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   OLG Hamm, 07.12.1994 - 31 U 100/94   

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https://dejure.org/1994,5905
OLG Hamm, 07.12.1994 - 31 U 100/94 (https://dejure.org/1994,5905)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.12.1994 - 31 U 100/94 (https://dejure.org/1994,5905)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Dezember 1994 - 31 U 100/94 (https://dejure.org/1994,5905)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Auszahlung des Guthabens eines Girokontos; Auslegung aus der Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 164 § 181 § 328 § 1922
    Reichweite einer transmortalen Aktienverfügungsbefugnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 564
  • FamRZ 1995, 832
  • WM 1995, 152
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.03.2009 - XI ZR 191/08

    Berechtigung zur Umschreibung eines Kontos auf den bevollmächtigten Ehegatten

    In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur besteht daher Einigkeit darüber, dass der Inhaber einer Kontovollmacht, der - anders als etwa der Mitinhaber eines Oder-Kontos - selbst nicht Forderungsinhaber ist, grundsätzlich nicht befugt ist, die vertragliche Rechtsstellung des vertretenen Kontoinhabers aufzuheben oder zu verändern (OLG Hamm, WM 1995, 152, 153 ; Erman/Palm, BGB 12. Aufl., § 167 Rn. 32a; Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Aufl., § 167 Rn. 9; PWW/Frensch, BGB, 3. Aufl., § 167 Rn. 25; Soergel/Leptien, BGB, 13. Aufl., § 167 Rn. 43; vgl. auch OLG Düsseldorf, WM 1983, 547, 548 sowie OLG Frankfurt am Main, WM 1985, 1199, 1200; Schramm in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 3. Aufl., § 32 Rn. 48).

    Der Hinweis darauf, dass der bevollmächtigte Ehepartner auf das gesamte Guthaben zugreifen könne, indem er sich dieses von der Bank oder Sparkasse auf sein eigenes Konto überweisen lasse (so OLG Hamm, WM 1995, 152, 153 ; Schramm in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 3. Aufl., § 32 Rn. 48), rechtfertigt keine andere rechtliche Beurteilung.

  • LG Mönchengladbach, 28.05.2008 - 2 S 217/07
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Zeichnungsberechtigung nur die üblichen mit einem Bankkonto verbundenen Geschäfte, insbesondere Abhebungen und Überweisungen umfasst (vgl. OLG Hamm WM 1995, 152; Liesecke WM 1976, 286, 294).
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