Rechtsprechung
   BGH, 10.07.2001 - VI ZR 206/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,602
BGH, 10.07.2001 - VI ZR 206/00 (https://dejure.org/2001,602)
BGH, Entscheidung vom 10.07.2001 - VI ZR 206/00 (https://dejure.org/2001,602)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 2001 - VI ZR 206/00 (https://dejure.org/2001,602)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,602) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 249, 823 Abs. 2; StGB § 266
    Kein Schadensersatzanspruch des Kontoinhabers allein wegen unberechtigter Kontobelastung gegen den Anweisenden bei Durchführung eines unwirksamen Überweisungsauftrags

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3183
  • ZIP 2001, 1451
  • MDR 2001, 1179
  • NZI 2001, 543
  • VersR 2001, 1393
  • WM 2001, 1515
  • BB 2001, 1704
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 31.05.1994 - VI ZR 12/94

    Rückabwicklung eines gefälschten Überweisungsauftrages

    Auszug aus BGH, 10.07.2001 - VI ZR 206/00
    Ist das Konto der KG also zu Unrecht in Höhe des Überweisungsbetrages belastet worden, hat diese Buchung keine materiellrechtliche Veränderung des Forderungsbestandes im Rahmen des bankvertraglichen Verhältnisses zwischen der KG und der Bank bewirkt (vgl. Senatsurteile vom 31. Mai 1994 - VI ZR 12/94 - VersR 1994, 1077, 1079; vom 19. Juni 2001 - VI ZR 232/00 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    a) Ein ersatzfähiger Vermögensschaden kann einem Bankkunden allerdings dadurch erwachsen, daß eine unrichtige Belastungsbuchung nicht rückgängig gemacht wird und das Girokonto dementsprechend einen zum Nachteil seines Inhabers falschen Saldo aufweist (Senatsurteile vom 31. Mai 1994, aaO, und vom 19. Juni 2001 - VI ZR 232/00 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    b) Eine unberechtigte Kontobelastung kann im weiteren Verlauf auch zu Folgeschäden führen, etwa dadurch, daß die Bank einen begebenen Scheck tatsächlich nicht einlöst, einen Wechsel zu Protest gehen läßt oder eine Überweisung nicht ausführt, so daß sich der Kontoinhaber seinerseits Regreßansprüchen seiner Gläubiger etc. ausgesetzt sieht (Senatsurteil vom 31. Mai 1994, aaO).

  • BGH, 19.06.2001 - VI ZR 232/00

    Ansprüche des aus einem gefälschten Scheck Belasteten gegen den Scheckfälscher

    Auszug aus BGH, 10.07.2001 - VI ZR 206/00
    Ist das Konto der KG also zu Unrecht in Höhe des Überweisungsbetrages belastet worden, hat diese Buchung keine materiellrechtliche Veränderung des Forderungsbestandes im Rahmen des bankvertraglichen Verhältnisses zwischen der KG und der Bank bewirkt (vgl. Senatsurteile vom 31. Mai 1994 - VI ZR 12/94 - VersR 1994, 1077, 1079; vom 19. Juni 2001 - VI ZR 232/00 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    a) Ein ersatzfähiger Vermögensschaden kann einem Bankkunden allerdings dadurch erwachsen, daß eine unrichtige Belastungsbuchung nicht rückgängig gemacht wird und das Girokonto dementsprechend einen zum Nachteil seines Inhabers falschen Saldo aufweist (Senatsurteile vom 31. Mai 1994, aaO, und vom 19. Juni 2001 - VI ZR 232/00 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 06.02.1958 - II ZR 210/56

    synthetische Diamanten - Grundsätze der "faktischen Gesellschaft", Ausschluß auch

    Auszug aus BGH, 10.07.2001 - VI ZR 206/00
    Sie wird aber im Anschluß an § 78 Abs. 3 AktG und § 125 Abs. 3 HGB in dem dort bestimmten Umfang allgemein anerkannt (vgl. BGHZ 13, 61, 64; 26, 330, 332; 62, 166, 170; Scholz/Schneider, aaO, Rdn. 71 m.w.N.).
  • BGH, 14.02.1974 - II ZB 6/73

    Begriff der unechten Gesamtprokura

    Auszug aus BGH, 10.07.2001 - VI ZR 206/00
    Sie wird aber im Anschluß an § 78 Abs. 3 AktG und § 125 Abs. 3 HGB in dem dort bestimmten Umfang allgemein anerkannt (vgl. BGHZ 13, 61, 64; 26, 330, 332; 62, 166, 170; Scholz/Schneider, aaO, Rdn. 71 m.w.N.).
  • BGH, 31.03.1954 - II ZR 57/53

    Rechtsstellung des zur gesetzlichen Vertretung einer GmbH mitberufenen

    Auszug aus BGH, 10.07.2001 - VI ZR 206/00
    Sie wird aber im Anschluß an § 78 Abs. 3 AktG und § 125 Abs. 3 HGB in dem dort bestimmten Umfang allgemein anerkannt (vgl. BGHZ 13, 61, 64; 26, 330, 332; 62, 166, 170; Scholz/Schneider, aaO, Rdn. 71 m.w.N.).
  • BGH, 10.03.1959 - VIII ZR 44/58
    Auszug aus BGH, 10.07.2001 - VI ZR 206/00
    Die Gesamtvertreter können auch in der Weise gemeinsam handeln, daß sie die gleiche Willenserklärung getrennt abgeben (BGH, Urteil vom 10. März 1959 - VIII ZR 44/58 - NJW 1959, 1183).
  • BGH, 13.12.1967 - Ib ZR 168/65

    Rückforderung, - Kondiktion -, eines Schuldanerkenntnisses, stillschweigendes

    Auszug aus BGH, 10.07.2001 - VI ZR 206/00
    Auch wenn die Belastungsbuchung formal zu einem negativen Kontostand geführt oder einen etwaigen Debetsaldo vergrößert hat, ist dadurch nicht etwa konstitutiv eine Verpflichtung des Kontoinhabers gegenüber der Bank begründet worden (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1967 - Ib ZR 168/65 - NJW 1968, 591).
  • BGH, 15.12.1982 - VIII ZR 315/80

    Schadensersatz für den vorübergehenden Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines

    Auszug aus BGH, 10.07.2001 - VI ZR 206/00
    a) Ob und inwieweit ein nach §§ 249 ff. BGB zu ersetzender Vermögensschaden vorliegt, beurteilt sich grundsätzlich nach einem Vergleich der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, die ohne jenes Ereignis eingetreten wäre (BGHZ 86, 128, 130; 99, 182, 196).
  • BGH, 09.07.1968 - GSZ 2/67

    Rechte des Ehemanns wegen Beeinträchtigung der verletzten Ehefrau in der

    Auszug aus BGH, 10.07.2001 - VI ZR 206/00
    Eine solche Beeinträchtigung stellt, auch wenn sie sich im Rahmen der im Schadensersatzrecht grundsätzlich vorzunehmenden Differenzrechnung nicht als Minderung von Aktiv- oder Vermehrung von Passivposten ausdrückt, einen Vermögensschaden dar, denn im Hinblick auf einen normativen Schadensbegriff (vgl. BGHZ 50, 304, 306) sind die in die Differenzbilanz einzusetzenden Rechnungsposten wertend zu bestimmen (BGHZ 98, 212, 217).
  • BGH, 22.06.1965 - V ZR 55/64

    Anforderungen an den Gegenbeweis gegen eine öffentliche Urkunde

    Auszug aus BGH, 10.07.2001 - VI ZR 206/00
    Daneben besteht die Möglichkeit, daß ein Gesamtvertreter eine Erklärung allein abgibt und der andere Gesamtvertreter diese Erklärung nachträglich analog § 177 Abs. 1 BGB - gegebenenfalls i.V.m. § 180 S. 2 BGB - genehmigt (RGZ 81, 325, 328 f.; BGH, Urteil vom 22. Juni 1965 - V ZR 55/64 - MDR 1965, 818).
  • BGH, 10.12.1986 - VIII ZR 349/85

    Vereinbarung einer Rücktrittsklausel bei Störungen der öffentlichen Sicherheit

  • BGH, 25.11.1985 - II ZR 115/85

    Ermächtigung eines Gesamtvertreters zur Alleinvertretung

  • RG, 14.02.1913 - II 378/12

    Gesamtvertretung

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

  • BGH, 15.01.2013 - XI ZR 22/12

    Ordentliche Kündigungsrecht der privaten Banken

    Die Kündigung vom 22. Juli 2009 war - unabhängig von den Voraussetzungen des § 180 Satz 2 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 2001 - VI ZR 206/00, WM 2001, 1515, 1516) - als Gestaltungsakt einer Genehmigung jedenfalls nach Ablauf der gesetzten Kündigungsfrist bis zum 3. September 2009 mittels der Klageerwiderung vom 26. Februar 2010 (nicht 22. Januar 2010) nicht mehr zugänglich (vgl. Palandt/Ellenberger, BGB, 72. Aufl., § 185 Rn. 2, § 180 Rn. 1).
  • BGH, 19.07.2001 - IX ZR 62/00

    Haftung des Konkursverwalters für Fälschung eines Überweisungsauftrags durch

    Da es insofern an einem Schaden fehlt, ist die Klage mit dem Anspruch auf Zahlung eines entsprechenden Schadensersatzbetrages an den Kläger selbst unbegründet (vgl. BGH, Urt. v. 31. Mai 1994 - VI ZR 12/94, NJW 1994, 2357, 2358; v. 19. Juni 2001 - VI ZR 232/00, zVb; v. 10. Juli 2001 - VI ZR 206/00, zVb).

    Das "Buchgeld" ist - solange die Wiedergutschrift aussteht - für den Kläger nicht verfügbar (BGH, Urt. v. 31. Mai 1994 - VI ZR 12/94, aaO S. 2359; v. 19. Juni 2001 - VI ZR 232/00, zVb; v. 10. Juli 2001 - VI ZR 206/00, zVb).

    c) Der Schadensersatzanspruch ist auf Beseitigung der unrichtigen Kontobelastungen durch Herbeiführung einer entsprechenden Gutschrift der Bank gerichtet (BGH, Urt. v. 31. Mai 1994 - VI ZR 12/94, aaO S. 2359; v. 19. Juni 2001 - VI ZR 232/00, zVb; v. 10. Juli 2001 - VI ZR 206/00, zVb).

  • KG, 29.11.2010 - 26 U 159/09

    Haftungsverteilung bei Schäden eines Bankkunden durch sog. Phishing

    32 Die streitbefangenen Überweisungen sind ohne zurechenbare Anweisungserklärung der Klägerin erfolgt, in diesem Fall steht der Bank kein Aufwendungsersatzanspruch nach §§ 675, 670 BGB zu (vgl. BGH WM 2001, 1515, 1516), so dass das Konto der Klägerin - zumindest teilweise - zu Unrecht belastet worden und diese Belastung daher durch die Bank rückgängig zu machen ist.
  • BSG, 26.04.2007 - B 4 R 89/06 R

    Rücküberweisung von Geldleistungen für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten -

    Ihr komme aber schon wegen ihrer Beweiswirkung mittels Beweislastumkehr durchaus auch nach Zivilrecht ein wirtschaftlicher Wert zu (Hinweis auf Bundesgerichtshof NJW 2001, 3183 und 3190).

    Die zivilrechtlichen Beziehungen zwischen dem Institut und dem Kontoinhaber (sowie die zwischen ihnen und Dritten) würden in den Stand versetzt, den sie ohne die Gutschrift und Verrechnung gehabt hätten (Hinweis auf BGH NJW 2001, 3183 und 3190).

    Er bewirkt, dass die (privatrechtlichen) Rechtsgeschäfte zwischen dem Geldinstitut und dem neuen Kontoinhaber in den Stand zurückversetzt werden, der ohne die Gutschrift der "fehlgegangenen Geldleistung" zwischen ihnen bestanden hätte, ähnlich wie es dem Zivilrecht zB bei der Rückabwicklung eines (unerkannt) unwirksamen Überweisungsauftrags bekannt ist (vgl BGH NJW 2001, 3183 und 3190).

  • BGH, 22.06.2004 - XI ZR 90/03

    Zurückverweisung nach Aufhebung eines Grundurteils; Pflichten der

    Zwar kann der Kontoinhaber bei einer unberechtigten Belastungsbuchung von seiner Bank verlangen, die Buchung rückgängig zu machen (BGHZ 121, 98, 106; BGH, Urteile vom 31. Mai 1994 - VI ZR 12/94, WM 1994, 1420, 1422, vom 19. Juni 2001 - VI ZR 232/00, WM 2001, 1460, 1461, vom 10. Juli 2001 - VI ZR 206/00, WM 2001, 1515, 1516 und vom 19. Juli 2001 - IX ZR 62/00, WM 2001, 1605, 1606).
  • BGH, 20.02.2014 - 3 StR 178/13

    Einheitliche Tat des Computerbetruges bei in kurzem zeitlichen Abstand getätigten

    Die unberechtigte Kontobelastung kann im weiteren Verlauf auch zu Folgeschäden führen, etwa dadurch, dass die Bank einen begebenen Scheck nicht einlöst, einen Wechsel zu Protest gehen lässt oder eine Überweisung nicht ausführt, so dass sich der Kontoinhaber seinerseits Regressansprüchen ausgesetzt sehen kann (BGH, Urteil vom 10. Juli 2001 - VI ZR 206/00, NJW 2001, 3183, 3184).
  • BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 28/05 R

    Rücküberweisung von für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten auf ein Konto bei

    Zwar hat die Buchung im Unterschied zum späteren Saldoanerkenntnis nur deklaratorische Bedeutung (BGHZ 105, 263), ihr kommt aber aufgrund ihrer Beweiswirkung durchaus wirtschaftlicher Wert zu (BGH NJW 2001, 3183 und 3190).
  • BGH, 28.11.2002 - VII ZR 270/01

    Voraussetzungen eines Teilurteils; Gefahr widersprechender Entscheidungen;

    Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, daß ein Gesamtvertreter eine Erklärung allein abgibt und der andere Gesamtvertreter diese Erklärung nachträglich analog § 177 Abs. 1 BGB - gegebenenfalls i.V.m. § 180 Satz 2 BGB - genehmigt (BGH, Urteil vom 10. Juli 2001 - VI ZR 206/00, NJW 2001, 3183).
  • OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00

    Zur Entstehung eines Treueverhältnisses durch eine Abtretungsvereinbarung

    Seine Handlung ist der Zedentin nicht zuzurechnen, weil der Beklagte keine Alleinvertretungsmacht hatte, sondern Gesamtvertretung galt (vgl. BGH, WM 2001, 1515 [1516]).

    Daß die Auszahlung an die Klägerin durch diese veranlaßt wurde oder mit ihrem Willen erfolgte (vgl. BGH, WM 2001, 1515 [1516]), ist weder vorgetragen noch ersichtlich.

  • OLG Köln, 16.01.2002 - 13 U 52/01

    Bankrecht: Erstattungsanspruch der Bank bei auftragswidriger Bürgschaft auf

    Dass der gegen einen Dritten gerichtete Schadensersatzanspruch wegen einer unrichtigen Belastungsbuchung (z.B. BGH, NJW 2001, 2629 - gegen den Scheckfälscher; BGH, NJW 2001, 3183 - gegen den Anweisenden) nicht durch Zahlung an den Kontoinhaber, sondern durch Herbeiführung der Kontoberichtigung, etwa mittels Zahlung des entsprechenden Betrages an die Bank, zu erfüllen ist, besagt nichts gegen ein mit dem Berichtigungsanspruch verbundenes Auszahlungsverlangen des Kontoinhabers gegen die Bank, wenn dem Kontoinhaber ein solcher Zahlungsanspruch ohne die unrechtmäßige Abbuchung zugestanden hätte.
  • BGH, 17.05.2001 - IX ZR 62/00
  • AG Köln, 08.03.2016 - 215 C 146/15

    Wohngeld vergessen: Haftung des Verwalters!

  • BGH, 23.11.2010 - XI ZR 82/08

    Die einem Teilurteil zugrunde liegende Bewertung als nicht in Rechtskraft

  • LAG Hamm, 07.06.2005 - 19 (2) Sa 30/05

    Verletzung von Aufklärungspflichten und Auskünfte des Arbeitgebers beim Abschluss

  • OLG Köln, 30.10.2002 - 13 U 98/01
  • BGH, 06.12.2004 - II ZR 147/02

    Schädigung einer GmbH durch Rückzahlung eines Darlehens

  • OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 111/13

    Kreditfinanzierter Immobilienerwerb: Anspruch gegen die Bank auf Rückzahlung des

  • LSG Hamburg, 31.10.2006 - L 3 R 22/06

    Anspruch auf Zurücküberweisung von überzahlter Rentenleistungen nach dem Tod des

  • LG Aachen, 28.08.2018 - 65 KLs 9/18
  • LG Essen, 06.11.2006 - 44 O 34/06
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht