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   OLG Naumburg, 09.10.2003 - 2 U 13/03   

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https://dejure.org/2003,9974
OLG Naumburg, 09.10.2003 - 2 U 13/03 (https://dejure.org/2003,9974)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09.10.2003 - 2 U 13/03 (https://dejure.org/2003,9974)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - 2 U 13/03 (https://dejure.org/2003,9974)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich der wirtschaftlichen Risiken eines zu finanzierenden Projekts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AGBG §§ 9, 11 Nr. 5a, 5b; BGB §§ 249, 252, 254, 282
    Zum Umfang der Belehrungspflicht der kreditgewährenden Bank hinsichtlich der Risiken einer Umschuldung

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2004, 782
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.02.1999 - IX ZR 352/97

    Haftung eines Kreditinstituts für das Verschweigen von wesentlichen Eigenschaften

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.10.2003 - 2 U 13/03
    Ein solches Aufklärungsbedürfnis ist zu bejahen, wenn die Bank einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken des Projektes hinzutretenden speziellen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung jedenfalls begünstigt, oder wenn sie in Bezug auf die speziellen Risiken des zu finanzierenden Vorhabens gegenüber dem Darlehensnehmer einen konkreten Wissensvorsprung hat (BGH WM 1987, 1546 ; BGH WM 1999, 678 ff.; OLG München, WM 1990, 397).
  • LG Stuttgart, 27.03.1991 - 5 S 248/90
    Auszug aus OLG Naumburg, 09.10.2003 - 2 U 13/03
    Zulässigkeitsbedenken bestehen allenfalls dann, wenn die Höhe der Schätzkosten im Wege der Schadenspauschalierung bestimmt wird (vgl. LG Stuttgart, NJW-RR 1992, 380).
  • BGH, 09.04.1987 - III ZR 126/85

    Bank - Aufklärungspflicht - Darlehen - Risiken

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.10.2003 - 2 U 13/03
    Ein solches Aufklärungsbedürfnis ist zu bejahen, wenn die Bank einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken des Projektes hinzutretenden speziellen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung jedenfalls begünstigt, oder wenn sie in Bezug auf die speziellen Risiken des zu finanzierenden Vorhabens gegenüber dem Darlehensnehmer einen konkreten Wissensvorsprung hat (BGH WM 1987, 1546 ; BGH WM 1999, 678 ff.; OLG München, WM 1990, 397).
  • BGH, 12.03.1991 - XI ZR 190/90

    Umfang des Schadensersatzes bei Nichtabnahme eines vereinbarten Darlehens

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.10.2003 - 2 U 13/03
    Der Bundesgerichtshof hat die Zulässigkeit einer Pauschalierung von Nichtabnahmeentschädigungen von Hypothekenbanken in Höhe von bis zu 0, 5 % jährlich für den Zeitraum bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit des Darlehensnehmers bejaht (BGH NJW 1990, 981 ; BGH NJW 1991, 1817 ).
  • BGH, 02.11.1989 - III ZR 143/88

    Formularmäßige Vereinbarung einer Nichtabnahmeentschädigung

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.10.2003 - 2 U 13/03
    Der Bundesgerichtshof hat die Zulässigkeit einer Pauschalierung von Nichtabnahmeentschädigungen von Hypothekenbanken in Höhe von bis zu 0, 5 % jährlich für den Zeitraum bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit des Darlehensnehmers bejaht (BGH NJW 1990, 981 ; BGH NJW 1991, 1817 ).
  • LG Hamburg, 11.01.1990 - 2 O 109/89
    Auszug aus OLG Naumburg, 09.10.2003 - 2 U 13/03
    Eine generelle Nachforschungspflicht der Bank hinsichtlich der Gefahren, die sich aus der Ablösung eines durch eine dritte Bank gewährten Kredits ergeben, hat der BGH allerdings verneint (BGH NJW-RR 1990, 624).
  • OLG Köln, 07.09.1998 - 16 U 99/97

    Voraussetzungen der wirksamen formularmäßigen Vereinbarung einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.10.2003 - 2 U 13/03
    Doch kommt die Nichtabnahme eines Darlehens nach Fristsetzung einer endgültigen Erfüllungsverweigerung gleich, und der Umstand, dass eine Ablehnungsandrohung der Klägerin nicht erforderlich ist, stellte daher keine Abweichung von einem wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung in § 326 BGB dar (vgl. OLG Köln, ZIP 1999, 355 ; Bruchner in Bankrechtshandbuch II; S. 2005).
  • BGH, 16.03.1978 - III ZR 112/76

    Auslegung einer Klausel über Bereitstellungszinsen bezüglich eines Darlehens -

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.10.2003 - 2 U 13/03
    a) Der Anspruch auf Zahlung von Bereitstellungszinsen entsteht grundsätzlich mit der Darlehenszusage und wird in sukzessiven Monatsleistungen fällig (BGH WM 1978, 422).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.2009 - 6 U 17/09

    Untersagung von Schätzgebühren in Darlehnsverträgen mit Privatkunden

    bbb) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den beiden von der Beklagten als Beleg für die von ihr vertretene Ansicht herangezogenen Entscheidungen des OLG München vom 26. August 1999 19 U 2173/99 - (WM 2000, 130 ff.) und des OLG Naumburg vom 09. Oktober 2003 - 2 U 13/03 - (WM 2004, 782 f.), in denen eine Berechnung von Wertermittlungs- bzw. Schätzkosten durch das darlehensgebende Kreditinstitut jeweils zugelassen worden ist.
  • LG Köln, 09.03.2017 - 15 O 214/16

    Rückabwicklung widerrufener Darlehensverträge

    Im Zeitpunkt der Anspruchsentstehung - hier also im Jahr 2003 - wurde die Vereinbarung von Wertermittlungsgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen allgemein gebilligt (vgl. OLG München, Urt. v. 26.08.1999 - 19 U 2173/99, juris; OLG Naumburg, Urt. v. 09.10.2003 - 2 U 13/03, juris).
  • LG Köln, 02.06.2015 - 15 S 10/15

    Rückzahlung einer Wertermittlungsgebühr im Rahmen des Kaufs einer

    Im Zeitpunkt der Anspruchsentstehung - hier also am Januar 2005 - wurde die Vereinbarung von Wertermittlungsgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen allgemein gebilligt (vgl. OLG München, Urt. v. 26.08.1999 - 19 U 2173/99, juris; OLG Naumburg, Urt. v. 09.10.2003 - 2 U 13/03, juris; ebenso noch Buchner/Krepold in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechtshandbuch, 4. Aufl. 2011, § 78 Rn. 120 ff.).
  • AG Frankfurt/Main, 11.06.2015 - 31 C 4294/14

    Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 28.10.2014 (XI ZR 348/13 und XI ZR

    Die formularvertragliche Vereinbarung von Gebühren für eine Wertermittlung erachtete bereits das OLG Düsseldorf im Jahre 2009 (Urteil vom 05.11.2009 - I-6 U 17/09) mit ausführlicher Begründung und in Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 01.06.1989 (III ZR 219/87) sowie den Entscheidungen des OLG München vom 26.08.1999 (19 U 2173/99) und des OLG Naumburg vom 09.10.2003 (2 U 13/03) für unwirksam.
  • AG Köln, 23.06.2015 - 124 C 52/15
    Eine Klausel über Schätzkosten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Verbraucherdarlehensvertrags ist gemäß § 307 Abs. 1 S. 2 BGB i.V.m. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, weil sie die Kunden des Kreditinstituts entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 05. November 2009 - I-6 U 17/09, 6 U 17/09 -, juris; a.A.: OLG München, WM 2000, 130; OLG Naumburg WM 2004, 782).
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