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   BGH, 11.07.1995 - X ZR 42/93   

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https://dejure.org/1995,642
BGH, 11.07.1995 - X ZR 42/93 (https://dejure.org/1995,642)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1995 - X ZR 42/93 (https://dejure.org/1995,642)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1995 - X ZR 42/93 (https://dejure.org/1995,642)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechnungsbegleichung - Schuldanerkenntnis - Einwendungen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Anerkenntnis pauschaler Abrechnung auch zukünftiger Forderungen bei unbeanstandeter Bezahlung früherer Teilarbeiten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 780, 781
    Bezahlung von Rechnungen ohne Einwendungen: Ausschluß gleichartiger Einwendungen auch hinsichtlich künftiger Rechnungen?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 780, 781
    Bezahlung einer Rechnung als Schuldanerkenntnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Schuldanerkenntnisses; Anforderungen an ein erfolgreiches Bestreite

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann man aus Abschlagszahlungen ein Anerkenntnis herleiten? (IBR 1996, 94)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3311
  • ZIP 1995, 1420
  • MDR 1996, 352
  • WM 1995, 1886
  • BB 1995, 1978
  • DB 1995, 2159
 
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Wird zitiert von ... (46)

  • BGH, 28.01.2011 - V ZR 147/10

    Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe des überbauten Teils seines Grundstücks;

    Da die Klägerin für die der Rentenberechnung zugrunde zu legenden Umstände darlegungs- und beweispflichtig ist (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 1986 - V ZR 17/85, BGHZ 97, 292, 298), zu der maßgeblichen Bemessungsgrundlage aber nichts vorgetragen hatte, genügte das einfache Bestreiten der Angabe einer Rentenhöhe seitens der Klägerin durch die Beklagten der in § 138 Abs. 2 ZPO bestimmten verfahrensrechtlichen Pflicht, sich zu dem Vorbringen des Gegners zu erklären (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1995 - X ZR 42/93, NJW 1995, 3311, 3312).
  • BGH, 11.11.2008 - VIII ZR 265/07

    Anspruch des Autokäufers auf Rückerstattung gezahlter Reparaturkosten bei

    Es hat vielmehr nur den Umstand der Rechnungsstellung und die anschließende Bezahlung aus sich heraus ausgelegt und dem eine Bedeutung beigemessen, wie sie typischerweise einem bestätigenden (deklaratorischen) Schuldanerkenntnis zukommt, in dessen Zusammenhang die Bewertung der vorbehaltlosen Zahlung einer Rechnung als Anerkenntnis üblicherweise (allein) erörtert wird (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1995 - X ZR 42/93, WM 1995, 1886, unter II 1; Urteil vom 11. Januar 2007 - VII ZR 165/05, NJW-RR 2007, 530, Tz. 8).

    Eine solche Interessenlage kann namentlich darin liegen, ein zwischen den Parteien bestehendes Schuldverhältnis einem Streit oder zumindest einer (subjektiven) Ungewissheit über den Bestand des Rechtsverhältnisses oder seine Rechtsfolgen insgesamt oder in einzelnen Beziehungen zu entziehen (BGHZ 66, 250, 255; BGH, Urteil vom 1. Dezember 1994 - VII ZR 215/93, WM 1995, 402, unter II 2 g; Urteil vom 11. Juli 1995, aaO; Urteil vom 11. Januar 2007, aaO).

  • BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 27/07

    Zuordnung der Betriebskosten zu bestimmten Abrechnungszeiträumen; Zulässigkeit

    Gegenüber diesem pauschalen Vorbringen der Klägerin durften sich die Beklagten mit bloßem Bestreiten begnügen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1995 - X ZR 42/93, WM 1995, 1886, unter II 3; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 138 Rdnr. 8a, 10a; siehe auch Musielak/Stadler, ZPO, 5. Aufl., § 138 Rdnr. 10, m.w.N.).
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