Rechtsprechung
BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 123/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
HGB § 89 a
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Fristlose außerordentliche Kündigung eines Agenturvertrags; Konkurrenzverbotsklausel bei Autovermietung; Verbotswidrige Konkurrenzvertretung ist wichtiger Grund zur außerordenlichen Kündigung eines Handelsvertreterverhältnisses; Entbehrlichkeit einer Abmahnung; ...
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Nachforschungspflicht des Unternehmers bei konkreten Hinweisen auf verbotswidrige Konkurrenztätigkeit eines Handelsvertreters
- Judicialis
HGB § 89 a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 89 a
Rechtzeitigkeit einer außerordentlichen Kündigung des Handelsvertreterverhältnisses - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Wichtiger Grund, Konkurrenztätigkeit, Erfordernis einer Abmahnung, Störung im Vertrauensbereich, offener Vertragsverstoß, Wissenszurechnung, Zurechnung der Kenntnis, deckungsbeitragsorientierte Vergütung, Anspruch auf Auskunft, Darlegungslast, Beweislast, ...
- handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)
Nach mehr als 2 Monaten kommt Kündigung zu spät
- handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit kann Abmahnung voraussetzen
Besprechungen u.ä.
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
HGB § 89a
Nachforschungspflicht des Unternehmers bei hinreichend konkreten Hinweisen auf verbotswidrige Konkurrenztätigkeit eines Handelsvertreters
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 1481
- ZIP 1999, 1307
- MDR 1999, 1206
- VersR 1999, 1279
- WM 1999, 1986
- BB 1999, 1516
- DB 1999, 2158
Wird zitiert von ... (65)
- OLG Düsseldorf, 05.02.2020 - U (Kart) 4/19
Zulieferer gegen Automobilhersteller
Sie ist regelmäßig kürzer als zwei Monate, denn ein zweimonatiges Zuwarten kann in der Regel nicht mehr als angemessene Zeitspanne zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Überlegung der hieraus zu ziehenden Folgerungen angesehen werden, weil es darauf hindeutet, dass der Kündigende das beanstandete Ereignis selbst nicht als so schwerwiegend empfunden hat, dass eine weitere Zusammenarbeit mit dem anderen Teil unzumutbar ist (vgl. zum Ganzen BGH…, Urteil vom 29.06.2011, VIII ZR 212/08, Rn. 19 bei juris;… Urteil vom 25.11.2010, Xa ZR 48/09 - Flexitanks I , Rn. 28 bei juris;… Urteil vom 23.04.2010, LwZR 20/09, Rn. 13 bei juris; Urteil vom 26.05.1999, VIII ZR 123/98, Rn. 35 bei juris;… Urteil vom 15.12.1993, VIII ZR 157/92, Rn. 11 bei juris;… Urteil vom 12.03.1992, I ZR 117/90, Rn. 17 bei juris). - BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 212/08
Handelsvertretervertrag: Fristlose Kündigung eines Vertragshändlervertrages wegen …
Ein solcher wichtiger Grund liegt nach der Legaldefinition in § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann (…Senatsurteil vom 10. November 2010 - VIII ZR 327/09, WM 2011, 136 Rn. 19; vgl. auch Senatsurteil vom 26. Mai 1999 - VIII ZR 123/98, WM 1999, 1986 unter II 2).Sie ist regelmäßig kürzer als zwei Monate, denn ein zweimonatiges Zuwarten kann in der Regel nicht mehr als angemessene Zeitspanne zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Überlegung der hieraus zu ziehenden Folgerungen angesehen werden, weil es darauf hindeutet, dass der Kündigende das beanstandete Ereignis selbst nicht als so schwerwiegend empfunden hat, dass eine weitere Zusammenarbeit mit dem anderen Teil bis zum Ablauf der Frist für eine ordentliche Kündigung unzumutbar ist (…Senatsurteile vom 15. Dezember 1993 - VIII ZR 157/92, aaO; vom 26. Mai 1999 - VIII ZR 123/98, aaO unter II 5 a; jeweils mwN).
Auch im Urteil des Senats vom 26. Mai 1999 (VIII ZR 123/98, aaO) bedurfte die Frage, ob im Rahmen des § 89a HGB das Vorliegen eines fortdauernden Vertragsverstoßes Auswirkungen auf den Beginn der dem Kündigungsberechtigten zuzubilligenden Überlegungsfrist hat, keiner Entscheidung.
Das Berufungsgericht hat übersehen, dass der wesentliche Grund für die vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertretene Auffassung, ein zweimonatiges Zuwarten führe im Regelfall zum Verlust des Kündigungsrechts, darin liegt, dass ein solches Zuwarten - wie oben bereits erwähnt - darauf hindeutet, dass der Kündigende das beanstandete Ereignis selbst nicht als so schwerwiegend empfunden hat, dass eine weitere Zusammenarbeit mit dem anderen Teil bis zum Ablauf der Frist für eine ordentliche Kündigung unzumutbar wäre (vgl. Senatsurteil vom 26. Mai 1999 - VIII ZR 123/98, aaO).
- BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07
Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers
Ein solcher liegt nur vor, wenn eine Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich und rechtsmissbräuchlich Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt (BGH, Urteil vom 24. Mai 2007 - III ZR 176/06, NJW 2007, 2043, Tz. 15) oder mit einem Beweisantrag darauf abzielt, bei Gelegenheit der beantragten Beweisaufnahme Tatsachen in Erfahrung zu bringen, die genaueres Vorbringen oder die Benennung weiterer Beweismittel erst ermöglichen (Senatsurteil vom 26. Mai 1999 - VIII ZR 123/98, WM 1999, 1986, unter II 4 c).
- AG Brandenburg, 17.05.2019 - 31 C 60/18
Fitness-Studio-Vertrag - außerordentliche Kündigung wegen Verschlechterung einer …
So hat die obergerichtliche Rechtsprechung - je nach der Art des Dauerschuldverhältnisses und unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des Einzelfalls - aber Fristen zwischen 1 bis 4 Monaten noch für angemessen erachtet ( BGH , NJW-RR 2007, Seiten 886 f.; BGH , VersR 1999, Seiten 1279 ff.; BGH , NJW 1994, Seiten 722 ff.; LG Mannheim , Urteil vom 02.04.2008, Az.: 4 S 109/07 ), da die in § 626 Abs. 2 BGB genannte 2-Wochen -Frist hier nicht herangezogen werden kann ( AG München , NJW-RR 2011, Seiten 67 f.; AG Wuppertal , Urteil vom 26.03.2007, Az.: 36 C 27/06 ).Nur ein längeres Zuwarten könnte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichtes somit in der Regel nicht mehr als angemessene Zeitspanne zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Überlegung der hieraus zu ziehenden Folgerungen angesehen werden, weil es dann ggf. darauf hingedeutet hätte, dass der kündigende Beklagte das Ereignis selbst nicht als so schwerwiegend empfunden hätte, dass eine weitere Zusammenarbeit mit dem Fitnessclub bis zum Ablauf der Frist für eine ordentliche Kündigung für ihn unzumutbar wäre ( BGH , Urteil vom 14. April 1983, Az.: I ZR 37/81, u.a. in: WM 1983, Seite 820; BGH , Urteil vom 12.03.1992, Az.: I ZR 117/90, u.a. in: WM 1992, Seite 1440; BGH , Urteil vom 15.12.1993, Az.: VIII ZR 157/92, u.a. in: WM 1994, Seite 645; BGH , WM 1999, Seiten 1986 ff. = MDR 1999, Seiten 1206 ff.; AG München , NJW-RR 2011, Seiten 67 f. ).
- BGH, 18.11.1999 - III ZR 168/98
Kündigung eines Jagdpachtvertrages bei unzulässiger Unterverpachtung
b) Eine Abmahnung vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung ist entbehrlich, wenn das Fehlverhalten des Vertragspartners die Vertrauensgrundlage in so schwerwiegender Weise erschüttert hat, daß diese auch durch eine erfolgreiche Abmahnung nicht wieder hergestellt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 1999 - VIII ZR 123/98 - WM 1999, 1986, 1988 m.w.N.). - BGH, 04.07.2000 - VI ZR 236/99
Substantiierung des klagebegründenden Parteivorbringens
Die Angabe näherer Einzelheiten ist grundsätzlich nur dann erforderlich, wenn diese für die Rechtsfolgen von Bedeutung sind; dabei hängt es vom Einzelfall ab, in welchem Maße die Partei ihr Vorbringen durch die Darlegung konkreter Einzeltatsachen noch weiter substantiieren muß (vgl. zu den Substantiierungsanforderungen z.B. BGH, Urteile vom 13. August 1997 - VIII ZR 246/96 - NJW-RR 1998, 712, 713; vom 21. Januar 1999 - VII ZR 398/97 - NJW 1999, 1859, 1860 und vom 26. Mai 1999 - VIII ZR 123/98 - ZIP 1999, 1307, 1309 f., jeweils m.w.N.). - LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2017 - 3 Sa 272/17
Leidensgerchte Beschäftigung
Bei schlüssiger Klagebegründung ist die Angabe näherer Einzelheiten, die Zeit, Ort und Umstände bestimmte Ereignisse betreffen, nur dann nötig, wenn diese für die Rechtsfolgen von Bedeutung sind, wenn der Vortrag in Folge der Einlassung des Gegners unklar wird oder wenn die Angabe weiterer Umstände erforderlich ist, um dem Gegner die Nachprüfung der behaupteten Tatsachen und den Antritt von Gegenbeweisen zu ermöglichen (BGH Versicherungsrecht 1999, 1279). - BGH, 17.01.2001 - VIII ZR 186/99
Kündigung des Handelsvertreterverhältnisses aus wichtigem Grund wegen …
Nach ständiger Rechtsprechung ist ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung im Sinne des § 89a Abs. 1 Satz 1 HGB gegeben, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses auch nur bis zum Ablauf der Frist für eine ordentliche Kündigung nicht zugemutet werden kann (zuletzt Senatsurteil vom 26. Mai 1999 - VIII ZR 123/98, WM 1999, 1986 unter II 2 m.w.N.).Richtig ist zwar, daß eine Abmahnung sinnlos und daher nicht erforderlich ist, wenn das Fehlverhalten eines Vertragspartners die Vertrauensgrundlage in so schwerwiegender Weise erschüttert hat, daß sie auch durch eine erfolgreiche Abmahnung nicht wiederhergestellt werden könnte (Senatsurteil vom 26. Mai 1999 aaO unter II 3 m.w.N.).
- BGH, 30.09.2003 - XI ZR 232/02
Mitverschulden des Kontoinhabers bei Schadensersatzansprüchen gegen die Bank …
Die Angabe näherer Einzelheiten ist grundsätzlich nur erforderlich, wenn diese für die Rechtsfolge von Bedeutung sind, wenn der Vortrag infolge der Einlassung des Gegners unklar wird oder wenn die Angabe weiterer Umstände erforderlich ist, um dem Gegner die Nachprüfung der behaupteten Tatsachen und den Antritt von Gegenbeweisen zu ermöglichen (BGH, Urteile vom 21. Januar 1999 - VII ZR 398/97, WM 1999, 1178 und vom 26. Mai 1999 - VIII ZR 123/98, WM 1999, 1986, 1989). - BGH, 12.03.2003 - VIII ZR 197/02
Rechte des Handelsvertreters nach unwirksamer fristloser Kündigung des Vertrages …
Grundsätzlich bedarf es vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung einer Abmahnung, die nur dann entbehrlich ist, wenn das Fehlverhalten des Vertragspartners die Vertrauensgrundlage in so schwerwiegender Weise erschüttert hat, daß diese auch durch eine erfolgreiche Abmahnung nicht wieder hergestellt werden könnte (BGH…, Urteil vom 17. Januar 2001 aaO unter II 3; BGH, Urteil vom 26. Mai 1999 - VIII ZR 123/98, WM 1999, 1986 unter II 3).Dem Berufungsgericht ist darin zu folgen, daß der Kläger damit nicht einen Verstoß gegen seine Verpflichtung zur Einhaltung seines vertraglichen Wettbewerbsverbotes begangen hat, der eine fristlose Kündigung gerechtfertigt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 1999 aaO unter II 2;… MünchKommHGB/von Hoyningen-Huene, § 89 a Rdnr. 33).
- OLG Nürnberg, 28.01.2011 - 12 U 744/10
Beendeter Handelsvertretervertrag: Ansprüche des Handelsvertreters auf Erteilung …
- BGH, 11.01.2006 - VIII ZR 396/03
Pflichten eines Mineralölunternehmens bei Zahlungsverzug eines …
- OLG München, 01.07.2003 - 23 U 1637/03
Provisionsabrechnungen für den Handelsvertreter als Buchauszugsersatz zur …
- KG, 22.02.2021 - 2 U 13/18
Ausschluss des Handelsvertreterausgleichs auch bei Überschreitung der …
- BGH, 29.03.2001 - IX ZR 20/00
Formularmäßige Zweckerklärung für eine Bürgschaft
- OLG München, 08.02.2018 - 23 U 1932/17
Unzulässiges Teilurteil- Keine Zahlung eines Handelsvertreterausgleichs
- OLG Stuttgart, 30.11.2009 - 5 U 52/09
Versicherungsvertreter: Zumutbarkeitsprüfung bei außerordentlicher Kündigung …
- OLG Brandenburg, 08.07.2010 - 5 U (Lw) 118/09
Landpachtvertrag: Kündigung wegen unerlaubter Nutzungsüberlassung an Dritte; …
- AG Frankfurt/Main, 08.11.2011 - 33 C 2792/11
Mangel der Wohnung - Nachbarshund - Allergie
- BGH, 14.09.2010 - VIII ZR 219/07
Verantwortlichkeit eines Herstellers von tierärztlichen Produkten gegenüber …
- OLG Düsseldorf, 26.05.2017 - 16 U 61/16
Abgrenzung von haupt- und nebenberuflicher Tätigkeit eines Handelsvertreters
- OLG München, 16.04.2015 - 23 U 3932/14
Klägers
- OLG Hamm, 17.12.2009 - 18 U 126/07
Zulässigkeit eines Teilurteils im Verfahren einer Stufenklage auf Erteilung eines …
- LAG Baden-Württemberg, 07.05.2007 - 4 Sa 1/07
Handelsvertreter - fristlose Kündigung - Internet-Forum - Ehrverletzung - …
- OLG München, 23.01.2014 - 23 U 1955/13
Handelsvertretervertrag - fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
- OLG Köln, 12.11.2010 - 19 U 126/10
Kündigung eines Kfz-Vertragshändlervertrages aus wichtigem Grund
- OLG München, 29.07.2010 - 23 U 4893/09
Selbstständiger Handelsvertreter: Wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung
- OLG Stuttgart, 21.11.2002 - 2 U 29/02
Markenzeichenschutz: Unterlassungsanspruch des Zeicheninhabers gegen die …
- OLG Bamberg, 30.10.2015 - 6 U 12/15
Fristlose Kündigung eines Versicherungsvertreters wegen des Verdachts einer …
- OLG Stuttgart, 30.05.2011 - 5 U 189/10
Handelsvertreterausgleich: Fortbestand eines Handelsvertretervertrages bei …
- OLG Hamm, 03.08.2006 - 18 U 114/05
Fristlose Kündigung eines Handelsvertretervertrages wegen Verstoßes gegen ein …
- OLG München, 12.07.2002 - 21 U 1608/02
Außerordentliche Kündigung eines Handelsvertretervertrags bei unzureichender …
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2017 - 3 Sa 380/17
Arbeitnehmerbegriff
- OLG Frankfurt, 15.10.2003 - 1 U 159/03
Verletzung einer Ausschließlichkeitsklausel durch einen selbständigen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.08.2017 - 3 Sa 99/17
Schadenersatz wegen Verletzung der Fürsorgepflicht
- OLG Zweibrücken, 16.02.2005 - 1 U 63/04
Fristlose Kündigung der Krankentagegeldversicherung: Mitarbeit des …
- LG Münster, 02.05.2008 - 22 O 80/07
Anforderungen an das Vorliegen eines zur fristlosen Kündigung berechtigenden …
- BGH, 11.10.2012 - IX ZR 29/10
Abrechnung von Mitarbeitervergütungen und Gebührenansprüche eines Rechtsanwalts
- OLG Brandenburg, 28.11.2006 - 3 U 89/06
Pachtvertrag: Anspruch auf Pachtzins bzw. Nutzungsentschädigung wegen …
- OLG Hamm, 11.05.2005 - 8 U 156/04
Neuer Sachvortrag in der Berufungsbegründung infolge fehlender Substantiierung in …
- OLG Brandenburg, 24.07.2007 - 12 W 25/07
Selbständiger Versicherungsvertreter in Abgrenzung zum Arbeitnehmer; Auswirkung …
- BGH, 18.10.2000 - VIII ZR 14/00
Gewährleistungsansprüche bei gelieferten Mindermengen; Anforderungen an die …
- OLG Köln, 04.11.2011 - 19 U 79/10
Kündigung des Handelsvertretervertrages aus wichtigem Grund; Höhe des …
- LG Karlsruhe, 19.09.2008 - 6 O 68/07
Handelsvertretervertrag: Fristlose Kündigung bei Werbung des Handelsvertreters …
- OLG Brandenburg, 15.01.2007 - 3 U 89/06
Neues streitiges Vorbringen in der Berufungsinstanz
- OLG Düsseldorf, 21.10.2005 - 16 U 161/04
Vermittlung von Finanzdienstleistungen aller Art im Rahmen einer selbstständigen …
- OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 16 U 137/10
Kündigung des Handelsvertretervertrages durch den Geschäftsherrn aus wichtigem …
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2017 - 3 Sa 147/17
Vertragsänderung
- BGH, 11.10.2012 - IX ZR 119/10
- OLG München, 25.10.2012 - 23 U 2047/12
Rechtliches Gehör im Rechtsstreit zwischen einem gekündigten …
- OLG Köln, 04.09.2014 - 19 U 64/14
Außerordentliche Kündigung des Handelsvertretervertrages wegen Absenkung der …
- OLG Düsseldorf, 28.03.2014 - 16 U 128/13
- Arbeits- und Sicherheitsschuhe -, AA des HV, wichtiger Grund, Einstellung eines …
- LG Hanau, 28.02.2012 - 6 O 95/11
- DVAG 46 -, wichtiger Grund, unberechtigte Sperrung des Zugangs des HV zum …
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2017 - 3 Sa 273/17
Funktionsnachfolge
- OLG Köln, 25.05.2012 - 19 U 176/11
Fristlose Kündigung eines Generalagenturvertrages durch den Versicherer
- OLG Düsseldorf, 20.12.2005 - 23 U 29/05
Zur Erheblichkeit eines Sachvortrages
- LG Münster, 12.01.2012 - 24 O 131/10
Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Handelsvertretervertrag und dessen …
- OLG Brandenburg, 04.06.2007 - 3 U 29/07
Verwaltervertrag: Schadensersatz wegen unbefugter Zutrittsgewährung in im …
- OLG Frankfurt, 09.02.2004 - 5 U 284/03
Wichtiger Grund, Unmöglichkeit der Leistung, dauerhafte Erkrankung des HV, …
- LG München I, 25.11.2016 - 15 O 3995/16
- Die Bayerische 1 -, wichtiger Grund, Verletzung der Ausschließlichkeitsbindung, …
- LG Frankfurt/Main, 20.01.2009 - 16 O 36/08
Außerordentliche Kündigung eines Franchisevertrages; Veruntreuung oder …
- OLG Düsseldorf, 16.12.2005 - 16 U 45/05
Außerordentliche Kündigung durch vertretenen U, vorherige Untersagung, grobe …
- LG München, 25.11.2016 - 15 O 3995/16
- Die Bayerische 1 -, wichtiger Grund, Verletzung der Ausschließlichkeitsbindung, …
- OLG Frankfurt, 12.10.2010 - 11 U 31/10
Rechtskraftwirkung eines Vorprozesses ohne Beteiligung des Beklagten am …
- LG Münster, 24.10.2018 - 21 O 53/17