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   BGH, 18.01.2005 - XI ZR 17/04   

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BGH, 18.01.2005 - XI ZR 17/04 (https://dejure.org/2005,604)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2005 - XI ZR 17/04 (https://dejure.org/2005,604)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2005 - XI ZR 17/04 (https://dejure.org/2005,604)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Prämien für eine der Tilgung eines endfälligen Darlehens dienlichen Kapitallebensversicherung bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses des Kredits - Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Lebensversicherungsprämien bei einer mit einem ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Berücksichtigung der Prämien für der Tilgung eines Darlehens dienende Kapitallebensversicherung bei Berechnung des effektiven Jahreszinses

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kapitallebensversicherung iVm Darlehensvertrag

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Keine Verpflichtung des Kreditgebers, bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses die Prämien für eine zu Tilgungszwecken abgeschlossene Kapitallebensversicherung anzugeben; kein Anspruch auf Erstattung gezahlter oder auf Freistellung von künftigen Prämien für eine zu ...

  • Judicialis

    VerbrKrG a.F. § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 Buchst. e; ; VerbrKr... G a.F. § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 Buchst. f; ; VerbrKrG a.F. § 4 Abs. 2 Satz 2; ; VerbrKrG a.F. § 6 Abs. 2 Satz 3; ; PreisangabenVO a.F. § 4 Abs. 3 Nr. 5

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des effektiven Jahreszinses für ein durch eine Kapitallebensversicherung zu tilgendes endfälliges Darlehen; Rechte des Verbrauchers bei Kündigung des Darlehens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    VerbrKrG a. F. § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 Buchst. e, f, Abs. 2 Satz 2, § 6 Abs. 2 Satz 3; PAngV a. F. § 4 Abs. 3 Nr. 5
    Keine Berücksichtigung der Prämien für der Tilgung eines Darlehens dienende Kapitallebensversicherung bei Berechnung des effektiven Jahreszinses

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 7 (Leitsatz)

    Zur Frage, ob Kapitallebensversicherungsprämien im Darlehensvertrag bei der Angabe des effektiven Jahreszinses zu berücksichtigen sind

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 9 (Leitsatz)

    Zur Frage von Pflichtverletzungen bei der Erstellung von Modellrechnungen als Finanzierungsvergleich

Besprechungen u.ä. (3)

  • nomos.de PDF, S. 10 (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichten der Kreditinstitute bei der Vergabe von endfälligen Lebensversicherungsdarlehen

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    VerbrKrG a.F §§ 4, 6; BGB §§ 492, 494
    Keine Berücksichtigung von Prämien für Kapitallebensversicherung zur Tilgung eines Darlehens bei Berechnung des effektiven Jahreszinses

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Berechnung des effektiven Jahreszinses ohne Berücksichtigung der Prämien einer Kapitallebensversicherung; kein Erstattungs- oder Freistellungsanspruch

Papierfundstellen

  • BGHZ 162, 20
  • NJW 2005, 985
  • ZIP 2005, 339
  • MDR 2005, 642
  • VersR 2005, 658
  • WM 2005, 415
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BGH, 19.12.2017 - XI ZR 152/17

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines strukturierten Darlehens

    b) Nach der Rechtsprechung des Senats trifft die Bank bei einem Finanzierungsberatungsvertrag gegenüber dem Darlehensnehmer die Verpflichtung zur Aufklärung über die spezifischen Nachteile und Risiken und die vertragsspezifischen Besonderheiten der empfohlenen Finanzierungsform (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 2005 - XI ZR 17/04, WM 2005, 415, 418, in BGHZ 162, 20 nicht abgedruckt).
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 106/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Die Prämien für eine Kapitallebensversicherung, mit deren Hilfe ein Verbraucherkredit getilgt werden soll, sind zwar nach herrschender, vom Senat geteilter Meinung als Kosten einer "sonstigen Versicherung" gemäß § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1f VerbrKrG im Darlehensvertrag anzugeben (Senat BGHZ 162, 20, 27 f.; Staudinger/Kessal-Wulf, BGB Bearb. 2004 § 492 Rdn. 64; MünchKommBGB/Ulmer, 4. Aufl. § 494 Rdn. 53; Soergel/Häuser, BGB 12. Aufl. § 4 VerbrKrG Rdn. 54; Erman/Saenger, BGB 11. Aufl. § 492 Rdn. 39; Bülow, Verbraucherkreditrecht 5. Aufl. § 492 BGB Rdn. 128; v. Rottenburg, in: v. Westphalen/Emmerich/v. Rottenburg, VerbrKrG 2. Aufl. § 4 Rdn. 138; Gößmann, in: Hellner/Steuer, BuB Rdn. 3/460).

    Die Nichtangabe führt nach § 6 Abs. 1 VerbrKrG zur Nichtigkeit des Kreditvertrages (Senat BGHZ 162, 20, 28).

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 219/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    aa) Dies folgt allerdings nicht daraus, dass der Vertrag entgegen § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 f VerbrKrG nicht die Kosten der von der Klägerin abzuschließenden Kapitallebensversicherung angibt, die nach herrschender Meinung Kosten einer "sonstigen Versicherung" im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 f VerbrKrG sind (vgl. Senat, BGHZ 162, 20, 27 f. m.w.Nachw.).

    Hieraus ergibt sich aber kein Freistellungs- oder gar Erstattungsanspruch des Darlehensnehmers gegen den Darlehensgeber bezüglich der an den Versicherer zu zahlenden bzw. gezahlten Versicherungsprämien (Senat, BGHZ 162, 20, 28 f.).

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 29/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    a) Zutreffend hat das Berufungsgericht allerdings einen Formmangel angenommen, da der Darlehensvertrag die Kosten der vom Beklagten abzuschließenden Kapitallebensversicherung nicht angibt und hiermit gegen § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 f VerbrKrG verstößt (vgl. BGHZ 162, 20, 27 f. m.w.Nachw).
  • BGH, 05.05.2015 - XI ZR 406/13

    Kein verbundenes Geschäfts bei Kombination eines Verbraucherdarlehensvertrags mit

    Dass die Kosten der Kapitallebensversicherung gemäß § 492 Abs. 1 Satz 5 Nr. 6 BGB aF in der vom Darlehensnehmer zu unterzeichnenden Vertragserklärung anzugeben waren (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 2005 - XI ZR 17/04, BGHZ 162, 20, 27 ff. zu § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 Buchst. f VerbrKrG aF), ändert nichts daran, dass es sich um die Kosten einer zu der Darlehensgewährung hinzutretenden "anderen" Leistung im Sinne des § 358 Abs. 3 Satz 1 BGB aF handelt.

    Hierfür spricht ferner, dass aus der Pflicht zur Berücksichtigung von Lebensversicherungsbeiträgen bei der Gesamtbetragsangabe nicht folgt, dass diese Beiträge auch bei der Ermittlung des effektiven Jahreszinses zu berücksichtigen wären (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 2005 - XI ZR 17/04, BGHZ 162, 20, 25 f. zu § 4 Abs. 1 und 2 VerbrKrG aF).

  • BGH, 29.11.2011 - XI ZR 220/10

    Darlehensvertrag: Berücksichtigung der Restschuldversicherungskosten bei Prüfung

    Die beiden Versicherungsarten unterscheiden sich auf vielfältige Weise voneinander (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 2005 - XI ZR 17/04, BGHZ 162, 20, 24 f.), insbesondere nach Maßgabe ihrer jeweiligen Risikoabdeckung, altersbezogenen Prämienstrukturen, zu erwartenden Rückerstattungsverlusten bei vorzeitiger Vertragsbeendigung und ihren möglichen Steuervorteilen.
  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 504/07

    Fehlende Gesamtbetragsangabe im Darlehensvertrag

    Wie der Senat bereits mehrfach hervorgehoben hat, hat der Gesetzgeber mit § 6 Abs. 2 VerbrKrG vielmehr einen angemessenen Kompromiss zwischen den Interessen des Kreditnehmers, der sich auf die Nutzung des Kapitals eingestellt hat, und den Interessen des Kreditgebers am Erhalt der Zinsen und sonstigen Kreditkosten schaffen wollen (BT-Drucks. 11/5462, S. 21; vgl. auch Senat, BGHZ 149, 80, 88 f. m.w.Nachw. und BGHZ 162, 20, 29) .
  • BGH, 22.07.2008 - XI ZR 389/07

    Zur Kondizierbarkeit von Personalsicherheiten eines Kreditnehmers

    Die Revisionserwiderung übersieht, dass die Verbraucherkreditrichtlinie nach Art. 2 Abs. 1 a auf Kreditverträge, die - wie hier - hauptsächlich zum Erwerb von Eigentumsrechten an einem Grundstück bestimmt sind, keine Anwendung findet (Senatsbeschlüsse vom 16. September 2003 - XI ZR 447/02, WM 2003, 2184, 2186 und vom 23. September 2003 - XI ZR 325/02, WM 2003, 2186; vgl. auch BGHZ 162, 20, 27).
  • BGH, 18.12.2007 - XI ZR 76/06

    Wirksamkeit eines außergerichtlichen Vergleichs; Heilung eines in dem Vergleich

    Auch der von der Klägerin geltend gemachte Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 f VerbrKrG wegen Nichtangabe der Kosten der Kapitallebensversicherung löst, unabhängig von der Frage, ob noch ein zeitlicher und sachlicher Bezug zwischen dem Abschluss des Versicherungsvertrages und dem des Vergleichs bestand, sie also überhaupt anzugeben waren (dazu Senatsurteil vom 5. Dezember 2006 - XI ZR 341/05, WM 2007, 440, 442, Tz. 21), keinen Erstattungs- oder Ermäßigungsanspruch aus (Senat BGHZ 162, 20, 29).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 6 U 57/16

    Pflichten der darlehensgebenden Bank bei Abschluss eines

    Die Bank schuldet jedenfalls die Aufklärung über die vertragsspezifischen Besonderheiten eines Darlehens (BGH Urt. v. 18.01.2005, XI ZR 17/04, juris Rz. 24 = WM 2005, 415).(1) Es kann dahinstehen, ob eine analoge Anwendung der Aufklärungspflichten zur Anlageberatung und der Grundsätze der sogenannten Bond-Rechtsprechung in Betracht kommt, soweit die Interessenlage der Kunden und der Bank infolge der Verwendung derivativer Elemente im Darlehensvertrag mit denjenigen der Kunden und der Bank bei Abschluss eines gesonderten Swapvertrags und gegebenenfalls dessen Zuordnung zu einem bestehenden oder abzuschließenden Darlehen vergleichbar ist, denn die Beklagte hat bereits die ihr aus dem Finanzierungsberatungsvertrag obliegenden Hinweis- und Aufklärungspflichten verletzt (s.u. (2)).
  • OLG Frankfurt, 01.06.2005 - 9 U 36/04

    Berechnung des effektiven Jahreszinses eines Verbraucherkredits; Abweisung der

  • KG, 28.06.2005 - 4 U 77/03

    Rückabwicklung eines als Haustürgeschäft geschlossenen finanzierten Beitritts zu

  • OLG Brandenburg, 06.09.2006 - 4 U 175/05

    Aufklärungs- und Hinweispflichten bei kreditfinanzierter

  • OLG Stuttgart, 11.12.2006 - 6 U 115/06

    Finanzierte Immobilienfondsbeteiligung: Reichweite und Wirksamkeit der von

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZB 18/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • KG, 05.04.2005 - 4 U 91/04

    Darlehensvertrag als Haustürgeschäft: Vorherige Bestellung; Fortwirken der

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2017 - 6 U 140/16

    Pflichten der darlehensgewährenden Bank aus einem Finanzierungsberatungsvertrag

  • KG, 29.11.2005 - 4 U 158/04

    Finanzierte Kapitalanlage: Heilung eines wegen unzureichender Gesamtbetragsangabe

  • OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 114/08

    Kapitalanlage: Mietpoolrefinanzierter Immobilienkauf; Verschulden bei

  • OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 4 U 178/05

    Finanzierter Fondsbeitritt: Widerruf des Darlehensvertrages nach

  • OLG Hamburg, 23.02.2006 - 6 U 178/04
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