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   BGH, 15.01.1998 - IX ZB 122/97   

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BGH, 15.01.1998 - IX ZB 122/97 (https://dejure.org/1998,800)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1998 - IX ZB 122/97 (https://dejure.org/1998,800)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1998 - IX ZB 122/97 (https://dejure.org/1998,800)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Konkursverwalter als wirtschaftlich Beteiligter - Prozessführung durch einen Konkursverwalter im Interesse der Konkursmasse - Konkursverwalter als Massegläubiger hinsichtlich seines Vergütungsanspruchs - Abwicklung eines geordneten Gesamtvollstreckungsverfahrens durch ...

  • Judicialis

    ZPO § 116 Satz 1 Nr. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 116 S. 1 Nr. 1
    Stellung des Konkursverwalters im Rechtsstreit wegen seiner Vergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 116 Satz 1 Nr. 1
    Begriff der wirtschaftlichen Beteiligung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1229
  • ZIP 1998, 297
  • MDR 1998, 438
  • NJ 1998, 423
  • VersR 1998, 1045
  • WM 1998, 360
  • BB 1998, 612
  • DB 1998, 1561
  • Rpfleger 1998, 211
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 05.09.1997 - 20 W 29/97
    Auszug aus BGH, 15.01.1998 - IX ZB 122/97
    Die Frage, ob der Konkursverwalter an Prozessen, die er im Interesse der Konkursmasse führt, "wirtschaftlich beteiligt" und ob es ihm zuzumuten ist, unter Umständen die Kosten eines solchen Rechtsstreits selbst aufzubringen, ist seit einiger Zeit umstritten (vgl. OLG Rostock ZIP 1997, 1710, 1711; OLG Köln ZIP 1997, 1969, jeweils m.w.N.).
  • OLG Rostock, 02.09.1997 - 7 W 63/97
    Auszug aus BGH, 15.01.1998 - IX ZB 122/97
    Die Frage, ob der Konkursverwalter an Prozessen, die er im Interesse der Konkursmasse führt, "wirtschaftlich beteiligt" und ob es ihm zuzumuten ist, unter Umständen die Kosten eines solchen Rechtsstreits selbst aufzubringen, ist seit einiger Zeit umstritten (vgl. OLG Rostock ZIP 1997, 1710, 1711; OLG Köln ZIP 1997, 1969, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.12.1991 - IX ZR 275/90

    Vergütung und Auslagen des Konkursverwalters für die Zeit ab Feststellung der

    Auszug aus BGH, 15.01.1998 - IX ZB 122/97
    Das hat der Senat bereits in anderem Zusammenhang betont, und er hat dabei darauf hingewiesen, daß jede den Gebührenanspruch des Konkursverwalters einschränkende Norm an Art. 12 Abs. 1 GG zu messen ist (BGHZ 116, 233, 238 f).
  • BGH, 09.09.1997 - IX ZB 92/97

    Entscheidung von schwierigen Rechtsfragen im Prozeßkostenhilfeverfahren;

    Auszug aus BGH, 15.01.1998 - IX ZB 122/97
    Etwaige Grundrechtsverstöße sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich innerhalb der jeweiligen Gerichtsbarkeit zu korrigieren (BGH, Beschl. v. 9. September 1997 - IX ZB 92/97, ZIP 1997, 1757 m.w.N.).
  • BGH, 21.01.2016 - IX ZB 24/15

    Prozesskostenhilfe für einen Aktivprozess des Insolvenzverwalters:

    Es würde seinen Gebührenanspruch im Blick auf Art. 12 Abs. 1 GG unzulässig einschränken, wenn er solche Prozesse auf eigene Kosten führen müsste (BGH, Beschluss vom 15. Januar 1998 - IX ZB 122/97, WM 1998, 360 zur KO; vom 18. September 2003 - IX ZB 460/02, ZIP 2003, 2036 zur InsO; MünchKomm-InsO/Ott/Vuia, 3. Aufl., § 80 Rn. 89 mwN).
  • BGH, 18.09.2003 - IX ZB 460/02

    Voraussetzungen der Prozeßkostenhilfe für den Insolvenzverwalter im

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 15. Januar 1998 - IX ZB 122/97, ZIP 1998, 297 die Frage, ob der Verwalter an Prozessen, die er im Interesse der Masse führt, "wirtschaftlich beteiligt" und ob es ihm zuzumuten ist, unter Umständen die Kosten eines Rechtsstreites selbst aufzubringen, ausdrücklich auch für den Fall verneint, daß der Verwalter mit seinem Vergütungsanspruch selbst der rangbeste Gläubiger nach Verbrauch der baren Masse ist.
  • OLG Dresden, 27.10.2003 - 12 U 1001/03

    Anspruch auf Werklohnforderungen; Ordnungsgemäße Abwicklung eines

    Soweit sich der Antragsteller darauf beruft, der Verwalter brauche die Masse betreffende Prozesse nicht auf eigenes Kostenrisiko zu führen (vgl. BGH vom 15. Januar 1998 IX ZB 122/97 a.a.O.), steht dies der vertretenen Auffassung nicht entgegen.

    Es geht daher nicht darum, dem Antragsteller zuzumuten, die Prozesskosten selbst aufzubringen (so im Fall BGH vom 15. Januar 1998 IX ZB 122/97 a.a.O.).

    Für den Fall der Prozessführung durch den Verwalter ist nämlich die Besonderheit zu beachten, dass der Prozess zwar wegen der geordneten Abwicklung des Insolvenzverfahrens durch den Verwalter im öffentlichen Interesse liegt (vgl. BGH vom 15. Januar 1998, IX ZB 122/97, NJW 1998, 1229 = ZIP 1998, 297), aber im Vergleich zu den sonstigen Fällen bedürftiger Parteien ausschließlich zwecks Tilgung von Verbindlichkeiten geführt wird.

  • BGH, 25.11.1999 - IX ZB 95/99

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes im einstweiligen Verfügungsverfahren durch das

    Vielmehr ist die Verletzung des Verfahrensgrundrechts des Beschwerdeführers durch das Oberlandesgericht von diesem selbst - unter Einschränkung seiner Bindung gemäß § 318 ZPO - auf Gegenvorstellung zu beheben, selbst wenn die Entscheidung nach Prozeßrecht unabänderlich ist (vgl. BGHZ 130, 97, 98 ff; BGH, Urt. v. 8. November 1994 - XI ZR 35/94, NJW 1995, 403; Beschl. v. 9. September 1997 - IX ZB 92/97, ZIP 1997, 1757; v. 15. Januar 1998 - IX ZB 122/97, ZIP 1998, 297, 298; Kreft, in: Festschrift für Karin Graßhof 1998, S. 185, 189 ff).
  • OLG Jena, 21.05.2002 - 3 U 28/02

    Anwendungsbereich der HOAI

    Die Preisvorschriften der HOAI gelten zwar dann nicht, wenn die vom Auftragnehmer zu erbringende Werkleistung erheblich von dem einen Architektenvertrag prägenden Werkerfolg abweicht, insbesondere, wenn zusammen oder neben den Architekten- und Ingenieurleistungen auch Bauleistungen geschuldet sind (BGH NJW 1997, 2329, 2330; BGH NJW 1998, 1229).

    Diese Auffassung verkennt nach der Meinung des Senates die Rechtsprechung des BGH (NJW 1997, 2329, 2330 und NJW 1998, 1229, 1230).

  • OLG Naumburg, 22.11.2001 - 5 W 108/01

    Insolvenzverwalter; Mutwillige Prozessführung; Massekostenarmut;

    Gemäß § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO übernimmt der Fiskus die Rechtsverfolgungs- oder verteidigungskosten allein im Hinblick auf die den Insolvenz-, Konkurs- und Gesamtvollstreckungsverwaltern übertragene Aufgabe einer geordneten Abwicklung massearmer Verfahren (BGHZ 116, 233, 236 ff.; BGH NJW 1998, 1229; Schlößer/Mucke, MDR 1998, 753, 756 f. m. w. Nachw.).

    Soweit die Tätigkeit des Verwalters diesem öffentlichen Interesse entspricht, ist es auch gerechtfertigt, ihn wegen seines Vergütungsanspruches vom Kreis der wirtschaftlich Beteiligten im Sinne des § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO auszunehmen, wenn er zur Anreicherung oder Erhaltung der Masse Prozesse führt (BGH NJW 1998, 1229).

  • OLG Oldenburg, 10.03.2004 - 1 W 2/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Erwartung einer Quotenverbesserung;

    Eine Prozessfinanzierung durch den Insolvenzverwalter selbst bzw. zu Lasten der Vergütung des Insolvenzverwalters kommt nach der Rechtsprechung des BGH nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 1998, 1229; Zöller/Philippi,., § 116, Rdnr. 10a, m.w.N.).
  • OLG Köln, 06.04.1998 - 1 W 22/98

    Prozeßkostenhilfe für Konkursverwalter als wirtschaftlich Beteiligten

    Dient der angestrebte Prozeß allein und ausschließlich dazu, eine Massemehrung zur Erhöhung der Verwaltervergütung des Konkursverwalters zu erzielen, ist er auch als "wirtschaftlich beteiligt" i.S.d. § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO anzusehen (a.A. BGH ZIP 1998, 297 f.).

    Es kann dabei offenbleiben, ob der Auffassung des IX. Senats des BGH im Beschluß vom 15. Januar 1998 (ZIP 1998, 297 f) generell zu folgen ist, wonach der Konkursverwalter an Prozessen, die er im Interesse der Konkursmasse führt, in keinem Fall "wirtschaftlich beteiligt" ist.

  • OLG Naumburg, 04.06.2003 - 5 W 43/03

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung durch den Insolvenzverwalter

    Gemäß § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO übernimmt der Fiskus die Rechtsverfolgungs- oder -verteidigungskosten allein im Hinblick auf die den Insolvenzverwaltern übertragene Aufgabe einer geordneten Abwicklung massearmer Verfahren (BGHZ 116, 233, 236 ff.; BGH NJW 1998, 1229 ; Schlößer/Mucke, MDR 1998, 753, 756 f. m. w. Nachw.).

    Soweit die Tätigkeit des Verwalters diesem öffentliche Interesse entspricht, ist es auch gerechtfertigt, ihn wegen seines Vergütungsanspruches vom Kreis der wirtschaftlich Beteiligten im Sinne des § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO auszunehmen, wenn er zur Anreicherung oder Erhaltung der Masse Prozesse führt (BGH NJW 1998, 1229 ).

  • OLG Hamm, 26.09.2002 - 8 W 29/02

    Prozesskostenhilfe für einen Insolvenzverwalter; Vergütung des

    Ob in dem Fall, daß der vom Verwalter beabsichtigte Prozeß allein oder überwiegend dazu dient, eine Massemehrung zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens, insbesondere auch zur Deckung seiner Verwaltervergütung, herbeizuführen, der Verwalter selbst wirtschaftlich Beteiligter im Sinne des § 116 S. 1 Nr. 1 ZPO ist, was in der Rechtsprechung umstritten ist (bejahend etwa OLG Frankfurt, ZIP 1997, 1600; OLG Rostock, ZIP 1997, 1710, 1711; OLG Köln, 18. Zivilsenat, NZI 2000, 540, 541; ablehnend BGH NJW 1998, 1229; OLG Köln, 20. Zivilsenat, ZIP 1997, 1969; OLG Jena ZIP 2001, 579, 580), kann hier offenbleiben.

    Der Insolvenzverwalter nimmt vielmehr eine im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe, die Abwicklung eines geordneten Gesamtvollstreckungsverfahrens, wahr (BGH NJW 1998, 1229).

  • LG Koblenz, 28.04.1998 - 6 T 21/98

    Anforderungen an die Vergütung eines Konkursverwalters; Voraussetzungen für die

  • BGH, 01.09.2008 - II ZR 52/08

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter; Zumutbarkeit von

  • OLG Köln, 08.08.2000 - 18 W 23/00

    Prozesskostenhilfe für Konkursverwalter

  • OLG Celle, 02.09.2008 - 4 W 66/08

    Schadensersatzverlangen eines neuen Insolvenzverwalters gegen Mitglieder des

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - 4 W 66/04

    Gewährung von Prozesskostenhilfe; Anspruch auf Schadensersatz wegen

  • OLG Hamm, 02.12.2005 - 8 W 47/05

    Zur Frage der Unzumutbarkeit der Kostenaufbringung von Insolvenzgläubigern

  • OLG Naumburg, 23.01.2002 - 1 W 32/01

    Voraussetzungen der Zumutbarkeit von Kostenvorschüssen im

  • OLG Frankfurt, 03.01.2001 - 3 W 51/00

    Prozeßkostenhilfe für den Insolvenzverwalter: Unzumutbarkeit der

  • BGH, 25.01.1999 - AnwZ (B) 55/98

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen des

  • AG Hamburg, 20.12.2005 - 67c IN 387/05

    Kritische Prüfung der Darlegungen des Sachverständigen im Insolvenzverfahren zur

  • OLG Brandenburg, 16.03.2001 - 7 W 66/00

    Voraussetzungen der Prozeßkostenhilfe für den Gesamtvollstreckungsverwalter

  • OLG Köln, 20.01.2000 - 16 Wx 187/99

    Schweigen des Beschwerdegerichts über die Zulassung oder Nichtzulassung der

  • OLG Düsseldorf, 02.02.1999 - 6 W 60/98

    Leistungen an den Gemeinschuldner nach Veröffentlichung eines allgemeinen

  • OLG Schleswig, 14.11.2003 - 1 W 58/03

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Partei kraft

  • OLG Köln, 09.09.2002 - 1 W 26/02
  • FG Brandenburg, 14.10.2003 - 2 S 1708/03

    PKH-Antrag durch Insolvenzverwalter; Beiordnung eines Rechtsanwalts zum

  • OLG Schleswig, 23.09.2003 - 1 W 58/03

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

  • LG Köln, 19.09.2002 - 1 S 71/02

    Begehr der Herabsetzung des monatlichen Mietzinses; Vermutung für das

  • AG Göttingen, 02.01.2002 - 21 C 216/01

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

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