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   BGH, 06.04.2001 - V ZR 394/99   

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https://dejure.org/2001,135
BGH, 06.04.2001 - V ZR 394/99 (https://dejure.org/2001,135)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2001 - V ZR 394/99 (https://dejure.org/2001,135)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2001 - V ZR 394/99 (https://dejure.org/2001,135)
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Verschwiegene Verlängerungsoption

§ 432 BGB, zur Fassung des Klageantrags bei Mitgläubigerschaft;

§§ 434 ff, 440 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 435 BGB <Fassung seit 1.1.02>), cic-Haftung neben Rechtsmängelhaftung;

zur Abgrenzung des negativen und positiven Interesses bei cic (Herbeiführung eines ungünstigen Vertragsschlusses - Verhinderung eines günstigeren Vertragsschlusses) (vgl. nunmehr §§ 311 Abs. 2, 284 BGB <Fassung seit 1.1.02>);

(Anmerkung: fraglich ist die Vereinbarkeit dieser Entscheidung mit «Mineralwasserquellen» (12. Zivilsenat) hinsichtlich der Kausalitätsfrage: in «Haus ohne Aufzug» hatte sich der 5. Zivilsenat insoweit noch von Aussagen der Entscheidung «Mineralwasserquellen» distanziert, hier kommt er auf die Divergenz nicht mehr zurück)

Volltextveröffentlichungen (15)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 276, 434 a.F., 440 a.F.
    Konkurrenz zwischen CIC und Gewährleistung wegen

  • Prof. Dr. Lorenz

    Verhältnis der Rechtsmängelgewährleistung zu Schadensersatzansprüchen aus culpa in contrahendo bei schuldhafter Nichtaufklärung; Inhalt des Schadensersatzanspruchs ("Minderung durch c.i.c.")

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufklärungspflicht - Rechtsmangel - Vertrauensschaden - Schadensersatz - Gewährleistungsanspruch

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Ausschluss des Anspruchs wegen Verschuldens bei Vertragsschluss durch Gewährleistungsansprüche wegen fehlender Rechtsmangelaufklärung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufklärungspflicht, - über Rechtsmangel und Vertrauensschaden; Vertrauensschaden, - bei Verletzung der Aufklärungspflicht über Rechtsmangel, Erfüllungsinteresse, - für Verschulden bei Vertragsschluß

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Frage der Schadensersatzansprüche des Grundstückskäufers, wenn der Verkäufer seine vorvertragliche Pflicht zur Aufklärung über einen bestehenden Rechtsmangel verletzt hat

  • Judicialis

    BGB § 276 Fa; ; BGB § 434; ; BGB § 440 Abs. 1; ; BGB § 276 Fc

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 276, 434, 440 Abs. 1
    Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten; Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Verschulden bei Vertragsschluß

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilienkauf - Gewährleistungsrechte und cic-Haftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (3)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 434, 276, 440 Abs. 1
    Kein Ausschluss des Anspruchs wegen Verschuldens bei Vertragsschluss durch Gewährleistungansprüche wegen fehlender Rechtsmangelaufklärung

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kaufrecht, c.i.c., Anwendbarkeit der culpa in contrahendo bei Vorliegen eines Rechtsmangels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verschwiegener Rechtsmangel: Welche Ansprüche hat der Grundstückskäufer ? (IBR 2001, 459)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2875
  • ZIP 2001, 1465
  • MDR 2001, 929
  • WM 2001, 1302
  • DB 2001, 1717
  • BauR 2001, 1433
 
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Wird zitiert von ... (66)

  • BGH, 04.02.2015 - VIII ZR 154/14

    Kein Rechtsmissbrauch des Vermieters bei Kündigung wegen eines bei Abschluss des

    Abgesehen davon, dass das Gesetz - wie bereits ausgeführt - eine solche allgemeine Aufklärungspflicht nicht kennt, übersieht diese Auffassung, dass ein auf einen unterlassenen Hinweis einer möglicherweise eintretenden Eigenbedarfssituation gestützter Schadensersatzanspruch grundsätzlich nur auf den Ersatz des Vertrauensinteresses gerichtet wäre (vgl. etwa BGH, Urteile vom 6. April 2001 - V ZR 394/99, NJW 2001, 2875 unter II 2 b aa; vom 19. Mai 2006 - V ZR 264/05, BB 2006, 1650 Rn. 21; jeweils mwN).
  • BGH, 19.05.2006 - V ZR 264/05

    Rechtsfolgen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei Vertragsschluss;

    (Ergänzung von Senatsurt. v. 6. April 2001, V ZR 394/99, NJW 2001, 2875).

    aa) Nach einer Pflichtverletzung bei Vertragsverhandlungen kann die geschädigte Vertragspartei grundsätzlich nur Ersatz des Vertrauensschadens verlangen (BGHZ 114, 87, 94; 142, 51, 62; BGH, Urt. v. 6. Juni 2000, XI ZR 235/99, ZfIR 2001, 286, 288; Senatsurt. v. 6. April 2001, V ZR 394/99, NJW 2001, 2875, 2876).

    Der Geschädigte ist danach so zu stellen, wie er bei Offenbarung der für seinen Vertragsentschluss maßgeblichen Umstände stünde (Senatsurt. v. 8. Oktober 1993, V ZR 146/92, NJW-RR 1994, 76, 77; v. 6. April 2001, V ZR 394/99, NJW 2001, 2875, 2876).

    Das geschieht bei einem Kaufvertrag in der Weise, dass der Geschädigte so behandelt wird, als wäre es ihm bei Kenntnis der wahren Sachlage gelungen, den Vertrag zu einem niedrigeren Preis abzuschließen (BGHZ 69, 53, 58; Urt. v. 11. Februar 1999, IX ZR 352/97, NJW 1999, 2032, 2034; Senatsurt. v. 6. April 2001, V ZR 394/99, NJW 2001, 2875, 2876).

    Schaden ist danach der Betrag, um den der Geschädigte den Kaufgegenstand zu teuer erworben hat (BGHZ 114, 87, 94; Senatsurt. v. 6. April 2001, V ZR 394/99, NJW 2001, 2875, 2876).

    Da es nur um die Bemessung des verbliebenen Vertrauensschadens und nicht um die Frage einer Anpassung des Vertrags geht, braucht der Geschädigte auch nicht nachzuweisen, dass sich der Vertragspartner auf einen Vertragsschluss zu einem niedrigeren Preis eingelassen hätte (BGHZ 69, 53, 58; 114, 87, 94; Senat, Urt. v. 26. Januar 1996, V ZR 42/94, NJW-RR 1996, 690; Urt. v. 6. April 2001, V ZR 394/99, NJW 2001, 2875, 2876; a. M. AnwKomm-BGB/Krebs, § 311 Rdn. 82 f.; Lorenz NJW 1999, 1001).

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Da die Klägerin an dem geschlossenen Vertrag festhalten will, wäre als ersatzfähiger Schaden der Betrag anzusetzen, um den die Klägerin die Dachgeschoßwohnung im Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben der Zeugin Dr. L. zu teuer erworben hat (vgl. Senat, Urt. v. 6. April 2001, V ZR 394/99, NJW 2001, 2875, 2877 m.w.N.).
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