Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.02.2000 - 9 U 172/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12316
OLG Stuttgart, 16.02.2000 - 9 U 172/99 (https://dejure.org/2000,12316)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.02.2000 - 9 U 172/99 (https://dejure.org/2000,12316)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Februar 2000 - 9 U 172/99 (https://dejure.org/2000,12316)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,12316) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 166, 242, 278, 607; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2, § 9 Abs. 3; HWiG §§ 1, 2 Abs. 1 Satz 3
    Aufklärungspflicht einer finanzierenden Bank wegen Mitwirkung an Planung und Vertrieb der finanzierten Immobiliengeschäfte nur bei erkennbarer Übernahme derartiger zusätzlicher Funktionen

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • WM 2000, 2146
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Köln, 21.03.2001 - 13 U 124/00

    Bankenhaftung bei Immobilienfinanzierung im sog. Strukturvertrieb

    Indessen ist aufgrund einer Vielzahl in jüngerer Zeit ergangener ober-gerichtlicher und höchstrichterlicher Entscheidungen festzustellen, dass sich ein grundlegender Wandel in der Rechtsprechung hierzu nicht abzeichnet (z.B. OLG München, WM 2000, 130 - bestätigt durch Nichtannahmebeschluss des BGH v. 01.08.2000 - XI ZR 301/99 - OLG Köln, WM 2000, 127; OLG Stuttgart, WM 2000, 292 und - ebenfalls die Finanzierung eines Wohnungserwerbs aus dem hier in Rede stehenden Immobilienkomplex betreffend - OLG Stuttgart, WM 2000, 2146; OLG Schleswig, WM 2000, 1381; OLG Köln, WM 2000, 2139; OLG Frankfurt, WM 2000, 2135; OLG Zweibrücken, WM 2000, 2150; OLG Karlsruhe, WM 2001, 245; OLG München, WM 2001, 252; BGH NJW 2000, 2352 und - die Finanzierung von Immobilienfondsanteilen betreffend - BGH NJW 2000, 3558 = WM 2000, 1685 und NJW-RR 2000, 1576 = WM 2000, 1687).

    Die gegenteilige Auffassung hat sich in der jüngeren OLG-Rechtsprechung nicht durchsetzen können (z.B. OLG München, WM 2000, 130, 132; OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 297 und WM 2000, 2146, 2148; OLG Zweibrücken, WM 2000, 2150, 2152; OLG München, WM 2001, 252, 255).

    Es sei hierzu lediglich noch verwiesen auf die Entscheidungen des OLG Köln, WM 2000, 127, 129 sowie des OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 298 und WM 2000, 2146, 2149; OLG Karlsruhe, WM 2001, 245, 249; LG Frankfurt, WM 2001, 257, 260).

    Schließlich fehlt es auch an den allgemeinen Voraussetzungen für einen solchen Einwendungsdurchgriff unter dem Gesichtspunkt wirtschaftlicher Einheit von Kauf- und Darlehensvertrag (OLG Stuttgart, OLG Köln, OLG Frankfurt, wie vor; ferner OLG Stuttgart, WM 2000, 2146, 2150; insoweit and. Ans. OLG Karlsruhe, WM 2001, 245, 250), weil hier nicht einmal ansatzweise erkennbar der Eindruck erweckt worden ist, Verkäufer und Darlehensgeber stünden dem Kläger gemeinsam als Vertragspartei gegenüber.

  • OLG Karlsruhe, 22.07.2003 - 8 U 33/03

    Bankkredit zur Finanzierung einer Kapitalanlage: Schutz des Vertrauens einer Bank

    Ob eine wirtschaftliche Einheit auch bei einem durch Personalkreditvertrag (Kreditteil b) der Darlehensurkunde gem. Anlage K 1, 87.620,00 DM) von vornherein ausscheidet, ist in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt worden (Nachweise bei OLG Stuttgart ZIP 2001, 692 ff. unter 4 a = OLGR 2001, 332; bejahend: OLG Karlsruhe, OLGR 2002, 295 ff., wohl auch OLG Stuttgart WM 2000, 2146, 2150).

    Sie war jedenfalls nicht mit Wissen und Willen der Beklagten in einem dieser obliegenden Aufklärungs- und Beratungsfeld der Klägerin und ihrem Ehemann gegenüber tätig und daher nicht Hilfsperson im Sinne von § 278 BGB (vgl. auch OLG Stuttgart WM 2000, 2146, 2149).

  • OLG Dresden, 15.11.2002 - 8 U 2987/01

    Haustürsituation; verbundenes Geschäft; Realkredit; Rückabwicklung;

    Daher bedarf die Behauptung eines Schadens aus der Kombination des Darlehens mit einer Lebensversicherung einer umfassenden, von den persönlichen Verhältnissen des einzelnen Anlegers abhängigen Gesamtbetrachtung (vgl. OLG Köln, WM 2000, 127, 129; OLG Stuttgart, WM 2000, 2146, 2149).
  • OLG Stuttgart, 08.01.2001 - 6 U 57/00

    Verbraucherkredit - verbundenes Geschäft - Beitritt zu Anlage-Fonds und

    Das schließt grundsätzlich auch die Prüfung der Werthaltigkeit, einer etwaigen Wertentwicklung und erreichbarer Einnahmen aus dem finanzierten Objekt ein (vgl. OLG Stuttgart WM 2000, 292; OLG-Report Karlsruhe-Stuttgart 1999, 300; WM 2000, 2146; BGH WM 90, 920; 91, 85; 92, 216; OLG Köln, WM 2000, 2139).
  • OLG Köln, 05.03.2003 - 13 U 77/02

    "Strukturvertrieb": Aufklärungspflichverletzung?

    Ausnahmsweise kommt eine Aufklärungspflicht (keine Nachforschungspflicht) in Betracht, wenn die finanzierende Bank in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens eine konkrete Kenntnis hat, die ihrem Kunden nicht ohne weiteres zugänglich ist, und wenn sie diesen Wissensvorsprung auch erkennen kann (BGH WM 2000, 1685, 1686 m.w.N.; OLG Stuttgart WM 2000, 2146, 2148 f.; OLG Köln (22. ZS) WM 2000, 2139, 2142 f.).
  • OLG Stuttgart, 18.06.2002 - 6 U 77/02

    Finanzierter Fondsbeitritt: Wirksamkeit eines Verbraucherkreditvertrages zur

    Auch wenn dies zuträfe, hätte die Klägerin damit die Kreditgeberrolle noch nicht überschritten, da diese Zusammenarbeit gegenüber den Beklagten nicht vertrauensbegründend in Erscheinung getreten wäre (vgl. OLG Stuttgart WM 2000, 2146 ff).
  • OLG Stuttgart, 12.02.2001 - 6 U 150/00

    Rückübertragung von Rechten aus einer zur Sicherung abgetretenen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LG Landshut, 31.10.2003 - 23 O 3379/02
    Selbst wenn dies zuträfe, hätte die Klägerin damit die Kreditgeberrolle noch nicht überschritten, da diese Zusammenarbeit gegenüber dein Beklagten nicht vertrauensbegründend in Erscheinung getreten wäre (vgl. OLG Stuttgart, WM 2000, 2146 ff. [OLG Stuttgart 16.02.2000 - 9 U 172/99] ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht