Rechtsprechung
   BGH, 16.09.2005 - V ZR 244/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2297
BGH, 16.09.2005 - V ZR 244/04 (https://dejure.org/2005,2297)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2005 - V ZR 244/04 (https://dejure.org/2005,2297)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2005 - V ZR 244/04 (https://dejure.org/2005,2297)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2297) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 162 Abs. 1
    Keine Vereitelung des Bedingungseintritts bei Einwirkung auf einen Dritten, der über denBedingungseintritt entscheidet

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bedingung: Verhinderung des Bedingungseintritts durch eine Vertragspartei; Treuwidrigkeit der Einflussnahme auf einen vertraglich erforderlichen Bedingungseintritt ; Einflussnahme auf einen erforderlichen Bedingungseintritt bei Vorliegen dafürsprechender wirtschaftlicher ...

  • Judicialis

    BGB § 162 Abs. 1

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Voraussetzungen und Folgen der unzulässigen Einflußnahme auf den Ausfall einer aufschiebenden Bedingung (§ 162 I BGB)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 162 Abs. 1
    Treuwidrigkeit der Einflussnahme einer Partei auf den Eintritt einer Bedingung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Voraussetzungen und Folgen der unzulässigen Einflußnahme auf den Ausfall einer aufschiebenden Bedingung (§ 162 I BGB)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3417
  • MDR 2006, 138
  • WM 2005, 2287
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.03.1984 - VIII ZR 286/82

    Auslegung einer Rückkaufsklausel bei einem bankfinanzierten Kauf

    Auszug aus BGH, 16.09.2005 - V ZR 244/04
    Maßgeblich ist, welches Verhalten von einem loyalen Vertragspartner erwartet werden konnte (vgl. BGH, Urt. v. 21. März 1984, VIII ZR 286/82, NJW 1984, 2568, 2569).

    Demgemäß wurde die Entscheidung eines Vermieters, sein Grundstück zu verkaufen, im Verhältnis zu seinem Vertragspartner, mit dem er einen durch den Wiederaufbau des auf dem Grundstück befindlichen Gebäudes bedingten Mietvertrag geschlossen hatte, als in seinem Ermessen stehend und deshalb als nicht treuwidrig bewertet (BGH, Urt. v. 11. Mai 1964, VIII ZR 177/62, WM 1964, 921, 922), das Verhalten eines Käufers, der die Ratenzahlung einstellte, im Hinblick auf die vereinbarten Verzugsfolgen als eine vertraglich eingeräumte und damit nicht gegen Treu und Glauben verstoßende Möglichkeit der Lösung vom Kaufvertrag angesehen (BGH, Urt. v. 21. März 1984, VIII ZR 286/82, NJW 1984, 2568, 2569) oder der Entschluss eines Händlers, von einem zur Bedingung erhobenen Verkauf abzusehen, weil sich dieser wirtschaftlich nicht lohnte, als nicht treuwidrig gewürdigt, da der Händler nur die ihm von seinem Vertragspartner zugestandene Freiheit ausgeübt habe (KG, DAR 1980, 118, 119).

  • BGH, 17.03.1995 - V ZR 178/93

    Rechtskraft der Abweisung einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus BGH, 16.09.2005 - V ZR 244/04
    Wäre eine Klage der Beklagten auf Erstattung der für die Gründung der Betriebsgesellschaft aufgewendeten 27.000 EUR rechtskräftig abgewiesen worden, stünde damit fest, dass sie diese Rechtsfolge aus dem zugrunde liegenden Lebenssachverhalt nicht herleiten können, und zwar unabhängig davon, auf welche Anspruchsgrundlage die Klage gestützt war und welche Anspruchsgrundlagen das Gericht erkannt und geprüft hat (vgl. BGHZ 157, 47, 53; Senat, Urt. v. 17. März 1995, V ZR 178/93, NJW 1995, 1757, 1758).

    Entsprechendes gilt für das Gegenteil eines die Klage auf Erstattung der 27.000 EUR abweisenden Urteils (vgl. Senat, Urt. v. 17. März 1995, V ZR 178/93, aaO), also für das das Nichtbestehen eines solchen Anspruchs feststellende Berufungsurteil.

  • BGH, 11.05.1964 - VIII ZR 177/62
    Auszug aus BGH, 16.09.2005 - V ZR 244/04
    Bei der Würdigung kann auch von Bedeutung sein, ob die Partei vernünftige wirtschaftliche Gründe hatte, auf den Eintritt oder das Ausbleiben der Bedingung Einfluss zu nehmen (z.B. BGH, Urt. v. 11. Mai 1964, VIII ZR 177/62, WM 1964, 921, 922).

    Demgemäß wurde die Entscheidung eines Vermieters, sein Grundstück zu verkaufen, im Verhältnis zu seinem Vertragspartner, mit dem er einen durch den Wiederaufbau des auf dem Grundstück befindlichen Gebäudes bedingten Mietvertrag geschlossen hatte, als in seinem Ermessen stehend und deshalb als nicht treuwidrig bewertet (BGH, Urt. v. 11. Mai 1964, VIII ZR 177/62, WM 1964, 921, 922), das Verhalten eines Käufers, der die Ratenzahlung einstellte, im Hinblick auf die vereinbarten Verzugsfolgen als eine vertraglich eingeräumte und damit nicht gegen Treu und Glauben verstoßende Möglichkeit der Lösung vom Kaufvertrag angesehen (BGH, Urt. v. 21. März 1984, VIII ZR 286/82, NJW 1984, 2568, 2569) oder der Entschluss eines Händlers, von einem zur Bedingung erhobenen Verkauf abzusehen, weil sich dieser wirtschaftlich nicht lohnte, als nicht treuwidrig gewürdigt, da der Händler nur die ihm von seinem Vertragspartner zugestandene Freiheit ausgeübt habe (KG, DAR 1980, 118, 119).

  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 232/00

    Pflicht des Ausschreibenden zur Vergabe des Auftrags

    Auszug aus BGH, 16.09.2005 - V ZR 244/04
    Etwas anderes folgt nicht aus dem von der Anschlussrevision zitierten Urteil des Bundesgerichtshofs, in dem es an einer Stelle heißt, ein derartiger, auf das negative Interesse gerichtete Schadensersatzanspruch sei nicht Streitgegenstand der Klage (BGH, Urt. v. 5. November 2002, X ZR 232/00, WM 2003, 1379, 1380 r.Sp.).
  • BGH, 25.09.1996 - VIII ZR 172/95

    Form der Genehmigung eines durch einen Vertreter abgeschlossenen

    Auszug aus BGH, 16.09.2005 - V ZR 244/04
    In einem solchen Fall wird ein auf vernünftige wirtschaftliche Gründe gestützter, den Bedingungseintritt beeinflussender Entschluss dieser Partei in der Regel auch im Verhältnis zu ihrem Vertragspartner sachlich gerechtfertigt und damit nicht treuwidrig sein (zur Anwendbarkeit von § 162 BGB auf Wollensbedingungen, vgl. BGH, Urt. v. 25. September 1996, VIII ZR 172/95, NJW 1996, 3338, 3340 sowie Staudinger/Bork, aaO, § 162 Rdn. 4).
  • OLG Hamm, 14.04.1989 - 26 U 159/88

    Beurkundungpflichtigkeit von Bauverträgen in Verbindung mit in Aussicht

    Auszug aus BGH, 16.09.2005 - V ZR 244/04
    In anderen Fällen erschienen die mit der Wirksamkeit des Vertrages oder dem fortbestehenden Schwebezustand einhergehenden wirtschaftlichen Auswirkungen für eine Partei bei Würdigung der von ihr durch den Abschluss des bedingten Rechtsgeschäfts übernommen Risiken nicht zumutbar und die Einflussnahme auf den Geschehensablauf aus diesem Grund nicht treuwidrig (z.B. OLG Hamm, NJW-RR 1989, 1366: die zur Bedingung gemachte Finanzierung scheitert an den Einkommensverhältnissen des Schuldners; OLG Köln, OLGZ 1974, 8, 10: Partei verzichtet auf den Versuch, die zur Bedingung erhobene behördliche Genehmigung durch ein langwieriges Rechtsmittelverfahren zu erhalten).
  • BGH, 19.11.2003 - VIII ZR 60/03

    Zum Umfang der materiellen Rechtskraft eines Urteils über eine Wandelungsklage

    Auszug aus BGH, 16.09.2005 - V ZR 244/04
    Wäre eine Klage der Beklagten auf Erstattung der für die Gründung der Betriebsgesellschaft aufgewendeten 27.000 EUR rechtskräftig abgewiesen worden, stünde damit fest, dass sie diese Rechtsfolge aus dem zugrunde liegenden Lebenssachverhalt nicht herleiten können, und zwar unabhängig davon, auf welche Anspruchsgrundlage die Klage gestützt war und welche Anspruchsgrundlagen das Gericht erkannt und geprüft hat (vgl. BGHZ 157, 47, 53; Senat, Urt. v. 17. März 1995, V ZR 178/93, NJW 1995, 1757, 1758).
  • BGH, 08.01.1958 - VII ZR 126/57
    Auszug aus BGH, 16.09.2005 - V ZR 244/04
    Im Übrigen kann auch nicht angenommen werden, dass die nach Auffassung der Revision "überschießende" Mitteilung für den Nichteintritt der Bedingung ursächlich geworden ist (zum Erfordernis der Kausalität: BGH, Urt. v. 8. Januar 1958, VII ZR 126/57, JZ 1958, 211; MünchKomm-BGB/H.P. Westermann, 4. Aufl., § 162 Rdn. 11).
  • OLG Köln, 30.10.1973 - 15 U 55/73
    Auszug aus BGH, 16.09.2005 - V ZR 244/04
    In anderen Fällen erschienen die mit der Wirksamkeit des Vertrages oder dem fortbestehenden Schwebezustand einhergehenden wirtschaftlichen Auswirkungen für eine Partei bei Würdigung der von ihr durch den Abschluss des bedingten Rechtsgeschäfts übernommen Risiken nicht zumutbar und die Einflussnahme auf den Geschehensablauf aus diesem Grund nicht treuwidrig (z.B. OLG Hamm, NJW-RR 1989, 1366: die zur Bedingung gemachte Finanzierung scheitert an den Einkommensverhältnissen des Schuldners; OLG Köln, OLGZ 1974, 8, 10: Partei verzichtet auf den Versuch, die zur Bedingung erhobene behördliche Genehmigung durch ein langwieriges Rechtsmittelverfahren zu erhalten).
  • RG, 16.03.1912 - V 483/11

    Vereitelung einer aufschiebenden Bedingung

    Auszug aus BGH, 16.09.2005 - V ZR 244/04
    Bei der Anwendbarkeit des § 162 Abs. 1 BGB steht nämlich nicht in Frage, ob der bedingt Verpflichtete sich einer vertraglichen Verpflichtung entzogen hat; entscheidend ist vielmehr nur, ob er wider Treu und Glauben den Eintritt des zur Bedingung erhobenen Ereignisses verhindert hat (RGZ 79, 96, 97 f.).
  • BGH, 10.01.1958 - VIII ZR 412/56

    Verjährung des Anspruchs auf Wandlung nach Zustimmung des Verkäufers

  • BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 312/16

    Befristung des Arbeitsvertrags eines Lizenzspielers der Fußball-Bundesliga

    Dies ist mittels einer umfassenden Würdigung des Verhaltens der den Bedingungseintritt beeinflussenden Vertragspartei nach Anlass, Zweck und Beweggrund unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Inhalts des Rechtsgeschäfts, festzustellen (BAG 23. September 2014 - 9 AZR 827/12 - Rn. 32; BGH 16. September 2005 - V ZR 244/04 - zu II 1 der Gründe) .
  • OLG Stuttgart, 14.04.2015 - 12 U 153/14

    Schadensersatzansprüche nach einer durch Mitbieten des Anbieters fehlgeschlagenen

    Dies ist mittels einer umfassenden Würdigung des Verhaltens der den Bedingungseintritt beeinflussenden Vertragspartei nach Anlass, Zweck und Beweggrund unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Inhalts des Rechtsgeschäfts, festzustellen (BGH, Urteil vom 16. September 2005 - V ZR 244/04, juris Rn. 13).
  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06

    Aufklärungspflichten des Verkäufers beim Verkauf einer Solarheizungsanlage zur

    Ob die Beeinflussung des Geschehensablaufs treuwidrig ist, ist aufgrund einer umfassenden Würdigung des Verhaltens der den Bedingungseintritt beeinflussenden Vertragspartei nach Anlass, Zweck und Beweggrund unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Inhalts des Rechtsgeschäfts, festzustellen (BGH, Urteil vom 16. September 2005, V ZR 244/04, WM 2005, 2287, unter II 1 m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 12.04.2016 - 14 Sa 1344/15

    Abfindungsprogramm nach dem Windhundprinzip - technischer Fehler

    (d) Ebenso muss derjenige, der aus der Fiktion des § 162 BGB Rechte herleiten will, das treuwidrige Verhalten darlegen und beweisen (BGH, Urteil vom 16.09.2005 - V ZR 244/04 -, Rn. 22, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.10.1996 - 22 U 49/96 -, Rn. 27, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.07.1995 - 4 U 269/94 -, Rn. 5, juris; Staudinger/Reinhard Bork (2015) BGB § 162, Rn. 20).
  • BAG, 01.08.2018 - 7 AZR 882/16

    Auflösende Bedingung - Bedingungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist -

    Dies ist mittels einer umfassenden Würdigung des Verhaltens der den Bedingungseintritt beeinflussenden Vertragspartei nach Anlass, Zweck und Beweggrund unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Inhalts des Rechtsgeschäfts, festzustellen (BAG 16. Januar 2018 - 7 AZR 312/16 - Rn. 31; 23. September 2014 - 9 AZR 827/12 - Rn. 32; BGH 16. September 2005 - V ZR 244/04 - zu II 1 der Gründe) .
  • BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 827/12

    Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung - Verhinderung des Bedingungseintritts

    Dies ist mittels einer umfassenden Würdigung des Verhaltens der den Bedingungseintritt beeinflussenden Vertragspartei nach Anlass, Zweck und Beweggrund unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Inhalts des Rechtsgeschäfts, festzustellen (BGH 16. September 2005 - V ZR 244/04 - zu II 1 der Gründe) .
  • BAG, 01.08.2018 - 7 AZR 561/16

    Auflösende Bedingung - Beamter - Nichtverlängerung der Beurlaubung

    Dies ist mittels einer umfassenden Würdigung des Verhaltens der den Bedingungseintritt beeinflussenden Vertragspartei nach Anlass, Zweck und Beweggrund unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Inhalts des Rechtsgeschäfts, festzustellen (BAG 16. Januar 2018 - 7 AZR 312/16 - Rn. 31; 23. September 2014 - 9 AZR 827/12 - Rn. 32; BGH 16. September 2005 - V ZR 244/04 - zu II 1 der Gründe) .
  • BAG, 12.11.2008 - 7 AZR 499/07

    Einstellungsanspruch

    Dies ist mittels einer umfassenden Würdigung des Verhaltens der den Bedingungseintritt beeinflussenden Vertragspartei nach Anlass, Zweck und Beweggrund unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Inhalts des Rechtsgeschäfts, festzustellen (BGH 16. September 2005 - V ZR 244/04 - NJW 2005, 3417, zu II 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 05.08.2014 - 9 AZR 1079/12

    Ermittlung von Beschäftigungstagen - Treuwidrigkeit der Berufung auf

    Dies ist mittels einer umfassenden Würdigung des Verhaltens der den Bedingungseintritt beeinflussenden Vertragspartei nach Anlass, Zweck und Beweggrund unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Inhalts des Rechtsgeschäfts, festzustellen (BGH 16. September 2005 - V ZR 244/04 - zu II 1 der Gründe) .
  • OLG Düsseldorf, 25.07.2019 - 16 U 120/18

    AA des VV, Eigenkündigung einer VV-GmbH bei vereinbarter Beendigung des VVV im

    Denn Gegenstand einer Bedingung gemäß § 158 Abs. 2 BGB kann ein zukünftiges Ereignis jeder Art sein, mithin auch die Handlung eines Dritten (vgl. etwa BGH, Urteil vom 16. September 2005, Az.: V ZR 244/04, NJW 2005, 3417 - 3418; Ellenberger, in: Palandt, BGB, 78. Auflage, § 158 Rn. 10; Herler, in: Staudinger, BGB Neubearbeitung 2015, vor § 158 Rn. 5 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2012 - 23 U 122/11

    Rechtsfolgen der Kündigung eines Werkvertrages in der Schwebephase vor Eintritt

  • OLG Brandenburg, 16.02.2011 - 3 U 84/10

    Zahnarztpraxismietvertrag: Treuwidriges Verhindern eines Bedingungseintritts

  • OLG Köln, 13.09.2011 - 15 U 60/09

    Wirksamkeit des Vorbehalts der Finanzierung des Erwerbs eines Anteils an einem

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2012 - 9 Sa 684/11

    Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich Stationierungsstreitkräfte

  • ArbG Mannheim, 17.03.2015 - 8 Ca 233/14

    Mitarbeiterbeteiligung - Beteiligung am Veräußerungserlös für virtuellen

  • AG Hechingen, 28.07.2016 - 6 C 145/16

    Schadensersatzanspruch eines Rechtsanwaltes gegen den Mandanten: Treuwidrigkeit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht