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   OLG Karlsruhe, 04.04.2003 - 15 U 8/02   

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https://dejure.org/2003,1016
OLG Karlsruhe, 04.04.2003 - 15 U 8/02 (https://dejure.org/2003,1016)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.04.2003 - 15 U 8/02 (https://dejure.org/2003,1016)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. April 2003 - 15 U 8/02 (https://dejure.org/2003,1016)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Tilgung eines Bankdarlehens durch eine Lebensversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Bank auf weitere Zahlung bei rechnerisch nicht vollständiger Tilgung eines Darlehens durch eine Lebensversicherungszahlung; Auslegung eines schriftlichen Darlehensvertrages hinsichtlich der Vereinbarung einer Zahlung an Erfüllungs Statt

  • Judicialis

    BGB § 607 aF

  • ra.de
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Darlehenskündigung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 607 (aF)
    Forderungsanspruch der Bank gegenüber Kunden mit Darlehen mit Tilgung durch Lebensversicherung bei Auszahlungssumme geringer Darlehensbetrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2322
  • ZIP 2004, 67
  • WM 2003, 2412
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 20.11.2007 - XI ZR 259/06

    Risiko der Unterdeckung bei Tilgung von Krediten aus einer

    Eine Divergenz zum Urteil des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 4. April 2003 (WM 2003, 2412, 2413) liegt nicht vor.
  • OLG Hamm, 03.07.2006 - 31 U 6/06

    Vollständige Darlehenstilgung - Auslegung einer Klausel, nach der die Tilgung

    Anders als in dem vom Oberlandesgericht Karlsruhe (NJW 2003, 2322 ff.) entschiedenen und vom Landgericht in Bezug genommenen Fall heißt es vorliegend unter 6.3.

    Insbesondere weicht die Entscheidung des Senats nicht von derjenigen des OLG Karlsruhe (NJW 2003, 2322 ff.) ab, der ein anders ausgestalteter Darlehensvertrag zugrunde lag.

  • OLG Frankfurt, 06.10.2005 - 3 U 191/04

    Bankdarlehen; Lebensversicherungsvertrag: Nachschusspflicht eines

    Die in einem mit einer Lebensversicherung kombinierten Darlehensvertrag einer Bank gewählte Formulierung: "Die Rückzahlung erfolgt in einer Summe ab ... durch Lebensversicherung" ist in Verbindung mit der weiteren Formulierung: "Die gesamte Kondition kann nur bei Abschluss der Lebensversicherung in Höhe von DM 117.000,-- über unser Haus gewahrt werden" als Vereinbarung auszulegen, dass die Rückzahlung des vereinbarten Darlehens durch den Endbetrag der Lebensversicherung an Erfüllungs statt erfolgen soll (Anschluss an OLG Karlsruhe NJW 2003, 2322 = WM 2003, 2412 = ZIP 2004, 67).

    Am 30.12.2002 belastete die Beklagte das Konto der Klägerin unter Angabe des Betreffs "Tilgung für das Darlehenskonto b" mit einem Betrag von EUR 86.919,62. Am 3.1.2003 erfolgte sodann seitens der Versicherung die angekündigte Gutschrift von EUR 73.939,31. Auf dem Konto der Klägerin verblieb damit eine Belastung von EUR 12.980,31. Hiergegen wandte sich die Klägerin; ihr Widerspruch wurde von der Beklagten aber mit Schreiben vom 15.12.2003 zurückgewiesen, weil deren Darlehensrückzahlungsanspruch nicht ausreichend durch die Zahlung der Versicherung gedeckt sei; die Unterdeckung betrage EUR 12.980,31. Auch auf das mit anwaltlichem Schreiben vom 20.1.2004 (Bl. 20 f d.A.) nochmals vorgetragene und unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe (NJW 2003, 2322 = ZIP 2004, 67) näher begründete Rückzahlungsbegehren ließ die Beklagte sich nicht ein.

    Der Senat schließt sich hinsichtlich der Auslegung des Darlehensvertrags der Ansicht des OLG Karlsruhe in dessen Urteil vom Urteil vom 04.04.2003 (NJW 2003, 2322 = WM 2003, 2412 = ZIP 2004, 67) für einen vergleichbaren Fall an.

  • OLG Karlsruhe, 21.02.2006 - 17 U 151/05

    Auslegung der Klausel in einem Darlehensvertrag, wonach die Tilgung durch eine

    Anders als in dem vom 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe entschiedenen und von den Klägern zitierten Verfahren (OLG Karlsruhe NJW 2003, 2322 = OLGR 2003, 467 = WM 2003, 2412) sind im Streitfall die Darlehen ausdrücklich als Festdarlehen bezeichnet und die in den Verträgen vorgesehenen Regelungen für die Rückzahlung nicht gestrichen, sondern ausdrücklich ausgefüllt.

    Auch insoweit unterscheidet sich der Streitfall von der zitierten Entscheidung des 15. Senats des Oberlandesgerichts Karlsruhe (NJW 2003, 2322).

  • OLG Koblenz, 07.12.2006 - 5 U 735/06

    Pflicht der Bank zu Hinweisen auf die Gefahren der Unterdeckung bei Tilgung eines

    Es heißt dort in Nr. 3. des Vertrages, der sich auf die Rückzahlung und die Zahlungstermine bezieht, nicht etwa, die Tilgung erfolge durch eine Lebensversicherung (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2003, 2322 ).
  • OLG Frankfurt, 17.12.2014 - 7 U 149/13

    Darlehen; Tilgung durch Lebensversicherung

    Soweit der Kläger auf Urteile der Oberlandesgerichte Karlsruhe und Frankfurt verweist, in denen angenommen wurde, dass die Ablaufleistung an Erfüllungs statt abgetreten war, haben die dortigen Kreditverträge einen anderen Wortlaut (vgl. OLG Frankfurt, U. v. 6.10.2005, Az. 3 U 191/04: "Rückzahlung erfolgt ... durch Lebensversicherung" und OLG Karlsruhe WM 03, 2412: "Tilgung erfolgt durch eine Lebensversicherung.") und wiesen daneben weitere Besonderheiten auf, die hier nicht gegeben sind.
  • OLG Celle, 13.10.2010 - 3 U 159/10

    Beratungspflichten der finanzierenden Bank bei Tilgung eines Darlehens durch eine

    Dies entspricht auch der üblichen Bankpraxis (BGH, a. a. O.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. April 2003 - 15 U 8/02 -, WM 2003, 2412 ff, juris Rn. 34).
  • OLG Nürnberg, 25.04.2007 - 6 U 2558/06

    Zur Frage einer Darlehenstilgung durch eine Kapitallebensversicherung an

    Die hier zu beurteilende Fallgestaltung unterscheidet sich somit in einem wesentlichen Punkt von derjenigen, die der von der Klägerin angeführten Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe - 15. Zivilsenat -, WM 2003, 2412 = NJW 2003, 2322 ff., zugrunde lag.
  • LG Detmold, 05.12.2005 - 12 O 132/05

    Refinanzierungskredit; Tilgung durch Lebensversicherungssumme

    Die Auszahlung der Versicherungssummen an die Klägerin zur Tilgung der Darlehen erfolgte daher an Erfüllung statt und nicht nur erfüllungshalber mit der Folge, dass die Darlehen durch die Auszahlung auch dann vollständig getilgt wurden, wenn die Versicherungssummen zur Tilgung des Darlehenssaldos nicht ausreichten [vgl. OLG Karlsruhe NJW 2003, 2322].
  • LG Freiburg, 04.08.2005 - 1 O 232/05

    Auslegung eines Darlehensvertrages bezüglich der Auszahlung der

    Die vorliegende Fallgestaltung ist auch nicht vergleichbar derjenigen, die der Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 04.04.2003 (15 U 8/02) zugrunde lag.
  • LG Göttingen, 08.06.2005 - 2 O 422/05

    Auszahlung der Versicherungssumme bei Ablauf der Lebensversicherung zur

  • LG Ravensburg, 05.04.2012 - 6 O 483/11

    Auslegung eines mit einer Lebensversicherung abgesicherten Bankkreditvertrages

  • LG Oldenburg, 15.02.2006 - 9 O 3868/05

    Zur Tilgung von Darlehen aus Lebensversicherungsleistungen

  • LG Göttingen, 08.08.2005 - 2 O 422/05

    Anspruch auf Feststellung der vollständigen Tilgung eines aufgenommenen Darlehens

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