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   OLG Schleswig, 24.02.2000 - 5 U 116/98   

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https://dejure.org/2000,4954
OLG Schleswig, 24.02.2000 - 5 U 116/98 (https://dejure.org/2000,4954)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24.02.2000 - 5 U 116/98 (https://dejure.org/2000,4954)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - 5 U 116/98 (https://dejure.org/2000,4954)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahrnehmung der Interessen der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung durch einen Verein; Anspruch auf Unterlassung einer beanstandeten Klausel i.R. Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB); Durchführung einer Inhaltskontrolle

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AGBG § 9
    Unwirksamkeit einer Entgeltklausel für Nachforschung wegen zuviel vereinnahmter Entgelte durch die Bank

  • verbraucherzentrale-sh.de (Kurzinformation)

    Entgelt für Kontoauskünfte, wenn unzulässige Gebühren zurückgefordert werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 675; AGBG § 8 § 9
    Entgelt für die Nachforschungen über Kontenbewegungen

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1270
  • ZIP 2000, 789
  • WM 2000, 1890
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.10.1999 - XI ZR 8/99

    Unwirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung eines Entgelts für die Bearbeitung

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  • BGH, 07.05.1991 - XI ZR 244/90

    Formularmäßige Vereinbarung eines Entgelts für die Ausfertigung von

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  • BGH, 30.11.1993 - XI ZR 80/93

    Richterliche Inhaltskontrolle von Gebührenklauseln in AGB der Banken und

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  • OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 7 U 17/06

    Wirksamkeit der Vergütungsklauseln einer Sparkasse

    Dies gilt z. B. für Nachforschungen über Kontobewegungen im Hinblick auf die Berechnung von Rückerstattungsansprüchen des Kunden wegen unzulässig erhobener Entgelte (Urteil des 5. Zivilsenats des Schleswig Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 24.02.2000 - 5 U 116/98 -).
  • LG Köln, 11.06.2003 - 26 O 100/02

    Unwirksame AGB durch inhaltsgleiche Briefe einer Bank an ihre Kunden zur

    Demgemäß handelt es sich bei der von der Klägerin beanstandeten Regelung um Allgemeine Geschäftsbedingungen (so jedenfalls im Ergebnis auch OLG Schleswig in WM 2000, 1890-1893; LG Düsseldorf in WM 2000, 351-353; anderer Ansicht aber OLG Hamm in Bankrecht 2002, 1016-1018).

    Diese Voraussetzungen liegen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (etwa in WM 1997, 2298-2300; in WM 1997, 2300, 2301; in NW 2001, 1419-1421; in NJW 2002, 1950-1952; vgl. auch OLG Schleswig in WM 2000, 1890-1893) vor, wenn die Bank eine Bestimmung verwendet, nach der ihr Kunde bei der Rückgabe einer Lastschrift wegen fehlender Deckung mit einem Entgelt für eine entsprechende Dienstleistung der Bank belastet wird.

  • OLG Frankfurt, 03.05.2006 - 23 U 188/04

    Internationale Zuständigkeit für Ansprüche eines Nachfolgestaats eines

    Hat dagegen die Bank durch ein von ihr zu vertretendes Verhalten Veranlassung für die Überprüfung der Salden eines Girokontos gegeben, kann sie keine Kostenerstattung verlangen, da dies dem allgemeinen Rechtsgrundsatz widersprechen würde, dass der Vertragspartner, der eine Störung des Schuldverhältnisses verursacht hat, diese nach § 242 BGB grundsätzlich auf eigene Kosten zu beseitigen hat (OLG Schleswig, ZIP 2000, 789 ff.).
  • AG Berlin-Mitte, 12.01.2023 - 25 C 274/21
    Dem Zedenten und nach Abtretung der Klägerin steht zudem aber jedenfalls für den Zeitraum vor Gültigkeit der §§ 10 ff. ZKG aus dem zwischen ihnen bestehenden Zahlungsdienstvertrag auch ein Anspruch auf Auskunft und Rechenschaft gemäß der §§ 675c, 675, 666 BGB zu, dessen Inhalt und Umfang sich nach Treu und Glauben, der Verkehrssitte (§ 242) und den Umständen des Einzelfalles richten, zu (Ellenberger/Bunte BankR-HdB, § 26. Girovertrag und Kontokorrent Rn. 24c; BGH, NJW 1985, 2699, beck-online; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 24. Februar 2000 - 5 U 116/98 -, Rn. 23, juris).

    Für den hier in Rede stehenden Fall der unzulässigen Erhebungen von Entgelten im Giroverhältnis (BGH v. 27.4.2012, XI ZR 26/20, ZIP 2021, 1262) ergibt sich eine Verpflichtung der Bank speziell als Nebenpflicht aus dem Girovertrag (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 24. Februar 2000 - 5 U 116/98 -, Rn. 48, juris), denn die Beklagte hat nicht in Abrede gestellt, auf Grundlage der vom Bundesgerichtshof in der genannten Entscheidung für unwirksam erklärten Banken-AGB (Nr. 1 Abs. 2, Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken) gegenüber dem Zedenten widerrechtlich Entgelte erhoben zu haben.

  • OLG München, 18.11.2008 - 5 U 3901/08

    Verbraucherdarlehen: Anwendbarkeit der Vorschrift über die Verjährungshemmung des

    Der mit der Hilfswiderklage erhobene Anspruch des Beklagten auf Neuabrechnung des Kontokorrentkontos, welcher aus den Nebenpflichten der Beklagten aus dem Giroverhältnis resultiert (vgl. hierzu Schleswig-Holst. OLG, Urteil vom 24.02.2000 - 5 U 116/98, WM 2000, 1890) und zu dessen Geltendmachung der Kläger nach § 428 BGB befugt ist, und der an den Beklagten abgetretene (Anlage B 2) inhaltsgleiche Anspruch seiner Ehefrau sind verjährt, Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB, §§ 195, 199 Abs. 1 BGB.
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