Rechtsprechung
BGH, 07.07.1998 - XI ZR 351/97 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Entgeltklausel für Sparkassenbuch ohne Kraftloserklärung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Sparkasse - Ausstellung eines Sparkassenbuches - Keine Inhaltskontrolle nach §§ 9- 11 AGBG
- Judicialis
AGBG § 8
- Universität des Saarlandes
Möglichkeit richterlicher Inhaltskontrolle der Entgeltklausel einer Sparkasse für die Ersatzausstellung eines abhandengekommenen Sparkassenbuches
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGBG § 8
Formularmäßige Vereinbarung eines Entgelts für die Ausstellung eines Sparkassenbuches ohne Kraftloserklärung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Entgelt für Ausstellung eines Ersatz-Sparkassenbuches zulässig
- aerzteblatt.de (Pressemeldung)
Bankgebühren
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Gebühren für Ersatzsparbuch
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
- Neuausstellung eines Sparbuchs ohne Kraftloserklärung; - Rückberechnung eines Kontos wegen unberechtigter Postenentgelte
Papierfundstellen
- NJW 1999, 790 (Ls.)
- NJW-RR 1998, 1661
- ZIP 1998, 1391
- MDR 1998, 1172
- MDR 1998, 1173
- WM 1998, 1623
- BB 1998, 1864
- DB 1998, 1809
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 07.05.1991 - XI ZR 244/90
Formularmäßige Vereinbarung eines Entgelts für die Ausfertigung von …
Auszug aus BGH, 07.07.1998 - XI ZR 351/97
Die Sparkasse erfüllt mit der Ausstellung eines neuen Sparbuchs ohne Kraftloserklärung nicht etwa eine ihr nach §§ 368 f. BGB obliegende Pflicht, für die sie eine Vergütung nicht verlangen dürfte (vgl. BGHZ 114, 330, 333). - BGH, 14.10.1997 - XI ZR 167/96
Entgelt für Einsatz von Kreditkarten im Ausland zulässig
Auszug aus BGH, 07.07.1998 - XI ZR 351/97
Die Ausstellung eines Ersatz-Sparkassenbuchs ist eine Sonderleistung im Sinne der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 15. Juli 1997 - XI ZR 269/96, WM 1997, 1663, zur Veröffentlichung in BGHZ 136, 261 vorgesehen, sowie vom 14. Oktober 1997 - XI ZR 167/96, WM 1997, 2244, jeweils m.w.Nachw.). - BGH, 19.09.1985 - III ZR 213/83
Formularbestimmungen über Kreditdatenübermittlung, Stundungszinsen, Vorfälligkeit
Auszug aus BGH, 07.07.1998 - XI ZR 351/97
Soweit in früheren Urteilen des III. (BGHZ 95, 362, 370; 106, 42, 46) und auch des XI. Zivilsenats (BGHZ 118, 126, 127) die Kontrollfähigkeit auf den Schutzzweck der Vorschrift gestützt worden ist, handelte es sich um Klauseln, die entweder Zusatzentgelte für die mögliche Überschreitung des durch den vereinbarten Preis abgegoltenen Rahmens der Hauptleistung festlegten (Stundung fälliger Ratenzahlungen (BGHZ 95, 362) oder Inanspruchnahme eines Kontokorrentkredits unter Überschreitung des Limits (BGHZ 118, 12&)), oder aber um Regelungen, die mittelbar den abgesprochenen Preis erhöhten (BGHZ 106, 42).
- BGH, 24.11.1988 - III ZR 188/87
Gültigkeit einer formularmäßigen Anrechnungsvereinbarung der Zinsen bei einem …
Auszug aus BGH, 07.07.1998 - XI ZR 351/97
Soweit in früheren Urteilen des III. (BGHZ 95, 362, 370; 106, 42, 46) und auch des XI. Zivilsenats (BGHZ 118, 126, 127) die Kontrollfähigkeit auf den Schutzzweck der Vorschrift gestützt worden ist, handelte es sich um Klauseln, die entweder Zusatzentgelte für die mögliche Überschreitung des durch den vereinbarten Preis abgegoltenen Rahmens der Hauptleistung festlegten (Stundung fälliger Ratenzahlungen (BGHZ 95, 362) oder Inanspruchnahme eines Kontokorrentkredits unter Überschreitung des Limits (BGHZ 118, 12&)), oder aber um Regelungen, die mittelbar den abgesprochenen Preis erhöhten (BGHZ 106, 42). - BGH, 15.07.1997 - XI ZR 269/96
Keine Bankgebühren für Freistellungsaufträge
Auszug aus BGH, 07.07.1998 - XI ZR 351/97
Die Ausstellung eines Ersatz-Sparkassenbuchs ist eine Sonderleistung im Sinne der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 15. Juli 1997 - XI ZR 269/96, WM 1997, 1663, zur Veröffentlichung in BGHZ 136, 261 vorgesehen, sowie vom 14. Oktober 1997 - XI ZR 167/96, WM 1997, 2244, jeweils m.w.Nachw.). - BGH, 14.04.1992 - XI ZR 196/91
Höhere Überziehungszinsen in AGB
Auszug aus BGH, 07.07.1998 - XI ZR 351/97
Soweit in früheren Urteilen des III. (BGHZ 95, 362, 370; 106, 42, 46) und auch des XI. Zivilsenats (BGHZ 118, 126, 127) die Kontrollfähigkeit auf den Schutzzweck der Vorschrift gestützt worden ist, handelte es sich um Klauseln, die entweder Zusatzentgelte für die mögliche Überschreitung des durch den vereinbarten Preis abgegoltenen Rahmens der Hauptleistung festlegten (Stundung fälliger Ratenzahlungen (BGHZ 95, 362) oder Inanspruchnahme eines Kontokorrentkredits unter Überschreitung des Limits (BGHZ 118, 12&)), oder aber um Regelungen, die mittelbar den abgesprochenen Preis erhöhten (BGHZ 106, 42). - OLG Celle, 19.11.1997 - 3 U 48/97
Auszug aus BGH, 07.07.1998 - XI ZR 351/97
Das Landgericht und das Oberlandesgericht, dessen Urteil in WM 1998, 651 veröffentlicht ist, haben die Klage abgewiesen.
- BGH, 20.10.2015 - XI ZR 166/14
Entgeltklausel für die Ausstellung einer Ersatzkarte in den Allgemeinen …
Aufgrund der gesetzlichen Sonderreglungen in § 675f und § 675k BGB können für die Beurteilung der hier durch den Kläger beanstandeten Klausel die vom Berufungsgericht herangezogenen Entscheidungen zu Entgeltklauseln für die Ausgabe einer Ersatzkreditkarte (OLG Celle, WM 2000, 2237 ff.; OLG Brandenburg, ZIP 2007, 860 ff.; LG Magdeburg, Urteil vom 18. Mai 2006 - 7 O 825/06, juris; LG Hamburg, Urteil vom 11. Februar 2014 - 312 O 72/13, juris) oder eines Ersatzsparbuchs (Senatsurteil vom 7. Juli 1998 - XI ZR 351/97, WM 1998, 1623 f.) nicht fruchtbar gemacht werden. - BGH, 18.01.2022 - XI ZR 380/20
Auskunftsanspruch eines Erben über die Höhe der Zinssätze für Sparguthaben und …
Das Sparbuch ist ein qualifiziertes Legitimationspapier im Sinne von § 808 BGB (Senatsurteile vom 30. Oktober 1990 - XI ZR 352/89, WM 1990, 2067, 2069 und vom 7. Juli 1998 - XI ZR 351/97, WM 1998, 1623, 1624), das gemäß § 808 Abs. 1 BGB den Schuldner grundsätzlich berechtigt, aber nicht verpflichtet, an den Urkundeninhaber ohne Überprüfung seiner materiellen Berechtigung fällige Zahlungen zu leisten (…Staudinger/Marburger, BGB, Neubearb. 2015, § 808 Rn. 21;… Erman/Wilhelmi, BGB, 16. Aufl., § 808 Rn. 2;… Grüneberg/Sprau, BGB, 81. Aufl., § 808 Rn. 1, 4). - OLG Köln, 19.03.2014 - 13 U 46/13
Inhaltskontrolle einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank …
Vielmehr ist, ebenso wie in dem Fall der Ausstellung eines neuen Sparbuchs (BGH Urteil vom 07.07.1998 - XI ZR 351/97 -, Rn. 7, Zitat nach juris), davon auszugehen, dass die Neuausstellung eine Sonderleistung darstellt.Für den Fall des zu ersetzenden Sparbuchs hat der BGH darüber hinaus ausgeführt, es entspreche der Lebenserfahrung, dass für die Ersatzausstellung einer verloren gegangenen Legitimationsurkunde häufig auch dann ein Entgelt verlangt werde, wenn die Urkunde selbst kostenfrei zur Verfügung gestellt wurde (BGH Urteil vom 07.07.1998 - XI ZR 351/97 -, Rn. 11, Zitat nach juris).
- LG Lübeck, 14.04.1999 - 17 O 338/98
Verlust des Club-Ausweises und/oder Verlust des Spindschlüssels
Eine Sonderleistung der BGH-Rechtsprechung (vgl. NJW-RR 1998, S. 1661 ff.) kann daher in der Zurverfügungstellung eines neuen Clubausweises nicht gesehen werden. - BSG, 05.02.2009 - B 13 R 87/08 R
Rückforderungsanspruch des Rentenversicherungsträgers gegenüber einem …
Das Sparbuch ist ein qualifiziertes Legitimationspapier ("hinkendes Inhaberpapier"), denn nach § 808 BGB ist das ausstellende Geldinstitut zwar nicht verpflichtet, aber grundsätzlich befugt, an jeden, der sich durch den Besitz des Sparbuchs ausweist, ohne Rücksicht auf dessen Gläubigerrecht, Verfügungsbefugnis oder Vollmacht und ohne Prüfung dessen materieller Berechtigung mit schuldbefreiender Wirkung Zahlungen aus dem Sparkonto zu leisten (BGHZ 28, 368, 370; BGH JZ 1998, 860;… Stadler in Jauernig, Komm zum BGB, 12. Aufl 2007, § 808 RdNr 1;… Sprau in Palandt, BGB, 67. Aufl 2008, § 808 RdNr 1, 3;… Gößmann in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, Bd 1, 3. Aufl 2007, § 71 RdNr 42 f; Marburger in Staudingers Komm zum BGB, 2002, § 808 RdNr 23, 49). - BGH, 08.10.1998 - III ZR 278/97
Formularmäßige Vereinbarung einer Wildschadenspauschale in einem Vertrag über die …
Das beruht auf dem Gedanken, daß jede Entgeltregelung, die sich nicht auf eine solche Leistung stützt, sondern die Aufwendung für die Erfüllung gesetzlich begründeter eigener Pflichten des AGB-Verwenders abzuwälzen versucht, eine Abweichung von Rechtsvorschriften darstellt (BGHZ 114, 330, 333; 124, 254, 256; BGH, Urteile vom 7. Mai 1996 - XI ZR 217/95 - WM 1996, 1080, 1082 …und vom 15. Juli 1997 aaO); wobei letzteres naturgemäß nicht zutrifft bei zusätzlich angebotenen "Sonderleistungen", für die keine rechtlichen Regelungen bestehen (vgl. BGHZ 133, 10, 17; BGH, Urteile vom 15. Juli 1997 - XI ZR 269/96 - WM 1997, 1663, zur Veröffentlichung in BGHZ 136, 261 vorgesehen, vom 14. Oktober 1997 - XI ZR 167/96 - WM 1997, 2244 und vom 7. Juli 1998 - XI ZR 351/97 - WM 1998, 1623 f). - OLG Brandenburg, 26.06.2007 - 11 U 157/06
Geschäftsführung ohne Auftrag: Anspruch einer Bank wegen Auszahlung der …
Das Sparbuch ist lediglich ein qualifiziertes Legitimationspapier (§ 808 Abs. 1 BGB, vgl. BGH NJW-RR 1998, 1661): Der Schuldner (die Bank) kann an den Vorlegenden zwar mit befreiender Wirkung leisten; die Existenz der Sparurkunde bedingt aber nicht zwingend das Bestehen einer entsprechenden Forderung.