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   BGH, 19.06.1996 - VIII ZR 252/95   

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https://dejure.org/1996,1131
BGH, 19.06.1996 - VIII ZR 252/95 (https://dejure.org/1996,1131)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1996 - VIII ZR 252/95 (https://dejure.org/1996,1131)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1996 - VIII ZR 252/95 (https://dejure.org/1996,1131)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Wahlrecht des Käufers zwischen Wandelung/Minderung bis zum Einverständnis des Verkäufers (ius variandi), nachträgliche Vereinbarung eines Nachbesserungsrechts, kein Verlust der Gewährleistung bei eigenmächtiger Nachbesserung durch den Verkäufer

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wandelung - Eigenmächtige Nachbesserung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 462, § 465
    Wandelungsrecht des Käufers bei erfolgreicher Nachbesserung gegen seinen Willen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 462, 465
    Wandelungsrecht des Käufers trotz erfolgreicher, aber eigenmächtiger Nachbesserung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2647
  • MDR 1996, 996
  • NJ 1996, 642
  • WM 1996, 1915
  • BB 1996, 1688
  • DB 1996, 2276
  • JR 1997, 101
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.07.1990 - VIII ZR 219/89

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung und Erhebung der Wandelungseinrede

    Auszug aus BGH, 19.06.1996 - VIII ZR 252/95
    Vielmehr setzt der Vollzug der Wandelung das Einverständnis des Verkäufers (§ 465 BGB) oder dessen Ersetzung durch gerichtliche Entscheidung voraus (Senatsurteil vom 11. Juli 1990 - VIII ZR 219/89 = BGHR BGB § 465 Wandelungsvollziehung 1, ebenso u.a. Palandt/Putzo, BGB 55. Aufl. § 462 Rdn. 12).

    Bis dahin kann der Käufer grundsätzlich nach seinem freien Ermessen zu einem anderen Gewährleistungsanspruch übergehen (BGHZ 29, 148, 156 f, Senatsurteil vom 11. Juli 1990 aaO.).

  • BGH, 22.02.1984 - VIII ZR 316/82

    Fehlen einer Typ-Prüfung als Sachmangel

    Auszug aus BGH, 19.06.1996 - VIII ZR 252/95
    Es bedarf hier keiner Entscheidung, ob bei einem Streit über die Berechtigung der Wandelung der Sachmangel, auf den das Wandelungsverlangen gestützt wird, im Zeitpunkt des Vollzugs der Wandelung noch vorliegen muß (offengelassen auch im Senatsurteil BGHZ 90, 198, 204 m.Nachw.).
  • BGH, 08.01.1959 - VIII ZR 174/57

    verzogenes Chassis - § 462 BGB <Fassung bis 31.12.01>, modifizierte

    Auszug aus BGH, 19.06.1996 - VIII ZR 252/95
    Bis dahin kann der Käufer grundsätzlich nach seinem freien Ermessen zu einem anderen Gewährleistungsanspruch übergehen (BGHZ 29, 148, 156 f, Senatsurteil vom 11. Juli 1990 aaO.).
  • OLG Nürnberg, 20.02.2017 - 14 U 199/16

    Anspruch des Käufers auf Ersatzlieferung eines Neuwagens trotz Mangelbeseitigung

    (1) Zu § 462 BGB aF hat der Bundesgerichtshof (vgl. BGH, Urteil vom 19.06.1996 - VIII ZR 252/95, juris Rn. 11 ff.) ausgeführt, dass das Wandelungsrecht des Käufers unberührt bleibt, wenn der Mangel einer gekauften Sache durch eine - (vertraglich) nicht vereinbarte - Nachbesserung bis zum Vollzug der Wandelung zwar erfolgreich, aber ohne Zustimmung des Käufers, also eigenmächtig beseitigt wird.
  • BGH, 05.11.2008 - VIII ZR 166/07

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf wegen Feuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum

    Wie der Senat zum Kaufgewährleistungsrecht in der vor dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung entschieden hat, bleibt das Wandelungsrecht des Käufers jedenfalls dann unberührt, wenn der Mangel durch eine - vertraglich nicht vereinbarte - Nachbesserung bis zum Vollzug der Wandelung zwar erfolgreich, aber ohne Zustimmung des Käufers, also eigenmächtig beseitigt worden ist; hat hingegen eine im Einverständnis des Käufers durchgeführte Nachbesserung zur vollständigen Behebung des Mangels geführt, so ist damit der Wandelung der Boden entzogen (Senatsurteil vom 19. Juni 1996 - VIII ZR 252/95, WM 1996, 1915 = NJW 1996, 2647, unter II 2 c).
  • LG Aachen, 06.12.2016 - 10 O 146/16

    Rückabwicklung eines Neuwagen-Kaufvertrages im Rahmen des sog. VW-Abgasskandals

    Denn jedenfalls wäre der Kläger nur dann unter dem Gesichtspunkt des treuwidrigen Verhaltens gemäß § 242 BGB an dem Festhalten der durch den wirksam erklärten Rücktritt erlangten Rechtsposition gehindert, wenn die Mängelbeseitigung mit seiner Zustimmung erfolgt wäre (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.2008, VIII ZR 166/07, NJW 2009, 508, 509; Urteil vom 19.06.1996, VIII ZR 252/95, NJW 1996, 2647, 2648).
  • BGH, 27.07.2006 - VII ZR 276/05

    Rechte der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei Geltendmachung von

    Dies kann der Veräußerer nur dadurch vermeiden, dass er den gerügten Mangel innerhalb der ihm gesetzten Frist vollständig beseitigt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 2000 - V ZR 207/99, NJW 2001, 66; Urteil vom 3. März 1998 - X ZR 14/95, NJW-RR 1998, 1268; Urteil vom 19. Juni 1996 - VIII ZR 252/95, NJW 1996, 2647).
  • OLG Köln, 27.03.2008 - 15 U 175/07

    Autorecht; Verfahrensrecht - Einspruchsfrist bei einem im schriftlichen

    Richtig ist, dass die Rechtssprechung die Berufung des Berechtigten auf sein Rücktrittsrecht wegen unzulässiger Rechtsausübung gemäß § 242 BGB unter Umständen für ausgeschlossen erachtet hat, wenn der Käufer der (erfolgreichen) Fehlerbeseitigung zustimmt hat (vgl.: BGH, NJW-RR 1998, 680 (681); NJW 1996, 2647 (2648); OLG Köln, NJW-RR 1993, 565 (565)).
  • BGH, 20.10.2000 - V ZR 207/99

    Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft

    Entscheidend für die Frage, ob die Beklagte von der Klägerin das Einverständnis zur Minderung des Kaufpreises verlangen kann, ist jedoch nicht der Zeitpunkt des Vollzugs der Minderung, im vorliegenden Fall der Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung über die Klage (vgl. BGH, Urt. v. 11. Juli 1990, VIII ZR 219/89, NJW 1990, 2680, 2681 m.w.N., und Urt. v. 19. Juni 1996, VIII ZR 252/95, NJW 1996, 2647, 2648), sondern der Zeitpunkt des Übergangs der Gefahr.

    Der Bundesgerichtshof hat die Frage bisher offengelassen (BGHZ 90, 198, 204; BGH, Urt. v. 19. Juni 1996, VIII ZR 252/95, NJW 1996, 2647, 2648).

  • OLG Düsseldorf, 19.07.2004 - 1 U 41/04

    Sachmangel bei Gebrauchtwagen: Motor geht aus; Beurteilungskriterien zur

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ( BGH NJW 1996, 2647 - 2648) führte schon nach altem Recht eine im Einverständnis des Käufers durchgeführte, zur vollständigen Mangelbehebung führende Nachbesserung nach erfolgter Wandelungserklärung, bei der es sich - anders als bei der Rücktrittserklärung nach neuem Recht - nicht um ein einseitiges Gestaltungsrecht handelte, dazu, dass der Wandelung der Boden entzogen worden ist.
  • OLG Stuttgart, 03.08.2010 - 10 U 26/10

    Gewährleistung beim Werkvertrag: Anspruch des Zweiterwerbers einer

    Die Beseitigung des Mangels nach Fristablauf kann dem Erwerber den Anspruch auf großen Schadensersatz gemäß § 635 BGB a.F. gegen seinen Willen nicht mehr entziehen (BGHZ 169, 1 a.a.O.; vgl. zum Kaufrecht BGH NJW 1996, 2647 juris RN 13; NJW 2001, 66, juris RN 12f).
  • BGH, 17.12.1997 - VIII ZR 231/96

    Ausschluß der Wandelung bei gelungener Nachbesserung

    Der Senat hat bisher offengelassen, ob ein Mangel, auf den das Wandelungsverlangen gestützt wird, im Zeitpunkt des Vollzugs der Wandelung noch vorliegen muß (BGHZ 90, 198, 204; Urteil vom 19. Juni 1996 - VIII ZR 252/95 = WM 1996, 1915 unter II 2 c).

    Der Senat hat das Wandelungsrecht jedenfalls dann als ausgeschlossen angesehen, wenn eine im Einverständnis mit dem Käufer durchgeführte Nachbesserung zur vollständigen Behebung des Mangels geführt hat (Urteil vom 19. Juni 1996 aaO).

  • BGH, 21.01.2003 - X ZR 30/01

    Einverständliche Nachbesserung nach Wandelungserklärung

    Hat eine im Einverständnis des Bestellers durchgeführte Nachbesserung zur vollständigen Behebung des Mangels geführt, so ist damit einer vorausgegangenen Feststellung von Mängeln als Grundlage der Wandelung der Boden entzogen (BGH, Urt. v. 19.06.1996 - VIII ZR 252/95, NJW 1996, 2647, 2648).

    Anderes könnte ferner dann gelten, wenn die Nachbesserung ohne Zustimmung des Bestellers durchgeführt worden wäre (BGH, Urt. v. 19.06.1996 aaO).

  • BGH, 29.10.1997 - VIII ZR 347/96

    Formularmäßige Beschränkung der Gewährleistungsansprüche

  • OLG Koblenz, 20.06.2002 - 5 U 1878/01

    Wandelung eines Gebrauchtwagenkaufvertrags

  • OLG München, 16.09.2020 - 20 U 4234/18

    Kein Anspruch auf Ersatzlieferung eines Pkw im Dieselskandal nach Aufspielen des

  • OLG Saarbrücken, 19.11.2002 - 4 U 152/02

    Erlöschen des Wandelungsanspruchs nach erfolgloser Mängelbeseitigung bei

  • OLG Düsseldorf, 19.12.1997 - 22 U 103/97

    Ausschluß der Wandelung bei wesentlicher durch den Käufer verschuldeten

  • OLG Düsseldorf, 24.10.2005 - 1 U 84/05

    Zur Zulässigkeit des Rücktritts vom Kaufvertrag über einen Geländewagen - Vorrang

  • LG Offenburg, 08.04.1997 - 1 S 269/96

    Rückzahlung des Kaufpreises als Gewährleistungsanspruch wegen Mangelhaftigkeit

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2020 - 5 U 215/18

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen EU-Importfahrzeugs mit einem Motor der

  • OLG Karlsruhe, 02.12.2004 - 19 U 111/04

    Bauträgervertrag: Unterschreiten des erforderlichen Schallschutzes einer

  • LG Osnabrück, 31.07.2019 - 7 S 213/19

    Bootskaufvertrag - Festhalten Käufer an Rücktrittserklärung nach

  • LG Aschaffenburg, 30.06.2017 - 32 O 453/16

    Kein Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages in Bezug auf den sogenannten

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