - III ZR 295/98 - VersR 2000, 227).
  • BGH, 03.05.1995 - VIII ZR 113/94

    Wiederholte Vernehmung eines Zeugen im Berufungsrechtszug

    Auszug aus BGH, 08.11.2001 - III ZR 294/00
    So ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Ermessen des Berufungsgerichts gebunden und dieses zur erneuten Vernehmung verpflichtet, wenn es die Glaubwürdigkeit eines in erster Instanz vernommenen Zeugen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für diese Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen ankommt (vgl. Urteile vom 3. Mai 1995 - VIII ZR 113/94 - VersR 1995, 1464, vom 29. Oktober 1996 - VI ZR 262/95 - VersR 1997, 256 und vom 16. Dezember 1999 - III ZR 295/98 - VersR 2000, 227).
  • BGH, 28.10.1987 - I ZR 164/85

    "Schallplattenimport III"; Darlegungs- und Beweislast bei Erteilung einer Lizenz

    Auszug aus BGH, 08.11.2001 - III ZR 294/00
    Ähnliches gilt, wenn die erste Instanz von einer Würdigung der Aussagen der von ihr vernommenen Zeugen und der Erörterung der Glaubwürdigkeit der Zeugen ganz abgesehen hat; auch dann muß eine Wiederholung der Beweisaufnahme erfolgen, wenn es für die Glaubwürdigkeit der Zeugen auf deren persönlichen Eindruck ankommt und dieser sich nicht aus dem Vernehmungsprotokoll ergibt und auch nicht sonst in die Verhandlung eingeführt worden ist (vgl. BGHZ 53, 245, 257; BGH, Urteil vom 28. Oktober 1987 - I ZR 164/85 - BGHR ZPO § 398 Abs. 1 - Ermessen 6).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 08.11.2001 - III ZR 294/00
    Ähnliches gilt, wenn die erste Instanz von einer Würdigung der Aussagen der von ihr vernommenen Zeugen und der Erörterung der Glaubwürdigkeit der Zeugen ganz abgesehen hat; auch dann muß eine Wiederholung der Beweisaufnahme erfolgen, wenn es für die Glaubwürdigkeit der Zeugen auf deren persönlichen Eindruck ankommt und dieser sich nicht aus dem Vernehmungsprotokoll ergibt und auch nicht sonst in die Verhandlung eingeführt worden ist (vgl. BGHZ 53, 245, 257; BGH, Urteil vom 28. Oktober 1987 - I ZR 164/85 - BGHR ZPO § 398 Abs. 1 - Ermessen 6).
  • BGH, 18.09.1986 - III ZR 227/84

    Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer

    Auszug aus BGH, 08.11.2001 - III ZR 294/00
    Die Feststellung, ob (auch) ein solcher Fremdgeschäftsführungswille vorliegt, hängt - abgesehen von den Fällen, in denen bereits objektiv ein (auch) fremdes Geschäft vorliegt und der Fremdgeschäftsführungswille vermutet wird (BGHZ 40, 28, 31; 98, 235, 240; Senatsurteil vom 23. September 1999 aaO) - von den Umständen des Einzelfalles ab.
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2006 - 2 LB 20/05

    Bestattung einer Angehörigen und Fremdgeschäftsführung

    Die Feststellung, ob (auch) ein solcher Fremdgeschäftsführungswille vorliegt, hängt - abgesehen von den Fällen, in denen bereits objektiv ein (auch) fremdes Geschäft vorliegt und der Fremdgeschäftsführungswille vermutet wird - von den Umständen des Einzelfalles ab (BGH, Urt. v. 08.11.2001 - III ZR 294/00 -, NVwZ 2002, 511).

    Die insoweit vorzunehmende umfassende Würdigung der Umstände des Einzelfalles (vgl. BGH, Urt. v. 08.11.2001, a.a.O.) lässt hier keinen Fremdgeschäftsführungswillen erkennen.

  • BGH, 26.11.2003 - VIII ZR 89/03

    Erstattung der Netzanschlusskosten durch den Betreiber einer Anlage zur Gewinnung

    Ergibt sich aus den Gesamtumständen, daß der Netzbetreiber den nach außen erkennbaren Willen hatte, den Anschluß nicht auf Verlangen des Anlagenbetreibers, sondern aufgrund eines Rechtsverhältnisses mit einem Dritten, insbesondere aufgrund eines Vertrages mit diesem, herzustellen, fehlt es an einem Geschäftsführungswillen für den Anlagenbetreiber (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2001 - III ZR 294/00, WM 2002, 97 unter II 2 b; BGHZ 61, 359, 361 f.).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.2007 - 3 U 23/06

    Zum Ersatz der Kosten für im Zuge eines Bauvorhabens erforderliche, wegen

    Dies ist der Fall, wenn er das Geschäft nicht (nur) als eigenes, sondern (auch) als fremdes führt, also in dem Bewusstsein und mit dem Willen, zumindest auch im Interesse eines Anderen zu handeln (BGH MDR 2002, 270).
  • BGH, 13.12.2001 - III ZR 284/00

    Auslegung eines Unternehmensberatervertrages; Erneute Vernehmung eines Zeugen in

    So ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Berufungsgericht zur erneuten Vernehmung verpflichtet, wenn es die Glaubwürdigkeit eines in erster Instanz vernommenen Zeugen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für diese Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen ankommt (vgl. Senatsurteile vom 16. Dezember 1999 - III ZR 295/98 - NJW-RR 2000, 432, 433 und das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 8. November 2001 - III ZR 294/00 - m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.06.2007 - 2 L 290/05

    Beendigung einer Verwaltungsgemeinschaft ohne wirksame Regelung der Folgekosten

    Der Fremdgeschäftsführungswille wird beim Vorliegen eines jedenfalls auch fremden Geschäftes vermutet (vgl. BGH, Urt. v. 08.11.2001 - III ZR 294/00 -, NVwZ 2002, 511).
  • VG Potsdam, 17.01.2014 - 12 K 1139/11

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

    Dieser Ausschluss der öffentlich-rechtlichen Beitragserstattung und der damit einhergehende Ausschluss der Refinanzierung der Herstellungskosten des Erschließungsträgers gilt auch vor dem Hintergrund, dass sich der Erschließungsträger den anteiligen Ersatz des Erschließungsaufwands weder aus dem Rechtsgedanken der Geschäftsführung ohne Auftrag noch aus ungerechtfertigter Bereicherung von Fremdanliegern und damit privatrechtlich von den Fremdanliegern erstatten lassen kann (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2001 - III ZR 294/00 - Urteil vom 8. November 1973 - VII ZR 246/72 - beides zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.09.1993 - VIII ZR 107/93   

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https://dejure.org/1993,663
BGH, 29.09.1993 - VIII ZR 107/93 (https://dejure.org/1993,663)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1993 - VIII ZR 107/93 (https://dejure.org/1993,663)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1993 - VIII ZR 107/93 (https://dejure.org/1993,663)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 175
  • MDR 1994, 319
  • WM 1994, 76
  • DVBl 1994, 353 (Ls.)
  • DÖV 1994, 171
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 10.10.1991 - IX ZR 38/91

    Feststellungsinteresse eines Rechtsanwalts an Nichtbestehen einer Regreßpflicht

    Auszug aus BGH, 29.09.1993 - VIII ZR 107/93
    Da die Parteien über die Höhe der vom Kläger zu tragenden Anschlußkosten streiten, droht dem Rechtsverhältnis eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit, die das erstrebte Urteil zu beseitigen geeignet ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 1991 - IX ZR 38/91 = NJW 1992, 436 unter II 1).

    Diese Voraussetzung ist u.a. erfüllt, wenn der Klagevortrag in jeder Richtung unschlüssig ist und auch durch weiteres Parteivorbringen nicht schlüssig gemacht werden kann (BGH, Urteil vom 14. März 1978 - VI ZR 68/76 = NJW 1978, 2031 unter II 2 b; BGH, Urteil vom 10. Oktober 1991 - IX ZR 38/91 aaO).

  • BGH, 28.02.1991 - I ZR 94/89

    Porzellanmanufaktur - Spitzen-/Alleinstellungsbehauptung; Irreführung/Herstellung

    Auszug aus BGH, 29.09.1993 - VIII ZR 107/93
    Soweit der Kläger damit seinen ursprünglichen Klagantrag abgeändert hat, liegt lediglich eine Modifikation des Antrages vor, ohne daß damit eine Änderung der tatsächlichen, vom Tatrichter bereits gewürdigten Grundlage des Klagevorbringens verbunden ist; eine solche Antragsänderung ist auch noch in der Revisionsinstanz zulässig (BGHZ 104, 374, 383; BGH, Urteil vom 28. Februar 1991 - I ZR 94/89 = NJW-RR 1991, 1136 unter I 1 = BGHR ZPO § 561 Abs. 1 Antragsänderung 2, jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.06.1990 - VI ZR 359/89

    Verletzung des Eigentums an einer im Straßenbankett verlegten Versorgungsleitung

    Auszug aus BGH, 29.09.1993 - VIII ZR 107/93
    Die Befürchtung eines erst künftig entstehenden Rechtsverhältnisses gewährt hingegen nach § 256 Abs. 1 ZPO grundsätzlich noch kein Recht auf richterlichen Schutz (BGH, Urteil vom 5. Juni 1990 - VI ZR 359/89 = NJW-RR 1990, 1172 unter III 2 = BGHR ZPO § 256 Abs. 1 Rechtsverhältnis 4 m.w.Nachw.).
  • BGH, 14.03.1978 - VI ZR 68/76

    Sachentscheidung des Revisionsgerichts über eine vom Berufungsgericht als

    Auszug aus BGH, 29.09.1993 - VIII ZR 107/93
    Diese Voraussetzung ist u.a. erfüllt, wenn der Klagevortrag in jeder Richtung unschlüssig ist und auch durch weiteres Parteivorbringen nicht schlüssig gemacht werden kann (BGH, Urteil vom 14. März 1978 - VI ZR 68/76 = NJW 1978, 2031 unter II 2 b; BGH, Urteil vom 10. Oktober 1991 - IX ZR 38/91 aaO).
  • BGH, 13.06.1988 - II ZR 324/87

    Maßgeblicher Zeitpunkt für einen Scheckwiderruf; Verpflichtung der Bank zur

    Auszug aus BGH, 29.09.1993 - VIII ZR 107/93
    Soweit der Kläger damit seinen ursprünglichen Klagantrag abgeändert hat, liegt lediglich eine Modifikation des Antrages vor, ohne daß damit eine Änderung der tatsächlichen, vom Tatrichter bereits gewürdigten Grundlage des Klagevorbringens verbunden ist; eine solche Antragsänderung ist auch noch in der Revisionsinstanz zulässig (BGHZ 104, 374, 383; BGH, Urteil vom 28. Februar 1991 - I ZR 94/89 = NJW-RR 1991, 1136 unter I 1 = BGHR ZPO § 561 Abs. 1 Antragsänderung 2, jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 03.12.1951 - III ZR 119/51

    Feststellungsklage bei Tötung eines Kindes

    Auszug aus BGH, 29.09.1993 - VIII ZR 107/93
    Hierfür reicht es aus, daß die zwischen den Parteien des Rechtsstreits bestehenden Beziehungen schon zur Zeit der Klageerhebung wenigstens die Grundlage bestimmter Ansprüche bilden; nicht erforderlich ist, daß alle Umstände, von denen die Entstehung der festzustellenden Rechtsfolgen abhängt, bereits eingetreten sind (BGHZ 4, 133, 135; BGH, Urteil vom 23. September 1987 - IVa ZR 59/86 = NJW 1988, 774 unter 2 a = BGHR ZPO § 256 Abs. 1 Rechtsverhältnis 1).
  • BGH, 10.12.1953 - IV ZR 48/53

    Zurückverweisung an Berufungsgericht

    Auszug aus BGH, 29.09.1993 - VIII ZR 107/93
    Zwar gelten grundsätzlich die vom Berufungsgericht hilfsweise gemachten Ausführungen zur Frage der Begründetheit des Feststellungsbegehrens als nicht geschrieben und sind deshalb vom Revisionsgericht nicht zu beachten (BGHZ 11, 222, 224 [BGH 10.12.1953 - IV ZR 48/53]; 46, 281, 284 f; BGH, Urteil vom 7. Juni 1990 - III ZR 216/89 = NJW 1990, 2125 [BGH 07.06.1990 - III ZR 216/89] unter III).
  • BGH, 25.11.1966 - V ZR 30/64

    Voraussetzungen für die Klageabweisung durch das Revisionsgericht; Stellungnahme

    Auszug aus BGH, 29.09.1993 - VIII ZR 107/93
    Zwar gelten grundsätzlich die vom Berufungsgericht hilfsweise gemachten Ausführungen zur Frage der Begründetheit des Feststellungsbegehrens als nicht geschrieben und sind deshalb vom Revisionsgericht nicht zu beachten (BGHZ 11, 222, 224 [BGH 10.12.1953 - IV ZR 48/53]; 46, 281, 284 f; BGH, Urteil vom 7. Juni 1990 - III ZR 216/89 = NJW 1990, 2125 [BGH 07.06.1990 - III ZR 216/89] unter III).
  • BGH, 02.07.1969 - VIII ZR 172/68

    Freizeichnung eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens in Bezug auf Schäden

    Auszug aus BGH, 29.09.1993 - VIII ZR 107/93
    bb) Entgegen der Ansicht der Revision ergibt sich vielmehr aus allgemeinen kaufvertraglichen Vorschriften, die auf Verträge über die entgeltliche Lieferung von Elektrizität jedenfalls entsprechend anzuwenden sind (Senatsurteil vom 2. Juli 1969 - VIII ZR 172/68 = NJW 1969, 1903 unter II 2; Senatsurteil vom 6. Dezember 1978 - VIII ZR 273/77 = NJW 1979, 1304 unter II 2 b), daß die Kosten zur Schaffung der für die Einspeisung erforderlichen technischen Voraussetzungen, insbesondere der Verlegung von Kabeln bis zum Einspeisungsort, der Stromerzeuger zu tragen hat.
  • BGH, 18.04.1974 - KZR 6/73

    Begründung eines Schadensersatzanspruchs gegen ein dem Abschlusszwang

    Auszug aus BGH, 29.09.1993 - VIII ZR 107/93
    Die hierdurch für die Beklagte begründete Verpflichtung, mit den begünstigten Stromerzeugern einen Vertrag abzuschließen, erzeugt bereits ein vertragsähnliches Rechtsverhältnis, das dem durch Eintritt in Vertragsverhandlungen begründeten vergleichbar ist (BGH, Urteil vom 18. April 1974 - KZR 6/73 = NJW 1974, 1903 unter C I 1 m.w.Nachw.; siehe auch MünchKomm-Kramer, BGB, 2. Aufl., Vor § 145 Rdnr. 12).
  • BGH, 06.12.1978 - VIII ZR 273/77

    Berechnung des für die Lieferung von Fernwärme geschuldeten Entgelts -

  • BGH, 23.09.1987 - IVa ZR 59/86

    Begriff des Rechtsverhältnisses

  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 216/89

    Beweiskraft eines Empfangsbekenntnisses

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Der Senat kann aufgrund der getroffenen Feststellungen gemäß § 563 Abs. 3 ZPO in der Sache selbst entscheiden (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 29.9.1993 - VIII ZR 107/93, WM 1994, 76, 77).
  • BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 160/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Pflicht von

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 29. September 1993 (VIII ZR 107/93, WM 1994, 76 = NJW-RR 1994, 175 = RdE 1994, 70 unter II. 1. a) bb)) zu dem insoweit inhaltsgleichen § 2 StrEG 1990 die Auffassung vertreten, daraus ergebe sich eine Verpflichtung der Elektrizitätsversorgungsunternehmen, mit den begünstigten Stromerzeugern einen Stromabnahmevertrag abzuschließen.

    Mangels anderweitiger Vereinbarung oblagen danach dem Stromerzeuger die Kosten zur Schaffung der für die Einspeisung erforderlichen technischen Voraussetzungen, insbesondere der Verlegung von Kabeln bis zum Einspeisungsort (Senatsurteil vom 29. September 1993 - VIII ZR 107/93, WM 1994, 76 = NJW-RR 1994, 175 unter II. 1. b) zum StrEG 1990).

    Weitergehende Pflichten als die nach dem Wortlaut angeordnete Abnahme und Vergütung sind den Elektrizitätsversorgern durch das Stromeinspeisungsgesetz nicht auferlegt worden (Senatsurteil vom 29. September 1993 aaO, unter II. 1. b) aa)).

  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 289/99

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

    Das Revisionsgericht darf auf die sachliche Berechtigung der Klage eingehen, wenn das Berufungsurteil einen Sachverhalt ergibt, der für die rechtliche Beurteilung eine verwertbare tatsächliche Grundlage bietet, und wenn bei Zurückverweisung ein anderes Ergebnis nicht möglich erscheint (Senat, Urteil vom 29. September 1993 - VIII ZR 107/93, NJW-RR 1994, 175 unter II 1 b).
  • KG, 18.06.2018 - 24 U 146/17

    Framingschutz - Urheberrechtsschutz in digitalen Bibliotheken: Pflicht einer

    Hierfür reicht es aber aus, dass die Parteien bereits in konkrete Vertragsverhandlungen eingetreten sind und die Ansprüche der Parteien aus dem noch abzuschließenden Lizenzvertrag in dem schon jetzt bestehenden gesetzlichen Schuldverhältnis aus § 34 Abs. 1 VGG angelegt sind (vgl. nur BGH WM 1994, 76 Rdn. 10-12; MDR 2001, 829 Rdn. 8; ZNER 2003, 234 Rdn. 17 - jeweils nach juris).

    Denn im konkreten Fall ist aufgrund der geschlossenen Vereinbarung zu erwarten, dass ein dem Feststellungsantrag rechtskräftig stattgebendes Urteil zu einer endgültigen Klärung sämtlicher Streitpunkte und einer einvernehmlichen vertraglichen Regelung aller weiteren Einzelpunkte unmittelbar durch die Parteien führen wird (vgl. nur BGH DB 1968, 172 Rdn. 33; WM 1994, 76 Rdn. 13; WM 1994, 1888 Rdn. 15; WM 1995, 1219 Rdn. 17; WM 2017, 766 Rdn. 16 - jeweils nach juris).

  • BGH, 19.03.1997 - XII ZR 277/95

    Zugehörigkeit von Auskunftsansprüchen zum Scheidungsverbund; Abänderung einer

    Soweit das Berufungsgericht hilfsweise ausgeführt hat, daß der Auskunftsanspruch auch unbegründet sei, gilt dieser Teil des angefochtenen Urteils nach ständiger Rechtsprechung als nicht geschrieben, weil eine gleichzeitige Prozeß- und Sachabweisung in demselben Urteil wegen der unterschiedlichen Rechtskraftwirkungen einer Sach- gegenüber einer Prozeßabweisung nicht zulässig ist (vgl. etwa BGHZ 11, 222, 224, 46, 281, 284 f., BGH, Urteile vom 14. März 1978 - VI ZR 68/76 - NJW 1978, 2031 und vom 29. September 1993 - VIII ZR 107/93 - BGHR ZPO § 565 Abs. 3 Nr. 1 Sachentscheidung 1).

    Das Revisionsgericht darf in diesen Fällen von der grundsätzlich gebotenen Aufhebung und Zurückverweisung nur absehen und sachlich entscheiden, wenn das Berufungsurteil einen Sachverhalt ergibt, der für die rechtliche Beurteilung eine verwertbare tatsächliche Grundlage bietet, und wenn bei Zurückverweisung ein anderes Ergebnis nicht möglich erscheint (vgl. etwa BGH, urteil vom 29. September 1993 aaO.).

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 164/03

    Blutdruckmessungen

    Die Klageanträge können - wie im Folgenden dargelegt - bereits aus Rechtsgründen nicht zugesprochen werden, so dass bei Zurückverweisung nicht anders entschieden werden könnte (vgl. BGH, Urt. v. 29.9.1993 - VIII ZR 107/93, WM 1994, 76, 77).
  • BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 161/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Pflicht von

    Jedenfalls bestand schon vor der Errichtung der Anlage ein vertragsähnliches Rechtsverhältnis zwischen den Parteien, das dem durch Eintritt in Vertragsverhandlungen begründeten vergleichbar ist und das eine ausreichende Grundlage für eine Feststellung der gegenseitigen Rechte und Pflichten bildete (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1993 -VIII ZR 107/93, WM 1994, 76 = NJW-RR 1994, 175 unter II. 1. a) aa)).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 29. September 1993 (VIII ZR 107/93, WM 1994, 76 = NJW-RR 1994, 175 = RdE 1994, 70 unter II. 1. a) bb)) zu dem insoweit inhaltsgleichen § 2 StrEG 1990 die Auffassung vertreten, daraus ergebe sich eine Verpflichtung der Elektrizitätsversorgungsunternehmen, mit den begünstigten Stromerzeugern einen Stromabnahmevertrag abzuschließen.

    Mangels anderweitiger Vereinbarung oblagen danach dem Stromerzeuger die Kosten zur Schaffung der für die Einspeisung erforderlichen technischen Voraussetzungen, insbesondere der Verlegung von Kabeln bis zum Einspeisungsort (Senatsurteil vom 29. September 1993 -VIII ZR 107/93, WM 1994, 76 = NJW-RR 1994, 175 unter II. 1. b) zum StrEG 1990).

    Weitergehende Pflichten als die nach dem Wortlaut angeordnete Abnahme und Vergütung sind den Elektrizitätsversorgern durch das Stromeinspeisungsgesetz nicht auferlegt worden (Senatsurteil vom 29. September 1993 aaO, unter II. 1. b) aa)).

  • BGH, 29.11.2004 - II ZR 14/03

    Rechtstellung eines Gesellschafters einer zweigliedrigen, wegen

    Sie käme in dem hier gegebenen Fall fehlerhafter vorinstanzlicher Abweisung einer Klage als unzulässig nur dann in Betracht, wenn die getroffenen Feststellungen ein abschließendes Urteil erlaubten und bei Zurückverweisung ein anderes Ergebnis nicht möglich erschiene (vgl. BGHZ 123, 137, 141 f.; BGH, Urt. v. 29. September 1993 - VIII ZR 107/93, NJW-RR 1994, 175 f. jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 31.05.2011 - VI ZR 154/10

    Auslegung des LugÜ I obliegt den deutschen Gerichten; Zuständigkeit deutscher

    Diese Voraussetzung ist z.B. erfüllt, wenn der Klagevortrag in jeder Richtung unschlüssig ist und auch durch weiteres Parteivorbringen nicht schlüssig gemacht werden kann (Senatsurteil vom 14. März 1978 - VI ZR 68/76, NJW 1978, 2031; BGH, Urteile vom 10. Oktober 1991 - IX ZR 38/91, VersR 1992, 762, 763; vom 29. September 1993 - VIII ZR 107/93, NJW-RR 1994, 175, 176; Musielak/Ball, ZPO, 8. Aufl., § 563 Rn. 23).
  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 21/99

    Kauf auf Probe; Feststellung eines Rechtsverhältnisses bei zukünftiger

    Für die Gewährung gerichtlichen Schutzes nach § 256 Abs. 1 ZPO genügt es grundsätzlich nicht, daß ein Grund für die Befürchtung eines künftig entstehenden Rechtsverhältnisses gegeben ist (vgl. BGHZ 120, 239, 253; BGH, Urt. v. 10.10.1991 - IX ZR 38/91, NJW 1992, 436, 437; Urt. v. 29.9.1993 - VIII ZR 107/93, NJW-RR 1994, 175, 176).
  • OLG Koblenz, 28.09.1999 - 1 U 1044/96

    Verpflichtung eines Energieversorgungsunternehmens zur Abnahme der von einer

  • BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 149/06

    Formularmäßige Vereinbarung eines Baukostenzuschusses für die Kosten des

  • BGH, 10.11.2004 - VIII ZR 391/03

    Begriff des Netzausbaus in § 10 Abs. 2 EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)

  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 B 37.12

    Anforderung an die grundsätzliche Bedeutung bei Übergangsregelungen; maßgeblicher

  • BGH, 06.04.2006 - I ZR 272/03

    Zahnarztbriefbogen

  • BGH, 07.02.2007 - VIII ZR 225/05

    Kosten des Anschlusses einer Windenergieanlage an das Stromnetz

  • BGH, 03.07.2014 - IX ZR 285/13

    Objektive Klagehäufung: Zulässigkeit der alternativen Verfolgung eines

  • OLG Celle, 12.01.2006 - 20 U 34/05

    Anspruch auf Vergütung des gesamten eingespeisten Stroms ohne Abzüge für

  • BGH, 04.04.1995 - KZR 34/93

    "Hitlisten-Platten"; Prozeßführungsbefugnis eines Verbandes; Ausnutzung

  • BGH, 26.11.2003 - VIII ZR 89/03

    Erstattung der Netzanschlusskosten durch den Betreiber einer Anlage zur Gewinnung

  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 B 38.12

    Klärungsbedürftigkeit der Frage der Einleitung eines Verfahrens gem. § 5 UmwRG

  • BGH, 31.05.2011 - VI ZR 161/10

    Schadensersatzbegehren sind als Klage "aus" einem Vertrag wegen Verschuldens bei

  • BGH, 18.06.2015 - V ZR 107/13

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Endentscheidung des Gerichts

  • BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 322/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Pflicht von

  • OLG Karlsruhe, 14.07.2005 - 9 U 31/05

    Erneuerbare Energien: Tragung der Kosten für den Anschluss einer Anlage zur

  • OLG Brandenburg, 07.07.2020 - 6 U 164/18

    Pflicht des Betreibers von Windkraftanlagen zur Tragung der Kosten für den Einbau

  • OLG Stuttgart, 26.06.2003 - 2 U 43/03

    Erneuerbare Energie: Kostentragung für die Neuverlegung einer Leitung zwischen

  • BGH, 31.01.1996 - VIII ZR 324/94

    Verzug des Verkäufers bei Vorleistungspflicht des Käufers

  • BGH, 08.10.1992 - III ZR 75/91

    Fehlende Gesamtschau bei der Würdigung eines Lebenssachverhalts

  • OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 11 U 139/11

    Negative Feststellung gegen vorbeugende Unterlassungserklärung

  • BGH, 14.10.1998 - VIII ZR 209/97

    Einschränkung und Erweiterung des ursprünglichen Klageantrags

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2000 - 2 L 243/99

    Beamtenrechtliche Versorgungsansprüche eines "faktischen" Beamten; Ernennung zum

  • BVerwG, 14.06.2000 - 11 B 39.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die

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