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   BGH, 08.12.1999 - I ZR 230/97   

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https://dejure.org/1999,784
BGH, 08.12.1999 - I ZR 230/97 (https://dejure.org/1999,784)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1999 - I ZR 230/97 (https://dejure.org/1999,784)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1999 - I ZR 230/97 (https://dejure.org/1999,784)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 123 Abs. 1; ; BGB § 242 Bc

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 123 Abs. 1; BGB § 242; BGB § 779
    Aufklärungspflicht über risikoerhöhendes Abweichen von der eigenen Organisationsbeschreibung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123 Abs. 1, § 242
    Wirksamkeit eines Vergleichs zwischen einem Transportversicherer und einem Paketbeförderungsdienst

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2497
  • MDR 2000, 1142
  • VersR 2000, 1043
  • WM 2000, 2160
  • WM 2001, 2160
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.07.1988 - VIII ZR 224/87

    Umfang der Aufklärungspflicht über die Honorareinnahmen bei Verkauf einer

    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - I ZR 230/97
    Eine derartige Pflicht, deren Verletzung eine arglistige Täuschung begründen kann, hat die Rechtsprechung aus den konkreten, zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen dann hergeleitet, wenn das Verschweigen von Tatsachen insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Vereitelung des Vertragszwecks gegen Treu und Glauben verstoßen würde und der Erklärungsgegner die Mitteilung der verschwiegenen Tatsache nach der Verkehrsauffassung erwarten durfte (vgl. BGH, Urt. v. 13.7.1988 - VIII ZR 224/87, NJW 1989, 763, 764; Urt. v. 13.12.1990 - III ZR 333/89, NJW-RR 1991, 439, 440).

    Er braucht deshalb nicht auf Umstände hinzuweisen, von denen er annehmen kann, daß darauf Wert gelegt und dementsprechend nach ihnen gefragt wird (vgl. BGH NJW 1989, 763, 764 m.w.N.).

  • BGH, 03.11.1994 - I ZR 100/92

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages

    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - I ZR 230/97
    Mit dem von der Revision angeführten Urteil des Senats vom 3. November 1994 (BGHZ 127, 275) ist daher keine grundlegende Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Darlegungslast des Spediteurs eingeleitet worden, die bei Abschluß des Vergleichs vom 6. Juni 1994 für die Klägerin nicht vorhersehbar war; vielmehr hat eine Konkretisierung der höchstrichterlichen Rechtsprechung mit gesteigerten Anforderungen an die Darlegungs- und Einlassungspflicht des Spediteurs stattgefunden.
  • BGH, 13.04.1989 - I ZR 28/87

    Grob fahrlässiges Organisationsverschulden des Frachtführers bei fehlender Ein-

    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - I ZR 230/97
    In der Entscheidung vom 13. April 1989 (I ZR 28/87, TranspR 1989, 327, 328 = VersR 1989, 1066) hat der Senat dargelegt, daß es ein grobes Organisationsverschulden darstellen könne, wenn ein Unternehmen, das weltweit Kurierdienstleistungen anbietet, es pflichtwidrig unterlasse, auf einer zentralen Umschlagstation für eine Ein- und Ausgangskontrolle zu sorgen, weil es dann an einem ausreichenden Überblick über den Lauf und Verbleib der auf der Umschlagstation ein- und abgehenden Sendungen fehle mit der Folge, daß nach einer außer Kontrolle geratenen Sendung nicht gezielt gesucht werden könne.
  • BGH, 15.12.1976 - VIII ZR 97/75

    Anfechtung eines Unterpachtvertrages wegen arglistiger Täuschung - Unterlassener

    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - I ZR 230/97
    Hierfür ist weder Schädigungsabsicht noch Schädigungsvorsatz erforderlich; es genügt das Bewußtsein, daß der Partner ohne die Täuschung die Willenserklärung möglicherweise nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt abgegeben hätte, wobei bedingter Vorsatz ausreicht (vgl. BGH, Urt. v. 15.12.1976 - VIII ZR 97/75, WM 1977, 343).
  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 34/93

    Wegfall der Geschäftsgrundlage für einen Vergleich

    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - I ZR 230/97
    Denn diese können auch dann Anwendung finden, wenn die Voraussetzungen des § 779 BGB, bei dem es sich lediglich um einen gesetzlich geregelten Sonderfall des Fehlens der Geschäftsgrundlage handelt, nicht vorliegen (vgl. BGH, Urt. v. 18.11.1993 - IX ZR 34/93, NJW-RR 1994, 434, 435, m.w.N.).
  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 333/89

    Ausschluß der Kündigung bei einem Geschäftsbesorgungsvertrag; Vereinbarung einer

    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - I ZR 230/97
    Eine derartige Pflicht, deren Verletzung eine arglistige Täuschung begründen kann, hat die Rechtsprechung aus den konkreten, zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen dann hergeleitet, wenn das Verschweigen von Tatsachen insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Vereitelung des Vertragszwecks gegen Treu und Glauben verstoßen würde und der Erklärungsgegner die Mitteilung der verschwiegenen Tatsache nach der Verkehrsauffassung erwarten durfte (vgl. BGH, Urt. v. 13.7.1988 - VIII ZR 224/87, NJW 1989, 763, 764; Urt. v. 13.12.1990 - III ZR 333/89, NJW-RR 1991, 439, 440).
  • BGH, 02.05.1972 - VI ZR 47/71

    Rückgriff der Sozialversicherungsträger gegen Zweitschädiger

    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - I ZR 230/97
    Ob überhaupt und in welcher Weise eine nachträgliche Änderung der Rechtsprechung unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage auf bereits abgeschlossene Vergleiche einwirken kann und gegebenenfalls die Anpassung vertraglicher Vereinbarungen an die neue Situation erforderlich macht (vgl. dazu BGHZ 58, 355, 363 f.), bedarf im Streitfall keiner Entscheidung.
  • BGH, 19.06.1986 - I ZR 15/84

    Darlegungs- und Beweislast bei Verlust und Beschädigung von Lagergut

    Auszug aus BGH, 08.12.1999 - I ZR 230/97
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 19. Juni 1986 (I ZR 15/84, TranspR 1986, 459, 461 = VersR 1986, 1019) ausgesprochen, für den Fall, daß Gegenstände unversehrt in die Obhut des Spediteurs gelangt und danach beschädigt oder abhanden gekommen seien, habe er substantiiert darzulegen, wie und wo das Gut aufbewahrt worden sei und welche Sicherungsmaßnahmen der Spediteur gegen Verlust und Beschädigung ergriffen habe, da diese Maßnahmen ausschließlich in seiner Sphäre lägen und deshalb vom Auftraggeber kaum aufgeklärt werden könnten.
  • OLG Hamm, 21.02.2005 - 13 U 25/04

    Beachtlichkeit eines Irrtums über ungewisse Umstände bei einem Vergleich

    Die Parteien sind gerade nicht übereinstimmend von einer bestimmten Höhe des Anspruchs auf Zahlung einer monatlichen Rente nach § 843 Abs. 1 BGB ausgegangen; vielmehr wurde durch die Beweisaufnahme die Berechnungsgrundlage für den späteren Abfindungsvergleich durch das Gutachten erst ermittelt (vgl. BGHR BGB, § 779 Abs. 1; BGH NJW 2000, 2497).

    Das war hier gerade nicht der Fall, da auch bei Kenntnis der Sachlage, die der Sachverständige A durch sein Schreiben vom 7. Dezember 2004 erstmals offenbarte, Anlaß zu einem Vergleichsabschluß bestanden hätte (vgl. BGH NJW 2000, 2497, Münchener Kommentar-Habersack, BGB, 4. Aufl., § 779, Rn. 62).

    Die Rechtsfolgen im Falle der Störung der Geschäftsgrundlage eines Rechtsgeschäfts ergeben sich aus der auf den Vergleich neben § 779 BGB anwendbaren Bestimmung des § 313 BGB n.F. (vgl. Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 313 BGB, Rn. 50; Palandt-Sprau, § 779, Rn. 24; BGH NJW-RR 1992, 715; NJW 2000, 2497; NJW-RR 1995, 413).

  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 182/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im

    Dies rechtfertigt den Schluß, daß im Regelfall von einem grob fahrlässigen Verschulden auszugehen ist, wenn der Spediteur den schadensanfälligen Umschlag ohne ausreichende Ein- und Ausgangskontrollen organisiert (BGH, Urt. v. 16.11.1995 - I ZR 245/93, TranspR 1996, 72, 74 = NJW-RR 1996, 545; Urt. v. 26.9.1996 - I ZR 165/94, TranspR 1997, 377, 378 = VersR 1997, 133; Urt. v. 27.2.1997 - I ZR 221/94, TranspR 1997, 440, 442 = VersR 1997, 1513; Urt. v. 8.12.1999 - I ZR 230/97, TranspR 2000, 318, 321 = VersR 2000, 1043).
  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 122/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im

    Wie der Senat in dem zwischen den Parteien geführten Parallelverfahren I ZR 230/97 mit Urteil vom 8. Dezember 1999 entschieden hat (TranspR 2000, 318 = VersR 2000, 1043), ist durch das von der Revision angeführte Urteil des Senats vom 3. November 1994 (BGHZ 127, 275) keine grundlegende Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Darlegungslast des Spediteurs eingeleitet worden, die bei Abschluß des Vergleichs für die Klägerin nicht vorhersehbar war.

    Sie konnte redlicherweise davon ausgehen, daß die darin vorgesehenen Sicherheitsvorkehrungen gegen Verlust und Diebstahl tatsächlich eingehalten würden (vgl. BGH TranspR 2000, 318, 320).

  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 264/99

    Umfang der Zulassung der Revision

    Dies rechtfertigt den Schluß, daß im Regelfall von einem grob fahrlässigen Verschulden auszugehen ist, wenn der Spediteur den schadensanfälligen Umschlag ohne ausreichende Ein- und Ausgangskontrollen organisiert (BGH, Urt. v. 16.11.1995 - I ZR 245/93, TranspR 1996, 72, 74 = NJW-RR 1996, 545; Urt. v. 26.9.1996 - I ZR 165/94, TranspR 1997, 377, 378 = VersR 1997, 133; Urt. v. 27.2.1997 - I ZR 221/94, TranspR 1997, 440, 442 = VersR 1997, 1513; Urt. v. 8.12.1999 - I ZR 230/97, TranspR 2000, 318, 321 = VersR 2000, 1043).
  • OLG Saarbrücken, 15.11.2007 - 8 U 456/06

    Rechtswirkungen eines in einem Vorprozess geschlossenen Prozessvergleichs

    Ein Irrtum über die Vergleichsgrundlage lag mit Blick auf die Frage der Einsturzgefahr der Giebelwand schon deshalb nicht vor, weil nach den in der Berufungsinstanz zugrunde zu legenden Feststellungen des Landgerichts in dem angefochtenen Urteil vor Abschluss des Vergleichs in dem Vorprozess, nämlich in dem dortigen Berufungsverfahren, die Frage der Einsturzgefahr der Giebelwand zwischen den Parteien streitig und deshalb Gegenstand der Streitbeilegung war (vgl. BGH NJW 2000, 2497 ff. Rdnr. 21, zit. nach juris; Palandt/Sprau, a. a. O., § 779 Rdnr. 15).

    Die allgemeinen Regeln über das Fehlen oder den Wegfall der Geschäftsgrundlage (vgl. nunmehr: § 313 BGB) gelten auch dann, wenn - wie hier - der gesetzlich geregelte Sonderfall des Fehlens der Geschäftsgrundlage nach § 779 Abs. 1 BGB nicht vorliegt (vgl. BGH NJW 2000, 2497 ff. Rdnr. 22, zit. nach juris).

  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 284/99

    Auslegung einer Klausel in AGB eines Paketdienstunternehmens; Verzicht auf die

    Dies rechtfertigt den Schluß, daß im Regelfall von einem grob fahrlässigen Verschulden auszugehen ist, wenn der Spediteur den schadensanfälligen Umschlag ohne ausreichende Ein- und Ausgangskontrollen organisiert (BGH, Urt. v. 16.11.1995 - I ZR 245/93, TranspR 1996, 72, 74 = NJW-RR 1996, 545; BGH TranspR 1997, 377, 378; BGH, Urt. v. 27.2.1997 - I ZR 221/94, TranspR 1997, 440, 442 = VersR 1997, 1513; Urt. v. 8.12.1999 - I ZR 230/97, TranspR 2000, 318, 321 = VersR 2000, 1043).
  • OLG Stuttgart, 11.06.2015 - 2 U 136/14

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung: Arglistanfechtung;

    Eine Anfechtung gemäß § 123 Abs. 1 BGB setzt eine zur Täuschung geeignete Handlung voraus, die beim Adressaten eine Fehlvorstellung über Tatsachen oder Bewertungen hervorrufen kann (vgl. allg. Ellenberger in Palandt, BGB, 74. Aufl. [2015], § 123, 2 f.), zudem ist ein Bewusstsein des Täuschenden gefordert, dass der Partner ohne die Täuschung die Willenserklärung möglicherweise nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt abgegeben hätte, wofür bedingter Vorsatz ausreicht (BGH NJW 2000, 2497, 2499).
  • OLG Stuttgart, 21.01.2009 - 4 U 56/08

    Unterlassungsanspruch eines ehemaligen RAF-Terroristen zur Verbreitung seines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2008 - 7 D 111/07

    Unzulässigkeit eines Normenkontrollantrags bei rechtswirksamer Verpflichtung des

  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 163/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im

  • KG, 16.09.2003 - 1 W 48/02

    Unzulässigkeit der weiteren Beschwerde im Erbscheinsverfahren: Erstreckung eines

  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 221/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im

  • OLG Celle, 30.12.2009 - 14 U 5/09

    Abrechnung; Anfechtung; arglistige Täuschung ; Aufklärung; Aufklärungspflicht;

  • OLG Frankfurt, 01.07.2004 - 16 U 54/04

    Paketbeförderung: Beschränkung der Möglichkeiten für eine Haftungsfreizeichnung

  • OLG Nürnberg, 24.01.2022 - 8 U 3108/21

    Ausschluss von Ansprüchen aus Betriebsschließungsversicherung durch negatives

  • LAG Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 2 Sa 49/09

    Anfechtung eines gerichtlichen Vergleichs wegen arglistiger Täuschung durch

  • OLG Köln, 22.05.2007 - 9 U 30/06

    Informationspflicht bei befristeter Baugenehmigung

  • OLG Naumburg, 25.11.2005 - 2 W 37/05

    Wirksamkeit eines Rücktrittsvorbehaltes im Rahmen eines Vergleichsvertrages

  • LSG Sachsen, 20.06.2013 - L 3 AL 90/12
  • OLG Rostock, 21.10.2002 - 3 U 122/01

    Wirksamkeit eines Vergleichs bei einem beiderseitigen Rechtsirrtum

  • OLG Dresden, 23.05.2001 - WLw 1627/00

    Wirksamkeit über eine Vereinbarung über eine Barabfindung beim Ausscheiden eines

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 7 U 51/11

    Wirksamkeit eines Bergschadenverzichts

  • OLG Brandenburg, 29.09.2011 - 5 W (Lw) 7/10

    Vermögensauseinandersetzung bei einer früheren LPG: Ermittlung des

  • LG Hamburg, 14.04.2008 - 306 O 475/07
  • OLG Brandenburg, 31.07.2008 - 5 U 106/07

    Auslegung der Wohnflächen- bzw. Nutzflächenangabe beim Kauf eines

  • OLG Koblenz, 19.12.2005 - 11 WF 1004/05

    Voraussetzungen der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2014 - L 3 R 66/14
  • SG Frankfurt/Main, 24.01.2001 - S 27 KA 2548/99

    Vertragszahnärztliche Vergütung - übereinstimmende Erklärung der Vertreter der

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