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   OLG München, 28.06.2001 - 24 U 129/00   

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https://dejure.org/2001,21250
OLG München, 28.06.2001 - 24 U 129/00 (https://dejure.org/2001,21250)
OLG München, Entscheidung vom 28.06.2001 - 24 U 129/00 (https://dejure.org/2001,21250)
OLG München, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - 24 U 129/00 (https://dejure.org/2001,21250)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme aus einem Vertrag über eine Höchstbetragsbürgschaft; Nichtigkeit des Bürgschaftsvertrages wegen finanzieller Überforderung; Widerruf einer Bürgschaftserklärung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AGBG § 9; BGB §§ 119, 123, 138, 242, 765; HGB §§ 128, 161
    Zum Widerruf einer Bürgschaft bei nach Bürgschaftsübernahme erfolgter, objektiv nicht gebotener nachträglicher "Widerrufsbelehrung"

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2003, 1324
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 06.12.2011 - XI ZR 401/10

    Darlehensvertrag zur Finanzierung einer mittelbaren Beteiligung an einem

    Das OLG München (WM 2003, 1324, 1326 f.) hat in der von einer Bank aus Unsicherheit über die Rechtslage nachträglich erteilten Erstbelehrung über ein - objektiv nicht bestehendes - Widerrufsrecht keine Einräumung eines vertraglichen Widerrufsrechts gesehen (zustimmend Godefroid, Verbraucherkreditverträge, 3. Aufl., Rn. 486 f.; Ebnet, NJW 2011, 1029, 1031; Münscher, WuB I E 1.-5.03).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.2015 - 24 U 70/15

    Voraussetzungen eines Widerrufsrechts bei einem Haustürgeschäft

    Das Oberlandesgericht München hat in seinem Urteil vom 28. Juni 2001 hierzu die Auffassung vertreten, selbst aus einer "laienhaften Sicht" müsse sich dem durch eine Widerrufsbelehrung Unterrichteten geradezu aufdrängen, dass sein Vertragspartner einen gerade geschlossenen Vertrag nicht aus freien Stücken wieder zur Disposition stellen wolle, sondern "lediglich einer (vermeintlich) bestehenden gesetzlichen Pflicht" nachkomme (OLG München, Urteil vom 28. Juni 2001, Az. 24 U 129/00, zitiert nach juris Rdnr. 47).

    Dass es sich nicht um einen unbedeutenden Einzelfall handelt, belegen die diversen in diesem Zusammenhang bereits ergangenen obergerichtlichen Entscheidungen (vgl. etwa OLG Köln, Urteil vom 22. Juli 2009, Az. 27 U 5/09, zitiert nach juris Rdnr. 22 f.; OLG Brandenburg, Urteil vom 6. April 2011, Az. 7 U 137/10, zitiert nach juris Rdnr. 26 f.; OLG Hamburg, Urteil vom 19. Juni 2009, Az. 11 U 210/06, zitiert nach juris Rdnr. 121; OLG München, Urteil vom28. Juni 2001, Az. 24 U 129/00, zitiert nach juris Rdnr. 47; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28. November 2013, Az. 5 W 42/13, zitiert nach juris Rdnr. 7 f.).

  • BGH, 06.12.2011 - XI ZR 442/10

    Nachträgliche Vereinbarung eines voraussetzungslosen vertraglichen

    Das OLG München (WM 2003, 1324, 1326 f.) hat in der von einer Bank aus Unsicherheit über die Rechtslage nachträglich erteilten Erstbelehrung über ein - objektiv nicht bestehendes - Widerrufsrecht keine Einräumung eines vertraglichen Widerrufsrechts gesehen (zustimmend Godefroid, Verbraucherkreditverträge, 3. Aufl., Rn. 486 f.; Ebnet, NJW 2011, 1029, 1031; Münscher, WuB I E 1.-5.03).
  • OLG Köln, 25.02.2015 - 13 U 96/13
    c) Diese Haftung kann durch eine abweichende Vereinbarung mit dem Gläubiger beschränkt sowie anfänglich oder nachträglich ausgeschlossen werden (BGHZ 142, 315; OLG München WM 2003, 1324, 1327; Karsten Schmidt in: MünchKomm-HGB 3. Aufl. § 128 Rdn. 14; Steitz in: Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht 2. Aufl. § 128 Rdn. 13).

    Die Vereinbarung kann sogar stillschweigend erfolgen; wegen ihrer Ungewöhnlichkeit ist bei der Feststellung des erforderlichen Verzichtswillens des Gläubigers aber mit äußerster Sorgfalt vorzugehen (OLG München WM 2003, 1324, 1327).

  • OLG Zweibrücken, 30.05.2018 - 7 U 254/16
    Zwar kann in der Belehrung über ein tatsächlich nicht bestehendes Widerrufsrecht je nach den Umständen das konkludente Angebot zur Vereinbarung eines vertraglichen Widerrufsrechts liegen, das der Verbraucher durch die Unterzeichnung des Vertrages annimmt (vgl. BGH NJW 2012, 1066, 1067 f.; NJW 2013, 155, 157 ; bejahend etwa OLG Köln, Urt. v. 22.07.2009, 27 U 5/09 = BeckRS 2009, 86422; OLG Frankfurt, Urt. v. 25.05.2011, 9 U 43/10, juris-Rdnr. 38 f.; ablehnend hingegen OLG München, Urt. v. 28.06.2001, 24 U 129/00, juris-Rdnr. 47 f.).
  • OLG Schleswig, 28.11.2013 - 5 W 42/13

    Bürgschaftsvertrag: Voraussetzung für ein Haustürwiderrufsrecht des Bürgen;

    Da die v.g. Bürgschaften aber nicht unter die einschlägigen Verbraucherschutzgesetze fielen, gingen die Widerrufsbelehrungen ins Leere (vgl. auch OLG München, Urteil vom 28. Juni 2001, 24 U 129/00, WM 2003, 1324 - 1328, juris Rn. 46 - 47).
  • LG München I, 28.09.2020 - 28 O 17697/19

    Vertraglich vereinbartes Widerrufsrecht bei einer Kommanditbeteiligung

    So drängt sich dem durch die Widerrufsbelehrung Unterrichteten - auch in seiner "laienhaften" Sicht - auf, dass sein Vertragspartner einen gerade geschlossenen Vertrag nicht aus freien Stücken wieder zur Disposition stellen wollte, sondern "lediglich einer (vermeintlich) bestehenden gesetzlichen Pflicht" nachkomme (OLG München, Urteil vom 28.06.2001 - 24 U 129/00; OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.12.2015 - I-24 U 70/15).
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