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   OLG Köln, 12.06.1995 - 16 U 102/92   

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https://dejure.org/1995,4517
OLG Köln, 12.06.1995 - 16 U 102/92 (https://dejure.org/1995,4517)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.06.1995 - 16 U 102/92 (https://dejure.org/1995,4517)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Juni 1995 - 16 U 102/92 (https://dejure.org/1995,4517)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1995, 1668
  • ZIP 1996, 1983
  • WM 1995, 1801
  • BB 1995, 1922
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.02.1990 - XI ZR 105/89

    Bankenrecht: Nachforschungspflicht einer einen Kredit ablösenden Bank

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.1995 - 16 U 102/92
    ( vgl. BGH NJW-RR 1990, 623; 1992, 879 ).
  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.1995 - 16 U 102/92
    ( vgl. BGH NJW-RR 1990, 623; 1992, 879 ).
  • BGH, 01.03.1962 - II ZR 70/60

    Zulässigkeit der Verbindung von Kündigung und Mahnung - Anspruch auf

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.1995 - 16 U 102/92
    Vielmehr ist das im Einzelfall zumutbare mildere Mittel einzusetzen ( vgl. BGH WM 1962, 673, 674 ).
  • BGH, 08.03.1982 - II ZR 60/81

    Pflichten der Bank bei Hereinnahme einer nicht hinreichend werthaltigen

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.1995 - 16 U 102/92
    Zu solch weitreichenden Pflichten ist keine kreditgebende Bank verpflichtet, weder im Zusammenhang mit dem Vertragschluß ( vgl. BGH NJW-RR 1990, 1876 ), noch bei der Stellung von Sicherheiten ( vgl. BGH NJW 1982, 1520 ).
  • OLG Hamm, 04.12.2018 - 19 U 27/18

    Darlehen

    Sie können nach in der Rechtsprechung teilweise vertretener Ansicht im Einzelfall so weitreichend sein, dass aus ihnen unter bestimmten Umständen sogar eine Verpflichtung des Sicherungsnehmers zu einem ersatzlosen Verzicht auf die Sicherheit folgen kann (vgl. OLG Köln, Urteil v. 12.06.1995, Az. 16 U 102/92 in BeckRS 1995, 8461).
  • BGH, 30.04.2015 - IX ZR 301/13

    Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Grundstückseigentümers: Pflicht des

    d) Verschiedene Instanzgerichte haben die Auffassung vertreten, nachrangig durch ein rechtsgeschäftlich bestelltes Grundpfandrecht gesicherte Gläubiger könnten in besonderen Fällen verpflichtet sein, die Löschung ihres Rechts zu bewilligen, um einen freihändigen lastenfreien Verkauf des Grundstücks zu ermöglichen (OLG Köln, WM 1995, 1801, 1803; LG Regensburg, WM 2010, 316; OLG Schleswig, WM 2011, 1128, 1129; LG Leipzig, ZInsO 2014, 100, 101 f).
  • OLG Schleswig, 23.02.2011 - 5 W 8/11

    Schadensersatz nach Forderung einer "Lästigkeitsprämie"

    Unter besonderen Umständen kann eine Bank verpflichtet sein, Sicherheiten freizugeben, wenn die Notwendigkeit dieses Verhaltens überdeutlich und augenscheinlich gewesen ist, die Bank aber die Augen davor verschlossen hat (vgl. OLG Köln vom 12.06.1995, WM 1995, 1801 -1804, juris Rdziff. 10 mit Hinweis auf BGH NJW-RR 1990, 623; 1992, 879).
  • OLG Nürnberg, 19.11.2013 - 4 U 994/13

    Anspruch eines Insolvenzverwalters gegen einen Gläubiger des Insolvenzschuldners

    Dieses Ergebnis steht im Einklang mit mehreren obergerichtlichen Entscheidungen zur Freigabe von Sicherheiten aus Treu und Glauben (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 23.02.2011, WM 2011, 1128; OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.09.2009, BeckRS 2009, 27250; OLG Köln, Urteil vom 12.06.1995, WM 1995, 1801) und der Kommentarliteratur (vgl. z. B. Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, 2. Aufl., § 165 Rn. 107, 179).
  • OLG Brandenburg, 10.10.2018 - 4 U 173/17

    Kreditsicherheiten: Bankenhaftung bei verweigerter Zustimmung zum freihändigen

    Eine solche Pflicht kann sich für den Sicherungsnehmer allenfalls ergeben, wenn sich nur durch einen solchen Verzicht ein offensichtlich nicht hinnehmbarer Vermögensnachteil des Sicherungsgebers vermeiden lässt und sich eine bessere spätere Verwertungsmöglichkeit ohnehin ausschließen lässt (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 23.02.2011 - 5 W 8/11, juris Rn. 14 ff.; OLG Köln, Urteil vom 12.06.1995 - 16 U 102/92, juris Rn. 10 ff.); denn in einem solchen Fall wird " einer Bank - als nebenvertragliche Treuepflicht - [...] auferlegt, bestehende Sicherheiten freizugeben, wenn eine bessere Verwertung - wie hier - nicht möglich erscheint, aber eine Verschlechterung des jetzt möglichen Ertrages sicher zu erwarten ist " (OLG Schleswig, aaO, Rn. 15 ff.).
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