Rechtsprechung
OLG Schleswig, 18.07.2002 - 5 U 116/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Informationspflicht einer Direktbank über die für die Fassung von Kundenaufträgen bedeutsamen Geschäftsabläufe
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Schadensersatz wegen eines nicht durchgeführten Wertpapiergeschäfts
- Judicialis
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 254, 249 ff
Informationspflicht einer Direktbank über die für die Fassung von Kundenaufträgen bedeutsamen Geschäftsabläufe - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 254 Abs. 2 § 276 § 675
Informationspflichten im Rahmen der Geschäftsabwicklung, insbesondere bei Bearbeitung von Börsenaufträgen; Schadensminderung durch Deckungskauf
Besprechungen u.ä.
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
BGB §§ 675, 254
Informationspflicht einer Direktbank über die für die Fassung von Kundenaufträgen bedeutsamen Geschäftsabläufe
Verfahrensgang
- LG Itzehoe, 28.06.2001 - 6 O 467/00
- OLG Schleswig, 18.07.2002 - 5 U 116/01
Papierfundstellen
- ZIP 2002, 1840
- WM 2002, 2103
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Nürnberg, 24.11.2003 - 8 U 36/03 Bei der vom Kläger gewählten konkreten Schadensberechnung hat der Geschädigte vorzutragen, dass und wann er die Wertpapiere, zu deren Erwerb es infolge schuldhaften Verhaltens der Beklagten nicht gekommen ist, gewinnbringend verkauft hätte (OLG Schleswig ZIP 2002, 1840, 1841 , dazu EWiR 2003, 55 (Pamp) ).
Kann ein bestimmter Veräußerungstermin nicht als wahrscheinlich fixiert werden, wäre deshalb auf den Tag der mündlichen Verhandlung vor dem Senat abzustellen; jedenfalls kann nicht aufgrund der nunmehr gegebenen Kenntnis der Kursentwicklung des betreffenden Wertpapieres in der Vergangenheit der zwischen dem Zeitpunkt der schädigenden Handlung und der letzten Tatsachenverhandlung erreichte höchste Kursstand als Grundlage der Schadensermittlung herangezogen werden (OLG Schleswig ZIP 2002, 1840, 1841), denn dies käme der Zulassung einer Spekulation des Geschädigten auf Kosten des Schädigers gleich, die aber nicht innerhalb des Schutzzweckes der gegenüber dem Geschädigten bestehenden Schadensersatzverpflichtung des Schädigers läge.
Auch wenn man trotz der Unwägbarkeit der Kursentwicklung dem nicht belieferten Wertpapierkäufer einen Deckungskauf grundsätzlich zumutet (so OLG Schleswig ZIP 2002, 1840; OLG Nürnberg BB 2001, 380; für den umgekehrten Fall des pflichtwidrigen Verkaufs von Wertpapieren auch OLG Köln ZIP 1990, 90 = ZBB 1990, 140 ; wohl auch BGH ZIP 2001, 1624 = WM 2001, 1716 , dazu EWiR 2001, 1131 (Hammen) ), kann dies nicht dazu führen, dem Kläger einen Schadensersatzanpruch vollständig zu versagen, auch wenn der gesamte Schaden durch einen Deckungskauf hätte vermieden werden können (BGH ZIP 2001, 1624 = WM 2001, 1716).
- OLG Bamberg, 25.07.2007 - 8 U 28/07 In der Regel ist jedoch eine Ersatzbeschaffung zu höheren Preisen nicht zuzumuten, weil die spätere Kursentwicklung nicht vorherzusehen ist (…BGH Urt. v. 24.7.2001 NJW 2001, 3257 [BGH 24.07.2001 - XI ZR 164/00]; OLG Schleswig Urteil vom 18.7.2002 WM 2002, 2103; OLG Nürnberg, Urteil vom 24.11.2003, ZIP 2004, 846).