Rechtsprechung
BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 677; BGB § 683; BGB § 179
Handwerker können nicht aus GoA gegen Wohnungseigentümer vorgehen, wenn auftraggebende Hausverwaltung nicht zahlt - Prof. Dr. Lorenz
Geschäftsführung ohne Auftrag: Voraussetzungen des "Auch-fremden-Geschäfts" bei vertraglicher Verpflichtung gegenüber einem Dritten bzw. bei Haftung eines Dritten aus § 179 BGB
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Haftung des Hauseigentümers für die Bezahlung einer ihn begünstigenden vom Hausverwalter in Auftrag gegebenen Werkleistung ; Aufwendungsersatzansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag; Auftragserteilung als vollmachtloser Vertreter ; Zahlungsunfähigkeit des ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Geschäftsführung ohne Auftrag neben Werkvertrag; Vertreterhaftung neben Geschäftsführung ohne Auftrag
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 677 683 179
Ansprüche des Werkunternehmers gegen die Wohnungseigentümer bei Abschluß eines Werkvertrages mit dem Verwalter - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Haftung des Mitbegünstigten bei Insolvenz des Auftraggebers?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Ansprüche des sog. pflichtengebundenen Geschäftsführers, Konkurrenz zu § 179 BGB
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bauvertrag mit Mietverwalter schließt Zahlungsansprüche des Unternehmers gegenüber Eigentümer aus! (IBR 2004, 299)
Papierfundstellen
- NJW 2004, 777 (Ls.)
- NJW-RR 2004, 81
- MDR 2004, 386 (Ls.)
- NZBau 2004, 34
- NZM 2004, 119
- ZMR 2004, 202
- WM 2004, 1397
- BauR 2004, 134 (Ls.)
- BauR 2004, 333
- ZfBR 2004, 154
Wird zitiert von ... (46) Neu Zitiert selbst (18)
- BGH, 20.06.1963 - VII ZR 263/61
Funkenflug - § 677, § 683 BGB, auch-fremdes Geschäft
Auszug aus BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01
Dabei kann es genügen, daß das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugute kommt (BGHZ 40, 28, 31; 63, 167, 169 f.; 65, 354, 357; 82, 323, 330 f.; 98, 235, 240; 140, 102), insbesondere, wenn dessen Interesse an der Vornahme der Handlung im Vordergrund steht oder gar vordringlich ist.So hat der Bundesgerichtshof etwa das Eingreifen der Feuerwehr bei einem Waldbrand (BGHZ 40, 28, 30 f.), die zugleich zur Gefahrenabwehr erfolgte Bergung eines verunglückten Fahrzeugs (BGHZ 63, 167, 169 f.), die Beseitigung verkehrsgefährdender Straßenverschmutzungen durch die Straßenbaubehörde (BGHZ 65, 354, 357 f.), von durch einen anderen verursachte Ölverunreinigungen durch den Zustandsstörer (BGHZ 98, 235, 240 f.) oder von Rückständen eingelagerten Milchpulvers durch den Grundstückseigentümer (BGHZ 110, 313, 314 ff.) als Geschäftsführung ohne Auftrag bewertet oder diese zumindest für möglich gehalten (so im Fall BGHZ 98, 235, 240 ff.).
Dafür besteht grundsätzlich keine tatsächliche Vermutung; der Wille, ein solches Geschäft in erster Linie oder zumindest zugleich für einen anderen zu führen, muß vielmehr hinreichend deutlich nach außen in Erscheinung treten (BGHZ 40, 28, 31; 82, 323, 330 f.; 114, 248, 250; 138, 281, 286).
Gleiches gilt, wenn das Gesetz den Handelnden zum unentgeltlichen Tätigwerden verpflichtet, insbesondere, wenn er die Aufwendungen kraft seiner besonderen Verpflichtung selbst tragen soll (vgl. BGHZ 40, 28, 32) oder wenn Vorschriften des öffentlichen Rechts eine erschöpfende Regelung vorsehen, die einen Rückgriff auf die Grundsätze über die Geschäftsführung ohne Auftrag nicht erlaubt (BGHZ 140, 102, 109 f.; unter Hinweis auf BGHZ 30, 162, 169 ff.; 40, 28, 32; 98, 235, 242 f.).
cc) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine Geschäftsbesorgung für einen anderen auch dann vorliegen, wenn der Geschäftsführer zur Besorgung des Geschäfts einem Dritten gegenüber verpflichtet ist (BGHZ 143, 9, 14; vgl. BGHZ 40, 28, 31; 140, 102, 109 m.w.N.).
- BGH, 26.11.1998 - III ZR 223/97
Vergütung von Krankentransportleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Auszug aus BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 16, 12, 13; 65, 354, 357; 114, 248, 249 f.; 140, 102, 109;… BGH, Urt. v. 2.4.1998 - III ZR 251/96, WM 1998, 1356, 1358; v. 23.9.1999 - III ZR 322/98, NJW 2000, 72) setzt die Anwendung der Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag nur voraus, daß der Geschäftsführer ein Geschäft "für einen anderen" besorgt.Dabei kann es genügen, daß das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugute kommt (BGHZ 40, 28, 31; 63, 167, 169 f.; 65, 354, 357; 82, 323, 330 f.; 98, 235, 240; 140, 102), insbesondere, wenn dessen Interesse an der Vornahme der Handlung im Vordergrund steht oder gar vordringlich ist.
Gleiches gilt, wenn das Gesetz den Handelnden zum unentgeltlichen Tätigwerden verpflichtet, insbesondere, wenn er die Aufwendungen kraft seiner besonderen Verpflichtung selbst tragen soll (vgl. BGHZ 40, 28, 32) oder wenn Vorschriften des öffentlichen Rechts eine erschöpfende Regelung vorsehen, die einen Rückgriff auf die Grundsätze über die Geschäftsführung ohne Auftrag nicht erlaubt (BGHZ 140, 102, 109 f.; unter Hinweis auf BGHZ 30, 162, 169 ff.; 40, 28, 32; 98, 235, 242 f.).
cc) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine Geschäftsbesorgung für einen anderen auch dann vorliegen, wenn der Geschäftsführer zur Besorgung des Geschäfts einem Dritten gegenüber verpflichtet ist (BGHZ 143, 9, 14; vgl. BGHZ 40, 28, 31; 140, 102, 109 m.w.N.).
- BGH, 04.12.1975 - VII ZR 218/73
Geschäftsführung ohne Auftrag bei Straßenverschmutzung
Auszug aus BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 16, 12, 13; 65, 354, 357; 114, 248, 249 f.; 140, 102, 109;… BGH, Urt. v. 2.4.1998 - III ZR 251/96, WM 1998, 1356, 1358; v. 23.9.1999 - III ZR 322/98, NJW 2000, 72) setzt die Anwendung der Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag nur voraus, daß der Geschäftsführer ein Geschäft "für einen anderen" besorgt.Dabei kann es genügen, daß das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugute kommt (BGHZ 40, 28, 31; 63, 167, 169 f.; 65, 354, 357; 82, 323, 330 f.; 98, 235, 240; 140, 102), insbesondere, wenn dessen Interesse an der Vornahme der Handlung im Vordergrund steht oder gar vordringlich ist.
So hat der Bundesgerichtshof etwa das Eingreifen der Feuerwehr bei einem Waldbrand (BGHZ 40, 28, 30 f.), die zugleich zur Gefahrenabwehr erfolgte Bergung eines verunglückten Fahrzeugs (BGHZ 63, 167, 169 f.), die Beseitigung verkehrsgefährdender Straßenverschmutzungen durch die Straßenbaubehörde (BGHZ 65, 354, 357 f.), von durch einen anderen verursachte Ölverunreinigungen durch den Zustandsstörer (BGHZ 98, 235, 240 f.) oder von Rückständen eingelagerten Milchpulvers durch den Grundstückseigentümer (BGHZ 110, 313, 314 ff.) als Geschäftsführung ohne Auftrag bewertet oder diese zumindest für möglich gehalten (so im Fall BGHZ 98, 235, 240 ff.).
- BGH, 18.09.1986 - III ZR 227/84
Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer
Auszug aus BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01
Dabei kann es genügen, daß das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugute kommt (BGHZ 40, 28, 31; 63, 167, 169 f.; 65, 354, 357; 82, 323, 330 f.; 98, 235, 240; 140, 102), insbesondere, wenn dessen Interesse an der Vornahme der Handlung im Vordergrund steht oder gar vordringlich ist.So hat der Bundesgerichtshof etwa das Eingreifen der Feuerwehr bei einem Waldbrand (BGHZ 40, 28, 30 f.), die zugleich zur Gefahrenabwehr erfolgte Bergung eines verunglückten Fahrzeugs (BGHZ 63, 167, 169 f.), die Beseitigung verkehrsgefährdender Straßenverschmutzungen durch die Straßenbaubehörde (BGHZ 65, 354, 357 f.), von durch einen anderen verursachte Ölverunreinigungen durch den Zustandsstörer (BGHZ 98, 235, 240 f.) oder von Rückständen eingelagerten Milchpulvers durch den Grundstückseigentümer (BGHZ 110, 313, 314 ff.) als Geschäftsführung ohne Auftrag bewertet oder diese zumindest für möglich gehalten (so im Fall BGHZ 98, 235, 240 ff.).
Gleiches gilt, wenn das Gesetz den Handelnden zum unentgeltlichen Tätigwerden verpflichtet, insbesondere, wenn er die Aufwendungen kraft seiner besonderen Verpflichtung selbst tragen soll (vgl. BGHZ 40, 28, 32) oder wenn Vorschriften des öffentlichen Rechts eine erschöpfende Regelung vorsehen, die einen Rückgriff auf die Grundsätze über die Geschäftsführung ohne Auftrag nicht erlaubt (BGHZ 140, 102, 109 f.; unter Hinweis auf BGHZ 30, 162, 169 ff.; 40, 28, 32; 98, 235, 242 f.).
- BGH, 02.04.1998 - III ZR 251/96
Aufwendungsersatzanspruch eines privaten Grundstückseigentümers in der ehemaligen …
Auszug aus BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 16, 12, 13; 65, 354, 357; 114, 248, 249 f.; 140, 102, 109; BGH, Urt. v. 2.4.1998 - III ZR 251/96, WM 1998, 1356, 1358; v. 23.9.1999 - III ZR 322/98, NJW 2000, 72) setzt die Anwendung der Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag nur voraus, daß der Geschäftsführer ein Geschäft "für einen anderen" besorgt.Dafür besteht grundsätzlich keine tatsächliche Vermutung; der Wille, ein solches Geschäft in erster Linie oder zumindest zugleich für einen anderen zu führen, muß vielmehr hinreichend deutlich nach außen in Erscheinung treten (BGHZ 40, 28, 31; 82, 323, 330 f.; 114, 248, 250; 138, 281, 286).
- BGH, 07.03.1989 - XI ZR 25/88
Aufwendungsersatzbei Unwirksamkeit des Verwaltervertrags
Auszug aus BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01
b) Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag und aus § 179 BGB können nebeneinander bestehen (Bestätigung von BGH NJW-RR 1989, 970).Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, können Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag und Ansprüche aus § 179 BGB nebeneinander bestehen (BGH, Urt. v. 7.3.1989 - XI ZR 25/88, NJW-RR 1989, 970).
- BGH, 25.11.1981 - VIII ZR 299/80
Bürgschaft nach Wegfall des zahlungsunfähig gewordenen Hauptschuldners
Auszug aus BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01
Dabei kann es genügen, daß das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugute kommt (BGHZ 40, 28, 31; 63, 167, 169 f.; 65, 354, 357; 82, 323, 330 f.; 98, 235, 240; 140, 102), insbesondere, wenn dessen Interesse an der Vornahme der Handlung im Vordergrund steht oder gar vordringlich ist.Dafür besteht grundsätzlich keine tatsächliche Vermutung; der Wille, ein solches Geschäft in erster Linie oder zumindest zugleich für einen anderen zu führen, muß vielmehr hinreichend deutlich nach außen in Erscheinung treten (BGHZ 40, 28, 31; 82, 323, 330 f.; 114, 248, 250; 138, 281, 286).
- BGH, 24.10.1974 - VII ZR 223/72
Öltankwagen - Feuerwehreinsatz, § 677 BGB, GoA, "auch-fremdes Geschäft", § 839 …
Auszug aus BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01
Dabei kann es genügen, daß das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugute kommt (BGHZ 40, 28, 31; 63, 167, 169 f.; 65, 354, 357; 82, 323, 330 f.; 98, 235, 240; 140, 102), insbesondere, wenn dessen Interesse an der Vornahme der Handlung im Vordergrund steht oder gar vordringlich ist.So hat der Bundesgerichtshof etwa das Eingreifen der Feuerwehr bei einem Waldbrand (BGHZ 40, 28, 30 f.), die zugleich zur Gefahrenabwehr erfolgte Bergung eines verunglückten Fahrzeugs (BGHZ 63, 167, 169 f.), die Beseitigung verkehrsgefährdender Straßenverschmutzungen durch die Straßenbaubehörde (BGHZ 65, 354, 357 f.), von durch einen anderen verursachte Ölverunreinigungen durch den Zustandsstörer (BGHZ 98, 235, 240 f.) oder von Rückständen eingelagerten Milchpulvers durch den Grundstückseigentümer (BGHZ 110, 313, 314 ff.) als Geschäftsführung ohne Auftrag bewertet oder diese zumindest für möglich gehalten (so im Fall BGHZ 98, 235, 240 ff.).
- BGH, 25.04.1991 - III ZR 74/90
Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer
Auszug aus BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 16, 12, 13; 65, 354, 357; 114, 248, 249 f.; 140, 102, 109;… BGH, Urt. v. 2.4.1998 - III ZR 251/96, WM 1998, 1356, 1358; v. 23.9.1999 - III ZR 322/98, NJW 2000, 72) setzt die Anwendung der Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag nur voraus, daß der Geschäftsführer ein Geschäft "für einen anderen" besorgt.Dafür besteht grundsätzlich keine tatsächliche Vermutung; der Wille, ein solches Geschäft in erster Linie oder zumindest zugleich für einen anderen zu führen, muß vielmehr hinreichend deutlich nach außen in Erscheinung treten (BGHZ 40, 28, 31; 82, 323, 330 f.; 114, 248, 250; 138, 281, 286).
- BGH, 20.04.1967 - VII ZR 326/64
Verjährung von Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag
Auszug aus BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01
Bei objektiv fremden Geschäften, die schon ihrem Inhalt nach in einen fremden Rechts- und Interessenkreis eingreifen (z.B. Hilfe für einen Verletzten, BGHZ 33, 251, 254 ff.; Abwendung der von einem unbeleuchteten Fahrzeug drohenden Gefahren, BGHZ 43, 188, 191 f.; Tilgung fremder Schulden, BGHZ 47, 370, 371; Veräußerung einer fremden Sache, RGZ 138, 45, 48 f.), wird regelmäßig ein ausreichender Fremdgeschäftsführungswille vermutet. - BGH, 16.03.1965 - VI ZR 210/64
Haftungsverteilung bei Schädigung eines anhaltenden PKW-Fahrers, der ein …
- BGH, 08.03.1990 - III ZR 81/88
Aufwendungsersatzanspruch des Eigentümers eines vermieteten Grundstücks
- BGH, 23.09.1999 - III ZR 322/98
Aufwendungsersatzanspruch des "Erbensuchers"
- BGH, 15.12.1954 - II ZR 277/53
Gefahrenbeseitigung bei Ruinen
- BGH, 21.10.1999 - III ZR 319/98
Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes bei in Sicherungsverwaltung überführten …
- BGH, 04.06.1959 - VII ZR 217/58
Erstattung von Versorgungsrenten
- BGH, 07.11.1960 - VII ZR 82/59
Geschäftsführung ohne Auftrag für Krankenkasse
- RG, 11.10.1932 - II 58/32
1. Kann der Verkäufer nach erfolgreicher Anfechtung des Kaufvertrags wegen …
- BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07
Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel
Hierfür besteht grundsätzlich keine tatsächliche Vermutung; der Wille, ein solches Geschäft in erster Linie oder zumindest zugleich für einen anderen zu führen, muss vielmehr hinreichend deutlich nach außen in Erscheinung treten (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01, WM 2004, 1397, unter III 2 a a.A. m.w.N.). - BGH, 19.01.2021 - VI ZR 188/17
Haftungsmaßstab bei pflichtwidrig unterlassenen Erste-Hilfe-Maßnahmen von …
Besteht wie hier ein vertragliches Schuldverhältnis mit besonderen Schutzpflichten, kommt eine Anwendung der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag im Bereich des Sorgfaltsmaßstabes nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01, NJW-RR 2004, 81, 83, juris Rn. 17;… Gregor in Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 677 Rn. 1).Zwar ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass eine Geschäftsführung ohne Auftrag nicht grundsätzlich dadurch ausgeschlossen wird, dass der handelnde Geschäftsführer einem Dritten gegenüber vertraglich verpflichtet ist (sog. "pflichtgebundener Geschäftsführer"; vgl. BGH, Urteile vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01, NJW-RR 2004, 81, 82 f., juris Rn. 14 ff.;… vom 21. Oktober 1999 - III ZR 319/98, BGHZ 143, 9, 13, juris Rn. 15).
- BGH, 28.06.2011 - VI ZR 184/10
Schadensersatzanspruch der Gemeinde aus Gefährdungshaftung für Kosten der …
Beruht die Verpflichtung des Geschäftsführers auf einem wirksam geschlossenen Vertrag, der die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers und insbesondere die Entgeltfrage umfassend regelt, kann ein Dritter, dem das Geschäft auch zugutekommt, nicht auf Aufwendungsersatz wegen einer Geschäftsführung ohne Auftrag in Anspruch genommen werden (vgl. BGH, Urteile vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01, NJW-RR 2004, 81, 83 und vom 15. April 2004 - VII ZR 212/03, NJW-RR 2004, 956).
- BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 66/04
Zustandekommen eines Energielieferungsvertrages bei Einstellung der Lieferungen …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt Urteil vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01, NJW-RR 2004, 81 = WM 2004, 1397, unter III 2 a aa m.w.Nachw.) kann eine Geschäftsbesorgung für einen anderen auch vorliegen, wenn der Geschäftsführer ein Geschäft nicht nur als eigenes, sondern auch als fremdes führt, d.h. in dem Bewußtsein und mit dem Willen, zumindest auch im Interesse eines anderen zu handeln.Dabei kann es genügen, daß das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugute kommt (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2003, aaO; Urteil vom 23. September 1999 - III ZR 322/98, NJW 2000, 72 = WM 1999, 2411, unter II 2 a, jeweils m.w.Nachw.).
- BGH, 21.06.2012 - III ZR 275/11
Aufwendungsersatzanspruch eines im Auftrag einer hessischen Gemeinde tätigen …
b) Beruht die Verpflichtung des Geschäftsführers indes auf einem wirksam geschlossenen Vertrag, der die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers und insbesondere die Entgeltfrage umfassend regelt, kann ein Dritter, dem das Geschäft auch zu Gute kommt, nicht auf Aufwendungsersatz wegen einer Geschäftsführung ohne Auftrag in Anspruch genommen werden (BGH, Urteile vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01, NJW-RR 2004, 81, 83 mwN …und vom 28. Juni 2011 - VI ZR 184/10, NVwZ-RR 2011, 925, 926 Rn. 9;… Staudinger/Bergmann [2006], BGB, Vorbem zu §§ 677 ff, Rn. 324).Den Rückgriff auf Aufwendungsersatzansprüche verwehrt in diesem Fall der aus der Parteiautonomie folgende Vorrang der vertraglichen Rechte gegenüber dem Ausgleich der aus der erbrachten Leistung resultierenden Vorteile Dritter, die außerhalb des Vertrags stehen (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2003 aaO).
- BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 8/13 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - …
Dieses austarierte Verhältnis von Rechten und Pflichten würde durch das Recht, neben der Vergütung Aufwendungsersatz über das Rechtsinstitut der GoA zu verlangen, unterlaufen (vgl zu diesem Gedanken in anderem Zusammenhang BGH, Urteil vom 21.10.2003 - X ZR 66/01 - und vom 28.6.2011 - VI ZR 184/10) . - BGH, 16.11.2007 - V ZR 208/06
Anforderungen an die Bezeichnung des begünstigten Dritten
b) Der Fremdgeschäftsführungswille wird auch bei Geschäften, die, wie die Errichtung der Stellplatzanlage im vorliegenden Fall, zugleich objektiv eigene als auch objektiv fremde sind, vermutet (BGHZ 40, 28, 31;… BGH, Urt. v. 23. September 1999, III ZR 322/98, NJW 2000, 72; Urt. v. 21. Oktober 2003, X ZR 66/01, NJW-RR 2004, 81, 82). - BGH, 28.06.2011 - VI ZR 191/10
Schadensersatzanspruch der Gemeinde aus Gefährdungshaftung für Kosten der …
Beruht die Verpflichtung des Geschäftsführers auf einem wirksam geschlossenen Vertrag, der die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers und insbesondere die Entgeltfrage umfassend regelt, kann ein Dritter, dem das Geschäft auch zu Gute kommt, nicht auf Aufwendungsersatz wegen einer Geschäftsführung ohne Auftrag in Anspruch genommen werden (vgl. BGH, Urteile vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01, NJW-RR 2004, 81, 83 und vom 15. April 2004 - VII ZR 212/03, NJW-RR 2004, 956). - BGH, 03.03.2009 - XI ZR 41/08
Zur Erstattung von Kosten der Rechtsverfolgung durch den Bürgen
Bei einem objektiv eigenen ebenso wie bei einem neutralen Geschäft kann grundsätzlich nur dann eine Geschäftsführung für einen anderen vorliegen, wenn der Wille des Geschäftsführers zur vornehmlichen Wahrnehmung fremder Interessen nach außen hinreichend deutlich in Erscheinung tritt (BGHZ 40, 28, 30 f. ; 82, 323, 330 f. ; 114, 248, 249 f. ; 138, 281, 286 ; BGH, Urteil vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01, WM 2004, 1397, 1399).Die Spezialregelung eines Ausgleichsanspruchs verdrängt die Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag, um Widersprüche zwischen den Wertungen einer gesetzlich angeordneten Rückgriffsregelung und der Risikoverteilung in den §§ 677 ff. BGB zu vermeiden (BGH, Urteile vom 23. September 1999 - III ZR 322/98, WM 1999, 2411, 2412 und vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01, WM 2004, 1397, 1399 f.;… PWW/Fehrenbacher, BGB, 3. Aufl., § 677 Rdnr. 15;… Staudinger/Bergmann, BGB, Neubearb. 2006, vor § 677 ff. Rdnr. 196).
- BGH, 01.02.2018 - III ZR 53/17
Verpflichtung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zur Auskunft über …
Dafür besteht grundsätzlich keine tatsächliche Vermutung; der Wille, ein solches Geschäft zugleich für einen anderen zu führen, muss vielmehr hinreichend nach außen in Erscheinung treten (…vgl. nur Senat, Urteile vom 23. September 1999 - III ZR 322/98, NJW 2000, 72 f und 2. November 2006 - III ZR 274/05, NJW-RR 2007, 63 Rn. 15, jeweils mwN; siehe auch BGH, Urteile vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01, NJW-RR 2004, 81, 82 f und 27. Mai 2009 - VIII ZR 302/07, NJW 2009, 2590 Rn. 18). - VG Aachen, 23.01.2017 - 4 K 864/14
Aufenwendungsersatz; tierärztliche Behandlung; öffentlich-rechtliche GoA; …
- OLG Köln, 04.09.2017 - 5 U 40/17
Schadensersatzansprüche einer Krankenschwester wegen Bissverletzungen durch einen …
- BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 1/04
Zustandekommen eins Energielieferungsvertrages
- BGH, 19.07.2007 - III ZR 20/07
Erstattung der Kosten des Technischen Hilfswerks bei Einsatz zur Gefahrenabwehr
- OLG Köln, 12.06.2007 - 24 U 4/06
Treuwidrige Geltendmachung von Aufwendungsersatzansprüchen des …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2017 - L 20 SO 46/16
SGB-XII -Leistungen; Übernahme von Bestattungskosten; Unzumutbarkeit der …
- VG Köln, 17.07.2019 - 21 K 12337/16
Kein Kostenersatz für Unterbringung eines ausgesetzten Hundes
- BGH, 02.11.2006 - III ZR 274/05
Ansprüche der Verkäufers bei Stellung von Sicherheiten für die …
- BGH, 27.04.2005 - VIII ZR 140/04
Rechte des Stromabnehmers bei für ihn nicht erkennbaren Wechsel des …
- BGH, 15.04.2004 - VII ZR 212/03
Ansprüche des Subunternehmers gegen den Auftraggeber des Generalunternehmers
- BGH, 13.10.2005 - III ZR 346/04
Haftung des Anlagenbetreibers für ausgetretene Flüssigkeiten
- VG Göttingen, 19.05.2010 - 1 A 288/08
Anspruch eines Tierarztes gegen die Gemeinde auf Aufwendungsersatz aus …
- OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - Verg 58/09
Ausschluss eines Angebots wegen fehlenden Nachweises der Inkasseberechtigung für …
- OLG Düsseldorf, 09.01.2017 - 24 U 34/16
Honoraransprüche eines Rechtsanwalts gegen eine GmbH bei Mandatierung durch den …
- OLG Brandenburg, 15.01.2009 - 5 U 170/06
Ansprüche aus einem Energieversorgungsvertrag: Annahme eines konkludenten …
- OLG Stuttgart, 27.09.2006 - 14 U 11/06
Rückerstattungsanspruch nach den Kapitalerhaltungsregelungen, wenn die insolvente …
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2018 - 7 A 10624/18
Tierschutz
- LG Chemnitz, 25.04.2019 - 3 S 1/18
- BGH, 29.11.2022 - XIII ZB 64/21
Vergabenachprüfungsverfahren: Grundlage der Streitwertbemessung im …
- BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 344/10
Musikinstrument - Instandsetzungskosten
- BFH, 25.02.2009 - IX R 28/08
Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Darlehen für mittelbare Beteiligung - …
- OLG Brandenburg, 02.08.2006 - 7 U 70/05
Fremdgeschäftsführungswille bei Neuvermietungsbemühungen, Interesse des …
- OLG Köln, 10.03.2022 - 15 U 83/21
Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen wegen der Erfassung sogenannter …
- OLG Schleswig, 16.09.2021 - 11 U 138/20
Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei durch Tätigwerden im Rahmen einer …
- OLG Köln, 05.06.2009 - 3 U 201/08
Erstattung der Kosten für den Einsatz einer Werksfeuerwehr zur Bergung von durch …
- OLG Brandenburg, 09.10.2007 - 11 U 72/07
Werkvertrag: Vergütungspflicht eines Ehegatten als Grundeigentümer für im Rahmen …
- OLG Dresden, 18.07.2014 - 10 U 1501/11
Entwurfsplanung wird nicht weiterverfolgt: Optionsrecht ist nicht eröffnet!
- BGH, 22.03.2007 - IX ZR 206/04
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren
- KG, 08.08.2005 - 20 U 125/04
Geschäftsführung ohne Auftrag: Aufwendungsersatzanspruch eines Krankenhauses …
- OLG Brandenburg, 25.04.2007 - 7 U 134/06
Feststellungsklage: Schadensersatzanspruch wegen Beantragung staatlicher …
- OVG Sachsen, 29.01.2014 - 5 A 840/11
Zulassung der Berufung (abgelehnt), Erschließungsvertrag, Genehmigung, Auslegung, …
- AG Gießen, 17.05.2011 - 43 C 517/10
- AG Berlin-Wedding, 07.08.2014 - 16 C 610/13
Hausverwalter muss Mieteinnahmen nicht an Grundstückserwerber herausgeben!
- LG Düsseldorf, 01.03.2023 - 14d O 3/22
- OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - Verg 59/09
Vergabe von Abschlepp- und Inkassodienstleistungen
- OLG Köln, 05.06.2009 - 3U201/08