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   BGH, 04.12.2003 - IX ZB 48/03   

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BGH, 04.12.2003 - IX ZB 48/03 (https://dejure.org/2003,1305)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2003 - IX ZB 48/03 (https://dejure.org/2003,1305)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2003 - IX ZB 48/03 (https://dejure.org/2003,1305)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Deutsches Notarinstitut

    InsO § 63; InsVV § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 2, §§ 9, 10; ZPO § 104 Abs. 1 Satz 2; BGB §§ 286, 288
    Keine Erhöhung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters trotz verzögerter Bearbeitung des Vergütungsantrages

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zinsen Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Anwendbarkeit der Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) über die Kostenerstattung im Insolvenzverfahren ; Vergleichbarkeit mit Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts und Vormunds; Risiko einer verzögerten ...

  • zvi-online.de

    InsO § 63; InsVV § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 2, §§ 9, 10; ZPO § 104 Abs. 1 Satz 2; BGB §§ 286, 288
    Keine Kompensation für verspätete Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • Judicialis

    InsO § 63; ; InsVV § 3 Abs. 1; ; InsVV § 4 Abs. 2; ; InsVV § 9; ; InsVV § 10; ; ZPO § 104 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 286; ; BGB § 288

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte des vorläufigen Insolvenzverwalters bei verzögerter Bearbeitung des Antrags auf Festsetzung der Vergütung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verzögerung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1132
  • ZIP 2004, 574
  • MDR 2004, 716
  • NZI 2004, 249
  • WM 2004, 696
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Zweibrücken, 09.04.2002 - 3 W 236/01

    Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters ; Bestimmung der

    Auszug aus BGH, 04.12.2003 - IX ZB 48/03
    Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Kostenerstattung können im Insolvenzverfahren jedoch nur angewendet werden, soweit sich Verfahrensbeteiligte mit entgegengesetzten Interessen gegenüberstehen (OLG Zweibrücken Rpfleger 2002, 477 unter Bezugnahme auf OLG Köln ZIP 2001, 1209, 1210 f; ebenso Ganter, in: MünchKomm-InsO § 4 Rn. 27; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 4 Rn. 16; Kirchhof, in: HK-InsO 3. Aufl. § 4 Rn. 7; Goetsch, in: Breutigam/Blersch/Goetsch, InsO § 4 Rn. 11 ff; gegen die Anwendbarkeit von § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO aus anderen Gründen auch von Holdt ZInsO 2002, 1122, 1123).

    Dies ist auch für die Vergütung des Vormunds anerkannt (BayObLG FamRZ 2002, 767; OLG Zweibrücken Rpfleger 2002, 477; Palandt/Diederichsen, § 1835 BGB Rn. 1).

  • BGH, 01.10.2002 - IX ZB 53/02

    Rechtsmittel gegen die Versagung der Genehmigung zur Entnahme eines

    Auszug aus BGH, 04.12.2003 - IX ZB 48/03
    Insofern gibt es keinen Unterschied zu dem Vergütungsanspruch des endgültigen Insolvenzverwalters (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 1. Oktober 2002 - IX ZB 53/02, NJW 2003, 210).

    Es hat - freilich unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse, insbesondere der regelmäßig geringeren Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung - nach ähnlichen Grundsätzen zu verfahren wie bei der endgültigen Insolvenzverwaltung (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 1. Oktober 2002 aaO).

  • BGH, 05.12.1991 - IX ZR 275/90

    Vergütung und Auslagen des Konkursverwalters für die Zeit ab Feststellung der

    Auszug aus BGH, 04.12.2003 - IX ZB 48/03
    Der vorläufige Insolvenzverwalter nimmt nicht die Interessen eines Mandanten, sondern eine im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe wahr (BGHZ 116, 233, 238).

    Der Vergütungsanspruch des vorläufigen Insolvenzverwalters, der schon mit der Tätigkeit und nicht erst mit der Festsetzung durch das Gericht entsteht (vgl. BGHZ 116, 233, 242), ist auf eine unverzügliche Erfüllung gerichtet.

  • BGH, 17.07.2003 - IX ZB 10/03

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Anordnung eines

    Auszug aus BGH, 04.12.2003 - IX ZB 48/03
    b) Der Grundsatz der leistungsangemessenen Vergütung (vgl. dazu zuletzt BGH, Beschl. v. 24. Juni 2003 - IX ZB 453/02, WM 2003, 1869, 1870; v. 17. Juli 2003 - IX ZB 10/03, WM 2003, 1871) wird jedoch nicht nennenswert eingeschränkt, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter auf seinen Vergütungsanspruch bis zur Festsetzung durch das Insolvenzgericht keine Zinsen oder eine den Zinsen vergleichbare "Kompensation" erhält.
  • OLG Köln, 02.05.2001 - 2 W 56/01

    Beschwerdebefugnis eines am Insolvenzverfahren nicht beteiligten Dritten

    Auszug aus BGH, 04.12.2003 - IX ZB 48/03
    Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Kostenerstattung können im Insolvenzverfahren jedoch nur angewendet werden, soweit sich Verfahrensbeteiligte mit entgegengesetzten Interessen gegenüberstehen (OLG Zweibrücken Rpfleger 2002, 477 unter Bezugnahme auf OLG Köln ZIP 2001, 1209, 1210 f; ebenso Ganter, in: MünchKomm-InsO § 4 Rn. 27; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 4 Rn. 16; Kirchhof, in: HK-InsO 3. Aufl. § 4 Rn. 7; Goetsch, in: Breutigam/Blersch/Goetsch, InsO § 4 Rn. 11 ff; gegen die Anwendbarkeit von § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO aus anderen Gründen auch von Holdt ZInsO 2002, 1122, 1123).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus BGH, 04.12.2003 - IX ZB 48/03
    Die gesetzlichen Vergütungsregeln für Insolvenzverwalter sind daher an diesem Maßstab zu messen (vgl. BVerfGE 54, 251, 271; 68, 193, 216; 88, 145, 160).
  • BGH, 24.06.2003 - IX ZB 453/02

    Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 04.12.2003 - IX ZB 48/03
    b) Der Grundsatz der leistungsangemessenen Vergütung (vgl. dazu zuletzt BGH, Beschl. v. 24. Juni 2003 - IX ZB 453/02, WM 2003, 1869, 1870; v. 17. Juli 2003 - IX ZB 10/03, WM 2003, 1871) wird jedoch nicht nennenswert eingeschränkt, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter auf seinen Vergütungsanspruch bis zur Festsetzung durch das Insolvenzgericht keine Zinsen oder eine den Zinsen vergleichbare "Kompensation" erhält.
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BGH, 04.12.2003 - IX ZB 48/03
    Die gesetzlichen Vergütungsregeln für Insolvenzverwalter sind daher an diesem Maßstab zu messen (vgl. BVerfGE 54, 251, 271; 68, 193, 216; 88, 145, 160).
  • LG Hildesheim, 27.04.2001 - 5 T 175/01

    Verzinsung von Ansprüchen eines Betreuers auf Vergütung und Aufwendungsersatz;

    Auszug aus BGH, 04.12.2003 - IX ZB 48/03
    Die Vergütungsansprüche des Vormunds (§§ 1836 bis 1836 b BGB), der ebenfalls ein privates Amt wahrnimmt, sind nur im Falle des Verzuges zu verzinsen (LG Stuttgart BtPrax 1999, 158; LG Hildesheim FamRZ 2001, 1642; Palandt/Diederichsen, BGB 63. Aufl. § 1835 Rn. 1, § 1836a Rn. 11), also nicht schon ab Eingang des Festsetzungsantrags.
  • BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 216/01

    Härteausgleich bei Betreuung nicht mittelloser Betroffener - Verzinsung der

    Auszug aus BGH, 04.12.2003 - IX ZB 48/03
    Dies ist auch für die Vergütung des Vormunds anerkannt (BayObLG FamRZ 2002, 767; OLG Zweibrücken Rpfleger 2002, 477; Palandt/Diederichsen, § 1835 BGB Rn. 1).
  • LG Stuttgart, 10.03.1999 - 10 T 326/98
  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

  • BGH, 21.09.2017 - IX ZB 28/14

    Verwirkung des Vergütungsanspruchs des vorläufigen Insolvenzverwalters bei

    Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, hat der Verwalter weder einen Anspruch auf Verzinsung seines Vergütungsanspruchs noch einen Anspruch auf einen Zuschlag zur Vergütung zur Kompensation des Nachteils entgangener Zinsen zu Lasten der Masse (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - IX ZB 48/03, NZI 2004, 249, 250 f).
  • BGH, 16.10.2014 - IX ZR 190/13

    Amtshaftung: Amtspflichtverletzung des Insolvenzgerichts bei Verweigerung der

    Eine andere Frage ist, unter welchen tatsächlichen Voraussetzungen das Insolvenzgericht gegenüber dem auf § 9 InsVV gestützten Antrag eines Verwalters von einem Zurückbehaltungsrecht, welches erheblich in dessen durch Art. 12 GG geschützten Rechte eingreift (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - IX ZB 48/03, NZI 2004, 249, 251; vom 15. Januar 2004 - IX ZB 96/03, BGHZ 157, 282, 286), Gebrauch machen darf.
  • BGH, 06.11.2014 - IX ZB 90/12

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Berücksichtigung eines zugunsten der Masse

    Der durch Art. 12 GG geschützte Anspruch des Insolvenzverwalters auf Vergütung ist auf unverzügliche Erfüllung gerichtet (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - IX ZB 53/02, WM 2002, 2476, 2477; vom 4. Dezember 2003 - IX ZB 48/03, WM 2004, 696, 697; Urteil vom 17. November 2005 - IX ZR 179/04, BGHZ 165, 96, 101).
  • OLG Braunschweig, 24.07.2013 - 3 U 218/11

    Amtshaftungsansprüche des Insolvenzverwalters wegen schuldhafter Verzögerung der

    Ausgangspunkt ist dabei die Erwägung, dass im Fall einer schuldhaften Verzögerung oder Versagung eines beantragten Kostenvorschusses durch das Insolvenzgericht ein Schadensersatzanspruch des Insolvenzverwalters wegen Amtspflichtverletzung in Betracht kommt (vgl. BGH Urteil vom 04.12.2003 - IX ZB 48/03 - juris Rn. 21).

    Die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO liegen vor, da die Rechtssache im Anschluss an das Urteil des BGH vom 04.12.2003 (IX ZB 48/03) die entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige allgemeine Rechtsfrage aufwirft, unter welchen Voraussetzungen Amtshaftungsansprüche des Insolvenzverwalters bestehen, der von einer schuldhaften Verzögerung oder Versagung eines beantragten Kostenvorschusses betroffen ist.

  • OLG Brandenburg, 23.03.2009 - 3 Wx 6/07

    Nachlasspflegschaft: Verzinsungsbeginn für Vergütung des Nachlasspflegers;

    Er ist - wie ein Insolvenzverwalter oder ein Vormund - zusammengefasst Träger eines privaten Amtes (vergleiche BGH, Beschluss vom 04.12.2003 - IX ZB 48/03 Juris Tz. 8, 9 = MDR 2004, 716), zu dessen Übernahme er verpflichtet und dessen vertragliche Ausgestaltung ihm entzogen ist.

    Für den Fall der schuldhaften Verzögerung oder Versagung eines beantragten Kostenvorschusses oder seiner Vergütung durch das Nachlassgericht kommt überdies ein Schadensersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG) in Betracht (vergleiche BGH, Beschluss vom 04.12.2003 - IX ZB 48/03 Juris Tz. 21 = MDR 2004, 716).

  • OLG Saarbrücken, 30.11.2004 - 4 U 277/04

    Insolvenzanfechtung: Beweis einer Rechtshandlung in

    Demgegenüber war der Umstand, dass der Schuldner dem Beklagten mit dem Schuldanerkenntnis eine inkongruente Leistung gewährte, weil dieser zum fraglichen Zeitpunkt keinen Anspruch auf die Abgabe des Schuldanerkenntnisses besaß, im vorliegenden Fall nicht geeignet, die Anforderungen an den Entlastungsbeweis des Beklagten zu verstärken (zu den Beweisanzeichen einer inkongruenten Deckung vgl. nur BGH, NJW-RR 2004, 1132).
  • LG Bonn, 15.09.2006 - 6 T 89/06

    Zulässigkeit des Abschlusses von Dienstverträgen und Werkverträgen im Rahmen der

    Für die Festsetzung von Zinsen fehlt es aus den Gründen des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 04.12.2003 - IX ZB 48/03 - an einer rechtlichen Grundlage (NZI 2004, 249 250 f.).
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