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   BGH, 01.02.2002 - V ZR 61/01 (1)   

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BGH, 01.02.2002 - V ZR 61/01 (1) (https://dejure.org/2002,1194)
BGH, Entscheidung vom 01.02.2002 - V ZR 61/01 (1) (https://dejure.org/2002,1194)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 2002 - V ZR 61/01 (1) (https://dejure.org/2002,1194)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 282 a. F., § 313 n. F.; EGBGB Art. 96
    Umwandlung einer Pflegeverpflichtung in eine

  • Wolters Kluwer

    Pflegeleistungen - Zerrüttung des Familienverhältnisses - Wegfall der Geschäftsgrundlage - Beweislast - Nießbrauch

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geschäftsgrundlage, Wegfall der - bei Pflegevertrag; Pflegevertrag, Unzumutbarkeit bei - nach Zerwürfnis

  • Judicialis

    BGB a.F. § 282

  • ra.de
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Übergabeverträgen mit Pflegeverpflichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB (a.F.) § 282

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pflege - Zur Beweislast für die Unzumutbarkeit von Pflegeleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2234 (Ls.)
  • NJW-RR 2002, 853
  • MDR 2002, 626
  • DNotZ 2002, 714
  • WM 2002, 772
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.10.1981 - III ZR 190/79

    Begründung von Nebenpflichten durch den Anwaltsvertrag - Kündigung des

    Auszug aus BGH, 01.02.2002 - V ZR 61/01
    Eine Entlastung kann vom Schuldner jedoch nur verlangt werden, wenn feststeht, daß das Hindernis, das der Annahme seiner Leistungen durch den Gläubiger entgegensteht, allein aus seinem Verantwortungsbereich stammt (vgl. BGH, Urt. v. 8. Oktober 1981, III ZR 190/79, NJW 1982, 437, 438).
  • BGH, 20.03.1981 - V ZR 152/79

    Zum Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Versorgungsabreden

    Auszug aus BGH, 01.02.2002 - V ZR 61/01
    Werden Pflege und Betreuung durch den Übernehmenden dem Übertragenden später unzumutbar, tritt nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage eine Zahlungsverpflichtung des Übernehmenden an die Stelle dieser Pflichten (vgl. Senatsurt. v. 20. März 1981, V ZR 152/79, WM 1981, 657, 658, u. v. 23. September 1994, V ZR 113/93, WM 1994, 2161, 2162).
  • BGH, 14.11.1989 - X ZR 116/88

    Einbeziehung eines mit einem Freispruch endenden Strafverfahrens in die

    Auszug aus BGH, 01.02.2002 - V ZR 61/01
    Der Grundgedanke der Vorschrift, daß der Schuldner den Beweis fehlenden Verschuldens zu führen hat, weil er den Vorgängen, die zur Unmöglichkeit geführt haben, in der Regel näher steht und diese besser kennt als der Gläubiger (BGHZ 4, 192, 195; BGH, Urt. v. 19. Mai 1965, Ib ZR 97/63, NJW 1965, 1583, 1584, v. 14. November 1981, X ZR 116/88, NJW-RR 1989, 446, 447; MünchKomm-BGB/Emmerich, 4. Aufl., § 282 Rnr. 3; Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Aufl., § 282 Rnr. 3; Staudinger/Löwisch, BGB [2001], § 282 Rnr. 3; Baumgärtel/Strieder, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Aufl., § 282 Rnr. 3), trifft nur zu, wenn feststeht, daß die Umstände, die zum Erlöschen eines vertraglichen Leistungsanspruchs führen, dem Verantwortungsbereich des Schuldners zuzurechnen sind.
  • BGH, 19.05.1965 - Ib ZR 97/63

    Haftung von Annahmestellen des Süd-Lotto für den Verlust von Lottoscheinen -

    Auszug aus BGH, 01.02.2002 - V ZR 61/01
    Der Grundgedanke der Vorschrift, daß der Schuldner den Beweis fehlenden Verschuldens zu führen hat, weil er den Vorgängen, die zur Unmöglichkeit geführt haben, in der Regel näher steht und diese besser kennt als der Gläubiger (BGHZ 4, 192, 195; BGH, Urt. v. 19. Mai 1965, Ib ZR 97/63, NJW 1965, 1583, 1584, v. 14. November 1981, X ZR 116/88, NJW-RR 1989, 446, 447; MünchKomm-BGB/Emmerich, 4. Aufl., § 282 Rnr. 3; Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Aufl., § 282 Rnr. 3; Staudinger/Löwisch, BGB [2001], § 282 Rnr. 3; Baumgärtel/Strieder, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Aufl., § 282 Rnr. 3), trifft nur zu, wenn feststeht, daß die Umstände, die zum Erlöschen eines vertraglichen Leistungsanspruchs führen, dem Verantwortungsbereich des Schuldners zuzurechnen sind.
  • BGH, 23.09.1994 - V ZR 113/93

    Störungen bei der Abwicklung eines Übergabevertrages

    Auszug aus BGH, 01.02.2002 - V ZR 61/01
    Werden Pflege und Betreuung durch den Übernehmenden dem Übertragenden später unzumutbar, tritt nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage eine Zahlungsverpflichtung des Übernehmenden an die Stelle dieser Pflichten (vgl. Senatsurt. v. 20. März 1981, V ZR 152/79, WM 1981, 657, 658, u. v. 23. September 1994, V ZR 113/93, WM 1994, 2161, 2162).
  • BGH, 13.12.1951 - IV ZR 123/51

    Öffentlichrechtliche Verwahrung

    Auszug aus BGH, 01.02.2002 - V ZR 61/01
    Der Grundgedanke der Vorschrift, daß der Schuldner den Beweis fehlenden Verschuldens zu führen hat, weil er den Vorgängen, die zur Unmöglichkeit geführt haben, in der Regel näher steht und diese besser kennt als der Gläubiger (BGHZ 4, 192, 195; BGH, Urt. v. 19. Mai 1965, Ib ZR 97/63, NJW 1965, 1583, 1584, v. 14. November 1981, X ZR 116/88, NJW-RR 1989, 446, 447; MünchKomm-BGB/Emmerich, 4. Aufl., § 282 Rnr. 3; Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Aufl., § 282 Rnr. 3; Staudinger/Löwisch, BGB [2001], § 282 Rnr. 3; Baumgärtel/Strieder, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Aufl., § 282 Rnr. 3), trifft nur zu, wenn feststeht, daß die Umstände, die zum Erlöschen eines vertraglichen Leistungsanspruchs führen, dem Verantwortungsbereich des Schuldners zuzurechnen sind.
  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 163/06

    Rechtsfolgen der Verhinderung des Wohnungsberechtigten an der Ausübung des

    a) Offen bleiben kann, ob die Rechtsprechung des Senats, nach welcher ein Zahlungsausgleich für den auf der Zerrüttung des persönlichen Verhältnisses zwischen Berechtigtem und Verpflichtetem beruhenden Ausfall von in Übergabeverträgen vereinbarten Versorgungsleistungen aus dem Rechtsgrund des Wegfalls der Geschäftsgrundlage in Betracht kommt (Urt. v. 20. März 1981, V ZR 152/79, WM 1981, 657, 658; Urt. v. 23. September 1994, V ZR 113/93, NJW-RR 1995, 77, 78; Urt. v. 1. Februar 2002, V ZR 61/01, WM 2002, 772, 773), auch auf den Fall anzuwenden ist, dass die Ausübung eines Wohnungsrechts dem Berechtigten wegen eines medizinisch notwendigen und dauerhaften Aufenthalts in einem Pflegeheim nicht möglich ist.
  • BGH, 09.07.2021 - V ZR 30/20

    Übertragungsvertrag über ein Grundstück mit Pflegevereinbarung unter

    Ist Grundlage des Anspruchs des Klägers auf Rückübertragung aber nicht die Nicht- oder Schlechtleistung der Pflege, sondern die Unzumutbarkeit der persönlichen Leistungen durch die Beklagte, bestimmt sich die Frage, ob ein Anspruch auf Rückübertragung des Grundstücks besteht, nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 3 BGB (vgl. auch Senat, Urteil vom 1. Februar 2002 - V ZR 61/01, NJW-RR 2002, 853, 854).

    Als eine solche vorrangige Vertragsanpassung könnte eine Zahlung in Geld durch die Beklagte anstelle der Sach- und Dienstleistungen in Betracht kommen, entweder in Form einer Rentenzahlung, wenn sie gesichert ist (vgl. Senat, Urteil vom 20. März 1981 - V ZR 152/79, WM 1981, 657; Urteil vom 23. September 1994 - V ZR 113/93, NJW-RR 1995, 77, 78; Urteil vom 1. Februar 2002 - V ZR 61/01, NJW-RR 2002, 853, 854; zur Sicherung einer Leibrente durch Reallast vgl. BayObLG, DNotZ 1980, 94, 95), oder in Form eines Kapitalbetrags, was die Zahlung eines "nachträglichen Kaufpreises" bedeuten würde.

  • OLG Düsseldorf, 05.04.2004 - 9 U 180/03

    Zum Anspruch auf Entschädigung für Pflegeleistungen

    Insbesondere wenn aufgrund eines zwischen den Parteien eingetretenen Zerwürfnisses dem Versorgungsempfänger eine Pflege und Betreuung durch den Übernehmenden nicht mehr zugemutet werden kann, tritt an die Stelle dieser Pflichten nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage eine Zahlungsverpflichtung ein (BGH NJW-RR 2002, 853 f.).

    Lediglich bei der Bemessung des Zahlungsanspruches kommt der Frage Bedeutung zu, ob dem Übertragenden oder dem Übernehmenden das Zerwürfnis anzulasten ist, das zur Unzumutbarkeit der Entgegennahme der vereinbarten Leistungen führt (vgl. BGH NJW-RR 2002, 853 f.).

    Werden Pflege und Betreuung durch den Übernehmenden dem Übertragenden später unzumutbar, tritt nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage eine Zahlungsverpflichtung des Übernehmenden an die Stelle dieser Pflichten (vgl. BGH NJW-RR 2002, 853 f.), es sei denn der Verpflichtete würde einen professionellen Pflegedienst einschalten.

  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 717/06

    Betriebliche Altersversorgung - Geschäftsgrundlage - Beamtenrechtliche Grundsätze

    Obwohl bei einer Störung der Geschäftsgrundlage an sich eine unmittelbare Vertragsänderung eintritt (vgl. BGH 1. Februar 2002 - V ZR 61/01 - WM 2002, 772, zu II 1 der Gründe; 8. Februar 2006 - VIII ZR 304/04 - BB 2006, 911, zu II 1 c der Gründe), erfordert eine Berücksichtigung dieses Gesichtspunktes daher eine gestaltende Entscheidung durch die kirchlichen Arbeitgeber, wenn daraus eine weitere Einschränkung hergeleitet werden soll.
  • BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 719/06

    Ermittlung des Klagezieles - Betriebliche Altersversorgung - Geschäftsgrundlage -

    Obwohl bei einer Störung der Geschäftsgrundlage an sich eine unmittelbare Vertragsänderung eintritt (vgl. BGH 1. Februar 2002 - V ZR 61/01 - WM 2002, 772, zu II 1 der Gründe; 8. Februar 2006 - VIII ZR 304/04 - BB 2006, 911, zu II 1 c der Gründe), erfordert eine Berücksichtigung dieses Gesichtspunktes daher eine gestaltende Entscheidung durch die kirchlichen Arbeitgeber, wenn daraus eine weitere Einschränkung hergeleitet werden soll.
  • OLG Celle, 19.06.2008 - 4 U 61/08

    Grundstückskaufvertrag mit Übernahme von Wohnrecht und Versorgungsleistungen;

    Ein Ausübungshindernis wegen einer Pflegebedürftigkeit ist insoweit nicht vergleichbar mit den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zum Erfordernis einer Vertragsanpassung, wonach infolge eines schwerwiegenden Zerwürfnisses der Parteien die Beziehung zwischen dem Grundstücksübernehmer und Altenteilsberechtigten endgültig zerrüttet ist und dem Berechtigten die Inanspruchnahme der Leistungen nicht mehr zuzumuten ist (BGH in NJW-RR 1995, 77. BGH in NJW-RR 2002, 853).
  • LG Düsseldorf, 10.11.2004 - 7 O 497/03

    Erstattung der Sozialhilfeleistungen i.R.d. ungedeckten Heimpflegekosten aufgrund

    Der Verpflichtete ist häufig wirtschaftlich nicht in der Lage, die vereinbarte Pflege und Betreuung des Übertragenden durch einen Dritten vornehmen zu lassen (BGH, Urteil vom 01.02.2002, V ZR 61/01; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.04.2004, Az. 1-9 U 180/03).
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