Rechtsprechung
BGH, 10.12.1998 - IX ZR 156/98 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
BGB § 765; DDR: ZGB §§ 86, 233, 244, 450
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ausfallbürgschaft - Darlegungs- und Beweislast - Abschluß von Darlehnsverträgen - Anwendbarkeit des § 244 Abs. 3 S. 2 ZGB
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Vorverein; Darlehensvertrag, - nach dem ZGB; Zinshöhe, Beschränkung der - durch ZGB; Ausfallbürgschaft, Darlehens- und Beweislast bei -o
- Judicialis
BGB § 765; ; DDR/ZGB § 86; ; DDR/ZGB § 233; ; DDR/ZGB § 244, 450
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 765; DDR: ZGB §§ 86, 233, 244, 450
Voraussetzungen der Inanspruchnahme einer Ausfallbürgschaft; Verzinsung von zu Zeiten der ehemaligen DDR begründeten Forderungen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 765; ZGB §§ 86, 233, 244, 450
Beweislast des Gläubigers für Einhaltung der gebotenen Sorgfalt bei Verfolgung eines durch Ausfallbürgschaft gesicherten Anspruchs
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Ausfallbürgschaft; Beweislast für Sorgfalt bei der Anspruchsverfolgung und für auch bei Sorgfalt entstandenem Ausfall
Papierfundstellen
- NJW 1999, 1467
- ZIP 1999, 230
- MDR 1999, 493
- NJ 1999, 266
- WM 1999, 173
- BB 1999, 497
- DB 1999, 425
- DB 1999, 426
- ZfBR 1999, 136
Wird zitiert von ... (17) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 14.11.1977 - II ZR 107/76
Anspruch auf Provisionen aus Veräußerung von Grundstücken im Hamburger …
Auszug aus BGH, 10.12.1998 - IX ZR 156/98
Das entspricht dem Vereinsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wonach ein Verein in der Zeit zwischen der Gründung und der Eintragung im Vereinsregister die Rechtsstellung eines nicht rechtsfähigen Vereins hat (sogenannter Vorverein, vgl. RGZ 85, 256, 258; BGH, Urt. v. 14. November 1977 - II ZR 107/76, WM 1978, 115, 116).War er zunächst eine nicht rechtsfähige Vereinigung und ab dem 3. Oktober 1990 ein nicht rechtsfähiger Verein, so gingen seine Rechte und Pflichten auf den Kläger mit dessen Entstehung als rechtsfähiger Verein über, ohne daß es besonderer Übertragungsakte bedurft hätte (BGHZ 17, 385, 387; BGH, Urt. v. 14. November 1977 aaO).
Unter solchen Voraussetzungen ist im Zweifel anzunehmen, daß sich die Identität des Vereins durch den Beschluß über eine neue Satzung nicht ändert (RGZ 85, 256, 258; BGH, Urt. v. 14. November 1977 aaO).
- RG, 11.07.1914 - VI 111/14
Klageänderung. Idealverein.
Auszug aus BGH, 10.12.1998 - IX ZR 156/98
Das entspricht dem Vereinsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wonach ein Verein in der Zeit zwischen der Gründung und der Eintragung im Vereinsregister die Rechtsstellung eines nicht rechtsfähigen Vereins hat (sogenannter Vorverein, vgl. RGZ 85, 256, 258;… BGH, Urt. v. 14. November 1977 - II ZR 107/76, WM 1978, 115, 116).Unter solchen Voraussetzungen ist im Zweifel anzunehmen, daß sich die Identität des Vereins durch den Beschluß über eine neue Satzung nicht ändert (RGZ 85, 256, 258;… BGH, Urt. v. 14. November 1977 aaO).
- BGH, 16.06.1955 - II ZR 300/53
Verbindlichkeiten vor Eintragung einer Genossenschaft
Auszug aus BGH, 10.12.1998 - IX ZR 156/98
War er zunächst eine nicht rechtsfähige Vereinigung und ab dem 3. Oktober 1990 ein nicht rechtsfähiger Verein, so gingen seine Rechte und Pflichten auf den Kläger mit dessen Entstehung als rechtsfähiger Verein über, ohne daß es besonderer Übertragungsakte bedurft hätte (BGHZ 17, 385, 387;… BGH, Urt. v. 14. November 1977 aaO).
- BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 280/75
Streit über das Zustandekommen eines Bürgschaftsvertrags - Angebot und Annahme
Auszug aus BGH, 10.12.1998 - IX ZR 156/98
Daraus ergibt sich, daß der Gläubiger nicht nur den Verlust nachweisen muß, den er objektiv erlitten hat; seine Sache ist es vielmehr auch, darzulegen und zu beweisen, daß der Ausfall trotz Einhaltung der bei der Verfolgung des verbürgten Anspruchs gebotenen Sorgfalt eingetreten ist oder daß er auch eingetreten wäre, wenn er diese Sorgfalt angewandt hätte (RG JW 1905, 720;… MünchKomm-BGB/Habersack 3. Aufl. § 765 Rdnr. 102;… Staudinger/Horn, BGB 13. Bearb. § 771 Rdnr. 11;… Baumgärtel/Laumen, Handbuch der Beweislast im Privatrecht Band 1 § 765 BGB Rdnr. 13; vgl. auch BGH, Urt. v. 25. Mai 1977 - VIII ZR 280/75, WM 1977, 837, 839). - BGH, 19.03.1998 - IX ZR 120/97
Überraschende Klausel in einer Ausfallbürgschaft
Auszug aus BGH, 10.12.1998 - IX ZR 156/98
Der Ausfallbürge hat dem Gläubiger für das einzustehen, was dieser trotz Anwendung gehöriger Sorgfalt vom Hauptschuldner nicht erlangen kann (BGH, Urt. v. 19. März 1998 - IX ZR 120/97, WM 1998, 976, 979 m.w.N.). - BVerfG, 26.07.1993 - 1 BvR 504/93
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Übergangsregelung bezüglich von …
Auszug aus BGH, 10.12.1998 - IX ZR 156/98
Dieses deutlich von sozialistischem Rechtsbewußtsein und sozialistischer Anschauung geprägte Verständnis der Grenzen einer Darlehensgewährung ist mit der nach Art. 2 Abs. 1 Satz 2 des Staatsvertrages verbürgten Vertragsfreiheit (s. auch Leitsatz A II 2 des Gemeinsamen Protokolls) unvereinbar (vgl. BVerfG WM 1993, 1936, 1937). - BGH, 05.12.1962 - VIII ZR 251/61
Auszug aus BGH, 10.12.1998 - IX ZR 156/98
Die darin liegende Einschränkung der Bürgenhaftung geht weiter und ist rechtlich etwas anderes als das allgemein für den Gläubiger geltende, aus § 242 BGB folgende Gebot, bei seinem Verhalten gegenüber dem Hauptschuldner die Interessen des Bürgen nicht in treuwidriger Weise zu verletzen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 5. Dezember 1962 - VIII ZR 251/61, WM 1963, 25). - RG, 22.11.1915 - VI 152/15
Haftung des Ausfallsbürgen
Auszug aus BGH, 10.12.1998 - IX ZR 156/98
Das Reichsgericht hat teilweise die nachlässige Rechtsverfolgung durch den Gläubiger als gegen Treu und Glauben verstoßendes, vertragswidriges Verhalten bezeichnet (RGZ 87, 327, 328 f; 145, 167, 169). - RG, 22.12.1910 - VI 612/09
Ausfallbürge; Voraussetzung seiner Haftung
Auszug aus BGH, 10.12.1998 - IX ZR 156/98
In anderen Entscheidungen hat es in dem Eintritt des Ausfalls eine Bedingung gesehen, unter der die Verpflichtung des Ausfallbürgen stehe (RGZ 75, 186, 187; RG SeuffA 51, 277, 279; RG WarnRspr. 1932, 122, 124; auch schon ROHG Bd. 13, 172, 174 f). - RG, 27.09.1934 - VI 156/34
Hat der Ausfallbürge gegen den Gläubiger einen Anspruch darauf, daß dieser gegen …
Auszug aus BGH, 10.12.1998 - IX ZR 156/98
Das Reichsgericht hat teilweise die nachlässige Rechtsverfolgung durch den Gläubiger als gegen Treu und Glauben verstoßendes, vertragswidriges Verhalten bezeichnet (RGZ 87, 327, 328 f; 145, 167, 169).
- BGH, 20.03.2012 - XI ZR 234/11
Bürgschaft: Interner Ausgleichsanspruch des Ausfallbürgen gegen den Regelbürgen …
Bei einer Ausfallbürgschaft hat der Ausfallbürge dem Gläubiger im Regelfall von vornherein nur für den Fehlbetrag einzustehen, mit dem der Gläubiger bei der Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen des Hauptschuldners und der Verwertung etwaiger anderer Sicherheiten trotz Anwendung gehöriger Sorgfalt endgültig ausfällt (BGH, Urteile vom 12. Januar 1972 - VIII ZR 26/71, WM 1972, 335, 337, vom 18. Oktober 1978 - VIII ZR 278/77, WM 1978, 1267 f., vom 2. Februar 1989 - IX ZR 99/88, NJW 1989, 1484, 1485, vom 25. Juni 1992 - IX ZR 24/92, WM 1992, 1444, 1445, vom 19. März 1998 - IX ZR 120/97, WM 1998, 976, 979 und vom 10. Dezember 1998 - IX ZR 156/98, WM 1999, 173, 177). - BGH, 11.09.2018 - II ZB 11/17
Bestehen des satzungsmäßigen Zwecks des Vereins zur Bewirtschaftung des …
Der Beteiligte, der die Eintragung in das Vereinsregister erstrebt, hat in der Zeit zwischen der Gründung und der Eintragung im Vereinsregister die Rechtsstellung eines nicht rechtsfähigen Vereins (sogenannter Vorverein; BGH, Urteil vom 14. November 1977 - II ZR 107/76, WM 1978, 115, 116; Urteil vom 10. Dezember 1998 - IX ZR 156/98, ZIP 1999, 230, 231). - OLG Frankfurt, 21.03.2018 - 4 U 117/16
Zur Frage, inwieweit eine Berufsbetreuerin aus einem für die Betreute …
Bei der Einhaltung dieser Sorgfaltspflichten handelt es sich um eine anspruchsbegründende Voraussetzung, die der Gläubiger darzulegen und zu beweisen hat (vgl. nur BGH Urteil 10.12.98, Az. IX ZR 156/98, NJW 99, 1467; BGH Urteil 20.3.2012, Az. XI ZR 234/11, NJW 12, 1946).Insbesondere hat die Klägerin nicht - wie vom BGH gefordert (vgl. BGH Urteil 10.12.98, Az. IX ZR 156/98, NJW 99, 1467; BGH Urteil 20.3.2012, Az. XI ZR 234/11, NJW 12, 1946) - sich ihren Anspruch gegen die Betreute titulieren lassen und hat nicht den Versuch einer Zwangsvollstreckung unternommen.
- OLG Düsseldorf, 26.09.2002 - 10 U 170/01
Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit einer Vereinbarung über die Umlage …
Auch wenn die Begriffe "Nebenkosten + Betriebskosten" - wie etwa das OLG Hamm (Beschl. v. 22.8.1997, WM 1997, 542) meint - zum allgemeinen Sprachgebrauch gehören sollen und davon auszugehen wäre, dass der durchschnittliche Mieter eine Vorstellung über die wesentlichen umlegbaren Nebenkosten - wie den Kosten der Wasserversorgung, der Entwässerung, der Heizungsanlage, der Müllabfuhr, der Versicherungen und der öffentlichen Lasten des Grundstücks - besäße, setzt eine wirksame Umlagenvereinbarung auch in diesem Fall voraus, dass zur Umschreibung der umlagefähigen Kosten textlich auf § 27 II.BV und/oder die zugehörige Anlage 3 Bezug genommen wird (…Senat, Urt. v. 2.2.1995, WM 1995, 434; OLG Braunschweig, Urt. v. 27.11.1998, WM 1999, 173;… OLG Celle, Urt. v. 16.12.1998, WM 2000, 130). - OLG Saarbrücken, 22.02.2018 - 4 U 52/16
Kreditsicherheit: Inanspruchnahme des Ausfallbürgen vor Beendigung des …
aa) Da die Haftung des Ausfallbürgen nicht nur auf den objektiven Ausfall, sondern darüber hinaus auf das beschränkt ist, was der Gläubiger trotz Anwendung gehöriger Sorgfalt - je nach den vertraglichen Vereinbarungen insbesondere durch rechtzeitige Zwangsvollstreckung und durch Verwertung anderer Sicherheiten - vom Hauptschuldner nicht erlangen kann, muss der Gläubiger hier nicht nur den Verlust nachweisen, den er objektiv erlitten hat; seine Sache ist es vielmehr auch, darzulegen und zu beweisen, dass der Ausfall trotz Einhaltung der bei der Verfolgung des verbürgten Anspruchs gebotenen Sorgfalt eingetreten ist oder dass er auch eingetreten wäre, wenn er diese Sorgfalt angewandt hätte (BGH, Urteil vom 10. Dezember 1998 - IX ZR 156/98, NJW 1999, 1467, m.w.N.).Denn der Gläubiger ist weit eher als der Bürge in der Lage, den Geschehensablauf, der zum Ausfall geführt hat, darzulegen und zu beweisen; gelingt ihm das nicht, dann ist es nicht gerechtfertigt, die Folgen daraus den Bürgen tragen zu lassen (BGH, Urteil vom 10. Dezember 1998 - IX ZR 156/98, NJW 1999, 1467).
- BGH, 29.03.2001 - IX ZR 20/00
Formularmäßige Zweckerklärung für eine Bürgschaft
Ob die Klägerin sie behalten darf, hängt davon ab, ob sie nach Realisierung der ihr neben der Ausfallbürgschaft zur Verfügung stehenden Sicherheiten einen Ausfall hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1998 - IX ZR 120/97, WM 1998, 976, 979; vom 10. Dezember 1998 - IX ZR 156/98, WM 1999, 173, 177). - BGH, 13.06.2002 - IX ZR 398/00
Inanspruchnahme eines Bürgen aus einer befristeten Bürgschaft
Der Ausfallbürge kann erst in Anspruch genommen werden, wenn feststeht, daß die Inanspruchnahme des Hauptschuldners, gegebenenfalls auch die Verwertung anderer Sicherheiten, keinen vollen Erfolg verspricht (…BGH, Urt. v. 25. Juni 1992 - IX ZR 24/92, ZIP 1992, 1073, 1075; v. 19. März 1998 - IX ZR 120/97, WM 1998, 976, 979; v. 10. Dezember 1998 - IX ZR 156/98, WM 1999, 173, 177). - OLG Düsseldorf, 28.05.2004 - 15 U 193/03
Möglicher Rückzahlungsanspruch nach Teilkündigung eines Darlehens- und …
Daraus ergibt sich, dass der Gläubiger nicht nur den Verlust nachweisen muß, den er objektiv erlitten hat; seine Sache ist es vielmehr auch, darzulegen und zu beweisen, dass der Ausfall trotz Einhaltung der bei der Verfolgung des verbürgten Anspruchs gebotenen Sorgfalt eingetreten ist oder daß er auch eingetreten wäre, wenn er diese Sorgfalt angewandt hätte (BGH NJW 1999, 1467, 1470). - OLG Köln, 08.01.2003 - 13 U 98/00
Befristete Ausfallbürgschaft nach dem so genannten DtA-Bürgschaftsprogramm; …
Bei der Ausfallbürgschaft gehört nicht nur der objektiv eingetretene Verlust, sondern auch dessen Unvermeidbarkeit trotz gehöriger Sorgfalt bei der Verfolgung des verbürgten Anspruchs und der Verwertung vorrangiger Sicherheiten zu den vom Gläubiger darzulegenden und zu beweisenden Anspruchsvoraussetzungen (BGH NJW 1999, 1467, 1469 f.; Urteil des BGH in dieser Sache vom 13.06.2002, Seite 5/6 des Urteilsabdrucks). - OLG Düsseldorf, 28.05.2004 - 15 W 103/03
Unzulässigkeitserklärung der Zwangsvollstreckung aus zwei notariell beurkundeten …
Daraus ergibt sich, dass der Gläubiger nicht nur den Verlust nachweisen muß, den er objektiv erlitten hat; seine Sache ist es vielmehr auch, darzulegen und zu beweisen, dass der Ausfall trotz Einhaltung der bei der Verfolgung des verbürgten Anspruchs gebotenen Sorgfalt eingetreten ist oder daß er auch eingetreten wäre, wenn er diese Sorgfalt angewandt hätte (BGH NJW 1999, 1467, 1470). - BGH, 15.10.2019 - XI ZR 693/17
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- BGH, 11.02.1999 - IX ZR 314/97
Inanspruchnahme eines Bürgen trotz fehlender Schriftform
- BGH, 24.06.1999 - IX ZR 267/98
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren; Anspruch aus …
- OLG Brandenburg, 03.09.2001 - 8 Wx 598/99
Zum Verband nach VereinigungsG/DDR
- OLG Hamm, 17.01.2012 - 7 U 56/11
Voraussetzungen einer Ausfallbürgschaft
- LG Potsdam, 07.07.2010 - 8 O 245/09
Ausfallbürgschaft einer Bürgschaftsbank: Inhaltskontrolle für eine …
- OLG Frankfurt, 11.09.2002 - 17 U 160/99
Ausfallbürgschaft: Sorgfaltspflichten des Gläubigers gegenüber dem Ausfallbürgen …