Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 30.06.2000

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 12.11.1999 - 10 U 1654/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3982
OLG Koblenz, 12.11.1999 - 10 U 1654/98 (https://dejure.org/1999,3982)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.11.1999 - 10 U 1654/98 (https://dejure.org/1999,3982)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. November 1999 - 10 U 1654/98 (https://dejure.org/1999,3982)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsausdehnung; Bürgschaft; Künftige Forderung; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Kenntnis; Aufstockung eines Bürgschaftsbetrages

  • Judicialis

    BGB § 765; ; BGB § 767; ; AGBG § 9

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 765 § 767; AGBG § 9
    Keine Ausdehnung der Bürgenhaftung auf alle bestehenden und künftigen Forderungen wenn der Bürge keinen Einfluß nehmen kann welche Verbindlichkeiten der Hauptschuldner eingeht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AGBG § 9; BGB §§ 765, 767
    Zur formularmäßigen Ausdehnung der Bürgenhaftung auf künftige Forderungen aus der Geschäftsverbindung

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2000, 2296
  • WM 2001, 2296
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.07.1998 - IX ZR 255/97

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgschaft auf alle bestehenden und künftigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.11.1999 - 10 U 1654/98
    Die Haftung beschränkt sich dann auf die Forderungen, die den Anlaß zur Erteilung der Bürgschaft gaben (im Anschluß an BGH Urteil vom 2.7.19998 - IX ZR 255/97 - NJW 1998, 2815).

    Die Haftung beschränkt sich dann auf die Forderungen, die den Anlaß zur Erteilung der Bürgschaft gaben (BGH Urt. v. 2.7.1998 - IX ZR 255/97 -NJW 1998, 2815).

    Dies gilt in gleicher Weise, wenn die Bürgschaft auf einen Höchstbetrag begrenzt wurde (BGH Urteil vom 2.7.1998, aaO; NJW 1996, 1470, 1472; NJW 1996, 2369, 2370).

  • BGH, 07.03.1996 - IX ZR 43/95

    Formularmäßige Erstreckung einer Höchstbetragsbürgschaft auf zukünftige Ansprüche

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.11.1999 - 10 U 1654/98
    Dies gilt in gleicher Weise, wenn die Bürgschaft auf einen Höchstbetrag begrenzt wurde (BGH Urteil vom 2.7.1998, aaO; NJW 1996, 1470, 1472; NJW 1996, 2369, 2370).
  • BGH, 13.11.1997 - IX ZR 289/96

    Rechtsfolgen der Erstreckung einer Bürgschaft auf einen betragsmäßig nicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.11.1999 - 10 U 1654/98
    Für die Fälle des Kontokorrentkredits hat der BGH diesbezüglich ausgeführt, daß der Bürge nur in Höhe des im Zeitpunkt der Willenserklärung vereinbarten Kreditlimits für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers einzustehen habe (BGH, aaO; BGHZ 130, 19, 33 = NJW 1995, 2553; 132, 6 = NJW 1996,' 924; BGH NJW 1998, 450).
  • BGH, 08.10.1991 - XI ZR 259/90

    Verzugsschaden der Bank bei Verbraucherkreditverträgen

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.11.1999 - 10 U 1654/98
    Bezüglich der Höhe des Zinses wird auf die Entscheidung des BGH vom 8.10.1991 (XI ZR 259/90, NJW 1992, 109) Bezug genommen.
  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 108/94

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung über das verbürgte Kreditlimit hinaus

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.11.1999 - 10 U 1654/98
    Für die Fälle des Kontokorrentkredits hat der BGH diesbezüglich ausgeführt, daß der Bürge nur in Höhe des im Zeitpunkt der Willenserklärung vereinbarten Kreditlimits für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers einzustehen habe (BGH, aaO; BGHZ 130, 19, 33 = NJW 1995, 2553; 132, 6 = NJW 1996,' 924; BGH NJW 1998, 450).
  • BGH, 13.06.1996 - IX ZR 229/95

    Zulässigkeit einer formularmäßigen Höchstbetragsbürgschaft für zukünftige

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.11.1999 - 10 U 1654/98
    Dies gilt in gleicher Weise, wenn die Bürgschaft auf einen Höchstbetrag begrenzt wurde (BGH Urteil vom 2.7.1998, aaO; NJW 1996, 1470, 1472; NJW 1996, 2369, 2370).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 30.06.2000 - 3 U 10/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17454
OLG Karlsruhe, 30.06.2000 - 3 U 10/00 (https://dejure.org/2000,17454)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.06.2000 - 3 U 10/00 (https://dejure.org/2000,17454)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Juni 2000 - 3 U 10/00 (https://dejure.org/2000,17454)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AGBG §§ 3, 9; BGB §§ 133, 157, 765
    Zur Wirksamkeit einer bedingten Gewährleistungsbürgschaft

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • WM 2000, 2296
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Naumburg, 25.03.2004 - 2 U 77/03

    Überraschende bzw. unangemessene Klausel in Formularvertrag über

    Dies muss jedenfalls dann gelten, wenn es sich - wie hier - um ein Vertragsverhältnis unter Kaufleuten handelt (vgl. OLG Karlsruhe WM 2000, 2296; Roquette/Giesen, NZBau 2003, 297, 298).

    Auch der vertragstypische Sicherungszweck der Gewährleistungsbürgschaft steht einer formularmäßigen aufschiebenden Bedingung, die sicher stellen soll, dass die Bankbürgschaft erst dann wirksam wird, wenn der Auftraggeber den als Sicherheit einbehaltenen Betrag des Werklohns auf das von der Bank bezeichnete Konto eingezahlt hat, nicht entgegen (vgl. OLG Karlsruhe WM 2000, 2296; OLG Schleswig IBR 1996, 367; OLG Celle OLGR Celle 1999, 114; OLG Frankfurt WM 1978, 1188; Joussen in Ingenstau/Korbion, VOB/B, 15. Aufl., § 17 Nr. 3 VOB/B Rdn. 18; ders. § 17 Nr. 4 VOB/B Rdn. 82; Roquette, Giesen, NZBau 2003, 297, 298; Stammkötter, BauRe 2002, 875, 876; a. A. ohne Begründung LG Bochum BauRe 2002, 330).

    Die Vertragsbestimmung enthält insofern eine sog. Potestativbedingung (vgl. OLG Karlsruhe WM 2000, 2296; Stammkötter, BauRe 2002, 875, 876; Roquette/Giesen, NZBau 2003, 297, 298).

    Der Streithelferin wäre es verwehrt gewesen, von der Klägerin - entgegen der unter Ziffer 4) getroffenen Zahlungsbestimmung - die Auszahlung des vollen Sicherheitseinbehaltes an sich zu verlangen, weil dies hier zur Folge gehabt hätte, dass die Klägerin die Bankbürgschaft nicht zum Entstehen bringen konnte (vgl. OLG Karlsruhe WM 2000, 2296): das Austauschrecht hätte die Auftragnehmerin in diesem Fall nicht wirksam ausgeübt.

    Durch die Benennung eines bei der bürgenden Bank eingerichteten Empfangskontos wurde überdies erreicht, dass die mit der Hergabe der Bürgschaft einhergehende Ausweitung des Avalkredites durch den Rückfluss der Sicherungsbeträge alsbald wieder rückgängig gemacht werden konnte (vgl. OLG Celle OLGR Celle 1999, 114, 115; OLG Karlsruhe WM 2000, 2296; Roquette/Giesen, NZBau 2003, 297, 298).

    Denn die unstreitigen Zahlungen der Klägerin auf andere bei der Beklagten geführte Konten der Hauptschuldnerin haben die in dem Bürgschaftsvertrag eindeutig formulierte Bedingung nicht erfüllen können (vgl. ebenso OLG Karlsruhe WM 2000, 2296).

  • OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 8 U 165/13

    VOB-Vertrag: Auszahlung des Sicherheitseinbehalts nach Stellung einer

    Vielmehr stellt die Verknüpfung zwischen der Auszahlung des Sicherheitseinbehalts und dem Wirksamwerden der Bürgschaftsverpflichtung als Ersatzsicherheit eine reibungslose Ausübung des Austauschrechts des Auftragnehmers nach § 17 Nr. 3 VOB/B sicher (OLG Celle OLGR 1999, 114 = juris Rdnrn. 9 ff.; OLG Karlsruhe WM 2000, 2296 = juris Rdnrn. 9 f.; OLG Naumburg OLGR 2004, 349, 350; Joussen in Ingenstau/Korbion, VOB Teile A und B, 18. Auflage, § 17 Abs. 3 VOB/B Rdnr. 21).
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